Video: Liquidität für Unternehmen: 3 Möglichkeiten: Soforthilfe, Bürgschaftsübernahme, KfW-Unterstützung
J: Wie kommen Unternehmen in Zeiten der Corona Krise schnellstmöglich an Liquidität? Wir stellen in dem Video drei Möglichkeiten da. Erstens die Soforthilfe, zweitens die Bürgschaftsübernahme durch die Bundesländer und drittens eine KfW-Unterstützung, wie die Banken möglichst zu 90 % entlastet werden. Und wie genau das funktioniert, welche Anträge es dafür zu stellen gibt, das schauen wir uns heute gemeinsam in dem Video einmal an.
[Interview zwischen Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn (im Folgenden: „J“) und Herrn Lukas Preuß (im Folgenden: „P“)]
1. Unternehmen in der Corona-Krise – Thema Liquidität
Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und in dem Zusammenhang fragen Mandanten natürlich heute häufig an: wie kommt man an liquiden Mitteln in Zeiten der Corona Krise? Und darüber sprechen wir heute. Ich habe Herrn Preuß dabei, Lukas Preuß, Steuerfachangestelter Bachelor, gerade in der Masterarbeit unmittelbar vor dem Abschluss LL.M. Unternehmensteuerrecht, gleicher Studiengang, den ich auch gemacht hab. Wollen Sie kurz erzählen, was Sie machen und warum wir jetzt heute über drei liquide Möglichkeiten sprechen oder Möglichkeiten sprechen, an liquide Mittel zu kommen?
P: Ja, sehr gerne. Mein Name ist Lukas Preuß. Ich bin in der Kanzlei JUHN Partner für Sonderthemen zuständig, insbesondere die Gestaltungsberatung. Aktuell ist ja das Thema Corona hoch relevant und da kümmere ich mich um Sonderthemen wie Finanzierung. Wie kommen Unternehmen an liquide Mittel, gerade in diesen Zeiten?
J: Ja und jetzt haben wir eine Situation, die so noch nie dagewesen ist. Unternehmen haben nun die Situation, sie haben nicht genug liquide Mittel, brauchen die liquide Mittel eventuell sogar um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Was erforderlich ist, um Insolvenz anzumelden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dazu haben wir oben ein Video gemacht, das verlinke ich Ihnen hier. Aber davon gehe ich nicht aus. Wir gehen davon aus, es gibt nur Geld vom Staat und wir haben heute drei Möglichkeiten dabei. Und wie kam es zur Situation, dass der Staat nun Geld zur Verfügung stellt?
P: Aufgrund der Corona Krise hat die Bundesregierung einen Schutzschirm auf den Weg gebracht und hier ein großes Maßnahmenpaket beschlossen. Das Maßnahmenpaket richtet sich insbesondere an Unternehmen, die jetzt durch die Corona Krise in Liquiditäts- und Rentabilitätsproblemen stecken. Und hier wurden insbesondere drei Maßnahmen auf den Weg gebracht.
2. Drei Möglichkeiten Liquidität für Unternehmen zu erhalten
Das ist zum einen die Soforthilfe. Da sind Bürgschaften, die von den Bürgschaftsbanken gewährt werden. Und es sind KfW-Sonderprogramme, wo Kredite in großem Umfang gewährt werden.
J: Okay, spannend. Also drei Möglichkeiten nun kurzfristig an Geld zu kommen. Manche Modelle, da bekomme ich Geld quasi geschenkt – und dann müssen wir gleich mal drüber sprechen, das interessiert mich als Steuerberater immer, wenn ich Geld geschenkt bekomme, muss ich dann diese Einnahmen auch versteuern, vielleicht die Soforthilfe, ja? Es ist eine Frage, haben sich noch nicht Viele Gedanken gemacht, reden wir gleich mal drüber.
Und dann gibt’s die anderen Sachen, wo ich einen Kredit bekomme, den natürlich auch subventioniert bekomme, mit Bürgschaften und so weiter und so fort. Und das Geld muss ich dann irgendwann natürlich wieder zurückbezahlen. Gehen wir einmal durch, fangen wir mit dem wichtigsten, dem neuesten Punkt an.
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3. Liquidität für Unternehmen – Option 1: Soforthilfe der Länder
Seit Freitag gibt es hier in NRW die Soforthilfe. Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft? Wie funktioniert das mit der Soforthilfe? Wie hoch ist die überhaupt?
P: Ja, ganz genau. Die Soforthilfe wird im Rahmen eines Zuschusses an die Unternehmen gewährt. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. Das heißt, das Geld ist für den Unternehmen quasi geschenkt. Die Soforthilfe richtet sich insbesondere an Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben. Für größere Unternehmen steht das Programm leider nicht zur Verfügung.
J: Also beantragt werden kann das Unternehmen ab null Mitarbeitern hoch bis 50 Mitarbeitern. Und wie ist das genau mit den Klassen? Wann bekomme ich welche Summen ausgezahlt vom Staat?
3.1. Liquidität für Unternehmen: Staffelung der Soforthilfe nach Anzahl der Mitarbeiter
P: Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitern können einen Zuschuss von EUR 9.000 erhalten. Unternehmen bis zehn Mitarbeitern können einen Zuschuss bis EUR 15.000 erhalten und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erhalten sogar einen Zuschuss bis EUR 25.000.
J: Okay, also bis EUR 25.000 und dann stellt sich natürlich die Frage, Kann das jetzt jedes Unternehmen beantragen? Muss ich durch Corona in der Krise sein? Wie weise ich das nach? Welche Vermutungsansätze gibt es an dieser Stelle? Wie funktioniert das?
3.2. Liquidität für Unternehmen: Voraussetzungen für die Soforthilfe
P: Für die Soforthilfe gibt es mehrere Voraussetzungen. Hier ist es immer so, dass nur Unternehmen, die aufgrund der Corona Krise in Not geraten sind, Anspruch auf diesen Zuschuss haben. Hier gibt’s mehrere Kriterien. Einer davon ist, dass es einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr von über 50 % gibt. Wurden in den Monaten Januar bis März 2019 ein Umsatz von EUR 10.000 gemacht, in 2020 ist in diesem Zeitraum nur EUR 5.000 erwirtschaftet worden, dann eben ist diese Soforthilfe für das Unternehmen auszahlbar.
Ein weiteres Kriterium wäre, wenn der Betrieb aufgrund der Corona Krise geschlossen würde und keine Weiterarbeit möglich ist.
3.3. Liquidität für Unternehmen: So beantragen Sie die Soforthilfe
J: Jetzt stell ich mir gerade die Behörden vor. Die bekommen jetzt massenweise Anträge, vielleicht teilweise noch ein Papier, wie Behörden das so vorsehen oder vielleicht per E-Mail. Gehen die beiden Wege, muss ich den Antrag online stellen? Wie genau funktioniert das bei den einzelnen Bundesländern?
P: Genau, der Antrag kann nur online gestellt werden. Eine Bearbeitung per E-Mail oder per Post ist meistens nicht möglich aufgrund des großen Umfangs.
J: Und jetzt haben wir das ja zusammen in der Kanzlei schon öfters gemacht, diese Anträge gestellt, wie das Freitag rauskam, die Möglichkeit Anträge zu stellen, haben direkt uns abends hingesetzt in der Nacht- und Nebel-Aktion und paar Nachtschichten haben für viele Unternehmen das schon direkt beantragt. Wie genau funktioniert das? Und wie helfen wir den Unternehmen dabei? Muss der Unternehmer stellen. Kann das der Steuerberater direkt stellen? Wie funktioniert die Zusammenarbeit am besten?
P: Genau. Wir haben Freitagabend quasi mit einem Unternehmen schon begonnen. Hier haben wir uns live auf dem Bildschirm des Mandanten geschaltet und haben hier konkret während des Ausfüllens des Fragebogens oder des Antrags, Fragen beantwortet. Das Ausfüllen muss leider durch den Unternehmer selber geschehen. Das können wir nicht unternehmen.
J: Ja, stimmt, das hängt mit der eidesstattlichen Versicherung zusammen, weil unten muss der Geschäftsführer selber ja versichern, dass alle Angaben richtig sind, dass er wegen der Corona Krise oder wegen Corona in der Krise sich befindet und das kann man nicht per Vollmacht auf den Steuerberater übertragen. Also ein ganz sensibles Thema, aber wir schalten uns dann einfach dazu, wenn man dann Fragen hat, gehen den Antrag gemeinsam durch und dann ist das automatisch durch den Geschäftsführer erstellt und da muss man auch ein Knöpfchen drücken danach.
3.4. Unrichtige Angaben können strafbaren Subventionsbetrug darstellen
P: Genau. Hier sollte man auch konkret darauf achten, dass wirklich nur richtige Angaben gemacht werden. Es ist kein Kavaliersdelikt, hier falsche Angaben zu machen, weil hierbei handelt es sich direkt um Subventionsbetrug, was nach Strafgesetzbuch auch geahndet wird.
3.5. Ist die Soforthilfe europarechtskonform?
J: Wahnsinn. Aber kann man verstehen. Man will das natürlich jetzt auch nicht in guten Unternehmen zur Verfügung stellen. Ich, aus juristischer Sicht, stell mir dann die Frage, wie das mit Beihilfe ist. Aber das wird der Europäischen Gerichtshof in zwei, drei Jahren dann entscheiden. Nicht, dass wir das ganze Geld dann wieder zurückzahlen müssen, aber das ein anderes Thema.
3.6. Liquidität für Unternehmen: Besteuerung der Soforthilfe
Die zweite Frage, die damit zusammenhängt ist, jetzt kommt ja eine Einnahme an bis zu EUR 25.000 bei dem Unternehmer und wir wissen ja aus dem ersten Semester Steuerrecht-Studiengang, Betriebseinnahmen sind zu versteuern. Es kann ja nicht sein, dass ich jetzt den Zuschuss auch noch steuerlich erfassen muss. Muss ich dafür Steuern zahlen für die EUR 25.000?
P: Genau das ist eine sehr gute Frage. Ist es so, dass eben dieser Zuschuss eine Einnahme darstellt für den Unternehmer. Das heißt, er ist entsprechend mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder bei Körperschaften Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu versteuern. Nur Umsatzsteuer frei ist er, das heißt keine Umsatzsteuer muss auf diesen Betrag abgeführt werden.
J: Ja, Wahnsinn! Kommen 25 bis zu EUR 25.000 an. Bei GmbHs ist das also eine Belastung von zirka 30 %, 15 % Körperschaftsteuer, etwa 15 % Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften, 15 % Gewerbesteuer und Einkommensteuer hoch bis 45 % minus bisschen Gewerbesteueranrechnung. Krass, hätte ich jetzt nicht gedacht. Muss ich ganz ehrlich sagen, wie das rauskam, nachdem ich mich informiert habe, war ich auch bisschen schockiert. Gibt da keine Steuerbefreiung für diese Betriebseinnahme.
Es wird ein bisschen gemildert dadurch, dass diejenigen, die den Antrag stellen, ja Verluste generieren. Und wenn ich Verluste habe und Einnahmen habe, die steuerpflichtig sind, kann ich die dann mit den Verlustvorträgen verrechnen. Von daher ist der Aufwand und das Problem nur halb so groß. Aber trotzdem die Systematik ist eigentlich nicht in Ordnung vom Gesetzgeber an dieser Stelle. Aber okay.
4. Liquidität für Unternehmen – Option 2: Bürgschaften der Länder
Gehen wir weiter zum nächsten Punkt. Jetzt hab ich die EUR 25.000 bekommen. Das reicht nicht. Ich brauch noch mehr. Und jetzt hab ich die Situation, ich möchte gerne Geld aufnehmen bei der Sparkasse, bei der Kreissparkasse, bei der Deutschen Bank, bei anderen Kreditinstituten, und die wollen mir das Geld nicht geben, weil ich keine Sicherheiten habe. Und hier gibt es die zweite Möglichkeit, dass die Bürgschaften übernommen werden durch die Bundesländer. Wie genau funktioniert das?
P: Die Bürgschaftsbanken der Länder gewähren jetzt in ganz großem Umfang Bürgschaften. Die Prüfungsanforderungen sind hier erheblich herabgesetzt worden und so kann man auch relativ einfach online eine Anfrage stellen. Und hier wird dann mit Hilfe von Liquiditätsrechnungen und Rentabilitätsrechnungen geprüft, in welchem Umfang Bürgschaften gewährt werden. Teilweise gibt’s Ausfallbürgschaften, die 80 % abdecken. Und diese Sicherheit sorgt dafür, dass die Hausbanken natürlich viel schneller Kredite rausgeben.
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5. Liquidität für Unternehmen – Option 3: KfW-Subvention
J: Okay, dann bekomme ich also einen ganz normalen Kredit von meiner Bank oder von meiner von meinem Kreditinstitut. Und dann gibt es noch die dritte Variante die KfW-Subvention. Hier kommt das Geld nicht von den Banken mit einer Bürgschaft von den Ländern, sondern hier kommt das Geld von der KfW quasi. Aber auch beantragen muss ich auch das Geld über meine normale Hausbank wahrscheinlich.
5.1. Liquidität für Unternehmen: KfW-Subvention beantragen – das Verfahren
P: Ganz genau. Das Verfahren ist hier ähnlich wie bei einer normalen Kreditbeantragung. Man geht ganz normal zu seinem Bankberater, (..) den man bereits kennt und bespricht hier, welche Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Dann kümmert sich die Bank nahezu um den ganzen Rest. Sie tritt an die KfW heran und schaut, was von der KfW zu dem Kredit beigesteuert werden kann.
J: Und das hört sich ja zunächst so an, als würde ich einen ganz normalen Kredit bei der Bank beantragen und die Bank müsste das alles komplett ausführlich prüfen. Und das dauert dann wieder drei bis vier Wochen, wie lange so üblicherweise ein Kreditantrag dauert. Aber hier haben ja die Besonderheit, dass die Bank freigestellt wird von der Haftung durch die KfW und damit auch angehalten wird, den Kreditantrag nur oberflächlich quasi zu prüfen und relativ schnell durchzuwinken. Wie genau sind die Quoten, wie viel haftet die KfW? Wie viel wird die Bank freigestellt und wie viel muss ich da noch dazu steuern an Haftung?
P: Ganz genau. Bei kleinen und mittleren Unternehmen bietet die KfW eine Haftungsfreistellung bis 90 %. Bei größeren Unternehmen hätten wir eine Haftungsfreistellung von bis zu 80 %. Das sorgt dafür, dass die KfW für 90 % des Kreditrisikos haftet und nur 10 % trägt die Hausbank. Damit ist die Hausbank geneigt, viel schneller Kredite zu vergeben, nicht so ausführlich zu prüfen und damit innerhalb von wenigen Tagen Kredite zur Verfügung zu stellen.
5.2. Liquidität für Unternehmen: Anforderungen der Banken
J: Sind wir natürlich auch bei einigen Mandanten dran. Und da muss man dazu sagen, der Prozess dauert länger, weil die Banken an dieser Stelle auch wieder die üblichen Unterlagen haben wollen: alle BWAs, alle Summen und Salden Liste, die Bilanz 31.12.2018 (gut, die haben alle Mandanten, alle die einen Antrag stellen). Businessplan: bisher haben die Banken das nicht angefragt.
Aber Liquiditätsplan und eine Planungsprognose, wie sich das entwickelt, weil die Banken ist auch an dieser Stelle leider, das ist leider unsere Praxiserfahrung, wichtig, dass das Unternehmen vom Grundsatz her gesund dasteht. Und dafür ist es wichtig, dass der 2018er und 19er Wert, dass da ein positiver Jahresüberschuss entstanden ist und nur vorübergehend Liquiditätsengpässe und Verluste erwirtschaftet werden und langfristig erkennbar ist, dass das Unternehmen die Kredite zurückzahlen kann. Da muss man leider sagen, trotz der ganzen Subvention von der KfW, von der Regierung, haben wir da doch paar Anforderungen, die wir erfüllen müssen.
Und da muss erst mal so eine Liquiditätsplan und Rentabilitätsplanungen erstellt werden. Weiß ich, haben wir schon 2, 3 gemacht die letzten Tage. Boxen wir auch gerade einen nach dem anderen durch. Ja, gehört halt dazu, ja, das wir dann ein komplettes Package haben.
5.3. Liquidität für Unternehmen: Zinssätze für KfW-Kredite
Die Zinssätze, die ich dann bekomme, sind aktuell sehr gering. In welcher Größenordnung liegen die?
P: Richtig, die Zinssätze, die die KfW bietet, liegen für Kleinunternehmen zwischen 1 und 1,4 %, für große Unternehmen ungefähr bei 2 %. Das ist sehr gering. In Kombination mit der 90 prozentigen Haftungsfreistellung ist das schon eine sehr gute Kondition.
5.4. Liquidität für Unternehmen: Höhe der KfW-Subvention
J: Okay, und wie viel Geld bekomme ich? Das orientiert sich ja an den Löhnen. Das heißt, je mehr Löhne ich aus meiner Gesellschaft raus zahle meine Mitarbeiter, desto mehr Kredit bekomme ich. Was gibt es da für eine Regelung?
P: Die maximale Kredit Höhe ist hier entweder 25 % des Jahresumsatzes des Vorjahres 2019 oder das Doppelte der Lohnkosten des Vorjahres. Alternativ kann auch der Liquiditätsbedarf der nächsten 16 Monate kalkuliert werden und dieser wird dann als Kredit zur Verfügung gestellt.
5.5. Liquidität für Unternehmen: Tilgung des KfW-Kredits
J: Ja. Und zur Rückzahlung, grundsätzlich muss der Zeitraum im Kreditantrag ja auch bestimmt werden. Und wir haben es ja schon bei einigen Mandanten schon die Zusage mündlich bekommen von den Banken, dass auch ein Tilgungsfreies Jahr an dieser Stelle natürlich möglich ist für 2020.
P: Ganz genau. Es richtet sich immer danach, was genau finanziert werden soll. Hier sind die Verträge relativ flexibel und muss im Einzelfall angeschaut werden.
J: Okay, ja, das, wir machen eigentlich Steuergestaltung und Herr Preuß macht auf die Steuergestaltung bei uns in der Praxis hat sich darauf spezialisiert, behandelt aber auch andere Sonderthemen, wie jetzt gerade das Thema Kreditanträge, Liquiditätsplanung, Rentabilitätsplanung. Wenn Sie dazu Fragen haben, wir blenden jetzt hier unsere Kontaktdaten ein. Rufen Sie gerne einmal an, wir machen sowohl diese Krisenthemen als auch in besseren Zeiten wie die Steuergestaltungsthemen. Und wir sind für Sie da.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
- Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
- Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
- Einrichtung von DATEV Unternehmen online
- Erstellung der Finanzbuchhaltung
- Führung der Lohnkonten
- Beratung zu Stiftungen als Alternative zur Unternehmensnachfolge
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: