Steuervorteile der Holding-Struktur

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Video: Holding-Struktur gründen – Steuervorteile bei Dividenden und Verkauf sichern

Gründen Sie eine Holding in der Rechtsform der GmbH und beteiligen Sie sich an operativen Tochter-Kapitalgesellschaften, dann haben Sie erstens Steuerbefreiung für Dividenden und zweitens Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne. Das heißt, alle Erträge in der Holding-GmbH sind dann quasi steuerfrei. Die Details schauen wir uns jetzt einmal an!

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1. Einleitung zur Holding-Struktur

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmensteuerrecht, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften, und das ist Grund und Anlass, heute mit Ihnen über die Steuervorteile einer Holdinggesellschaft zu sprechen, insbesondere über die Steuerfreistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen.

1.1. Was ist eine Holding-GmbH?

Kurz: Was genau ist nochmal eine Holding-GmbH? Bei einer Holding-GmbH haben wir in der Regel eine natürliche Person, die kein Einzelunternehmen hat, die nicht auch nur eine GmbH hat, sondern die zunächst einmal eine Holding-GmbH hat. Meistens gehört ihr die Holding GmbH zu 100%. Holding englisches Wort von „halten“. Die hat nur eine Aufgabe die Holding, die hält Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften. Hier sind jetzt mehrere Tochter-GmbHs untendrunter.

2. Beteiligung der Holding-GmbH an Tochtergesellschaften

Eine Holding-Gesellschaft ist in aller Regel in 90% bis 95% der Fälle eine GmbH, weil die Steuervorteile, die ich Ihnen jetzt erkläre, gelten nur, wenn eine GmbH beteiligt ist an einer anderen GmbH. Also eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft. Das können also nicht nur GmbHs sein, das können auch neben der GmbH die UG, die Limited sein, theoretisch die Aktiengesellschaft sein und andere ausländische Rechtsformen, die nach deutschem Recht wie GmbHs behandelt werden. Und diese Tochter-GmbHs, die können sie zu 100% halten. Das kann aber auch ein kleinerer Prozentsatz sein. Wir sagen jetzt mal 10 bis 15% sein oder Null, das schwer 1 bis 10% sein. Ja und dann haben sie halt noch andere Anteilseigner daran beteiligt.

2.1. Steuervorteil bei Veräußerungsgewinnen

Der erste große Vorteil ist, wenn die Holding-GmbH. Die Beteiligung an der Tochter-GmbH verkauft, dann ist diese Veräußerungsgewinn zu 95% steuerfrei. Wenn wir ein Gewinn generieren von 100, dann ist er zu 95 steuerfrei müssen wir noch 5% versteuern mit dem Steuersatz für Kapitalgesellschaften, also 30%.

Dann reden wir an dieser Stelle über eine Steuer von EUR 1,50. Wenn der Gewinn EUR 100 ist. Das ist quasi gar nichts. Das heißt Holding-Gesellschaften können Tochter-Kapitalgesellschaften zu einem Steuersatz von 1,5% versteuern.

2.2. Steuervorteil: Dividenden/ Gewinnausschüttung

Vorteil 2 ist Wenn eine Tochtergesellschaft Gewinne ausschüttet in die Holdinggesellschaft, dann fallen dann nicht 25% Abgeltungsteuer an oder so, sondern auch hier haben wir eine Dividendeneinnahme von 100. Auch hier sind 95% steuerfrei, 5% steuerpflichtig. Auch hier ist der Steuersatz wieder auf 30%. Reden wir noch über EUR 1,50 Steuern auf diese Dividendenerträge.

Haben Sie Fragen zur
Holding-GmbH?

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3. Wegfall der Steuerbefreiung von Dividenden bei Beteiligungen unter 15%

3.1. Steuernachteil der Holding bei Beteiligung von weniger als 15%

Und jetzt hat der Gesetzgeber sich 2013 etwas Neues einfallen lassen. Er hat gesagt, der Gewinn aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften ist immer steuerlich begünstigt, egal welche prozentuale Beteiligung du hast.

Aber diese grüne Variante, Dividenden, sind nur dann steuerfrei, wenn du mindestens 15% hast. Wenn du unter 15% bist, dann musst du erst mal Gewerbesteuer zahlen. Also wenn ich bei 10 bis 15% bin, bekomme ich diese Befreiung nur für die Körperschaftsteuer, aber nicht für die Gewerbesteuer.

3.2. Steuernachteil der Holding bei Beteiligung von weniger als 10%

Und wenn ich sogar noch unter 10% bin, dann sind die Dividenden leider sowohl bei der Gewerbesteuer als auch on-top noch bei der Körperschaftsteuer komplett zu erfassen, sodass wir an dieser Stelle komplett über 30% auf EUR 100 Steuern reden, wenn sie nicht mindestens 10% der Anteile haben. Deswegen gehen viele Holdinggesellschaft hin und wollen mindestens 15% haben, um die Dividenden sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer freihaben.

3.3. Steuerfreie Veräußerungsgewinne

Aber bei der roten Variante, den Veräußerungsgewinnen, die haben wir immer steuerfrei. Egal wie viel prozentuale Beteiligung Sie haben.

4. Die Erträge in der Holding-GmbH

Und dann parken wir diese Dividendenerträge und diese Veräußerungsgewinne nahezu komplett steuerfrei in der Holding-GmbH. Und dann ist hier eine magische Grenze. Wir parken die Gewinne in der Holding-GmbH und nur wenn wir diese Gewinne über diese magische Grenze auf private Ebene ausschütten, dann fällt nochmals Steuern. Deswegen wird es wirklich geparkt. Wir werden diese Holding-GmbH dann als Rentner-GmbH benutzen.

Jedes Jahr EUR 100.000 ausschütten oder wir werden mit der Holding-GmbH neue Immobilien kaufen. Dann gibt’s ja eine Begünstigung für Immobiliengesellschaften und dazu habe ich schon Beitrag gemacht. Wir werden mit diesen Cash nahezu steuerfrei in der Holding liegt, neue Startups finanzieren und so weiter und so fort.

Da gibt es etliche Möglichkeiten der Reinvestition. Dazu beraten wir Sie gerne, wenn Sie Fragen haben zur Holding, wenn Sie mit uns gründen möchten. Wir machen das regelmäßig. Hier sehen Sie jetzt meine Kontaktdaten. Rufen Sie gerne einmal an!


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei GewinnausschüttungenNutzung von Verlustvorträgen)
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  3. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  4. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (EinbringungVerschmelzungFormwechselAnteilstausch)
  5. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (QuellensteuerabzugWegzugsbesteuerungHinzurechnungsbesteuerung)
  6. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier VeräußerungsgewinneDividendenerträge)
  7. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (HoldinggesellschaftenOrganschaften)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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