Steuerfrei nach Dubai

worauf man unbedingt achten sollte

Fünf steuerliche Fehler beim Auswandern nach Dubai

Wer nach Dubai auswandern möchte, sollte die fünf steuerlichen Fehler kennen, die wir im folgenden Beitrag skizzieren. Dazu zählt der Irrglaube an den Steuervorteil von Briefkastenfirmen ebenso wie das Risiko einer Wegzugsbesteuerung. Außerdem sollte man bei einem deutschen Unternehmen die Verlagerung des Orts der Geschäftsleitung nach Dubai unbedingt vermeiden. Bei der Besteuerung von Gewinnen deutscher Unternehmen sollte man ebenfalls steuerlich vorausschauend handeln. Und die Übertragung von Vermögen kann bis zu zehn Jahre lang auch von Dubai aus steuerpflichtig sein, wenn auch nur in Deutschland.

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Unser Video: 7 Fehler auf dem Weg nach Dubai

In diesem Video erklären wir, worauf man achten sollte, um keine unliebsamen Überraschungen beim Wegzug nach Dubai zu erleben.

Inhaltsverzeichnis


1. 5 Fehler beim Auswandern nach Dubai – Einleitung

Sie haben schon den einen oder anderen unserer Artikel über das Steuerrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), insbesondere in Dubai, gelesen? Möglicherweise sogar, weil Sie die Motivation haben, nach Dubai auszuwandern? Dann sollten Sie sich unbedingt auch diesen Artikel durchlesen, weil sie hier erfahren, auf welche steuerlichen Fehler man sich beim Auswandern nach Dubai einstellen sollte und wie man sie vermeidet.

2. Fehler beim Auswandern nach Dubai: Steuerentstrickung

Einer der wesentlichen Fehler beim Auswandern nach Dubai ist die Steuerentstrickung. Dieses steuerrechtliche Konzept wurde dazu geschaffen, um Unternehmer, die aus Deutschland auswandern wollen, steuerlich final zu behandeln. Denn wenn man bereits ins Ausland ausgewandert ist, hat Deutschland kein Recht mehr, um sie zu besteuern. Das bedeutet aber auch, dass die stillen Reserven in den Unternehmen der auswandernden Unternehmer statt in Deutschland nun im Ausland besteuert werden. Dies ist etwa bei einem Verkauf des Unternehmens der Fall.

Wenn man als Unternehmer den Fehler begeht, ohne Gestaltung nach Dubai auszuwandern, unterliegt man der Steuerentstrickung in Deutschland. Und das bedeutet, dass man auf den fiktiven Unternehmenswert, den das Finanzamt per Unternehmensbewertung ermittelt, eine Steuer zahlen muss. Dass beim Wegzug nach Dubai weder ein echter Verkauf noch sonst eine Übertragung stattgefunden hat – und schon mal gar kein Geldzufluss – ist für die Besteuerung irrelevant. Das mag viele, die mit der Thematik der Steuerentstrickung unvertraut sind, insbesondere mit dem Sonderfall Wegzugsteuer, irritieren. Aber selbst der Umstand, dass es gute Gründe gibt, die derzeitigen Regelungen zur Wegzugsteuer für europarechtswidrig zu halten, hat bislang keinen Einfluss auf die Zusendung des entsprechenden Steuerbescheids.

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3. Fehler beim Auswandern nach Dubai: Briefkastenfirma gründen

Sagenhaftes über Briefkastenfirmen kursiert weltweit. Man kann solche Erzählungen mittlerweile fast als urbane Legenden auffassen: Unternehmer gründen im Ausland mit niedrigen oder keinen Steuern eine Firma, deren Sitz ohne Mitarbeiter oder andere Substanz auskommt. Dennoch fließt der gesamte Gewinn über diese Briefkastenfirma und bleibt bis zur Ebene der Gesellschafter so gut wie steuerfrei. Wer an dieses althergebrachte Versprechen glaubt und dabei das Steuerrecht der VAE im Sinn hat, dürfte über die Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland stolpern – ein jähes Erwachen. Denn wenn das Ausland keine Steuer erhebt, erlaubt sich Deutschland dies zu übernehmen. Ein klassischer steuerlicher Fehler, den aber nur Laien beim Auswandern nach Dubai machen, die weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben.

4. Fehler beim Auswandern nach Dubai: Ort der Geschäftsleitung verlagern

Wer als Unternehmerin oder Unternehmer nach Dubai auswandern möchte, gleichzeitig aber auch das eigene Unternehmen in Deutschland geschäftsführend leiten möchte, könnte einen der schwerwiegendsten steuerlichen Fehler begehen. Denn wer nach dem Auswandern die Geschäftsführung einfach von Dubai aus vornimmt, hat den Geschäftsleitungsort dorthin verlagert. Und das hat sogar gleich zwei steuerliche Konsequenzen.

Einerseits erfüllt man dadurch eines der Kriterien, nach denen die VAE die Steuerpflicht im Inland beurteilt. Mit anderen Worten: die Gewinne des deutschen Unternehmens unterliegen der Besteuerung in den VAE. Da die VAE keine Einkommensteuer kennen und höchstens eine Körperschaftsteuer von 9 % erheben, mag man vielleicht sagen, dass man damit wohl noch leben kann. Doch muss man dabei daran erinnern, dass kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den VAE besteht. Also kommen nochmals die deutschen Steuern hinzu.

Aber das ist noch das geringere Übel. Denn andererseits wird auch Deutschland auf die Änderung des Orts der Geschäftsleitung reagieren. Steuerrechtlich nennt man das bei uns eine Verlagerung der geschäftlichen Oberleitung. Die Konsequenz daraus ist, dass die Finanzbehörde dies praktisch wie eine Wegzugsbesteuerung behandelt. Konkret bedeutet dies, dass man den Unternehmenswert einer fiktiven Besteuerung unterzieht. Ohne dass irgend ein Liquiditätszufluss stattgefunden hat, muss man dann Steuern in Deutschland zahlen, als hätte man das Unternehmen gewinnbringend verkauft.

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5. Fehler beim Wegzug nach Dubai: Gewinne ohne Steuergestaltung

Hat man die vorgenannten steuerlichen Fehler beim Auswandern nach Dubai beherzigt und wohnt man nun dort, drohen dennoch Risiken. Denn der Wegzug nach Dubai allein führt zu keiner Veränderung bei der Besteuerung der Gewinne einer deutschen GmbH oder eines deutschen Personenunternehmens. Grund dafür ist einerseits, dass ein deutsches Unternehmen grundsätzlich auch in Deutschland besteuert wird, andererseits aber auch das Fehlen eines DBAs mit den VAE. Trotzdem gibt es hierfür steuerliche Gestaltungen, um die Besteuerung allein auf Deutschland zu beschränken, sodass keine Steuer in den VAE anfällt. Eine Option ist hierbei die frühzeitige Implementierung einer Holdingstruktur. Darin sorgt eine Personengesellschaft, oft eine GmbH & Co. KG, dafür, dass die Gewinnausschüttung in Dubai steuerfrei bleibt. So zahlt man im Idealfall nur etwa 30 % Steuern in Deutschland.

6. Fehler beim Wegzug nach Dubai: Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Hurra, man ist ausgewandert und hat durch den Wegzug nach Dubai alle deutschen steuerlichen Pflichten abgelegt. Wirklich alle? Wenn es um die Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht geht, muss man sehr genau aufpassen. Denn wenn eine Person Vermögen auf eine andere Person überträgt und mindestens eine von beiden ist im Inland steuerpflichtig, dann fällt in Deutschland dennoch Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Wenn man also Vermögenswerte steuerfrei übertragen möchte, sollten beide Personen am besten nach Dubai auswandern. Denn nur dadurch hat man die Chance, der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht zu entgehen. In den VAE kennt man hingegen weder eine Erbschaft- noch eine Schenkungsteuer.

Allerdings gibt es da zwei weitere Aspekte: Normalerweise spielt die deutsche Staatsbürgerschaft bei der Besteuerung im Inland keine Rolle. Wenn ein deutscher Staatsbürger jedoch ins Ausland fortzieht, bleibt man nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b) ErbStG für weitere fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig. Das gilt auch für fremde Staatsbürger, die in den vergangenen zehn Jahren vor ihrem Wegzug aus Deutschland mindestens sieben Jahre lang im Inland steuerpflichtig waren. Und ist man noch an wirtschaftliche Interessen in Deutschland gebunden, verlängert sich die Steuerpflicht auf zehn Jahre, die man im Ausland verbringt, bevor sie erlischt. Wer also eine Schenkung nach dem Auswandern nach Dubai vornehmen möchte, sollte diese steuerlichen Fehler vermeiden.

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Ebenfalls interessant: Schenkung und Erbschaft im Ausland

In diesem Video erklären wir, wieso man selbst nach einem Wegzug ins Ausland in Deutschland erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig bleibt.

7. Steuerliche Fehler beim Wegzug nach Dubai vermeiden – Fazit

Wer sich dafür begeistert, in einer weltgewandten Metropole der Superlative zu leben, ihren Unternehmergeist atmen möchte und von Steuervorteilen profitieren möchte, ist in Dubai an der richtigen Adresse. Doch Obacht: ein solcher Schritt will gut überlegt und noch besser geplant sein. Insbesondere auf steuerlicher Ebene drohen viele Fehler beim Wegzug nach Dubai. Zwar hängen die wenigsten von ihnen mit dem Steuerrecht der VAE zusammen, aber dafür umso mehr mit dem deutschen Steuerrecht. Denn Deutschland ist für Unternehmer kein Land, das einen leichten Wegzug ins Ausland zulässt. Allein bei der Wegzugsteuer gibt es genug Punkte, um die Konformität mit geltendem EU-Recht kritisch zu sehen.

Daher raten wir zu einer umfassenden steuerlichen Beratung zum Wegzug nach Dubai – und zwar vor der Umsetzung. Denn viele Fehler sind unumkehrbar, wenn sie erst einmal in der Welt sind. Wer also das Risiko solcher steuerlicher Fehler beim Wegzug nach Dubai scheut, wendet sich frühzeitig um eine individuelle Beratung bei Steuerberatern, die sich auf diesem Gebiet bestens auskennen.


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Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim Wegzug nach Dubai schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Individuelle steuerrechtliche Einordnung zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und im Ausland
  2. Generationenübergreifende Planung zur Vermögensnachfolge mittels Familienstiftung in Liechtenstein
  3. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Japan, Mauritius, Singapur)
  4. Ganzheitliche Beratung zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Dubai – Steuerrecht und mehr

  1. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen in Freihandelszonen (Free Zones)
  2. Informationen zu Visa in Dubai
  3. Beratung bei Erwerb und Vermietung von Immobilien in Dubai
  4. Unterstützung von Influencern beim Wegzug nach Dubai

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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