Prof. Dr. Christoph Juhn

mit 32 zum Professor berufen

FOM verleiht Christoph Juhn den Titel Professor – wir gratulieren!

Endlich ist es soweit: Nach der Berufung im Mai 2020 und einer Corona-bedingten Verzögerung verlieh die FOM Bonn am 07.10.2020 Dr. Christoph Juhn den Titel Professor. Für uns ist dies ein freudiges Ereignis, die nur noch von der Freude des hierdurch geehrten Professor Dr. Christoph Juhn übertroffen wird. Wir gratulieren!


1. Voraussetzungen zur Berufung zum Professor

Um zum Professor an einer Fachhochschule berufen zu werden, muss man ein Berufungsverfahren durchlaufen. Dabei prüft eine Kommission die Eignung der Kandidaten. Selbstverständlich müssen die Kandidaten auch verschiedene Kriterien erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Promotion sowie eine fünfjährige berufliche Tätigkeit. Als Pluspunkt bei der Beurteilung gilt, wenn man bereits Erfahrung in der Lehre sammeln konnte. Außerdem ist die Fähigkeit wissenschaftlichen Arbeitens ein wichtiges Element, dass man bei einem Kandidaten erwartet.

2. Berufung zum Professor

Nachdem Christoph Juhn im Frühjahr 2020 seine Dissertation zum Thema „Grenzüberschreitende Einbringungen in Kapitalgesellschaften: Europarechtsbedingte Ertragsteuerneutralität in Steuerentstrickungsfällen“ erfolgreich verteidigte und somit promovierte, erfolgte bereits am 25. Mai seine Berufung als Professor für Steuerrecht an der FOM in Bonn. Tatsächlich war Dr. Christoph Juhn damals erst 32 Jahre jung. Dadurch fand sein bereits seit 2013 bestehendes Engagement in der Lehre an der FOM formale Anerkennung. So unterrichtete Christoph Juhn insbesondere in den Bereichen Einkommensteuerrecht, Unternehmensbesteuerung sowie im internationalen Steuerrecht die jungen Studenten an der FOM an verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen. Und nun lehrt er forthin als Professor für Steuerrecht im Bereich „Wirtschaft & Recht“.

Fachberatung für
Unternehmensteuerrecht

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3. Verleihung des Titels Professor an Dr. Christoph Juhn

Am 7. Oktober 2020 war es nun soweit. Bedingt durch die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie kam es zu einer Verzögerung von mehreren Monaten bis die schon zuvor ausgesprochene Berufung nun in der offiziellen Verleihung des Titels Professor gipfelte. Dabei fand die feierliche Veranstaltung an der FOM in Essen statt. Daran nahmen die Geschäftsleiterin der FOM, Frau Kathrin Kammler, der Rektor, Professor Dr. Burghard Hermeier, sowie die wissenschaftliche Gesamtleiterin an der FOM Bonn, Frau Professor Cirsten Roppel, teil. Dort überreichten  sie Professor Dr. Christoph Juhn die Verleihungsurkunde unter dem begeisterten Applaus der Anwesenden Gäste, zu denen auch seine stolzen Eltern gehörten.

Mit der Verleihung des Titels Professor für Steuerrecht übernimmt Professor Dr. Christoph Juhn auch weiterhin eine große Verantwortung gegenüber den bestehenden und zukünftigen Studenten an der FOM, die wie er der Faszination Steuerrecht erliegen. Darüber hinaus begleitet er sie auch in vielen anderen Aspekten und fördert ihre Karriere auf individuelle Weise. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen für Studenten, die zur Vernetzung der zukünftigen, noch jungen Steuerberater mit anderen Steuerberatern in Deutschland beitragen. Auf diese Weise lernt ein Student über das reine Fachwissen hinaus auch so manches über den Umgang mit Mandanten, Finanzämtern und Gerichten, wobei manche der dabei vermittelten Soft Skills sicher sehr hilfreich sind.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Kapitalgesellschaften spezialisiert. Beim der Besteuerung zum Beispiel von GmbHs schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH

 

Umwandlungen

  1. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)

 

Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf

  1. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

 

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Professor Dr. Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Spezialgebiete des Steuerrechts – Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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