GmbH-Verkauf per Formwechsel

50 % Steuern sparen!

GmbH-Verkauf per Formwechsel in GmbH & Co. KG: 50 % Steuern sparen!

Wenn Sie beabsichtigen Ihre GmbH zu verkaufen, sollten Sie die Option einer Umwandlung in eine GmbH & Co. KG in Erwägung ziehen. Auf diese Weise umgehen Sie das Dilemma, das die Alternativen Share Deal und Asset Deal Ihnen sonst bereiten. Denn während der Share Deal beim Verkäufer einen Vorteil und beim Käufer einen Nachteil bedingt, ist es beim Asset Deal genau andersrum. Dem hingegen vereinigt der hier vorgestellte Formwechsel die Vorteile von Share Deal und Asset Deal auf sich. Dabei ist der einzige kleine Nachteil an dieser Option, dass er, wenn die Vorteile erzielt werden sollen, er nur mittel- bis langfristig umsetzbar ist, weil es nämlich hierbei eine Sperrfrist von 5 Jahren zu beachten gilt.

Unser Video:
Beim GmbH-Verkauf 50% Steuer sparen durch Formwechsel

Im Video erklären wir Ihnen wie Sie beim GmbH-Verkauf durch Formwechsel in GmbH & Co. KG Steuern sparen.

1. Ausgangssituation

Zunächst möchten wir die Voraussetzungen für unsere Erläuterungen zum GmbH-Verkauf ausführen. Wir gehen hierbei der Einfachheit halber von einem einzelnen GmbH-Gesellschafter aus, dem das zu verkaufende Unternehmen gehört. Natürlich ist dies auch mit mehreren Gesellschaftern möglich, erfordert dann aber auch einige weitere Berücksichtigungen bei der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG, auf die wir an anderer Stelle näher eingehen. Weiterhin gehen wir davon aus, dass der GmbH-Verkauf mittel- bis langfristig geplant ist. Für Informationen innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Jahren empfehlen wir Ihnen unsere Artikel zu den Alternativen Share Deal und Asset Deal.


2. GmbH-Verkauf per Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

2.1. Gründung einer Komplementär-GmbH

Wenn also der GmbH-Verkauf erst in 5 Jahren oder später erfolgen soll, dann bereitet man den Formwechsel der GmbH in eine GmbH & Co. KG vor. Hierzu ist es nötig, dass eine weitere GmbH gegründet wird, die dann als Komplementär der GmbH & Co. KG fungiert. Dabei kann der Gesellschafter an beiden Gesellschaften eine Beteiligung bis zu 100 % halten. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass eine Beteiligung der Komplementär-GmbH an der operativen, und eigentlich zu verkaufenden GmbH, zu 0 % möglich ist.

2.2. Formwechsel in eine GmbH & Co. KG

Nun kann der Formwechsel in eine GmbH & Co. KG per notariellen Beurkundung stattfinden. Da der Formwechsel eine Umwandlung darstellt, sind die diesbezüglichen Richtlinien des Umwandlungsgesetzes zu beachten. Weiterhin kommen auch Regelungen aus dem Umwandlungssteuergesetz in Betracht. So ist zum Beispiel die Möglichkeit gegeben den Formwechsel um bis zu 8 Monate rückwirkend zu veranlassen. Auf diese Weise verkürzt man die im Folgenden noch zu erläuternde Sperrfrist von 5 Jahren um bis zu 8 Monate.

2.3. Steuerliche Auswirkungen des Formwechsels

Doch welche steuerliche Auswirkungen hat der Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG? Im Prinzip kommt es nur dann zu einer Besteuerung beim Formwechsel, wenn ein Gewinnvortrag in der GmbH vorliegt. Dabei ist es verständlich, dass der Gesetzgeber für diesen Fall eine Besteuerung vorsieht. Schließlich könnte der Gewinn sonst steuerfrei aus der GmbH & Co. KG entnommen werden, was bei der ursprünglichen GmbH ausgeschlossen ist. Also sind bei der Umwandlung thesaurierte Gewinne in der GmbH mit 25 % Kapitalertragsteuer durch den GmbH-Gesellschafter zu versteuern.

2.4. Beachtung der Sperrfrist von 5 Jahren nach der Umwandlung

Nach der Umwandlung sollte die damit verbundene Sperrfrist von 5 Jahren beachtet werden. Denn der Verkauf der GmbH innerhalb dieser Sperrfrist führt dazu, dass die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf der GmbH & Co. KG zu den Bedingungen ausfällt, als wäre sie weiterhin eine GmbH gewesen. Zwar stellt dies dann einen Share Deal dar, bei dem der Verkäufer gewisse steuerliche Vorteile genießt. Allerdings dürfte der Käufer damit weniger zufrieden sein. Schließlich entgeht ihm dabei die Möglichkeit der Abschreibung der Anschaffungskosten. Folglich sollte der Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer bei den Verhandlungen zum Kaufpreis diesen Umstand in seiner Offerte berücksichtigt. Somit fällt dann auch der erzielte Verkaufspreis entsprechend geringer aus, was also einen indirekten Nachteil beim Verkäufer bewirkt.

Ist die Sperrfrist jedoch abgelaufen, so kann die GmbH & Co. KG auch als solche ganz regulär verkauft werden.

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3. Steuerliche Vorteile des GmbH-Verkaufs nach der Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

Um Ihnen die steuerlichen Vorteile beim GmbH-Verkauf nach Umwandlung in eine GmbH & Co. KG darzustellen, möchten wir zwei Beispiele entwickeln. Das eine Beispiel wird den Verkauf der GmbH abbilden, während das zweite dann die hier von uns favorisierte Variante per Formwechsel widerspiegelt. Bei beiden gehen wir einheitlich von einem Verkaufsgewinn von EUR 1.000.000 aus. Außerdem soll bei der Einkommensteuer ein persönlicher Steuersatz des Gesellschafters von 42 % gelten. Somit ist ein direkter Vergleich zwischen beiden Modellen auf transparente Weise gewährleistet.

3.1. Beispiel 1: GmbH-Verkauf ohne Umwandlung

Der Verkauf einer GmbH führte beim GmbH-Gesellschafter zu einer Besteuerung von 60 % des dabei erzielten Gewinns. Also bleiben 40 % steuerfrei. Somit unterliegen EUR 600.000 dem persönlichen Steuersatz von 42 %. Daher entsteht eine Einkommensteuer von EUR 600.000 x 42 % = EUR 252. 000.

3.2. Beispiel 2: GmbH-Verkauf nach Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

Anders als der zu 40 % steuerfreie GmbH-Verkauf ist der Verkauf der GmbH & Co. KG zu 100 % zu versteuern. Natürlich ist dies ein Ausschlussgrund für die Nutzung dieses Verkaufsmodells. Allerdings empfehlen wir hierbei die Anwendung des sogenannten halben Steuersatzes nach § 34 (3) EStG. Demnach besteht die einmalige Option den Gewinn lediglich zu 56 % des normalerweise anwendbaren Steuersatzes zu versteuern. Jedoch ist dies an gewisse Bedingungen geknüpft. So muss der Gesellschafter entweder das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im Sinne des Sozialgesetzbuchs dauerhaft berufsunfähig sein, um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen. Weiterhin ist die Forderung zu erfüllen, dass der auf diese Weise angepasste Steuersatz mindestens 14 % beträgt. Außerdem gilt diese Regelung bis zu einer Grenze von EUR 5.000.000. Geht der Gewinn über diesen Betrag hinaus, dann ist der darüber hinausgehende Gewinn ganz regulär zu versteuern.

Wenn also ein Gewinn von EUR 1.000.000 vorliegt, dann beträgt die Steuer hierauf EUR 1.000.000 x 42 % x 56 % = EUR 235.200. Ohne die Anwendung des Halben Steuersatzes würde die Steuer EUR 1.000.000 x 42 % = EUR 420.000 betragen und somit fast doppelt so hoch liegen, wie mit dem halben Steuersatz. Außerdem ist die Steuer bei Anwendung des halben Steuersatzes niedriger als jene, die wir für das Beispiel mit dem GmbH-Verkauf ohne Umwandlung berechneten (siehe 3.1.).


Steuerberater für Unternehmer

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Beim Verkauf einer GmbH schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  2. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  3. Nutzung von Steuervorteilen der Besteuerung der GmbH & Co. KG (Immobilienbesteuerung, gewerbliche Prägung & Infizierung und Realteilung)
  4. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
  5. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  6. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Fachreferent beim Steuerberaterverband für Umwandlungssteuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu den Grundlagen des Umwandlungssteuerrechts gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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