Organschaft in Dubai: welche Regelungen gibt es?
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) kennt man die Rechtsform LLC als primäre Alternative unter den Kapitalgesellschaften. Tatsächlich sind in den VAE auch Holdingstrukturen möglich. Außerdem können solche unternehmerischen Konstrukte auch Organschaften begründen. Dabei unterliegt eine Organschaft in den VAE, und folglich auch in Dubai, ganz anderen Regeln als Organschaften in Deutschland. So sind bei der Gründung einer Organschaft in Dubai besondere Anforderungen auf die Beteiligungsverhältnisse sowie deren Inhaber gerichtet. Auch bei der Bilanzierung und Gruppenbesteuerung gelten andere Vorschriften als in Deutschland.
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In diesem Video erklären wir, welche Veränderungen die neu in den VAE eingeführte Körperschaftsteuer für Ihr Dubai-Business bringt.
Inhaltsverzeichnis
1. Organschaft in Dubai – Einleitung
Dubai, die prominenteste Stadt in den VAE, ist Hotspot für Unternehmer aus aller Welt (zum Beispiel Influencer). Dies liegt an vielen guten Gründen. Dass man bislang keine Steuern in den VAE zu zahlen brauchte, ist sicherlich ein zentraler Punkt. Doch mittlerweile haben die VAE eine Unternehmensteuer eingeführt. Trotzdem verzeichnet dieser Standort keine Minderung seiner Attraktivität als Geschäftsstandort. Immer noch hält der Zuzug von Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Ausland an, insbesondere aus Deutschland. Offenbar sind die geringen oder gar fehlenden Steuern in Dubai nur ein schöner Bonus für die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Ausland. Tatsächlich spielt insbesondere die zukunftsgewandte und auf Unternehmertum geimpfte Gemeinschaft mit ihrer innovativen Ausstrahlung eine deutlich bedeutendere Rolle für die Entscheidung der Unternehmer, um nach Dubai zu ziehen. Aber auch der zunehmend stärker werdende Kontrast zum wirtschaftlichen Umfeld in den Heimatländern, das Unternehmertum eher zu behindern als zu fördern scheint, trägt zur Argumentation bei.
Dabei finden Menschen, die in Dubai ein Unternehmen gründen und führen wollen, ideale rechtliche Rahmenbedingungen vor. Schon die bei den meisten Unternehmern beliebteste Rechtsform, die Dubai LLC, ist ein Kraftprotz an Freiheiten. Vor allem die Haftungsbeschränkung gehört dazu, weil sie das Privatvermögen optimal schützt. Aber sie ist auch so flexibel aufgesetzt, dass man mit ihr noch weitere Vorteile generieren kann. Deshalb untersuchen wir in diesem Beitrag, wie eine Organschaft in Dubai mit einer LLC gegründet und besteuert wird.
2. Welche Vorteile bietet eine Organschaft
Bevor wir ins Detail gehen, schildern wir der Vollständigkeit halber noch, was eine Organschaft ist und welche Besonderheiten sie auf sich vereint.
Eine Organschaft ist ein Verbund von zwei oder mehr Unternehmen. Dieser Zusammenschluss ist vor allem auf steuerliche Aspekte ausgerichtet und kann sowohl ertragsteuerlicher als auch umsatzsteuerlicher Natur sein. Im vorliegenden Artikel wie auch in den meisten Fällen bei deutschen Organschaften steht der ertragsteuerliche Zweck meist im Vordergrund. Wesensmerkmal aller Organschaften ist, dass die Besteuerung der verbundenen Unternehmen gemeinschaftlich vorgenommen werden soll. Zwar ist es in Deutschland tatsächlich so, dass auf der untersten Ebene, die Gewinnermittlung der in der Organschaft zusammengefassten Unternehmen separat erfolgt, doch in der Gesamtschau die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aller Unternehmen zur einheitlichen Besteuerung führt. Dabei bezeichnet man die Muttergesellschaft in Deutschland als Organträger und ihre Tochtergesellschaften als Organgesellschaften. Voraussetzung für die steuerliche Relevanz einer deutschen Organschaft ist übrigens der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen Organträger und Organgesellschaften. Schauen wir also, ob dies alles auch so für eine Organschaft in Dubai gilt.
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3. Regelungen zur Organschaft in Dubai
Tatsächlich gibt es in Dubai und anderswo in den VAE ganz andere Regelungen in Bezug auf eine Organschaft als im deutschen Steuerrecht. Dabei sind drei Bedingungen hervorzuheben.
3.1. Mindestbeteiligung des Organträgers an Organgesellschaften
Erstens muss sich jede Organgesellschaft – zur einfacheren Verständlichkeit verwenden wir die deutschen Bezeichnungen für die dortigen Fachausdrücke – zu mindestens 95 % unmittelbar oder mittelbar im Eigentum des Organträgers befinden (Artikel 40 Federal Decree-Law No. 47 of 2022 on the Taxation of Corporations and Businesses). Gleiches gilt für die Stimmrechte des Organträgers in Bezug auf ihre Organgesellschaften. Aber auch bei der Zuweisung der Gewinne aus den Organgesellschaften gilt diese Quote. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein.
3.2. Übereinstimmendes Geschäftsjahr bei Organträger und Organgesellschaft
Zweitens müssen Organträger und ihre Organgesellschaften das gleiche Geschäftsjahr als Basis ihrer Buchführung verwenden. Dies kann anfangs insofern eine Hürde sein, als vor Einführung der Körperschaftsteuer das Geschäftsjahr oft aus rein praktischen Gründen mit Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit angenommen wurde, sodass vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahre durchaus üblich waren. Haben nun Organträger und Organgesellschaft voneinander abweichende Geschäftsjahre (weil sie etwa in unterschiedlichen Monaten gegründet wurden), dann kann der Organträger bei der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf Verwendung eines neuen, für die Organschaft einheitlichen Geschäftsjahres stellen.
3.3. Einheitliche Bilanzierung der Organschaft in Dubai
Drittens müssen Organschaften ihre Bilanzen nach den selben Standards für alle ihre verbundenen Unternehmen erstellen. Dies vereinfacht die Vergleichbarkeit der Bilanzdaten. Hinzu kommt, dass in Dubai statt einer separaten Buchführung der einzelnen Unternehmen eine einheitliche durch den Organträger erlaubt ist. Dies kann die Verwaltung erleichtern.
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4. Weitere Besonderheiten bei einer Organschaft in Dubai
Logischerweise gilt für Organschaften in den VAE, dass sie als Unternehmensstruktur nur von Steuersubjekten genutzt werden können, die dort der Steuerpflicht unterliegen. Das bedeutet aber auch, dass Entitäten, die entweder als Organträger oder Organgesellschaft in einer der Freihandelszonen in Dubai kein Mitglied einer Organschaft werden können. Somit sind Organschaften in den VAE auf das sogenannte Mainland, also dem Staatsgebiet, in dem die uneingeschränkte Steuerhoheit der VAE herrscht, beschränkt. Außerdem müssen sowohl Organträger als auch Organgesellschaften juristische Personen sein, die Sitz und Firmenleitung ausschließlich im Inland haben und dort auch steuerpflichtig sind.
Organgesellschaften und Organträger können weiterhin innerhalb ihrer Organschaft geschäftliche Transaktionen ausführen. Sie bleiben prinzipiell steuerfrei. Dies gilt schon allein, weil ja Gewinne und Verluste innerhalb einer Organschaft ohnehin miteinander verrechnet werden. Dennoch gilt auch dabei das sogenannte Arm’s length-Prinzip, also das Verhältnismäßigkeitsprinzip. So müssen die Verrechnungspreise, die bei Geschäftstransaktionen innerhalb einer Organschaft Anwendung finden, mit jenen vergleichbar bleiben, die man gegenüber Dritten ansetzen würde. Andererseits, wenn ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut auf ein anderes Unternehmen innerhalb einer Organschaft überträgt, geschieht dies unter Beibehalten des Buchwerts. Dies gilt selbst dann, wenn in dem Wirtschaftsgut stille Reserven stecken. Diese werden also erst aufgedeckt, wenn der Vermögenswert veräußert wird und der Erwerber kein Mitglied der Organschaft ist. Damit bleibt die steuerlich einheitliche Behandlung aller in einer Organschaft verbundenen Unternehmen gewahrt.
Interessant ist aber auch, dass der Organträger einer Organschaft für die Erstellung der Bücher aller verbundenen Unternehmen ebenso allein verantwortlich ist wie für die Abgabe der Steuererklärung. Auch für die Entrichtung der fälligen Steuern zeichnet allein der Organträger verantwortlich.
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5. Fazit zur Organschaft in Dubai
Tatsächlich ist die Bedeutung der Gruppenbesteuerung in den VAE erst kürzlich mit der Einführung der Körperschaftsteuer entstanden. Schließlich bestand zuvor kein Anlass, über eine Gruppenbesteuerung von Organschaften nachzudenken. Nun aber ist die Betrachtung, ob eine Organschaft für verbundene Unternehmen sinnvoll sein könnte, in den Vordergrund getreten. Wie so oft, wenn Steuern eingeführt oder verschärft werden, spielt hierbei auch stets die Steuergestaltung eine wichtige Rolle. Darum verfolgen wir diese Thematik auch von Deutschland aus mit großem Interesse. Schließlich wollen wir unseren Mandanten, die mit einem Wegzug nach Dubai liebäugeln, um dort unternehmerisch aktiv zu werden, schon vorab eine möglichst umfassende Beratung angedeihen lassen. Rufen also auch Sie uns jetzt an, wenn Sie ebenfalls diesem Ziel entgegensteuern. Es mag vielleicht noch hinter dem Horizont in weiter Ferne liegen, doch ist frühzeitige Information und Planung die Grundlage aller erfolgreicher unternehmerischer Aktivitäten.
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Internationales Steuerrecht – Privat
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Internationales Steuerrecht – Unternehmen
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