Einzelunternehmen an eigene Holding verkaufen – Steuervorteile
Normalerweise versucht man Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH umzuwandeln oder gleich in eine Holdingstruktur zu überführen – idealerweise unter Nutzung der Option zur Rückwirkung auf den Jahresbeginn. In diesem Beitrag zeigen wir nun, dass man gewisse Steuervorteile zu erzielen vermag, wenn man stattdessen ein Einzelunternehmen an eine eigene Holding verkauft. Dabei versteuert man zwar den Gewinn, indem man Einkommensteuer darauf entrichtet, was in Anbetracht der Tatsache, dass die klassische Übertragung per Einbringung steuerfrei erfolgen kann, eigentlich keine gute Empfehlung ist, doch haben wir es auf deutlich größere und vor allem langfristig wirkende Vorteile abgesehen: wiederholte Abschreibungen, hohe Betriebsausgaben und steueroptimierte Auskehrungen einer Familienstiftung, um nur die wichtigsten zu nennen.
Unser Video: freiwillig Unternehmensverkauf versteuern
In diesem Video erklären wir, warum es manchmal sinnvoll sein kann, kurzfristig Steuern zu zahlen, um langfristig massiv Steuern zu sparen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einzelunternehmen an eigene Holding verkaufen – Einleitung
Als typischer Vertreter der steuerberatenden Berufe ist es selbstverständlich unser Anliegen, unseren Mandantinnen und Mandanten dabei zu helfen, wie sie Steuern sparen können. Dafür greifen wir in unseren Fundus an Steuergestaltungen, um darauf basierend die passende Lösung ganz individuell zu formen. Hier wollen wir Ihnen jedoch ein Beispiel zeigen, bei dem wir unseren Mandanten dazu geraten haben, freiwillig Steuern zu zahlen. Ja, genau, das ist so etwa das widersinnigste, was ein Steuerberater seinen Mandanten raten kann. Und doch hat dies einen sehr guten steuerlichen Vorteil geschaffen. Sie werden erstaunt sein.
2. Einzelunternehmen an eigene Holding verkaufen: die Ausgangslage
Ein erfolgreicher Einzelunternehmer mit sehr gutem Umsatz und Gewinn, zahlt logischerweise eine entsprechend hohe Einkommensteuer. Das liegt daran, dass man in dieser Situation den gesamten Gewinn eines jeden Jahres komplett versteuern muss. Zwar kann man mittlerweile auch über eine Thesaurierungsbegünstigung oder Optionsbesteuerung Gewinne in einem Einzelunternehmen so versteuern, als würde man eine Kapitalgesellschaft besteuern, aber das ist nur in bestimmten Fällen ein sinnvoller Weg. Meistens ist eine Umwandlung in eine GmbH die weitaus bessere Wahl, um Gewinne im Unternehmen zu thesaurieren. Oft ist es sogar noch besser, wenn man gleichzeitig eine Holding gründet, um dann ihre vielfältigen Vorteile ebenfalls zu nutzen. Dabei nimmt man eine Einbringung des Einzelunternehmens in die Tochter-GmbH der Holdinggesellschaft vor, weil dies steuerneutral möglich ist. Und der beste Zeitpunkt hierfür liegt in den meisten Fällen jeweils in der ersten Jahreshälfte.
Hier wollen wir aber ein Einzelunternehmen stattdessen an die eigene, zu diesem Zweck zuvor gegründete Holdingstruktur verkaufen. Genauer gesagt erfolgt der Verkauf des Einzelunternehmens an die Tochter-GmbH der Holding. Und um es gleich zu verraten, ein erfolgreiches Einzelunternehmen zu verkaufen bedeutet praktisch immer, dass man auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuern zahlen muss. Also, wieso sollte man das machen, wenn man auch den steuerneutralen Weg beschreiten könnte?

Haben Sie Fragen zur steueroptimierten Unternehmensstrukturierung?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Einzelunternehmen an die eigene Holding verkaufen: halber Steuersatz
Nun, in unserem Modell haben wir auf eine Besonderheit des Einzelunternehmers geachtet: sein Alter. Gehen wir davon aus, dass die Person das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat. Das eröffnet nämlich die Option der Nutzung des halben Steuersatzes. Dadurch reduziert sich der persönliche Steuersatz auf 56 % des regulär anwendbaren Steuersatzes. Würde man einen Durchschnittssteuersatz von 30 % erwarten, etwa bei einem steuerpflichtigen Einkommen von EUR 90.000, müsste man das Einkommen dann nur noch mit einem Steuersatz von 16,8 % versteuern. Allerdings gibt es ein unteres Limit von 14 % für den halben Steuersatz. Weiterhin gilt ein oberes Limit bis zum einem Verkaufsgewinn von EUR 5 Millionen. Voraussetzung zur Anwendung des halben Steuersatzes ist ebenfalls, dass man diese Regelung nur einmalig anwenden darf. Wer den Kauf des Unternehmens vornimmt, ist hingegen irrelevant. Daher kann man ein Einzelunternehmen auch an die eigene Holding verkaufen.
Noch ein Wort zum Hintergrund des halben Steuersatzes: Mit dieser Regelung (§ 34 Absatz 3 EStG) wollte der Gesetzgeber Unternehmern, die in den Ruhestand gehen möchten, eine Gelegenheit geben, den Gewinn aus dem Unternehmensverkauf steuerlich optimiert für ihre Altersabsicherung zu nutzen. Insbesondere für Einzelunternehmer ist dies eine durchaus sinnvolle Regelung.

Fachberatung für Unternehmensteuerrecht und Umwandlungssteuerrecht
Unsere spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie gerne. Rufen Sie uns gerne an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail:
4. Einzelunternehmen an die eigene Holding verkaufen: unsere Gestaltung
So, jetzt hat unser Unternehmer also eine eigene Holding samt Tochter-GmbH gegründet und sein Einzelunternehmern an sie verkauft. Und auch wenn man nun in etwa die Hälfte der eigentlich anfallenden Einkommensteuer auf den Verkaufserlös zahlen muss, ist damit noch kein Vorteil erreicht. Aber Sie ahnen es sicherlich bereits, dies ist erst der Anfang unserer Gestaltung.
Denn nun kann die Tochter-GmbH die Wirtschaftsgüter, die sie durch den Kauf des Einzelunternehmens erworben hat, steuerlich abschreiben. Auf diese Weise kann sie den steuerpflichtigen Gewinn der zukünftigen Jahre drastisch reduzieren. Wie gesagt, wir haben es hier mit einem durchaus erfolgreichen Unternehmen zu tun, sodass die künftige Steuerersparnis deutlich höher ausfallen wird als die Steuer, die man zuvor freiwillig zahlte. Im Nachhinein erweist es sich also als klug, dass wir dazu geraten haben, das Einzelunternehmen an die eigene Holding zu verkaufen.
Doch es geht sogar noch besser. Dazu errichtet der vormalige Einzelunternehmer eine Familienstiftung. Sie kauft nun die Wirtschaftsgüter der Tochter-GmbH ab. Der Hintergedanke dabei ist, dass die Stiftung die Wirtschaftsgüter dann an die Tochter-GmbH zurück vermietet. Auch hier kann die Stiftung die Anschaffungskosten für die Wirtschaftsgüter abschreiben und damit das steuerpflichtige Einkommen aus der Vermietung deutlich reduzieren. Gleichzeitig kann die Tochter-GmbH die Mietkosten steuerlich als Betriebsausgaben abziehen. Sie minimiert auf diese Weise ebenfalls ihren steuerpflichtigen Gewinn. Und der ehemalige Einzelunternehmer, der jetzt Destinatär der Stiftung ist, kann deren Auskehrungen unter Anwendung der Kapitalertragsteuer mit einem günstigen Pauschalsteuersatz von 25 % in Empfang nehmen. Lediglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können hier eventuell noch Einfluss darauf nehmen – zum Glück nur in sehr beschränktem Umfang.
Ebenfalls interessant: vom Einzelunternehmen zur Holding
In diesem Video erklären wir, wie man ein Einzelunternehmen steuerneutral in eine Holding umwandelt.
5. Einzelunternehmen an die eigene Holding verkaufen – Fazit
Steuergestaltung muss man im Grunde immer umfassend betreiben. Wer den Fokus lediglich auf den kurzfristigen Erfolg einer Maßnahme richtet, dem können durchaus manche anderen Gelegenheiten entgehen. Selbst einen temporären Nachteil sollte man dabei gegebenenfalls in Betracht ziehen, wenn man dadurch langfristig deutlich größere Steuervorteile erzielt.
So ist es auch in unserem Beispiel. Ein Einzelunternehmen an die eigene Holding zu verkaufen, bedeutet im ersten Schritt zwar den Nachteil einer Versteuerung des Veräußerungsgewinns. Außerdem können in einer gewissen Übergangszeit doppelte Steuervorauszahlungen anfallen, doch diese lassen sich im Rahmen der Veranlagung später zum Teil erstatten. Letzten Endes erhält man dadurch aber einen langfristigen Steuervorteil, der den Nachteil der ursprünglichen Versteuerung des Verkaufsgewinns bald wettgemacht haben wird. Außerdem bietet die Familienstiftung langfristig betrachtet auch noch andere Vorteile, etwa eine auch abseits des Steuerrechts optimierte Unternehmensnachfolge. Aber das ist wieder ein eigenes Thema, das man analysieren kann.
Steuerberater für steueroptimierte Unternehmensstrukturen
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Beim Umwandeln von Einzelunternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Holding
- Allgemeine Beratung zu den Vorteilen einer Holding
- Einsatz doppelter Holdingstrukturen bei speziellen Steuergestaltungen
- Strategische Ausrichtung von Kapitalgesellschaften durch Aufbau von Organschaften
Umwandlungen
- Unternehmensstrukturierungen unter Nutzung sämtlicher Umwandlungsoptionen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
- Expertise mit grenzüberschreitenden Umwandlungsprojekten
Unternehmenskauf
- Beratung beim Unternehmensverkauf zur Nutzung von Vorteilen beim Share Deal & Asset Deal
- Durchführung der Due Diligence-Prüfung beim Unternehmenskauf
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:










