Firmengründung in Dubai

wichtige Informationen und Schritte

Firma in Dubai gründen: was ist zu beachten?

Eine Firma in Dubai außerhalb einer Free Zone gründen ist leichter als man denken mag. Vor allem geht die Firmengründung in Dubai vergleichsweise schnell, zum Teil sogar in nur 15 Minuten. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten. So darf man etwa keine Privatadresse als Geschäftsadresse verwenden (und umgekehrt). Außerdem braucht man vorab eine Erlaubnis zur Gründung eines Unternehmens in Dubai. Weiterhin ist die Anfertigung eines Gesellschaftsvertrags zwingend in arabischer Sprache erforderlich, es darf aber auch eine Übersetzung in eine andere Sprache hinzugefügt werden. Am Ende des Prozesses steht die erfolgreiche Lizensierung. Trotzdem bleiben dann noch zwei Aufgaben zu erledigen: die Anmeldung bei der jeweils zuständigen Kammer und beim Finanzamt.

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Unser Video: Gründung einer LLC in Dubai

In diesem Video erklären wir die elf Schritte, die man zur Gründung einer LLC in Mainland Dubai kennen und beachten muss.

Inhaltsverzeichnis


1. Firma in Dubai gründen – Einleitung

Dubai ist in den letzten Jahren zu einem Wirtschaftsstandort von Format herangewachsen. Das Renommee unter Unternehmerinnen und Unternehmern rührt daher, dass die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein unternehmerfreundliches Regime aufgebaut hat. Dazu zählt unter anderem, dass die steuerlichen Regelungen, im Vergleich etwa zu Deutschland, deutlich schlanker sind. Das liegt aber auch daran, dass man dort nur eine Besteuerung von Unternehmen kennt. Natürliche Personen bleiben somit vor einer Einkommensbesteuerung bewahrt, was dann auch für den Bezug von Gewinnausschüttungen gilt. Aber auch in Bezug auf die Vorschriften zur Gründung von Unternehmen bleiben die Vorschriften ebenso wie das Prozedere erfreulich simpel. Wie Bürokratiearm dieser Vorgang ist und was man dennoch vorab unbedingt wissen muss, um eine Firma in Dubai zu gründen, wollen wir Ihnen nun schildern.

2. Welche Unternehmensformen gibt es in Dubai?

Wer ein Unternehmen in Dubai gründen möchte, muss zunächst entscheiden, ob die Firma in einer der zahlreichen Freihandelszonen ihren Sitz haben soll. Da für diese Free Zones eigene Regeln gelten, behandeln wir in diesem Artikel lediglich jene, die allgemeine Gültigkeit haben, somit auf das Kerngebiet der VAE beschränkt sind. In Bezug auf die für eine Unternehmensgründung verfügbaren Rechtsformen gibt es zwischen einer Free Zone-Company und Mainland Company aber praktisch kaum Unterschiede.

Nun ist die Frage zu beantworten, welche Rechtsform das Unternehmen erhalten soll. Zur Wahl stehen neben dem Einzelunternehmen (Sole Proprietorship) die General Partnership, die Limited Partnership, die Limited Liability Company (LLC), die Public Joint Stock Company sowie die Private Joint Stock Company. Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland eine Vielzahl weiterer Rechtsformen, von denen die meisten, wie etwa die KGaA, aber kaum Bedeutung haben. Doch auch in den VAE spielt von den fünf Rechtsformen praktisch nur die Dubai LLC eine bedeutende Rolle.

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3. Vorschriften zur Gründung einer Firma in Dubai

Bevor wir zum praktischen Teil kommen, sprechen wir noch über die Rahmenbedingungen, die man vor der Gründung einer Firma in Dubai kennen sollte. Dazu zählt etwa auch, dass Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute zwingend die Rechtsform einer Public Joint Stock Company annehmen müssen.

Weiterhin muss man festlegen, welchen Firmennamen das zu gründende Unternehmen erhalten soll. Dabei ist sicherstellen, dass die Bezeichnung im Einklang mit der öffentlichen Ordnung des Staates steht, was somit auch die Berücksichtigung der Scharia umfasst. Selbstverständlich muss auch sichergestellt sein, dass die Firma einmalig und unmissverständlich ist, sodass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Außerdem können weitere Angeben erforderlich sein, etwa zum Gegenstand des Unternehmens oder zu den Partnern bei Partnerschaften. Dabei sind Verwechslungsrisiken in Bezug auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens auszuschließen. Zusätzlich ist die Rechtsform des Unternehmens am Ende der Firmenbezeichnung obligatorisch zu nennen.

Ein Unternehmen in Dubai muss selbstverständlich über eine Inlandsadresse verfügen. Diese ist zusammen mit Angaben zur Firma, zur Rechtsform sowie gegebenenfalls zum eingezahlten Kapital sowie die ihr vergebene amtliche Registrierungsnummer auf allen offiziellen Schreiben des Unternehmens aufzuführen. Sollte sich ein Unternehmen in Liquidation befinden, ist diese Information in solchen Schriftstücken ebenfalls aufzuführen.

Bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen und ähnlichen Dokumenten ist zu beachten, dass diese nur in arabischer Sprache rechtsgültig sind. Zwar sind auch Übersetzungen in andere Sprachen als Zusatz zulässig, aber nur die arabischsprachige Version ist rechtlich bindend.

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4. Ablauf einer Firmengründung in Dubai

4.1. Ist die geplante Firma verfügbar oder bereits vergeben?

Bei der Gründung einer Firma in Dubai findet oft der erste Kontakt mit den Behörden zum Zweck statt, um festzustellen, ob ein geplanter Firmenname bereits vergeben oder aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.

4.2. Firma in Dubai gründen: weitere Vorbereitungen

Weitere Vorbereitungen sehen die Erstellung eines Businessplans sowie Gesellschaftsvertrags (Memorandum of Association, kurz MOA) vor. Für Einzelunternehmen ist ein Vertrag mit einem Local Service Agent (LSA) erforderlich. Parallel dazu ist auch eine Absichtserklärung anzufertigen.

Dann muss man noch dafür sorgen, dass eine ordentliche Geschäftsstelle vorliegt. Anders als in Deutschland darf dies aber keinesfalls eine Privatanschrift sein. Umgekehrt erlaubt die Geschäftsadresse auch keine Nutzung als Wohnsitz. Damit ist zumindest in dieser Hinsicht eine Betriebsaufspaltung ausgeschlossen. Als Nachweis ist ein Mietvertrag ebenso zulässig wie auch Rechnungen über Strom, Wasser, Internet- oder Telefonanschlüsse. Außerdem muss die Geschäftsimmobilie ausreichend Platz für die vorgesehene Anzahl an Mitarbeitern bieten.

4.3. Einholen einer Unbedenklichkeitserklärung

Wenn die erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, folgt der bürokratische Pfad bis zur Registrierung. Der erste Schritt ist das Einholen einer Unbedenklichkeitserklärung. Dabei wird geprüft, ob angehende Unternehmer alle Voraussetzungen zur Gründung einer Firma in Dubai erfüllen. Erst mit Erhalt der Bestätigung (Initial Approval) stehen die weiteren Schritte offen.

4.4. Einholen einer Zulassung zur Ausübung zulassungsgebundener Tätigkeiten

Hat man einen Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und eine angemessene Geschäftsimmobilie gefunden, könnte unter Umständen noch das Einholen einer Arbeitserlaubnis für die geplante Tätigkeit erforderlich sein. Wenn man sich etwa als Mediziner in Dubai niederlassen möchte, braucht man eine Genehmigung. Die erhält man selbstverständlich durch Erbringen der einschlägigen Nachweise.

4.5. Firma in Dubai gründen: Erteilung einer Geschäftslizenz

So, jetzt geht es zum wichtigsten Schritt, der Lizensierung des Unternehmens. Dazu reicht man die zuvor genannten Unterlagen bei der lizensierenden Behörde ein und zahlt die dafür vorgesehene Gebühr. Die Gebühr hängt wiederum von der genauen Zuordnung des Tätigkeitsfeldes ab. Kurz darauf erhält man bereits die Lizenz und die Firma ist gegründet.

4.6. Abschließende Formalitäten

Dennoch bleiben noch zwei weitere Schritte, um die Firma in Dubai abschließend rechtskonform zu gründen. Einerseits muss man die Firma bei der zuständigen Kammer anmelden. Andererseits ist seit der Einführung der Körperschaftsteuer auch die Anmeldung des Unternehmens bei der Finanzverwaltung erforderlich.

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5. Firma gründen in Dubai – Fazit

Wer eine Firma in Dubai gründen möchte, sollte also gut vorbereitet vorgehen. Denn obwohl die Bearbeitung aller Anträge durch die zuständigen Behörden sehr rasch erfolgt, führt jede fehlende Information oder jeder ausstehende Nachweis zwangsläufig zu einer Verzögerung. Da die Gründung einer Firma in vielen Fällen aber auch die Grundlage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den VAE ist, sollte man also als Unternehmerin oder Unternehmer ein vitales Interesse an einer möglichst reibungslosen Firmengründung haben.

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