Keine Steuern 2020!

Steuern verschieben

Steuern verschieben: keine Steuern in 2020 zahlen!

Die Steuern verschieben, um sie erst im darauffolgenden Jahr zu entrichten, klingt für viele Unternehmer verlockend. Tatsächlich ist dies sogar mehr als einmal in Folge möglich. Dazu ist es erforderlich, dass man ein Tochterunternehmen gründet, bei dem das Wirtschaftsjahr von dem des Mutterunternehmens abweicht. Somit verlagert man die Abgabe der Steuererklärung in das darauffolgende Jahr. Darüber hinaus kann man dieses Prozedere auch in den nachfolgenden Jahren wiederholen, sofern gewisse Aspekte beachtet werden. Denn wenn dies mehr als zwei mal in Folge angestrebt wird, dann ist dies aus Sicht des Bundesfinanzhofs als Gestaltungsmissbrauch anzusehen. Aber auch dazu gibt es Lösungen. Außerdem können sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften und sogar Kapitalgesellschaften diese Möglichkeit nutzen und auf diese Weise die Steuern verschieben. Allerdings sei angemerkt, dass dieses Modell insbesondere zur Bereitstellung von Eigenkapital bei der Finanzierung von Anlagevermögen geeignet ist.

Unser Video:
Keine Steuern im Jahr 2020 zahlen

Im Video erklären wir Ihnen, wie Sie die Steuerzahlungen mehrere Jahre aufschieben können und somit Liquidität schaffen.

1. Steuerpflicht der Unternehmer

Bevor wir zum schönen Teil unseres Beitrags kommen, wollen wir nochmal daran erinnern, wie der übliche Ablauf bei der Besteuerung eines Unternehmens sowie der daran beteiligten Unternehmer oder Gesellschafter ist.

Tatsächlich ist es hierbei von Bedeutung, ob ein Einzelunternehmen beziehungsweise eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft besteuert wird. Denn bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft findet die Besteuerung allein auf Ebene des Unternehmers oder der Gesellschafter statt. Dem hingegen hat die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn selbst zu versteuern, wobei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfallen. Darüber hinaus unterliegen die an den oder die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne in einem zweiten Schritt auch der Einkommensteuer (per Kapitalertragsteuer, um genau zu sein).

Mit diesem aufgefrischten Vorwissen ist es nun möglich, das Modell zu erklären, mit dem wir die Steuern auf spätere Jahre verschieben können. Dabei steht dieser Weg im Prinzip allen Unternehmensformen offen. Um unser Modell anhand leicht verständlicher Beispiele zu demonstrieren, werden wir es jeweils auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH anwenden.


2. Steuern verschieben bei einem Einzelunternehmen

2.1. Steuern verschieben im ersten Jahr

Los geht es mit einem Einzelunternehmer, dessen Unternehmen ein dem Kalenderjahr folgendes Wirtschaftsjahr aufweist. Also hat der Unternehmer regelmäßig für das Wirtschaftsjahr 2020 im Jahr 2021 Steuern zu entrichten.

Unser Ansatz sieht nun vor, dass der Unternehmer gleich zu Jahresbeginn einen Formwechsel seines Einzelunternehmens durchführt. Dabei wandelt er sein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft um. Nehmen wir also an, dass nun eine KG aus diesem Formwechsel hervorgeht. Im Unterschied zum Einzelunternehmen beantragt aber die KG gleich zu Beginn, einem abweichenden Wirtschaftsjahr zu folgen, das erstmalig vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2021 währen soll. Zwar resultiert daraus ein Rumpfwirtschaftsjahr, das den Monat Januar 2020 umfasst, welches separat einer Besteuerung zu unterziehen ist, doch die übrigen elf Monate des Jahres 2020 werden dann zusammen mit dem Ergebnis des darauffolgenden Januars erst 2021 bei der Besteuerung berücksichtigt. Also hat man auf diese Weise fast ein Jahr gewonnen, in dem man keiner direkten Besteuerung unterliegt.

2.2. Steuern verschieben in nachfolgenden Jahren

Da wir vorab versprachen, dass man dieses Verfahren mehr als einmal in Folge anwenden kann, müssen wir nun auch Wort halten und zeigen, wie der Unternehmer mit der KG im nächsten Jahr ebenfalls die Steuer verschieben kann.

Im Grunde ist die Lösung recht simpel. Die KG gründet Anfang 2021 ein Tochterunternehmen in Form einer weiteren Personengesellschaft. Dieses mal soll es eine OHG sein. Und auch dieses Tochterunternehmen beantragt einem Wirtschaftsjahr zu folgen, das von dem des Mutterunternehmens um einen weiteren Monat versetzt verläuft. Also gilt für das Tochterunternehmen ein Wirtschaftsjahr vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022. Natürlich führt nun die OHG als Betrieb die wirtschaftliche Tätigkeit fort, die den Gewinn einfährt. Allerdings ist der erst 2022 bei der Besteuerung relevant. Auf diese Weise gewinnt der Unternehmer ein weiteres Jahr, ohne die Steuerlast für diesen Zeitraum stemmen zu müssen.

2.3. Über abweichende Wirtschaftsjahre entscheidet das Finanzamt

Hierzu sei noch eine wichtige Bedingung genannt, mit der das Model Steuern verschieben steht und fällt. Denn um ein abweichendes Wirtschaftsjahr anwenden zu können, muss man in der Regel einen Gewerbebetrieb führen. Weiterhin ist das Abweichen vom Kalenderjahr beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Erst mit Zustimmung des Finanzamts ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr gültig (§ 4a EStG).


3. Steuern verschieben bei einer Kapitalgesellschaft

Da wir nun gezeigt haben, wie ein Einzelunternehmen beziehungsweise eine Personengesellschaft die Steuer verschieben kann, soll auch die GmbH als Vertreterin der Kapitalgesellschaft zu ihrem Recht kommen.

3.1. Steuer verschieben bei einer GmbH

Sie ahnen es wohl schon, die obig vorgestellte Methode wird bei einer GmbH sehr ähnlich sein. Tatsächlich unterzieht man die GmbH jedoch keinem Formwechsel, sondern man gründet gleich zu Beginn ein Tochterunternehmen, in das man das operative Geschäft einbringt. Auch in diesem Fall ist das Tochterunternehmen eine Personengesellschaft. Und wieder weicht das Wirtschaftsjahr des Tochterunternehmens um einen Monat von dem des Mutterunternehmens ab. Dadurch verlagert man ebenfalls die Besteuerung der Gewinne der Monate Februar bis Dezember 2020 ins Jahr 2021.

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3.2. Steuern verschieben in nachfolgenden Jahren ist auch bei Kapitalgesellschaften möglich

Diesen Ansatz kann man dann wiederum in den darauffolgenden Jahren wiederholen und so erneut die Steuern verschieben. Allerdings gibt es hierzu einiges zu beachten. So ist auch hier die Gewährung der Einrichtung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres von der Entscheidung des zuständigen Finanzamts abhängig. Daher sollten hierzu triftige Gründe vorliegen. Es ist somit kaum verwunderlich, dass die Argumentation in darauffolgenden Jahren zu einer ambitionierten Herausforderung wird.


4. Steuern verschieben kann Gestaltungsmissbrauch sein

Tatsächlich ist das Modell, mit dem Unternehmer Steuern verschieben können, bereits Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesfinanzhof gewesen. Dabei urteilten die Richter, dass es einen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn man das Modell mehr als zwei mal anwendet.

Doch auch hierfür gibt es Lösungen, die schon von vornherein dafür sorgen, dass der Verdacht eines Gestaltungsmissbrauchs beim Steuern verschieben vermieden wird. Denn wenn bestimmte Gründe für die Wahl des abweichenden Wirtschaftsjahres vorliegen, dann muss auch die Finanzverwaltung akzeptieren, dass kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Und wenn man wirklich von Beginn an auf der sicheren Seite stehen möchte, kann man auch über einen Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt nachdenken.

Unsere herausragende Expertise sowie unseren umfassenden Service stellen wir Ihnen natürlich gerne im Rahmen unserer Beratungstätigkeit zur Verfügung. Daher freuen wir uns auf Ihren Anruf.http://Antrag auf verbindliche Auskunft


5. Wem nutzt das Modell Steuern verschieben?

Zum Schluss kommt diesmal der wichtigste Hinweis unseres Beitrags. In welcher Situation ist das vorgestellte Modell, mit dem Unternehmer Steuern verschieben können, sinnvoll?

Um es gleich vorweg zu nehmen, dies ist kein Modell, mit dem man für ein Jahr Steuern sparen kann, um es zu verjubeln. Zugegeben, es ist ein durchaus verlockender Gedanke ein Jahr lang keine Steuern zu zahlen, um so den sonst fälligen Steuerbetrag fürs private Vergnügen zu verwenden. Allerdings vergisst man dabei, dass dies kein Steuersparmodell ist, sondern ein Modell, mit dem man die Steuer lediglich verschiebt. Somit bleibt die Pflicht zur Entrichtung grundsätzlich bestehen. Worin liegt dann also der Vorteil des Modells?

Nun, der Hintergrund ist vielmehr darin zu suchen, dass auf diese Weise ein dem Unternehmen dienendes finanzielles Polster geschaffen wird. Um genauer zu sein, dient die um ein Jahr verlagerte Entrichtung der Steuer dem Ausweis eines Eigenkapitals, mit dem man bei der Beschaffung von Fremdkapital punkten kann, um so Anlagegüter anzuschaffen, die einen erhöhten finanziellen Aufwand bedeuten. Schließlich erscheint die Steuer ja auch in keiner Bilanz als Verbindlichkeit, denn dazu wäre ein Steuerbescheid notwendig. Doch genau den haben wir durch dieses smarte Modell um jeweils ein Jahr hinausgezögert.


Steuerberater für Unternehmer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der Gestaltungsberatung zur Besteuerung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO
  2. Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegenüber der Finanzverwaltung bei Einspruchsverfahren, Betriebsprüfungen, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
  3. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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