IP Box in Luxemburg

neue Regelungen seit 2018

IP Box in Luxemburg – neue Regelungen seit 2018

IP Box in Luxemburg erfreuten sich lange Zeit einer bevorzugten steuerlichen Behandlung. Dabei konnten in Luxemburg ansässige Firmen Einnahmen auf Lizenzen an ausländische Unternehmen zu 80 % steuerfrei versteuern. Somit fielen gerade einmal 6 % an Steuern an. Dabei ging es um Lizenzeinnahmen auf Urheberrechte, wie etwa Patente, aber auch auf Markenrechte und Internet-Domains.

Mittlerweile hat die Beachtung der von der OECD initiierten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerverlagerungen zu einer neuen Gesetzeslage zur Besteuerung von IP Box in Luxemburg geführt. Dabei wurden die Regeln zum 01.01.2018 wesentlich verschärft. Zwar sind nach wie vor Möglichkeiten gegeben, mit denen 80 % der Lizenzeinnahmen steuerfrei bleiben. Allerdings ist dies nur noch bei Urheberrechten der Fall. Dagegen sind Steuerbefreiungen bei Markenrechten und Internet-Domains ausgeschlossen. Weiterhin gibt es nun bei der Anwendung der Begünstigung auf Urheberrechte Einschränkungen. So kann eine solche Besteuerung nur dann erfolgen, wenn die Urheberrechte durch ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen geschaffen wurde. Dafür ist auch der Begriff des Nexus-Ansatzes geläufig. Außerdem ist die Höhe des steuerfreien Betrags an die Höhe der Investition gebunden, mit der die Schaffung des immateriellen Wirtschaftsguts finanziert wurde.

IP Box in Luxemburg – neues Gesetz zur Besteuerung

In diesem Video erklären wir Ihnen die neue Gesetzeslage zur Besteuerung von IP-Box in Luxemburg.

1. Eine kurze Einführung zu IP Box in Luxemburg und anderswo

Vor einigen Jahren nutzten Unternehmen weltweit die Möglichkeit, die ihnen einige Länder boten, um mit der Verlagerung von immateriellen Wirtschaftsgütern dorthin auf zweierlei Weise Steuern zu sparen. Dabei gründeten sie in diesen Ländern Unternehmen, indem sie sie mit eigenen Markenrechten, Internet-Domains, vor allem aber auch mit Urheberrechten, wie etwa Patenten, ausstatteten. Somit hatten diese neugegründeten Unternehmen nur ein Ziel, nämlich die Überlassung der Rechte an diesen immateriellen Wirtschaftsgütern an die ursprünglichen Eigentümer. Daher hat sich im englischen Jargon der Fachausdruck IP Box für diese Lizenzgesellschaften etabliert, denn IP ist die Abkürzung für „intellectual property“. Dafür gibt es zwar mittlerweile mit Lizenzbox im Deutschen auch einen eigenen Ausdruck, doch ist die IP Box nach wie vor die übliche Bezeichnung. Deshalb verwenden wir sie auch weiterhin in diesem Artikel.

Schauen wir also, wie man damals mit diesen IP Box in Luxemburg und anderswo Steuern sparen konnte.

2. Steuern sparen mit IP Box in Luxemburg bisher

Zum Einen konnte ein Unternehmen, dass Rechte an immateriellen Wirtschaftsgütern zur eigenen Verwendung von seiner ausländischen IP Box bezog, die Lizenzgebühren hierfür als Aufwand von seinem Gewinn abziehen. Dabei ging es zum Teil um erhebliche Beträge, mit denen dann auf indirekte Weise der einheimische Gewinn von der IP Box im Ausland abgesaugt wurde. Zum anderen musste die IP Box vor Ort, dank der begünstigenden Gesetzgebung bei der Besteuerung von Lizenzeinnahmen, nur eine sehr geringe Steuer zahlen. Dabei sind IP Box in Luxemburg ein klassisches Beispiel hierfür gewesen.

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3. Nur 6 % Steuern auf IP Box in Luxemburg 

Bereits 2007 führte Luxemburg die begünstigte Besteuerung von IP Box ein. Damals hat die Besteuerung von IP Box in Luxemburg nur zu 20 % stattgefunden, denn das Fürstentum hatte früher in seiner Gesetzgebung die Steuerbefreiung von 80 % der Lizenzeinnahmen vorgesehen. Somit wurden die steuerpflichtigen 20 % des Gewinns der IP Box in Luxemburg mit dem regulären Steuersatz von 28,8 % versteuert, sodass im Endeffekt lediglich knapp 6 % der Lizenzeinnahmen als Steuer anfielen.

4. IP Box im Visier der OECD

Viele Jahre lief dieses Modell für zahlreiche internationale Konzerne aber auch ganz gewöhnlichen Unternehmen sehr erfolgreich, denn es war ja schließlich völlig legal und profitabel. Doch spätestens mit der Veröffentlichung der Panama-Papers und Paradise-Papers rückten die für viele einfache Steuerzahler verwerflich erscheinenden Steuerpraktiken durch steuerlich privilegierte Unternehmen und Einzelpersonen ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Auch die führenden Industriestaaten, die unter dieser modernen Form der Steuerflucht einen Rückgang der Steuereinnahmen verbuchen mussten, machten nun international Druck auf solche Steueroasen. Deshalb wurden im Rahmen der OECD Gegenmaßnahmen beschlossen, die von ihren Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollten. Auf diese Weise wollte man den Wettbewerb der Staaten, bezüglich des Wirtschaftsstandorts, und somit indirekt für Steuereinnahmen, fairer, weil ausgeglichener gestalten. Auch Luxemburg schloss sich diesen Maßnahmen an.

5. Die neuen Regeln zu IP Box in Luxemburg seit 2018

Also führte Luxemburg zum 01.01.2018 neue Regeln zur Besteuerung von IP Box ein. Zum Einen sind die Steuerbefreiungen auf Lizenzgebühren, die IP Box in Luxemburg durch Überlassung von Markenrechten und Internet-Domains erzielen, nun von der begünstigten Besteuerung ausgeschlossen. Somit sind nur noch Lizenzeinnahmen von IP Box in Luxemburg steuerlich privilegiert, die aus der Überlassung von Urheberrechten stammen. Zum anderen können IP Box in Luxemburg, die mit der Überlassung von Urheberrechten Lizenzeinnahmen erwirtschaften, diese nur noch dann wie bisher steuerbegünstigt ansetzen, wenn sie nachweisen können, dass diese immateriellen Wirtschaftsgüter durch eine Firma in Luxemburg geschaffen wurden. Hierzu hat man den Begriff des Nexus-Ansatzes eingeführt. Außerdem können IP Box in Luxemburg eine Steuerbefreiung lediglich bis zu einer gewissen Höhe berücksichtigen. Dabei hängt der maximale steuerfreie Betrag von der Höhe der Investition ab, die zur Schaffung des immateriellen Wirtschaftsguts eingesetzt wurde.


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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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