Als Steuerberater in Dubai arbeiten
Wer in Deutschland das Steuerberaterexamen bestanden hat, kann sogar in Dubai als Steuerberater arbeiten. Allerdings ist dort dennoch nur das deutsche Steuerrecht Gegenstand der Beratungsleistungen. Trotzdem ist auch das Steuerrecht der Vereinigte Arabischen Emirate (VAE) ein wichtiger Aspekt in praktisch jedem Kontext. Denn im Gegensatz zu häufig geäußerten anderslautenden Meinungen existieren in den VAE tatsächlich einige Steuern, neuerdings sogar eine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Gleichzeitig ist es weiterhin möglich, auch ganz steuerfrei in Dubai zu leben. Auch für unsere deutsche Steuerberater oder Steuerberaterinnen in unserer Kanzlei in Dubai ist dies eine verlockende Option.
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In diesem Video erklären wir, welche Rechtsformen es für Unternehmensgründungen in den VAE gibt und welche die beliebteste ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Deutsche Steuerberater in Dubai – Einleitung
Die Steuerberaterprüfung gehört allgemein zu den schwierigsten Berufsabschlüssen in Deutschland. Dabei geht es nur darum, dass man die Eignung einer Person im Hinblick auf die Beratung zum deutschen Steuerrecht prüft. Somit ist die Kompetenz zur Beratung in ausländischen Steuerrechtsangelegenheiten tatsächlich kein Gegenstand dieses Examens. Zwar ist dies in der Praxis bisweilen etwas anders, insbesondere, wenn es um Besteuerungskonflikte im Zusammenhang mit ausländischem Steuerrecht geht, aber der Grundsatz bleibt. Tatsächlich ist auch im Steuerberaterexamen der Bezug zum internationalen Steuerrecht allein auf deutsche Steuersachverhalte beschränkt. Damit ist klar: wer in steuerlichen Angelegenheiten im Ausland fachliche Beratung sucht, muss im entsprechenden Ausland fündig werden.
Eigentlich. Nun ist es aber so, dass man Mandanten auch in grenzüberschreitenden Fällen gerne Steuerberatung aus einer Hand anbieten möchte. Dadurch gewinnt eine Kooperation zwischen deutschen Steuerberatern und jenen im Ausland deutlich an Attraktivität. Deshalb schildern wir in diesem Beitrag, wie man als deutsche Steuerberater in Dubai arbeiten kann.
2. Wieso deutsche Steuerberater in Dubai arbeiten können
Fest steht also, dass deutsche Steuerberater fast ausschließlich zu deutschem Steuerrecht beraten. In dieser Hinsicht gibt es zunächst einmal keine Einschränkung was den Ort betrifft, von dem aus sie arbeiten. Möglich ist somit auch ein Arbeiten vom Ausland aus, etwa aus dem Homeoffice. Zwar mag es im jeweiligen Land, in dem sie arbeiten, Vorschriften geben, die bestimmte nationale Zulassungen zur Ausübung eines solchen Berufs erfordern, doch ist dies in einigen Ländern mitunter dennoch möglich. In den VAE ist jedenfalls nur ein Nachweis zu erbringen, dass man zur Ausübung des Berufs Steuerberater berechtigt ist, um solche Dienstleistungen zu erbringen. Dass dies aus Sicht der VAE lediglich zu steuerrechtlichen Fragen mit Auslandsbezug stattfindet, ist zumindest kein Hinderungsgrund bei der Gewährung der Erlaubnis, um als Steuerberater beispielsweise in Dubai arbeiten zu dürfen.
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3. Warum deutsche Steuerberater von Dubai aus arbeiten
Da diese grundsätzlichen Aspekte nun geklärt sind, gehen wir der Frage nach, wie man als Steuerberater in Dubai einen Job bekommt. Dazu kommen in den meisten Fällen Niederlassungen deutscher oder anderer international agierender Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Frage, etwa die Big Four. Der Bedarf für deutsche Steuerberater im Ausland im Allgemeinen und Dubai im Speziellen liegt darin, dass deutsche Unternehmer, die vor Ort eine Betriebstätte oder ein Unternehmen gründen möchten oder bereits führen, für steuerrechtliche Fragen sowohl der Beratung im jeweiligen nationalen als auch im deutschen Steuerrecht bedürfen.
In diesem Fall ist es für solche Mandanten selbstverständlich ein Vorteil, wenn eine Kanzlei zu allen nationalen Steuerregimen beraten kann. Informationen aus einer Hand bieten im Vergleich zur getrennten Steuerberatung in zwei Ländern nämlich einen großen Vorteil. Denn Steuervorteile oder das Vermeiden von Nachteilen in grenzüberschreitenden Sachverhalten kann man eher erkennen und beraten, wenn man im deutschen Steuerrecht ebenso wie im ausländischen bewandert ist. Wenn man nur das Steuerrecht der jeweiligen Seite separat erklärt bekommt, bliebe es den Mandanten überlassen, etwaige Vor- und Nachteile, die sich aus diesen Beratungen ergeben, selber festzustellen. Darum ist ein deutscher Steuerberater in Dubai in solchen Fällen durchaus sinnvoll. Gleiches gilt für den fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Fachberatung für Wegzugsfälle deutscher Unternehmer ins Ausland
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4. Fazit: auch als deutscher Steuerberater kann man in Dubai arbeiten
Wie man also sieht, ist das Arbeiten als Steuerberater oder Steuerberaterin in Dubai durchaus möglich, obwohl man lediglich die deutsche Zulassung zu diesem Beruf erlangt hat. Sicherlich ist dies auch in anderen Ländern der Welt eine Option, doch ist Dubai in der Beliebtheit deutscher Unternehmer derzeit stark im Aufwind, sodass wir uns in diesem Artikel bevorzugt auf dieses Beispiel bezogen haben. Dies gilt aber ebenso für Arbeitnehmer.
Außerdem ist es selbstverständlich ein Vorteil, wenn man sowohl das Steuerrecht vor Ort als Steuerberater beraten darf, wofür der jeweilige nationale Berufsabschluss erforderlich ist, als auch im deutschen Steuerrecht. Denn dann erhält eine Kanzlei, für die man in Dubai arbeitet, statt einen praktisch gleich zwei Steuerberater. Und dieses deutlich größere Beratungspotential führt dann ebenso selbstverständlich zu einem höheren Gehalt und anderen Boni. Und was das bei dem hohen Lebensstandard in Dubai bedeutet, kann sich nun jeder von Ihnen selber phantasievoll ausschmücken.
Steuerberater für internationales Steuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim Wegzug nach Dubai schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Dubai: Steuerrecht und mehr
- Informationen zur beschränkten und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht
- Beratung zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in den VAE
- Empfehlungen zum Erwerb von Immobilien in Dubai
Internationales Steuerrecht – Unternehmen
- Beratung zur Vermeidung einer Funktionsverlagerung
- Unterstützung beim Abwenden von Doppelbesteuerungsfällen
- Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Malta, Österreich, Schweiz)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn und Düsseldorf gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Lehrauftrag für internationales Steuerrecht
Unsere besonderen Expertisen für internationales Steuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (2) Internationales Steuerrecht“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: