Bücher führen in Dubai

Vorgeschichte und Vorschriften

Buchführungspflicht in Dubai

Lange Zeit hielt sich das Gerücht, dass es in Dubai keine Steuern gäbe. Folglich würde dann ja auch keine Buchführungspflicht bestehen. Doch seit 2024 muss man in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), somit auch in Dubai, Körperschaftsteuer zahlen. Und da keine weiteren Gesetze eingeführt wurden, um klarzustellen, wie man die zu versteuernden Gewinne bestimmen soll, müsste eigentlich jeder Unternehmerin und jedem Unternehmer in Dubai klar werden, dass es wohl doch seit jeher eine Buchführungspflicht in Dubai gegeben haben muss. Es ist somit Zeit, dass wir hier einmal genauer hinschauen.

Unser Video: Körperschaftsteuer in Dubai

In diesem Video erklären wir, welche Regelungen im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer in den VAE bestehen, insbesondere jene zur Buchführungspflicht.

Inhaltsverzeichnis


1. Buchführungspflicht in Dubai – Einleitung

In Deutschland kennen wir die Buchführungspflicht für Unternehmen im Zusammenhang mit zwei wichtigen Gründen. Einerseits führt man Bücher, weil das Handelsgesetzbuch ein Instrumentarium schaffen soll, das sowohl Gesellschaftern einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft als auch eventuellen Gläubigern erlaubt, sich ein Bild zur finanziellen Situation des Unternehmens zu verschaffen. Dabei steht insbesondere der Gläubigerschutz im Vordergrund. Im angelsächsischen Raum ist eine Buchführungspflicht ebenfalls etabliert. Im Unterschied zu unserem deutschen Rechtssystem steht dort aber in erster Linie der Schutz potentieller Investoren im Vordergrund. Aus solchen Unterschieden heraus hat man in einem sich global zunehmend enger vernetzten Geschäftsumfeld dazu entschieden, international anerkannte Standards zur Buchführung zu erarbeiten. Das Resultat sind die laufend fortentwickelten International Financial Reporting Standards, kurz IFRS.

Da also Buchführung eine wichtige Funktion erfüllt, insbesondere auch dort, wo es um die steuerrechtlich relevante Gewinnermittlung geht, sollte es eigentlich kaum verwundern, dass eine solche Pflicht praktisch in jedem Staat existiert. Wie steht es also um die Buchführungspflicht in Dubai?

2. Buchführungspflicht in Dubai – bloß ein Märchen?

Lange Zeit erhoben die VAE bekanntlich keine Steuern auf Unternehmensgewinne. Und wenn man für steuerliche Zwecke keine Bücher führen muss, dann fällt der für viele Unternehmer wichtigste Grund zur Buchführung eigentlich weg. Daraus folgerten viele Unternehmerinnen und Unternehmer, dass es auch keine Notwendigkeit gab, um etwa für ihre Dubai LLC Bücher zu führen. Schließlich bestand auch sonst weder ein eigener Bedarf an solchen Zahlenkolonnen noch eine Verordnung, die etwa eine Publikation der Jahresabschlüsse für sie vorsah. Im Laufe der Zeit entwickelte sich daraus der logisch nachvollziehbare Irrglaube, dass es in Dubai keine Buchführungspflicht gibt.

Spätestens aber seit 2024 die Körperschaftsteuer Gegenstand des Steuerregimes in den VAE geworden ist, musste man auf Unternehmerseite nochmals genauer nachschauen, wie zukünftig die Gewinnermittlung erfolgen soll und welche Unterlagen mit der Körperschaftsteuererklärung einzureichen sind. Und siehe da: selbstverständlich existiert in Dubai und anderswo in den VAE eine Buchführungspflicht!

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3. Buchführungspflicht in Dubai: Problemfall Eröffnungsbilanz

Diese für manche ausländische Unternehmer überraschende Erkenntnis hat unter Umständen erschreckende Folgen. Denn wenn man schon seit vielen Jahren in Dubai geschäftlich tätig ist und bislang nie Bücher geführt hat, ab 2024 aber sehr wohl welche erstellen muss, um die Gewinnermittlung im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung ordnungsgemäß durchzuführen, stellen sich zwei elementare Fragen: wie sieht die Eröffnungsbilanz aus und wie kann man rückwirkend ihre Fortentwicklung bis in die Gegenwart rekonstruieren?

Nun, das ist mal eine seltene Situation, in der wir keine einfache Antwort zu geben vermögen. Zumindest können wir in dieser Hinsicht keine hinreichende Expertise vorweisen, weil es sich hierbei um das Recht eines anderen Staates handelt. Als deutsche Steuerberatungskanzlei mit einem Schwerpunkt auf dem internationalen Steuerrecht blicken zwar auch wir in steuerrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig über unsere Landesgrenzen, aber eben nur soweit, wie es das deutsche Steuerrecht erfordert. Hier ist allerdings das Rechtssystem der VAE maßgebend. Entsprechend braucht man in solchen Fragen Beratung auf Grundlage der dortigen Vorschriften.

Doch wären wir wohl kaum die vielfach ausgezeichnete Steuerberatungskanzlei JUHN Partner, wenn wir auch hierfür keine Lösung anzubieten wüssten. Denn wir haben für verschiedenste Angelegenheiten ein Netzwerk kompetenter Partner in Dubai aufgebaut, das wir Ihnen vermitteln können. Rufen Sie uns doch einfach gleich an. Wir koordinieren dann gerne die für Sie erforderliche Beratung.

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4. Wichtige Regelungen zur Buchführung in Dubai

Werfen wir nun einen kurzen Blick auf die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf die Buchführungspflicht in Dubai beziehungsweise in den VAE.

Zunächst einmal existieren allgemeine Vorschriften bezüglich der Frist zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Bücher und Unterlagen sind dabei nach Ablauf eines Geschäftsjahres für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Dazu wird der Unternehmenssitz als Aufbewahrungsort bestimmt. Eine dritte allgemeine Regelung fordert, dass man die Buchführung nach international anerkannten Standards und Verfahren zur Bilanzierung erstellen soll. Dies ist allerdings nur eine Empfehlung. Jedenfalls ist hierbei die Anwendung des IFRS-Verfahrens eine naheliegende Wahl. Weiterhin ist eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung obligatorisch. Für Kapitalgesellschaften gilt außerdem die Pflicht zur Prüfung (Audit). Somit findet jährlich eine Wirtschaftsprüfung statt. Das Geschäftsjahr ist frei wählbar. Das erste Geschäftsjahr darf allerdings maximal 18 und muss mindestens sechs Monate lang sein.

Für eine Public Joint Stock Company, die einer deutschen börsennotierten Aktiengesellschaft entspricht, gelten darüber hinaus weitere Regeln. Hier ist zum Beispiel auch eine jährliche Veröffentlichung der Bilanzen vorgeschrieben. Dies hängt damit zusammen, dass die Beteiligungen an diesen Unternehmen als Aktien an Börsen gehandelt werden und daher ein öffentliches Interesse an der finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens im Vordergrund steht.

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5. Buchführungspflicht in Dubai – Fazit

Wir konnten zeigen, dass die Buchführungspflicht in Dubai real ist und dass jedes Leugnen dieser Tatsache ins Reich der Legenden gehört. Mit der Einführung der Körperschaftsteuer ist dies für Unternehmerinnen und Unternehmer in Dubai und in den übrigen Vereinigten Arabischen Emiraten zu einem wichtigen Aspekt ihrer Verwaltung geworden. Schließlich sind sie für die Bestimmung des zu versteuernden Gewinns maßgeblich. Insofern ist es wichtig, dass man sich entweder selbst grundlegend in die Vorschriften des Federal Decree-Law no. (32) of 2021 on Commercial Companies einarbeitet oder sich zukünftig professioneller Hilfe bedient.

Was hingegen noch völlig offen ist, betrifft Detailfragen zur Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns. Zum Beispiel ist zu klären, welche Beschränkungen etwa die Höhe von Geschäftsführergehältern regeln sollen, die man als Betriebsausgaben abziehen darf. In Deutschland ist dies beispielsweise abhängig von der jeweiligen Branche.

Daher wird es spannend sein, zu verfolgen, welche Lösungen in den VAE bei der Erhebung der Körperschaftsteuer für die uns in diesem Zusammenhang nur allzu bekannten Herausforderungen entstehen. Können wir vielleicht in Zukunft etwas von ihren Lösungsansätzen übernehmen? Schließlich können bei einer ganz neuen Betrachtung innovativ-kreative, weil von bisherigen Denkmustern unbeeinflusste Ideen aufkommen. Oder ist es am Ende umgekehrt und man orientiert sich in den VAE an Regelungen, die es in Deutschland oder in anderen westlichen Steuerregimen gibt? Denn eins ist wohl klar: ein Staat, der insbesondere um Unternehmen ebenso wie Unternehmerinnen und Unternehmer aus den großen Industrienationen wirbt, ist gut beraten, sich auch an deren steuerlichen Gegebenheiten anzupassen. Dabei gilt dies unabhängig davon, ob man Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE geschlossen hat.

Jedenfalls wird die neu erwachte Bedeutung der Buchführungspflicht in Dubai auch einige Überraschungen bringen. Wir werden sie mit Neugier verfolgen.


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