Unsere Modelle zur gewerblichen Prägung

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Video: Gewerblich geprägte GmbH & Co. KG: Vorteile, Nachteile und Vermeidung

Die klassische GmbH & Co. KG ist gewerblich geprägt. Diese gewerbliche Prägung hat viele Vorteile und auch viele Nachteile. Die Schauen wir uns jetzt einmal an. Und dann, wenn wir zum Ergebnis kommen, dass die gewerbliche Prägung nachteilig ist, zeige ich Ihnen, wie wir die gewerbliche Prägung aufheben können und zu einer sogenannten gewerblichen Entprägung kommen. Vorteil wäre nämlich dann, dass wir Mieteinnahmen bei Vermietungsobjekten ohne Gewerbesteuer vereinnahmen können und dass wir die Immobilie auch nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei verkaufen können. Und das gucken uns jetzt im Detail einmal an.

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1. Einleitung

Herzlich willkommen, meine Damen und meine Herren! Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Und das ist ein Grund und Anlass, heute mit Ihnen einmal über die gewerblich geprägte klassische GmbH & Co. KG zu sprechen, und welche Vor- und welche Nachteile sich ergeben. Unsere Kanzlei hat einen Hauptstandort in Köln, aber heute mal aus unserem wunderschönen Standort hier in Bonn. Und das Thema GmbH & Co. KG wir schauen uns das einmal an.

2. Die GmbH & Co. KG als Rechtsform

Erst mal ganz kurz: Was ist eine GmbH & Co KG?

2.1. Gründung der operativen KG

Stellen Sie sich vor, das sind Sie. Sie gründen eine Gesellschaft, wollen in die Haftungsbeschränkung. Und eigentlich gibt’s da nur die GmbH für die Haftungsbeschränkung.
Steuerlich soll aber die GmbH & Co. KG für Sie besser sein. Eine GmbH & Co. KG ist eigentlich eine normale KG. Bei mir sind Personengesellschaften Dreiecke. Und an dieser KG, gibt es jemanden, der beschränkt haftet. Das ist der Kommanditist. Und Sie werden ja Kommanditist. Also derjenige, der beschränkt haftet, mit seiner Einlage, z.B. 100 Euro.

Jetzt stellt sich die Frage Sie legen hundert Euro ein. Wie viel Prozent Anteile wollen Sie? Ja, Sie wollen natürlich 100 Prozent als beschränkt haftender Kommanditist. Sie brauchen aber bei einer
GmbH & Co. KG oder bei einer KG bei jeder Personengesellschaft noch einen zweiten Gesellschafter. Bei der KG ist das logischerweise der Komplementär, der Komplementär hat und dann entsprechend 0 Prozent. Stellt sich die Frage: Wer ist der Komplementär? Ihr bester Freund möchte das nicht machen. Also gründen Sie extra dafür eine GmbH.

2.2. Gründung der Komplementär-GmbH

Wenn das jetzt die Müller KG ist, dann nennt man das in der Regel Müller-Verwaltungs GmbH. Diese GmbH zum Beispiel Müller-Verwaltungs GmbH gründen sie zu hundert Prozent, und diese GmbH ist einfach zu null Prozent an der KG selbst beteiligt. Jetzt ist das steuerlich eine KG. Aber nennen dürfen Sie das nicht Müller KG, sondern Müller GmbH & Co. KG eben darum, damit jeder im Außenverhältnis voll haftet. Das ist jetzt keine Privatperson, sondern Vollhafter. Das ist eine GmbH, die wiederum ja nur 25.000 Euro Cash hat. Und von den 25.000 Euro müssen Sie ja bei GmbH Gründung erst mal nur 12.500 einzahlen. Jetzt warten Sie drei bis sechs Monate, und dann können Sie die 12.500 Euro auf das Konto der KG überweisen und ganz normal damit arbeiten.

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3. Gesetzliche Grundlage der gewerblichen Prägung

Ja, und jetzt zur gewerblichen Prägung. Die gewerbliche Prägung steht im § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz. Ich lese den einmal vor:

„Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die mit Einkünfte, Erziehlungsabsicht und unternommene Tätigkeit Nr. 2, eine Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des
Paragraphen 15 Absatz 1 Nr. 1 EStG ausübt, also keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, um bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind.“

3.1. Erläuterung der gewerblichen Prägung

Also wir haben ja die Situation, dass nur eine GmbH haftet, nämlich die Müller-Verwaltungs-GmbH als Beispiel. Und jetzt stellt sich Frage Ist denn auch nur diese GmbH oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt?

Und ein Blick ins Gesetz hilft. Und im Gesetz werden wir sehen, dass Geschäftsführer einer ganz normalen GmbH & Co. KG immer der Komplementär, also der, der haftet, soll auch die Geschäfte führen. Und das ist leider jede GmbH. Das würde bedeuten wenn wir eine ganz normale GmbH & Co KG gründen, ist nach dem Gesetz die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt. Und damit ist die nach dem EStG leider auch gewerblich geprägt.

3.2. Rechtsfolge der gewerblichen Prägung

Mit dem Ergebnis, dass wir hier nur Betriebsvermögen haben und keine private Vermögensverwaltung haben. Wenn fremde Drittpersonen auch zur Geschäftsführung bestellt sind, dann wäre das ebenso schädlich, schädlich mache ich hier mal mit Rot. Das heißt, ob die GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, auf Fremde tritt, das führt beides in beiden Fällen zur gewerblichen Prägung und somit zum Betriebsvermögen.

4. Nachteile der gewerblichen Prägung

Was hat das denn jetzt für Nachteile? Stellen Sie sich mal vor, Sie haben ein Vermietungsobjekt oder mehrere Vermietungsobjekte in dieser GmbH & Co KG. Diese Objekte werden vermietet und sie generieren damit Gewinne. Gewerbliche Prägung bedeutet, dass sie komplett Betriebsvermögen haben, also komplett gewerblich sind. Und damit unterliegen die Mieteinkünfte vom Grundsatz, ja auch der Gewerbesteuer. Dann gibt es zwar die erweiterte Kürzung, dazu haben wir auch verschiedene Blogbeiträge schon geschrieben. Soll jetzt nicht unser Thema sein. Das ist meistens auch nicht das Problem, weil selbst wenn wir Gewerbesteuer zahlen, können wir diese Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Aber das Problem als Sie dann, nach zehn Jahren bei dem Privatvermögen, könnten Sie diese Objekte, diese Vermietungsobjekte, steuerfrei verkaufen. Wenn die GmbH und Co. KG aber jetzt nur Betriebsvermögen hat, ist ein Verkauf leider immer steuerpflichtig, egal, ob Sie nach einem Jahr verkaufen oder nach 100 Jahren verkaufen.

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5. Vorteile der gewerblichen Prägung

Dahingehend stellt sich aber auch die Frage Was für Vorteile kann denn eine solche gewerbliche Prägung haben? Oft haben wir Situationen, wo wir erhebliche Vorteile nutzen können, wenn wir Wirtschaftsgüter in einem Betriebsvermögen positionieren. Zum Beispiel, wenn sie eine Betriebsaufspaltung hatten mit Ihrer damaligen GmbH. Und Sie verkaufen einzelne Wirtschaftsgüter und wollen die anderen Wirtschaftsgüter bewusst in einem Betriebsvermögen positionieren. Dann macht es Sinn, dass sich eine GmbH & Co. KG gründen und in diesem Betriebsvermögen dann
die Wirtschaftsgüter positionieren. Oder sie wollen besonders für Abschreibungsätze nutzen statt zwei Prozent von drei Prozent. Dann macht auch eine GmbH & Co. KG Sinn, weil Sie haben ja
Betriebsvermögen.

5.1. Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter

Die GmbH & Co. KG hat selber Betriebsvermögen; und das wissen viele nicht: der Gesellschafter hat ein sogenanntes Sonderbetriebsvermögen. Das sind Vermögensgegenstände, die zivilrechtlich dem Gesellschafter gehören, steuerlich aber dem, Sonderbetriebsvermögen, also dem Betriebsvermögen der KG, zugerechnet werden. Und das heißt, bei einer Entnahme aus einem Betriebsvermögen würden eigentlich die stillen Reserven aufgedeckt werden. Aber hier können sie die Wirtschaftsgüter in dieses Sonderbetriebsvermögen überführen und damit eine Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden.

6. Vermeidung der gewerblichen Prägung

Aber was ist denn, wenn wir jetzt eine GmbH & Co. KG gründen wollen, in der Regel gewerblich geprägt sind und Sie wollen diese gewerbliche Prägung bewusst vermeiden? Welche Strategien gibt es da? Ja, ich habe mir vorgelesen, beschränkt, dass nur Kapitalgesellschaften die Vollhaftung übernehmen.

6.1. Berufung des Kommanditisten zur Geschäftsführung

Ja, das ist ja Sinn und Zweck einer GmbH & Co. KG, dass die GmbH Vollhafterin ist. Ja, aber ich habe auch vorgelesen, dass da drinnen im Gesetz steht und nur diese Kapitalgesellschaften oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Das bedeutet Wenn die GmbH Geschäftsführer ist, ist das schädlich, wenn auch ein Fremder dritter Geschäftsführer ist. Ist das schädlich. Aber wenn Sie jetzt bewusst den Kommanditisten zum Geschäftsführer berufen, also zum zusätzlichen Geschäftsführer neben den Komplementärin berufen, dann ist ja nicht nur eine Kapitalgesellschaft, sondern auch eine natürliche Person mit der Kommanditist zur Geschäftsführung befugt.

6.2. Folge der Berufung des Kommanditisten zur Geschäftsführer

Und damit heben sie diesen Paragraphen aus. Und das hat im Ergebnis, dass sie nicht mehr betrieblich sind, sondern jetzt alle sieben Einkunftsarten haben können und damit auch in der rein
privaten Vermögensverwaltung sind. Und das führt dazu, dass man es Mieteinkünfte, ganz normale Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung sind. Und der weitere Vorteil ist natürlich, dass man Objekte steuerfrei verkaufen kann später.

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7. Ergebnis & Zusammenfassung

Erfahrungen aus der Praxis, wir beraten ja relativ viel in dem Bereich. Wir haben uns auf Immobilien-Steuerrecht spezialisiert. 40 Prozent unserer Mandanten haben Immobilien. Die meisten ja/ Die meisten sind in einer gewerblich entprägten GmbH & Co. KG. Und ich möchte kurz erklären, warum das so ist. Hier ist ein Zeitstrahl. Wir kaufen die Immobilie für 100 Geldeinheiten. Über die Jahre schreiben wir die natürlich ab. Die Wertsteigerung ist jedoch positiv. Und wenn wir in der Gewerblichkeit sind, dann müssen wir den Gewinn, also diese Differenz, voll versteuern, im gewerblichen Bereich. Nach zehn Jahren wäre es aber so, dass ich im Privatvermögen steuerfrei wäre.

Und über diese Realisierungen, über diese gewerbliche Entprägung bekomme ich es hin, dass dieser Gewinn nachher komplett steuerfrei ist, wenn ich aus der Gewerblichkeit herauskomme. Trotzdem habe ich über diese GmbH & Co. KG die volle Haftungsbeschränkung. Weiterer Vorteil ist ich kann Familienmitglieder daran beteiligen. Weiterer Vorteil: Ich kann Investoren aufnehmen und so weiter und so fort. Trotzdem in der reinen Vermögensverwaltung. Das ist der große Vorteil von gewerblich entprägten Immobiliengesellschaften. Das gilt natürlich für andere Branchen ganz genauso.

Wenn Sie dazu fragen haben, rufen Sie gerne an sowohl in Bonn als auch Köln beraten wir Sie gerne. Die meisten Mandanten von uns kommen aus dem ganzen Bundesgebiet. Wir beraten telefonisch und in Videokonferenzen. Wir freuen uns auf ihren Anruf.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der Gestaltung von Unternehmen und Konzernen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei GewinnausschüttungenNutzung von Verlustvorträgen)
  2. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  3. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  4. Steuervorteile der Immobilien-GmbH
  5. Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  6. Vermeidung von gewerblicher Prägung und gewerblicher Infizierung
  7. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (EinbringungVerschmelzungFormwechselAnteilstausch)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
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