Visa in Dubai

Welche gibt es und wie erhält man sie?

Visa in Dubai: welche gibt es und wie bekommt man sie?

Noch vor wenigen Jahren galten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), somit auch in Dubai, recht restriktive Regelungen zur Vergabe von Visa. Inzwischen ist es deutlich einfacher geworden, eine Aufenthaltserlaubnis in Dubai zu erhalten. So stehen neben dem allgemeinen Touristenvisa, das man zur einfachen Einreise beantragen kann, sowohl Visa für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer zur Verfügung. Besonders attraktiv sind insbesondere Golden Visa, mit denen man eine deutlich längere Aufenthaltsgenehmigung mit weiteren Erleichterungen erreichen kann.

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Unser Video: Auswandern nach Dubai

In diesem Video erklären wir, worauf man achten muss, wenn man nach Dubai auswandern möchte und wie man sich dann dort einrichtet und lebt.

Inhaltsverzeichnis


1. Visa in Dubai – Einleitung

Jede Nationalität bietet einen klaren Vorteil, denn logischerweise lebt man im Land, dessen Staatsbürgerschaft man innehat, ohne besondere Aufenthaltsrechte zu benötigen. So leben Japaner in Japan, Italiener in Italien und Deutsche in Deutschland frei von Auflagen (zumindest in demokratisch geführten Staaten). Was auf den ersten Blick banal klingt, führt jedoch bisweilen zu komplexen Maßnahmen, wenn man außerhalb der eigenen Landesgrenzen leben möchte. Wer etwa als Grenzgänger die Möglichkeit wahrnimmt, über die Grenze näher an den Arbeitsplatz zu ziehen, ist dazu verpflichtet, sich eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen. Selbstverständlich ist dies regelmäßig mit einer Menge Bürokratie verbunden, mitunter sogar wiederkehrend.

Ebenso selbstredend gilt dies auch für Personen aus Deutschland, die in eines der derzeit attraktivsten Länder fortziehen möchten, nämlich in die VAE, insbesondere nach Dubai. Wer dort dauerhaft leben möchte, braucht somit ein Visa mit Gültigkeit in Dubai. Da auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland über einen Wegzug nach Dubai nachdenken, wollen wir hier einmal darstellen, welche Möglichkeiten es in Dubai gibt, um an eine Aufenthaltserlaubnis zu kommen und welche Konditionen jeweils daran geknüpft sind.

2. Welche Visa gibt es in Dubai?

Als erstes bieten wir einen Überblick über die verschiedenen Visa, die man in Dubai beantragen kann. Dazu zählt einerseits sicherlich das am häufigsten ausgestellte Visa, nämlich das Touristenvisa. Zwar ist dies für jene Personen, die sich in Dubai dauerhaft niederlassen möchten, ohne großen Reiz, doch kommen auch sie in vielen Fällen mit einem solchen Visum ins Land. Der Vorteil ist einerseits, dass es relativ leicht erhältlich ist, weil man es bei der Einreise beantragen kann. Außerdem kann man damit in Hotels oder kurzzeitig vermieteten Wohnungen unterkommen. Jedoch gilt diese Aufenthaltserlaubnis lediglich 90 Tage (mit einmaliger Verlängerungsoption). Spätestens vor Ablauf von 180 Tagen muss man wieder ausreisen und kann frühestens nach drei Monaten mit einem Touristenvisa wieder einreisen.

Dazu sei angemerkt, dass für Reisende aus dem Schengen-Raum keine Einreisevisa erforderlich sind. Dies liegt am Gegenseitigkeitsprinzip, auf das sich diese Staaten mit den VAE verständigt haben. Übrigens unternehmen die VAE derzeit große Anstrengungen, um die Anzahl der Staaten in dieser Hinsicht zu steigern. Grund hierfür ist der forcierte Ausbau der heimischen Tourismusbranche.

Jedenfalls sind für Auswanderer insbesondere drei andere Visa in Dubai wesentlich interessanter: das Visa für Angestellte, das Partner Visa und das Golden Visa. Daneben gibt es auch noch die sogenannten Sponsor-Visa für Familienmitglieder, die man zusätzlich zu den drei zuvor genannten Visa in Dubai beantragen kann. Wir gehen nun auf diese drei Visa einzeln ein. Sponsor-Visa für Familienmitglieder bleiben hingegen unberücksichtigt, weil sie an die drei nun vorgestellten Visa gebunden sind und ohne weitere bedeutende Bedingungen vergeben werden.

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3. Visa für Angestellte in Dubai

Als erstes beleuchten wir das Visa für Angestellte in Dubai. Wie man wohl leicht erraten kann, erhält man es, wenn man als Angestellte oder Angestellter einer Firma in Dubai vor Ort arbeiten soll und somit dort auch leben möchte. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt.

Dabei kann man hierbei zwischen zwei verschiedenen Aufenthaltstiteln unterscheiden. Der herkömmliche Ansatz ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die für zwei Jahre gilt. Eine Verlängerung um den gleichen Zeitraum ist bei Erfüllung der Voraussetzungen durchaus möglich. Interessant hierbei ist, dass Arbeitgeber den Antrag auf Erteilung solcher Visa in Dubai stellen. Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass Personen über 18 ein Gesundheitszeugnis vorweisen müssen. Außerdem muss man den Behörden eine Kopie des gültigen Reisepasses sowie ein aktuelles Foto der Person vor einem weißen Hintergrund einreichen.

Die Alternative hierzu sind Green Visa, die in Dubai für besondere Fachkräfte erhältlich sind. Der Vorteil hierbei liegt in der auf fünf Jahre verlängerten Gültigkeitsdauer. Außerdem ist hierbei kein Arbeitgeber als Sponsor erforderlich. Stattdessen beantragt man eine Genehmigung bei der Einwanderungsbehörde Dubais. Dazu muss man mindestens über eine Berufsausbildung, die dem Akademischen Bachelor-Grad entspricht, verfügen. Weiterhin ist ein Monatsgehalt von mindestens AED 15.000 sicherzustellen (EUR 1 entspricht etwa AED 4).

Neben diesen Visa für Angestellte in Dubai, die in der Privatwirtschaft tätig sind, existieren auch noch zahlreiche andere Aufenthaltstitel, die für Personen zugeschnitten sind, die im öffentlichen Sektor als Fachkräfte arbeiten. Anzumerken ist an dieser Stelle auch, dass Unternehmer, die eine Dubai LLC gründen, sich als Geschäftsführer ebenfalls über ein Angestellten Visa in Dubai niederlassen können. Dies ist für sie oft der einfachste Weg, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wichtig bei diesen Visa ist, dass man eine ununterbrochene Abwesenheit aus den VAE von 180 Tagen oder länger unbedingt vermeiden muss. Andernfalls erlischt die Aufenthaltserlaubnis.

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4. Green Partner Visa für Unternehmer und Investoren in Dubai

Das sogenannte Green Partner Visa (Green visa for investors) ist für jene Auswanderer interessant, die sich unternehmerisch in Mainland Dubai betätigen oder dort Kapital in Unternehmungen investieren wollen. Auch hierfür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, die sich sogar nach Art und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit unterscheiden. So sind auch hier für hochqualifizierte Unternehmerinnen und Unternehmer Besonderheiten zu beachten. Dies gilt etwa für angesehene Künstler und andere Talente, für die die Behörden in den VAE nach Prüfung des Antrags eigens Genehmigungen erteilen können.

Daneben gelten auch für Green Partner Visa in Dubai zwei unterschiedliche Formate: ein allgemeines und eines für besonders qualifizierte Fachkräfte, zum Beispiel Mediziner. Jedenfalls ist die Anerkennung der geplanten Tätigkeit durch das Ministerium für Human Resources und Emiratisierung der VAE erforderlich. Liegt diese vor, kann man als selbständig tätiger Unternehmer mit einem Green Partner Visa fünf Jahre lang in Dubai legal leben. Wichtig dabei ist der Nachweis einer Investition in ein Unternehmen beziehungsweise einer Unternehmensgründung in Dubai, also etwa ein Gesellschaftsvertrag (Partnership, Memorandum of Association oder Investment Memorandum), sowie die Erteilung einer Lizenz zur Betätigung in der jeweiligen Branche. Auch hier ist eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit möglich.

Neben dieser permanenten Aufenthaltserlaubnis existiert für Unternehmer und Investoren noch ein spezielles Kurzzeit-Visa. Dieses Business Entry Visa ermöglicht den Aufenthalt von bis zu 60 Tagen zwecks Anbahnung von Geschäften in den VAE. Der Vorteil hierbei ist, dass weder ein Gastgeber noch ein Sponsor vor Ort zur Beantragung dieser Alternative erforderlich ist.

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5. Visa für Immobilieneigentümer in Dubai

Zudem besteht noch eine weitere Möglichkeit, um in Dubai an Visa zu kommen. Dazu ist der Erwerb einer Immobilie vor Ort erforderlich. Allerdings muss der Wert der erworbenen Immobilie mindestens AED 2 Millionen betragen. Für den Erwerb einer Immobilie in bester Lage sind solche Anschaffungskosten durchaus üblich, meistens sogar noch höhere. Doch in Gebieten, die außerhalb der Hotspots des Immobilienmarkts in Dubai liegen, muss man schon genauer auf die Erfüllung dieses Kriterium achten. Schließlich sind dort die Immobilienpreise pro Quadratmeter oft 50 % günstiger.

Als weitere Bedingung kommt hinzu, dass man ein Einkommen von monatlich AED 15.000 vorweisen muss. Damit weist man nach, dass man imstande ist, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

6. Golden Visa in Dubai

Golden Visa sind wohl die begehrteste Aufenthaltserlaubnis in Dubai. Sie ermöglichen einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren, wobei Aufenthalte im Ausland in diesem Fall zu keiner Aufhebung der Gültigkeit des Golden Visa führt. Allerdings sind daran gewisse Bedingungen geknüpft. Aufgrund der Komplexität dieser Regelungen rund um Golden Visa in Dubai, verweisen wir an dieser Stelle auf unseren Spezialartikel zu dieser Thematik.

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Ohne Wegzugsteuer nach Dubai auswandern

In diesem Video erklären wir, welche Möglichkeiten bestehen, um ohne Anfall der Wegzugsteuer aus Deutschland nach Dubai zu ziehen.

7. Visa in Dubai – Fazit

Es ist also auf unterschiedliche Weise möglich, sich in Dubai ein Visa für einen langjährigen Aufenthalt im Land zu verschaffen. Dazu bestehen gewisse behördliche Vorgaben, die man unbedingt kennen sollte. Zum Glück sind diese Behördengänge in den VAE vollständig digitalisiert möglich. Außerdem beträgt die Bearbeitungszeit für die meisten Visa in Dubai 48 Stunden, sodass auch dies sehr schnell erledigt sein kann. Weiterhin hängt die Vergabe von Visa davon ab, ob man in einer der zahlreichen Free Zones oder in Mainland Dubai tätig wird. Der Zugang zu Free Zones ist dabei generell etwas einfacher, wird aber von den Free Zones eigenständig verwaltet.

Dass sich ein solcher Schritt lohnt, ist jedenfalls keine Frage. Denn in Dubai ist der Lebensstandard höher als selbst in den meisten Industrienationen – Deutschland eingeschlossen. Dazu ist auch das Wetter meist sonnig und angenehm. Zudem sind viele Annehmlichkeiten, die man in Deutschland als Luxus empfindet, in Dubai selbstverständlich. Sicherlich liegt das auch daran, dass man in Dubai keine Einkommensteuer zahlt. Selbst die Umsatzsteuer ist mit einheitlich 5 % äußerst moderat. Und Geschäfte lassen sich in Dubai ebenfalls hervorragend machen. Schließlich ist die Kaufkraft vor Ort deutlich höher als in Europa.

Da Dubai gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ein besonders verlockender Standort geworden ist und sich viele von ihnen zuvor von uns in steuerrechtlicher Hinsicht beraten lassen, sind wir vor Ort stark vernetzt. So können wir über unsere dortigen Netzwerkpartner einen vollumfänglichen Service anbieten, der für Sie alle Formalitäten vor Ort routiniert erledigt. Wenn also auch Sie darüber nachdenken, nach Dubai auszuwandern, dann kontaktieren Sie uns gerne. Rufen Sie uns jetzt an. Wir informieren Sie dann umfassend zu allen Aspekten Ihres zukünftigen Lebens und Schaffens in Dubai.


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Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: