VAE/Dubai

steuerfreie ausländische Einkünfte

VAE: keine Steuern auf ausländische Einkünfte

Anders als Deutschland besteuern die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) nach dem Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass nur die im Inland erzielten Einkünfte steuerlich relevant sind. Da die VAE seit kurzer Zeit mit der Körperschaftsteuer eine Ertragsteuer von mehr als 0 % erheben, ist die Frage nach den Steuern auf ausländische Einkünfte durchaus bedeutend. Doch das Territorialitätsprinzip schließt dies praktisch aus, sodass man aus deutscher Sicht Steuergestaltungen aufsetzen kann, die diese Besonderheit in einen beträchtlichen Steuervorteil verwandeln können.

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Unser Video: Das Steuerrecht in den VAE

In diesem Video erklären wir, welche Steuern man in den Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt hat und warum die Buchführung neuerdings relevant wird.

Inhaltsverzeichnis


1. Keine Steuern auf ausländische Einkünfte in den VAE – Einleitung

Wer in Deutschland ein Unternehmen führt, zahlt auf den Gewinn Steuern. Zwar gibt es Unterschiede, ob jemand nach dem Transparenzprinzip oder nach dem Trennungsprinzip steuerlich zu beurteilen ist, doch hat der Gesetzgeber im Grunde eine Besteuerung auf ähnlich hohem Niveau bewusst angestrebt. Daher ist es kein Wunder, dass am Ende einer Unternehmerin oder einem Unternehmer nur etwa 50 % des ursprünglichen Gewinns netto für private Zwecke zur Verfügung stehen. Wer mehr erwartet, muss also dem Zauber der Steuergestaltung folgen. In diesem Artikel soll dies dadurch erreicht werden, indem man sich den Umstand zu nutze macht, dass die VAE keine Steuern auf ausländische Einkünfte erhebt.

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2. Wieso die VAE nach dem Territorialitätsprinzip besteuert

Wie viele andere Steuerregime, die man als Steueroasen bezeichnen kann, sind auch die VAE ein relativ kleiner und noch recht junger Staat. Was sie außerdem mit anderen Steueroasen verbindet, ist ihre Beherrschung durch Großbritannien in der Vergangenheit. In vielen dieser Steueroasen ist dies der Grund dafür gewesen, dass sie nach dem Territorialitätsprinzip Steuern erheben. Dies wiederum ist zur Grundlage für die Steuervermeidung in internationalen Steuergestaltungsmodellen geworden.

Doch die VAE bilden hierbei eine Ausnahme. Denn der Staatsgründung Anfang der 1970er Jahre ging die Entdeckung und Nutzung reicher Vorkommen an Erdöl und Erdgas voraus. Die damals noch unabhängigen Emirate hatten also, in unterschiedlichem Ausmaß, eine stets sprudelnde Geldquelle. Es fehlte somit das Erfordernis von Steuereinnahmen, um den jungen und damals noch übersichtlichen Staatshaushalt zu finanzieren.

Mittlerweile wenden sich die VAE ebenso wie andere Staaten in der Golfregion von einer auf Petrodollar basierenden Ökonomie ab. So haben die VAE ihren Fokus verstärkt auf Einnahmen aus Tourismus, Handel, Bildung, Forschung und der Entwicklung neuer Technologien gerichtet. Und damit einher geht nun auch der Trend zur Erhebung von Steuern. Man kann also keineswegs behaupten, dass die VAE zu den klassischen Steueroasen zählen, auch wenn sie viele Merkmale mit ihnen teilen. Dafür spricht auch, dass sich die VAE dazu bekennen, die meisten der von der OECD entwickelten Programme zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) und anderer schädlicher Steuerpraktiken umzusetzen.

Das führt dazu, dass die Besteuerung in den VAE einem Mosaik moderner Steuergesetzgebung und Charakteristika einer Steueroase aufweist. Schauen wir also, was für vorteilhafte Gelegenheiten sich daraus ergeben.

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3. Wie man in den VAE keine Steuern auf ausländische Einkünfte zahlt

Wir betrachten nun ein deutsches Unternehmen, dass nach steuerlicher Optimierung trachtet. Selbstverständlich ist dieses Interesse letztendlich auf die Maximierung des Gewinnanteils seiner Gesellschafter ausgerichtet. Dazu eignet sich eine deutsche Personengesellschaft besonders, womit man in den meisten Fällen eine GmbH & Co. KG im Blick hat. Diese ist wiederum eine Tochtergesellschaft einer Dubai LLC. Und die ehedem am deutschen Unternehmen beteiligten Gesellschafter sind nun Gesellschafter der Dubai LLC.

Wie findet nun die Besteuerung statt? Als Personengesellschaft unterliegt die deutsche GmbH & Co. KG der Besteuerung in Deutschland. Das deutsche Steuerrecht sieht bei der Besteuerung von Personengesellschaften das Transparenzprinzip vor. Also findet die Besteuerung auf Ebene ihrer Gesellschafter statt. In unserem Fall ist dies ja die Dubai LLC. Da diese aber so von uns aufgesetzt wurde, dass sie nach deutschem Steuerrechtsverständnis als Kapitalgesellschaft anzusehen ist, zahlt sie als begrenzt steuerpflichtiges Steuersubjekt in Deutschland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Damit können wir mit ungefähr 30 % Steuern rechnen.

Wenn nun die Dubai LLC auf den Nettogewinn der GmbH & Co. KG zugreifen möchte, so nimmt sie eine Entnahme der bereits versteuerten Gewinne vor. Dies ist in Deutschland kein steuerpflichtiger Vorgang. In den VAE zahlt die Dubai LLC aufgrund des Territorialitätsprinzips keine weiteren Steuern auf diese ausländische Einkünfte. Und wenn ihre Gesellschafter ebenfalls allein dem Steuerrecht der VAE unterliegen, bleiben auch sie vor weiterer Besteuerung bewahrt. Denn die VAE kennen keine Einkommensteuer auf privater Ebene, ganz besonders dann, wenn es sich um ausländische Einkünfte handelt.

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In diesem Video erklären wir, warum die Dubai LLC die beste Unternehmensform in den VAE darstellt und wie man sie gründet.

4. Steuergestaltung für deutsche Unternehmer in den VAE – Fazit

Dies ist ein ausgewähltes Beispiel für ein Steuergestaltungsmodell, bei dem man auf internationale Unternehmensstrukturen in den VAE zurückgreift. Es reduziert die in Deutschland anfallende Steuer von einem üblicherweise auf etwa 50 % des Gewinns vereinnahmenden Teil auf lediglich 30 %. So eine Ersparnis von 20 %-Punkten stellt tatsächlich einen enormen Steuervorteil dar. Dies gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass man in manchen Situationen froh ist, Steuern in Deutschland um wenige Prozentpunkte reduzieren zu können. In unserem Gestaltungsmodell gelingt uns dies allerdings nur über den Umweg über die VAE, denn die kennen keine Steuern auf ausländische Einkünfte. Dabei sind die VAE auch deshalb so attraktiv für diese Zwecke, weil es einerseits dort die Möglichkeit gibt, eine Rechtsform zu gründen, die in Deutschland als Kapitalgesellschaft qualifiziert wird. Andererseits bieten die VAE aber auch den besonderen Vorteil einer Besteuerung nach dem Territorialitätsprinzip. Dies ermöglicht uns die steuerfreie Auszahlung des Nettogewinns auf Ebene der Gesellschafter im Ausland.

Mit diesem Gestaltungsbeispiel wollen wir auch demonstrieren, dass wir als Steuerberatungskanzlei mit Schwerpunkten auf der Unternehmensbesteuerung und dem internationalen Steuerrecht besonders innovativ und kreativ Steueroptimierungen entwickeln. Daher empfehlen wir uns für die Lösung Ihrer steuerlichen Anliegen. Darüber hinaus sind wir durch unsere Arbeit in den VAE selbstverständlich auch die idealen Ansprechpartner wenn es darum geht, einen Umzug, etwa nach Dubai, steuerlich zu planen. Mit unseren Kooperationspartnern vor Ort verfügen wir über das Netzwerk und die Infrastruktur, um Ihnen auch alle anderen Erfordernisse eines solchen modernen Abenteuers für Sie bequem und zuverlässig zu regeln. Rufen Sie uns also gleich an, um sich über unser umfangreiches Spektrum an Leistungen zu informieren.


Steuerberater für internationale Steuergestaltungen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei Gestaltungen in Bezug auf die VAE schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Beratung zum Erwerb von Immobilien in Dubai
  2. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Campione d’Italia, San Marino, Zypern)
  3. Beratung, Planung und Begleitung bei der Errichtung einer Familienstiftung in Liechtenstein

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. steueroptimierter Ansatz von internationalen Verrechnungspreisen
  2. Empfehlungen zur Gründung von Unternehmen in einer Dubai Free Zone
  3. Informationen zur Buchführungspflicht in den VAE

Erbschaft/Schenkung

  1. mandantenbezogene Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
  2. Entwicklung von grenzüberschreitenden Gestaltungsmodellen zur steueroptimierten Vermögensnachfolge

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn und Düsseldorf gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für internationales Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: