Steuern in den VAE

warum man jetzt KSt in Dubai zahlt

Steuern in den VAE: jetzt zahlt man Körperschaftsteuer in Dubai

In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) existiert seit Mitte 2023 eine neue Steuer, nämlich die Körperschaftsteuer. So zahlt man seit dem auch in Dubai pauschal 9 % Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Dabei sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, die Geschäfte in den VAE betrieben, von der neuen Körperschaftsteuer betroffen. Dies gilt ab dem ersten Geschäftsjahr, dass nach dem 31. Mai 2024 beginnt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres bleiben neun Monate Zeit, um die für die Steuererklärung erforderliche Bilanz zu erstellen. Bis dahin ist ebenso eine Anmeldung bei der Bundessteuerbehörde der VAE erforderlich. Was hingegen weiterhin gültig bleibt, ist eine Steuerbefreiung von Einkommen aus anderen Quellen (zum Beispiel Löhne und Gehälter, Mieteinnahmen aus der Vermietung von Immobilien, Kapitalerträge). Außerdem bleiben Freihandelszonen in den VAE weiterhin autonome Steuerregime, sodass dort vorerst keine Körperschaftsteuer anfällt.

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Unser Video: Das Steuerrecht in den VAE

In diesem Video erklären wir, welche neuen Steuerarten es mittlerweile in den VAE und somit auch in Dubai gibt.

Inhaltsverzeichnis


1. Körperschaftsteuer in Dubai – Einleitung

Aus unserer Sicht in Deutschland sind uns die VAE mit ihrem Steuerrecht stets als eine Steueroase vorgekommen, denn egal aus welchen Quellen sich Einkommen speiste, blieb es doch vor Steuern bewahrt. Doch neuerdings hat sich im finanzstarken Wüstenstaat erstaunliches getan. Tatsächlich hat man Anfang 2022 beschlossen, eine Körperschaftsteuer einzuführen, die selbstverständlich nun auch in Dubai gilt. Was das für Unternehmerinnen und Unternehmer in Dubai und anderswo in den VAE sowie eventuell im Ausland bedeutet und welche Pflichten mit der neuen Körperschaftsteuer einhergehen, klären wir in diesem Beitrag.

2. Einführung der Körperschaftsteuer in Dubai (VAE)

Seit jeher galt in den VAE weitestgehend Steuerfreiheit auf alle Einkünfte. Doch seit Juni 2023 existiert dort nun eine Körperschaftsteuer, somit unter anderem auch in Dubai. Das ist eine erstaunliche Kehrtwende zur bisherigen Fiskalpolitik des Golfstaats. Schließlich ließen sich die VAE lange Zeit als mondäne Steueroase feiern. Die Abwesenheit von Steuern machte sie ja geradezu zu einem Magneten für Entrepreneure und Investoren aus aller Welt. Doch die Zeiten ändern sich. Inzwischen haben auch die VAE Maßnahmen ergriffen, um internationale Standards bei der Erhebung von Steuern einzuhalten. Und dazu zählt nun mal auch die Besteuerung von Unternehmensgewinnen.

Rechtsgrundlage für die Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE ist Bundesgesetz Nr. 47/2022. Alle Regelungen zur neuen Körperschaftsteuer sind im verlinkten Dokument in englischer Sprache nachlesbar.

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3. Ausgestaltung der Körperschaftsteuer in Dubai

3.1. Erstmalige Erhebung der Körperschaftsteuer

Die neue Körperschaftsteuer in den VAE greift ab dem Wirtschaftsjahr, das zum 01.06.2023 oder danach beginnt. Der Gewinn dieses ersten und jedes weiteren Wirtschaftsjahres unterliegt dann der Körperschaftsteuer, so, wie wir es auch aus Deutschland kennen. Allerdings sind die Vorschriften dort deutlich einfacher ausgestaltet.

3.2. Wer unterliegt der Körperschaftsteuer in Dubai?

Steuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, die im Staatsgebiet der VAE Geschäfte betreiben oder geschäftliche Aktivitäten entwickeln. Dazu zählt auch, wenn man, ohne selbst in den VAE ansässig zu sein, vom Ausland aus in den VAE geschäftlich aktiv ist. Damit unterliegen auch Freiberufler in Dubai der Körperschaftsteuer.

Von der Körperschaftsteuer ausgenommen sind Unternehmen, die natürliche Ressourcen abbauen oder gewinnen, weil diese bereits auf andere Weise besteuert werden. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen sowie eine Reihe weiterer Ausnahmen. Besondere Regelungen betreffen ebenso die Freihandelszonen, die auch weiterhin ihre Eigenständigkeit behalten. Weitere Ausnahmen entstehen eventuell durch Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Da es derzeit kein solches Abkommen mit Deutschland gibt, erübrigen sich weitere Erläuterungen hierzu.

3.3. Bestimmung der Höhe der Körperschaftsteuer in Dubai

Der reguläre Steuersatz zur Körperschaftsteuer in Dubai und anderswo in den VAE beträgt 9 % auf den Nettojahresgewinn. Allerdings gilt hierzu ein Freibetrag von AED 375.000 (entspricht etwa EUR 95.000). Für natürliche Personen gilt weiterhin eine Umsatzschwelle von AED 1 Million pro Kalenderjahr. Erst wenn diese Grenze überschritten ist, werden die Einkünfte der Körperschaftsteuer unterworfen. Daneben gibt es auch Einkommen, die vor der Körperschaftsteuer bewahrt bleiben. So fällt auf Mieteinkünfte aus Immobilienvermietungen, Löhne und Gehälter sowie Kapitalerträge nach wie vor keine Körperschaftsteuer an (und auch keine Einkommensteuer).

3.4. Weitere Regelungen zur Körperschaftsteuer in Dubai

Weitere Vorschriften betreffen den Prozess der Steuererhebung. So ist für alle Unternehmer eine Anmeldung bei der Steuerbehörde der VAE erforderlich. Weiterhin müssen sie jährlich eine Steuererklärung einreichen. Dies gilt sogar für Unternehmen, die in einer Freihandelszone etabliert sind. Allerdings berechnen sie ihre Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 0 %, sodass ihr Gewinne auf diese Weise steuerfrei bleiben.

Zur Feststellung des steuerpflichtigen Nettogewinns sind verschiedene Bilanzierungsstandards zugelassen, unter anderem auch nach dem IFRS-Verfahren. Außerdem gibt es eine Reihe an Ausnahmen für natürliche Personen. Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften besteht beispielsweise keine Deckelung bei der Anrechnung von Zinsaufwendungen.

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4. Abseits der Körperschaftsteuer: sonstige Steuern in Dubai

Bei der Gelegenheit können wir einen kurzen Exkurs in das aktuelle Steuerrecht der VAE unternehmen. So besteht bereits seit langer Zeit eine Grunderwerbsteuer in den VAE. Tatsächlich war dies die erste Steuer, die die VAE erhoben. Allerdings bestimmt jedes Emirat selbst zu welchem Steuersatz die Übertragung von Grundrechten erfolgt. In Dubai beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise 4 %.

2018 kam dann die derzeitige Umsatzsteuer hinzu. Sie beträgt einheitlich 5 % und belegt sowohl Lieferungen als auch Leistungen im Inland. Interessant hierbei ist, dass man die Umsatzsteuer in den VAE gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Golfkooperationsraats zeitgleich und zu gleichen Bedingungen einführte.

Neben der Umsatzsteuer existiert mittlerweile (seit 2019) eine weitere Verbrauchsteuer. Sie trifft den Verkauf gewisser Erfrischungsgetränke, die mit einer Steuer von 50 % belegt wurden. Zu den hierdurch besteuerten Waren zählen alle Getränke, die entweder mit Kohlensäure angereichert wurden (mit Ausnahme von Mineralwasser), Zucker beziehungsweise Süßstoffe enthalten (Softdrinks) oder deren Inhaltsstoffe (zum Beispiel Taurin, Koffein, Ginseng, Guaraná) eine stimulierende Wirkung entfalten (Energydrinks). Davon betroffen sind auch Stoffe, die zur Herstellung solcher Getränke dienen. Man kann dies somit als ein Äquivalent etwa zur Zuckersteuer in Großbritannien und anderswo ansehen.

Weiterhin unterliegen alle Tabakprodukte seit 2017 einer Verbrauchsteuer von 100 %. Ebenso sind elektronische Zigaretten und Flüssigkeiten, die zum Konsum hierfür Verwendung finden, von dieser Steuer betroffen. Jedenfalls handelt es sich hierbei um die erste Lenkungssteuer der VAE. Das Ziel dieser Verbrauchsteuer ist nämlich die Minderung der Attraktivität dieser ungesunden Konsumgüter.

Diese Verbrauchsteuern entrichten in erster Linie Hersteller beziehungsweise Importeure dieser Waren. Alle Zwischenhändler und Endverbraucher zahlen somit über den um die Verbrauchsteuer erhöhten Verkaufspreis die Steuer mit. Im Unterschied zur mehrphasigen Umsatzsteuer, wie sie auch Deutschland erhebt, kommt diese Verbrauchsteuer mit einer einmaligen Steuerzahlung und folglich mit weniger Bürokratie aus.

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Einblick in das Steuerrecht der Schweiz

In diesem Video erklären wir, nach welchen Gesetzen in der Schweiz Steuern zu zahlen sind und welche Rolle dabei den einzelnen Kantonen zukommt.

5. Die neue Körperschaftsteuer in Dubai – Fazit

Wenn man bedenkt, dass die VAE eine Politik betreibt, die darauf abzielt, international vernetzt zu sein, überrascht die Einführung der Körperschaftsteuer kaum. Schließlich entspricht dieser Zug den internationalen Bemühungen der führenden Industrienationen, um eine globale Besteuerung von Unternehmensgewinnen sicherzustellen, damit dem bisherigen unkontrollierten internationalen Steuerwettbewerb Einhalt geboten wird. So ist es folgerichtig, dass Unternehmen demnächst auch in Dubai Körperschaftsteuer zahlen.

Dies ist zunächst einmal die Situation, auf die sich Unternehmerinnen und Unternehmer in Dubai sowie in den Nachbaremiraten einstellen müssen. Doch lohnt sich auch ein detaillierter Blick ins Steuergesetz. Denn neben dem relativ geringen Steuersatz von nur 9 % auf den Nettojahresgewinn existieren ja auch noch ein großzügig bemessener Freibetrag sowie eine Reihe an Ausnahmeregelungen. Im besten Fall entsteht somit gar keine Körperschaftsteuer in Dubai. Aber selbst wenn Körperschaftsteuer in Dubai anfallen sollte, so zahlt man dort immer noch weitaus weniger Steuern, als die etwa 50 %, die man als Unternehmerin oder Unternehmer in Deutschland oft zu entrichten hat.


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Internationales Steuerrecht – Privat

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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn und Düsseldorf gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: