Einzelunternehmen umwandeln

mit GmbH Steuern sparen

Steuern sparen durch Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH

Steuern sparen durch Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH? Kann es wirklich so einfach sein? Wir sagen: ja!Dabei kann man sowohl langfristig als auch kurzfristig Steuern sparen. Langfristig bietet die GmbH den steuerlichen Vorteil, dass sie nur etwa 30 % Steuern zu zahlen braucht, während ein erfolgreiches Einzelunternehmen eine Besteuerung auf privater Ebene mit einem Steuersatz von bis zu 45 % bedeuten kann. Zwar kommt man als GmbH-Gesellschafter, abgesehen von einem etwaigen Geschäftsführergehalt, nur über eine ebenfalls steuerpflichtige Gewinnausschüttung an den Gewinn. Hierzu berechnet der Fiskus 25 % Kapitalertragsteuer sowie eventuell weitere Abgaben. Aber die GmbH kann statt der Auszahlung von Dividenden Gewinne auch reinvestieren. Und kurzfristig spart man mit der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH auch Steuern, weil die bis zur Umwandlung gezahlten Einkommensteuervorauszahlungen erstattungsfähig sind.

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Unser Video: Steueroptimierung durch Umwandlung

In diesem Video erklären wir, wie man aus einem florierenden Einzelunternehmen eine steueroptimierte GmbH zaubert.

Inhaltsverzeichnis


1. Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH – Einleitung

Erfolgreiche Einzelunternehmen stellen für ihre Inhaber ein Problem dar. Jetzt mögen Sie vielleicht meinen, dass das absurd klingt. Man sollte sich doch freuen, wenn die Geschäfte prächtig laufen, oder? Sicherlich, wir gönnen allen ehrlichen Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern ihren wirtschaftlichen Erfolg. Ja wir wollen ihn sogar nach Kräften fördern! Deshalb lesen Sie nun einen Beitrag darüber, wie wir durch Umwandlung aus einem Einzelunternehmen in eine GmbH unseren Mandantinnen und Mandanten dazu verhelfen, Steuern zu sparen.

2. Grundlagen zur Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH

2.1. Besteuerung von Einzelunternehmen

Bevor wir in die Materie einsteigen, brauchen wir noch eine gewisse Expeditionsausrüstung als Grundlage für unseren Exkurs in die Steueroptimierungsgefilde. Beginnen wir mit unserer Aussage, dass Unternehmenserfolg ein zweischneidiges Vergnügen ist.

Ja, klar, man erzielt einen beachtlichen Gewinn, wenn man als Einzelunternehmer Erfolg an Erfolg reiht. Doch spätestens mit dem Hereinflattern des Einkommensteuerbescheids schwindet die Freude. Denn je erfolgreicher man unternehmerisch ist, desto mehr freut sich auch das Finanzamt. Das liegt am progressiven Steuersatz, nach dem Deutschland die Einkommensteuer erhebt. Hat man beispielsweise einen Jahresgewinn von EUR 500.000 erzielt, dann hilft meist keine etwaige Zusammenveranlagung oder mögliche Kinderfreibeträge. Auch bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen wird man wohl vergebens nach Möglichkeiten suchen, um vom sogenannten Reichensteuersatz von 45 %, der dann auf den obersten Einkommensanteil anfällt, herunterzukommen. Hinzu kommt unter Umständen auch noch ein Gewerbesteuerüberhang, den man in Städten und Gemeinden mit hohem Gewerbesteuerhebesatz ebenfalls schultern muss.

An dieser Stelle sollten sich also alle Einzelunternehmer fragen, ob dies so sein muss. Da dies eine steuerrechtliche Frage ist, sollte man sie an einen Steuerberater richten. Ideal wäre der Rat eines Beraters, der sich, so wie unsere Kanzlei, auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert hat. Wenn seine oder ihre Beratung fundiert ist, sollte die Antwort abschlägig ausfallen. Und das sollte hoffnungsvoll stimmen: es gibt Auswege aus der Einkommensteuerhölle.

2.2. Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Der Kniff hierbei ist, dass man eine Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft vornimmt. Denn Körperschaften, zu denen auch Kapitalgesellschaften gehören, unterliegen statt der Einkommensteuer der Körperschaftsteuer. Und diese besteuert Gewinne gänzlich anders.

Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich nämlich um eine pauschale Besteuerung zu einem Steuersatz von 15 %. Ganz gleich also, wie hoch der Gewinn ausfällt, die Steuer beträgt immer 15 %. Zusammen mit der Gewerbesteuer liegt eine GmbH daher meistens im Bereich von 30 % Steuern. Gegenüber einem Spitzenverdiener unter den Einzelunternehmen ist dies ein Steuervorteil von gut 20 %.

Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit. Denn von dem durch die GmbH versteuerten Gewinn haben ihre Gesellschafter bislang wenig gesehen (es sei denn, sie haben sich ein Geschäftsführergehalt ausgezahlt). Erst durch eine Gewinnausschüttung fließt der Gewinn, teilweise oder ganz, auf das Privatkonto der Gesellschafter, jedoch unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer (eventuell zuzüglich Kirchensteuer und beziehungsweise oder Solidaritätszuschlag). Letzten Endes landet man dann in Summe ebenfalls bei rund 50 % Steuern.

Doch die Auszahlung einer Dividende ist rein freiwillig veranlasst. Wer mit dem Geschäftsführergehalt, auf das ja auch Einkommensteuer anfällt, zufrieden ist, kann sich die Gewinne in der GmbH aufsparen. Man nennt dies auch thesaurieren. Außerdem kann man über das alternative Teileinkünfteverfahren Dividenden zu 40 % steuerfrei auf privater Ebene versteuern. Dies lohnt sich also besonders bei kleineren Ausschüttungen, weil dann durch die Progression der persönliche Einkommensteuertarif relativ günstig ist. Jedenfalls besteht dabei die Aussicht, dass die Einkommensteuer hierauf günstiger ausfällt als bei der pauschalen Kapitalertragsteuer mit einem Steuersatz von 25 %.

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3. Wie man das Einzelunternehmen rückwirkend in eine GmbH umwandelt

Dass man ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kann, indem man es bei der GmbH-Gründung einfach in diese einbringt, ist schon eine Erleichterung. Doch es geht noch besser. Denn der Gesetzgeber erlaubt sogar eine um bis zu acht Monate rückwirkende Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Da die meisten Unternehmen das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr ansetzen, kann man also noch im August eines Jahres dafür sorgen, dass das Einzelunternehmen ab Jahresbeginn als GmbH zu betrachten ist. Allerdings muss man für einen solchen Schritt bereits zu Beginn des Jahres aktiv werden. Denn die Vorbereitungen für diese Umwandlung nehmen Zeit in Anspruch.

Da man für die Umwandlung eine Bilanz zum Umwandlungsstichtag benötigt und man zum Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahres ohnehin bilanzieren muss, kann man sich die Erstellung einer zusätzlichen Bilanz sparen und stattdessen die Jahresbilanz verwenden. Das spart Kosten. Der Umwandlungsstichtag ist dann selbstverständlich der 1.1. des Jahres. Doch auch die Erstellung der Bilanz zum Jahresabschluss erfordert Zeit. Auch die darauffolgende Prüfung ist mit Zeitaufwand verbunden. Erfahrungsgemäß können wir dazu berichten, dass, wenn alles klappt, spätestens im Juli alles zur Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH vorbereitet ist. Dann kann endlich der Notartermin zur Umwandlung erfolgen. Und ab dann gilt das Einzelunternehmen seit Jahresbeginn als GmbH.

Doch wie kann man nun durch Umwandlung aus einem Einzelunternehmen in eine GmbH konkret Steuern sparen?

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Fachberatung für steuereffiziente Unternehmensstrukturierungen

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4. Wie man durch Umwandlung in eine GmbH Steuern spart

Klar, eine GmbH zahlt weniger Steuern als ein Einzelunternehmer. Aber auch durch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann man Steuern sparen. Das liegt daran, dass man als erfolgreicher Einzelunternehmer unterjährig bis zur Umwandlung bereits mindestens einmal eine der quartalsweisen Einkommensteuervorauszahlungen geleistet hat. Der Höhe nach richtet sich eine solche Vorauszahlung selbstverständlich nach dem persönlichen Einkommensteuertarif des steuerpflichtigen Einzelunternehmers. Die Vorauszahlungen, die auch eine GmbH zu leisten hat, sind somit deutlich geringer.

Wenn aber nun gar kein Einzelunternehmen mehr vorliegt, weil unterjährig die rückwirkende Umwandlung in eine GmbH stattgefunden hat, dann kann man dadurch Steuern sparen, indem man sich die Vorauszahlung der Einkommensteuer erstatten lässt. Man erhält praktisch die Differenz zwischen der vorausgezahlten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, zu der die GmbH ja dann ebenfalls Abschläge im Voraus zu überweisen hat. Bei hohen Gewinnen kann diese Differenz durchaus einen beträchtlichen Betrag ergeben – zum Vorteil des nunmehrigen GmbH-Gesellschafters.

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Ablauf der Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH

In diesem Video erklären wir die Schritte, die man unternehmen muss, um eine kostengünstige, rückwirkende Umwandlung zu erreichen.

5. Steuern sparen durch Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH – Fazit

Man kann also durch Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH sowohl kurzfristig als auch langfristig Steuern sparen. Die GmbH thesauriert sodann zukünftige Gewinne, um sie zu reinvestieren. Dadurch wird das weitere Wachstum des Unternehmens gefördert. Und zwar deutlich stärker, als es einem Einzelunternehmer nach Abzug aller Steuern möglich wäre. In dieser Hinsicht hat die GmbH eindeutig einen erheblichen Vorteil gegenüber einem Einzelunternehmen.

Viele Unternehmer starten in Deutschland als Einzelunternehmer. Das mag anfangs oft auch sinnvoll sein, solange der Gewinn noch relativ gering ist. Doch sobald der Jahresgewinn in die Nähe von etwa EUR 100.000 rückt, sollte man sich über eine Umstrukturierung Gedanken machen. Eine Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH kann dabei ein erster Schritt sein, um Steuern zu sparen. Dabei sollte die Steuerersparnis kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für weiteres wirtschaftliches Wachstum sein. Denn wer ohnehin kein Interesse an Reinvestitionen hat und lieber den gesamten Gewinn zur privaten Lebensführung einsetzen möchte, der kommt auch mit einem Einzelunternehmen aus.


Steuerberater für Unternehmensstrukturierungen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum nationalen und internationalen Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zur GmbH-Besteuerung
  2. Unterstützung und Begleitung bei der Gründung einer GmbH
  3. Frühzeitige Beratung zur Vermeidung von Betriebsaufspaltungen
  4. Nutzung der steueroptimierten Besteuerung der GmbH zur Reinvestition von Gewinnen
  5. Steueroptimierte Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  6. Gründung von Holdinggesellschaften zur weiteren Optimierung der Unternehmensstruktur

Umwandlungen

  1. Informationen zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen nach deutschem und internationalem Recht: Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch

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