Bilanzierung von Vermögenswerten nach den IFRS
Bei den IFRS geht es, ähnlich wie im deutschen Handelsrecht, darum, ein ordnungsmäßiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Die IFRS wollen, dass Investoren sich auf die gemachten Angaben verlassen können, um somit zukünftige Cashflows zu prognostizieren. Deshalb gilt es bei der Bilanzierung von Vermögenswerten nach den IFRS bei einigen Spezialfällen genau hinzuschauen. Im Vergleich zu den IFRS liegt jedoch beim HGB ein stärkerer Fokus auf dem Gläubigerschutz wodurch eine rein konservative Bilanzierung angestrengt wird. Bei den IFRS hat hingegen eher die Fair-Value-Bilanzierung und somit auch die Bilanzierung zu aktuellen Werten Bedeutung. Unter anderem gibt es auch weitere Unterschiede, welche sich bei den latenten Steuern oder der Bilanzierung von Leasinggegenständen zeigen. Im weiteren Verlauf nehmen wir uns die Vermögenswerte genau vor und betrachten auch schwierig greifbare Vermögenswerte wie die Immateriellen.
Unser Video: Immobilien nach IFRS bewerten: Maximierung von EK & Gewinn in der Bilanz
In diesem Video erklären wir, wie Sie anhand der IFRS ihr Eigenkapital sowie den Gewinn erhöhen können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung zur Bilanzierung der Vermögenswerte nach den IFRS
Bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) gilt der Anspruch einer möglichst realitätsnahen Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Deshalb werden Vermögenswerte grundsätzlich einer Fair Value Bewertung unterzogen. Der beizulegende Zeitwert gilt als Wert, zu welchem unter den üblichen Marktbedingungen von sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Marktteilnehmern Vermögenswerte oder Schulden getauscht würden.
Demnach klafft hierbei auch eine gehörige Lücke zwischen dem deutschen Handelsrecht nach HGB und den internationalen Rechnungslegungsstandards. Denn das deutsche Handelsrecht erfordert eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß dem Anschaffungswertprinzip. Weiterhin ist das Vorsichtsprinzip einer der bedeutendsten Grundsätze, dabei sollen Vermögenswerte nämlich eher pessimistisch als zu optimistisch bewertet werden. Zudem sollen diese einzeln bewertet werden, sofern das sinnvoll und vertretbar ist.
2. Bilanzierung von Vermögenswerten nach den IFRS
2.1. Definition Vermögenswert unter IFRS
Damit ein Vermögenswert unter den IFRS vorliegt, muss zwingenderweise die Verfügungsmacht über den Vermögenswert bestehen. Außerdem muss die Ressource das Ergebnis von Ereignissen der Vergangenheit darstellen. Zudem wird von dem Vermögenswert erwartet, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen durch die Ressource zufließt.
2.2. Ansatz von Vermögenswerten unter IFRS
Nachdem gerade die Definition der Vermögenswerte unter IFRS betrachtet wurde, ist nun der Ansatz dieser Vermögenswerte zu erklären. Denn dafür benötigt es eine hinreichend sichere Erfüllung der Definition sowie einen hinreichend wahrscheinlichen Nutzenzufluss und zuletzt muss dieser auch noch zuverlässig und glaubwürdig bewertbar sein. Jedoch gilt es hierbei zwischen materiellen und immateriellen Vermögenswerten zu unterscheiden.
2.3. Kritische Betrachtung der Vermögenswerte
Dabei gilt es nun genau hinzuschauen, welche Vermögenswerte in die Bilanzen der Unternehmen eingehen. Denn viele Unternehmen definieren im post-industriellen Zeitalter die wichtigsten Ressourcen als Wissen und Informationen, wodurch sich am meisten Gewinn erzielen lassen. Das besondere daran ist, dass eben diese Schlüsselressourcen für technischen Fortschritt und die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen hauptverantwortlich sind und sie dennoch kaum Eingang in die Bilanzen der Unternehmen finden. Einerseits ist dies aufgrund der oben dargestellten Definition erklärbar. Andererseits gibt es bis auf die Lohnkosten der Mitarbeiter keine Positionen im Jahresabschluss, welche den Mehrwert, den die Mitarbeiter generieren, darstellt. Oder etwa doch?
2.4. Definition Immaterieller Vermögenswerte
Diese Betrachtung lässt darauf schließen, dass das Know-How und die Arbeitskraft der Mitarbeiter in andere nicht eindeutige Bilanzpositionen einfließen. Dabei kommen die immateriellen Vermögenswerte gemäß IAS 38 in Betracht. Dabei handelt es sich um nicht monetäre, ohne physische Substanz aber identifizierbare Vermögenswerte. Im Speziellen bedeutet dies, dass der Vermögenswert entweder zum Beispiel durch einen Kauf separierbar sein sollte oder eben aufgrund von bestehenden Rechten, also beispielsweise anhand von Patenten ein Nachweis über das Bestehen des Vermögenswerts vorliegt. Die nicht vorhandene physische Substanz und die Eigenschaft des nicht-monetären Zustands sind selten problematisch zu bestimmen.
2.5. Ansatz Immaterieller Vermögenswerte
Dieser richtet sich ähnlich wie bei normalen Vermögenswerten zunächst logischerweise nach einer erfüllten Definition. Zudem muss künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich sein. Zuletzt ist eine zuverlässige Messbarkeit der Anschaffungs- und Herstellungskosten notwendig, um in der IFRS Bilanz angesetzt zu werden.
Hierbei gilt es jedoch bei der Bilanzierung der Vermögenswerte unter IFRS besondere Vorsicht walten zu lassen, denn bei immateriellen Vermögenswerten entstehen wie bereits angesprochen neue, teilweise schwierig bewertbar oder auch überhaupt identifizierbare Vermögenswerte. Nachfolgend exemplarisch ein paar Beispiele dieser Bilanzkategorie. Dazu gehören Urheberrechte wie Patente, wobei lange eine bevorzugte steuerliche Handhabung der Lizenzeinnahmen daraus, bei der sogenannten IP Box in Luxemburg erfolgte. Außerdem gehören Copyrights, Persönlichkeitsrechte beispielsweise von Influencern oder auch Markenrechte dazu. Falls Sie als Influencer bei der Bewertung Ihrer Persönlichkeitsrechte Unterstützung benötigen oder Steuern sparen wollen, können Sie auf unsere Hilfe zählen.
Doch bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten ist außerdem zwischen Forschungskosten und Entwicklungskosten zu unterscheiden, denn es herrscht ein strenges Bilanzierungsverbot für Forschungskosten nach IFRS und HGB.
Haben Sie Fragen zur Bilanzierung von Vermögenswerten unter IFRS?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Abgrenzung von Entwicklungskosten zu Forschungskosten
3.1. Bilanzierung von Entwicklungskosten nach den IFRS
Gemäß IAS 38.57 besteht eine Pflicht zur Aktivierung von Entwicklungskosten sofern diverse Kriterien davon erfüllt sind. Darunter fallen zunächst einmal die technische Fähigkeit des Unternehmens das begonnene Projekt zu beenden. Weiterhin die Absicht, das Ergebnis welches am Ende aus der Arbeit resultiert selbst zu nutzen oder weiterzuverkaufen. Zudem wird die Fähigkeit vorausgesetzt das Projektergebnis zu verkaufen, zu vermarkten oder selbst zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der zukünftige ökonomische Nutzen daraus. Außerdem muss das Unternehmen auch gewährleisten, dass genug technische, finanzielle und anderweitige Ressourcen zur Verfügung stehen um das Projekt zu realisieren. Zuletzt ist das Unternehmen verpflichtet die Entwicklungskosten verlässlich zu messen.
Unter IAS 38.64 wird definiert, dass selbst erstellte Marken, Drucktitel, Verlagsrechte und Kundenlisten nicht aktiviert werden dürfen. Dieses Aktivierungsverbot besteht, da diese Ausgaben nicht von den Ausgaben für die Entwicklung des ganzen Unternehmens zu unterscheiden sind.
3.2. Bilanzierung von Forschungskosten nach den IFRS
Bei Forschungsausgaben besteht ein generelles Ansatzverbot nach IAS 38.55 in der IFRS Bilanz, da es keinen marktbezogenen Nachweis gibt, dass der der Vermögenswert einen wirtschaftlichen Nutzen generieren wird. In diesem Fall bedeutet marktbezogen, dass der Wert durch eine Transaktion mit anderen vergleichbaren Marktteilnehmern bestätigt werden muss, also beispielsweise durch einen Kauf oder Verkauf.
Die Hauptaufgabe von Buchhaltern bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen besteht in diesem Bereich somit darin die Forschungskosten von den Entwicklungskosten zu unterscheiden, um einen ordnungsgemäßen Ausweis vorzunehmen.
4. Bilanzierung von Vermögenswerten bei DAX-Unternehmen
Aufgrund der beschriebenen Komplikationen und Hindernissen für die Bilanzierung von bestimmten Vermögenswerten sowie generell bei selbst erstellten Vermögenswerten finden diese sich auch kaum in den Bilanzen der DAX-Unternehmen wider. Diese haben, mit kleinen branchenspezifischen Unterschieden, hauptsächlich Barmittel, Forderungen, Sachanlagen und Goodwill bilanziert. Das paradoxe daran ist, dass die teilweise wichtigsten Ressourcen keinen Eingang in das Unternehmensergebnis bzw. die Unternehmensbilanz finden und eine Prognose somit häufig nur anhand der Kosten und Aufwendungen in bestimmten Bereichen erstellt werden kann. Zudem ist noch viel interessanter, dass Manager zugeben bei Forschungs- und Entwicklungskosten zu sparen sofern das Ergebnis gegen Ende eines Quartals nicht die gewünschten Ziele erreicht. Dabei sind genau diese Kosten die Treiber für neue Entwicklungen, Produkte oder Patente und sichern maßgeblich den Erfolg des Unternehmens ab.
Genauso bildet es sich teilweise bei Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen ab, denn diese haben häufig ihren USP in Rechten, Lizenzen oder Patenten, welche natürlich davor noch nie über einen Markt gehandelt, sondern ausschließlich im Unternehmen entwickelt wurden und dadurch häufig nicht bilanziert werden dürfen sowie es ohnehin kompliziert wäre deren richtigen Wert zu bestimmen. Dies wird auch Gesprächsthema bei Abschlussprüfungen der Wirtschaftsprüfer sein, denn hierbei gibt es große Ermessenspielräume.
5. Fazit zur Bilanzierung von Vermögenswerten nach den IFRS
Nun gilt es festzuhalten, dass der Bewertung von materiellen, aber hauptsächlich auch immateriellen Vermögenswerten bei der internationalen Rechnungslegung eine hohe Bedeutung zukommt, genauso wie der Bestimmung des Grades zwischen Forschung und Entwicklung. Dieser Aspekt wird bei Unternehmen mit öffentlichem Interesse oft als Vergleichskriterium angesetzt, um einerseits Innovationen zu prognostizieren und andererseits um die Rentabilität und das Unternehmensergebnis in einen Kontext zu bringen. Da immaterielle Vermögensgegenstände häufig im Rahmen der digitalen Wirtschaft von Bedeutung sind, ist auch eine globale Digitalsteuer oder auch allgemein eine globale Mindeststeuer von Bedeutung. Falls Sie Fragen zur Bilanzierung von materiellen oder zur Behandlung von immateriellen Vermögenswerten haben, können Sie uns gerne darauf ansprechen.
Steuerberater für Jahresabschlüsse und Buchhaltung
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die Erstellung der Buchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen spezialisiert. Bei der Beratung zur internationalen Buchhaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Wirtschaftsprüfung
- Beratung zur Wirtschaftsprüfung & Konzernprüfung
- Beratung zur Vermeidung einer Wirtschaftsprüfung
Digitale Buchhaltung
- Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
- Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online
- Unterstützung bei Unternehmensregister & Bundesanzeiger
- Unterstützung für Informationen aus dem Handelsregister
- Erstellung von Abschlüssen nach internationalen Standards
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Internationales Steuerrecht
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Spezialgebieten des Steuerrechts: Internationales Steuerrecht“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.