Die Big Four der Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberaterbranche
Deloitte, EY, KPMG und PwC sind die vier führenden, global agierenden Wirtschaftsprüfungskanzleien. Da sie sich auf die Wirtschaftsprüfung insbesondere großer Konzerne und Banken sowie vieler anderer Branchen spezialisiert haben, nennt man sie auch einfach die Big Four. Dabei haben sich die Big Four auch auf dem Gebiet der Steuerberatung etabliert. Dies hat durchaus praktische Seiten. Denn dadurch sind sie in der Lage, ihren Mandanten, denen sie zuvor ihre Steuergestaltungsmodelle verkauft haben, auch die dadurch beeinflussten Jahresabschlüsse zu testieren.
Darin besteht jedoch ein wesentlicher Interessenskonflikt. Schließlich hat Wirtschaftsprüfung unabhängig und kritisch zu erfolgen. Wie wenig dies mit den wirtschaftlichen Eigeninteressen der Big Four harmoniert, zeigen der Untergang der Lehman Brothers Bank, der Skandal um die Wirecard AG sowie ihr Umgang mit Banken, die sich mit CumEx- und CumCum-Geschäften Steuern vom Staat erstatten ließen, die sie nie entrichtet hatten. Von all den Vorgängen im Vorfeld dieser desaströsen Entwicklungen wollen die Big Four keine Ahnung gehabt haben. Dabei lassen sie sich bei Gesetzgebungsverfahren zu Steuergesetzen gerne als beratende Experten beauftragen. Wie passt das zusammen?

Unser Video: Wirtschaftsprüfung erkennen und vermeiden
In diesem Video erklären wir, wie kleinere Unternehmen die Wirtschaftsprüfung vermeiden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Warum wir über die Big Four schreiben
Lange habe ich darüber nachgedacht, ob es für eine Steuerberatungskanzlei sinnvoll ist, kritisch über Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu schreiben. Schließlich ist es naheliegend, dass wir uns ja selbst damit treffen könnten. Selbstverständlich ist Steuerberatung an sich völlig legal. Und Wirtschaftsprüfung unerlässlich. Aus gutem Grund gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe, die mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammenhängen. Ebenso gerechtfertigt ist, dass das Steuerberaterexamen zu einer der schwersten berufsbezogenen Prüfungen hierzulande zählt. Kaum leichter ist der Weg, den man gehen muss, um Wirtschaftsprüfer zu werden. Also warum sollte Sie an dieser Stelle ein Artikel auf die Schattenseite der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung führen?
Weil es um unser aller Geld geht. Um viel, sehr viel Geld. Es geht um mehr als ein paar Millionen oder gar Milliarden, ganz gleich in welcher Währung. Lassen wir also einmal Moral und Gerechtigkeit unberücksichtigt. Denn die Ausmaße, um die es hier geht, betreffen Omas Sparstrumpf ebenso sehr wie Elon’s Einkaufstouren im Shopping Markt der sozialen Medien und anderer genialer Ideen. Sie betreffen ganze Volkswirtschaften, selbst die größten. Sie sind von globalem Ausmaß und wir haben schon einmal erlebt wie das ausging.
Nur ein Beispiel, das aber wie Peanuts zum eigentlichen Ausmaß wirkt: Wenn Sie Aktien der Wirecard AG besaßen und infolge des Zusammenbruchs im Jahr 2019 vor einem Haufen wertlosen virtuellen Papiers standen, dann war dies für Sie bestimmt eine Erfahrung, für die Sie sich sicherlich kein Déjà-vu wünschen. Dabei ist vielen Anlegern hierbei wohl kaum bewusst, dass man dieses noch relativ kleine Fiasko hätte vermeiden können, wenn… Ja, wenn man es hätte kommen sehen. Und genau hierum geht es diesmal bei uns.
2. Wer sind die Big Four der Wirtschaftsprüfung?
Es gibt Institutionen, die sind mit einer speziellen Aufsicht in bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhängen beauftragt. Neben ihren wirtschaftlichen Zielen sind sie also auch einem gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet. Zumindest ist dies in Deutschland ebenso wie in den meisten anderen entwickelten Industriestaaten der Welt der Fall. Wirtschaftsprüfung ist ein Metier, für das man hervorragende Qualitäten braucht. Denn wenn Wirtschaftsprüfer die Bilanzen und Jahresabschlüsse von Unternehmen prüfen, dann darf man von ihnen erwarten, dass sie dies mit einer kritisch-objektiven Gründlichkeit erledigen, die über jeden Zweifel erhaben ist. Gewiss dürften die allermeisten Wirtschaftsprüfer diesen Satz ohne zweites Durchlesen unterschreiben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein relativ kleines Unternehmen oder um einen international agierenden Großkonzern handelt, dem die Wirtschaftsprüfer ihre Aufmerksamkeit schenken.
Jedoch sind an dieser Stelle Zweifel angebracht. Denn je größer ein Unternehmen ist, desto umfangreicher sind die Prüfungsarbeiten der Wirtschaftsprüfer. Damit steigt aber auch ihr Honorar. Das Honorar wiederum zahlen die beauftragenden Unternehmen. Für ein hohes Honorar erwarten Auftraggeber im Umkehrschluss auch eine entsprechende Gegenleistung. Wohlgemerkt: keine Leistung, sondern eine Gegenleistung. Ein Interessenkonflikt? Oder eher der erste in einer langen Reihe?
Außerdem ist hierbei noch ein weiterer Faktor wichtig, nämlich, dass nur Großkanzleien die Kapazitäten haben, um große Konzerne zu prüfen. Doch das Geschäft mit der Wirtschaftsprüfung für Großmandate teilen sich gerade einmal vier Großkanzleien. Deshalb nennt man sie umgangssprachlich auch die Big Four. Es sind: Deloitte, EY, KPMG und PwC. Sie teilen sich das Geschäft mit den Großkonzernen sogar weltweit auf. Ganz gleich, ob es um Banken, Industriekonzerne, Dienstleistungsriesen oder große Handelsketten geht, diese vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften teilen sich den ganz großen Kuchen. Sie testieren die Jahresabschlüsse von Unternehmen, deren Existenz in viele Bereiche unseres alltäglichen Lebens hineinreichen und auf die kaum jemand mehr verzichten kann. Schon allein der Bankensektor stellt einen kritischen Faktor dar.

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3. Die Big Four und die Finanzkrise 2008
3.1. Die Insolvenz der Lehman Brothers Bank
Um dies zu verdeutlichen: am 15. September 2008 ist die Lehman Brothers Bank in den USA in die Insolvenz gegangen. Erinnern Sie sich noch, was für eine globale Finanzkrise dies zur Folge hatte? Etliche andere Banken sind ihnen in den Abgrund gefolgt, weil sie sich, wie die eigenen Mitarbeiter bis zum Schluss auch, darauf verlassen hatten, dass Lehman Brothers als Bank solvent war. So lautete jedenfalls der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer. Und wo es eine Finanzkrise gibt, ist die Wirtschaftskrise gleich um die Ecke. Es hat Jahre gedauert, bis sich die Wirtschaft davon wieder halbwegs erholen konnte; die Folgen wirken bis heute nach. Allein die Rettung deutscher Banken hat den Steuerzahler 480 Milliarden Euro gekostet. Von Peanuts kann also keine Rede sein.
3.2. Es betrifft uns alle – immer noch
Die Frage, wie es für uns alle gelaufen wäre, wenn man diesen Crash hätte verhindern können, ist zwar rein hypothetischer Natur, doch rechtfertigt sie, dass wir uns einer noch wesentlich wichtigeren Frage widmen: Wie sicher sind wir, dass dies kein zweites Mal geschieht? Sie erinnern sich: wir wollen hier über mehr als Peanuts reden. Es betrifft alle: die Armen, die Mittelschicht, aber auch die Reichen; je größer das Vermögen, desto größer der relative Verlust.
3.3. Eine berechtigte Frage: Warum?
Damit kommen wir auch zum Warum. Also warum kam die Insolvenz dieser damals wichtigen Bank für Viele so überraschend? Warum konnte Lehman Brothers noch im Jahr des Zusammenbruchs höhere Dividenden und Boni ankündigen, während sie gleichzeitig um ihr Überleben kämpfte? Und warum waren auch die dem Zusammenbruch vorangegangenen Jahresabschlüsse, die etwa mit einem Gewinn von $ 887.000.000 im Jahr 2007 für Optimismus sorgten, von den Wirtschaftsprüfern der Big Four testiert worden?
3.4. Antworten
Weil eine der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften offensichtlich dabei versagte, ihren Pflichten nachzukommen. Nach allem was bisher bekannt ist, testierte EY geschönte Jahresabschlüsse der Lehman Brothers Bank, obwohl diese ihren Wert mit undurchsichtigen Buchungen künstlich über die tatsächlichen Verhältnisse hinaus gesteigert hatten. Dabei gibt es sogar Hinweise, die nahelegen, dass EY sich dessen sehr wohl bewusst gewesen sein muss. Normalerweise hätte man also erwarten dürfen, dass dies entsprechende Konsequenzen durch die Wirtschaftsprüfer nach sich zieht. Dennoch erfolgte das Testat. War dies das Resultat eines Interessenkonflikts? Eines Interessenkonflikts, das mit einer Gegenleistung für das sicherlich üppige Honorar einherging?
Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) inzwischen einige Maßnahmen ergriffen, um ähnlichem Missbrauch künftig vorzubeugen. So besteht nun eine Rotationspflicht für Mandate, die über zehn Jahre bestehen. Dabei beginnen gerade sich die Auswirkungen für die Big Four und andere Wirtschaftsprüfer abzuzeichnen. Doch bleiben Zweifel, ob diese Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene ausreichen, um eine Wiederholung solcher oder ähnlicher Ereignisse zu verhindern. Außerdem dürfte sich an der Aufteilung des Marktes ebenfalls wenig ändern. Aber selbst wenn die folgerichtigen Maßnahmen die Big Four zu wesentlichen Veränderungen bei der Wirtschaftsprüfung veranlasst haben sollten, Wirtschaftsprüfung ist nur noch ein Nebengeschäft für sie.
Zumindest sollte uns der in jüngster Vergangenheit in der Schweiz aufgedeckte Postauto-Skandal um geschönte, von KPMG geprüfte Bilanzen dazu ermahnen, die Tätigkeiten der Big Four im Bereich Wirtschaftsprüfung weiterhin kritisch zu sehen. Und zwar auch dann, wenn sich herausstellen sollte, dass die Buchungen nach dem Gesetz tatsächlich legal waren.

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4. Wer sind die Big Four der Steuerberatung?
Themenwechsel: betrachten wir nun die Big Four der Steuerberatung. Es sind: Deloitte, EY, KPMG, PwC. Kommen Ihnen die vier Namen bekannt vor? Kein Wunder, sie sind ebenfalls die bedeutendsten Global Player, wenn es um steuerliche Gestaltungsberatung geht. Denn sie bieten ihren Mandanten umfangreiche Dienstleistungen an, unter anderem Steuergestaltungsmodelle. Wie bereits gesagt, ist Steuergestaltung an sich ganz legal. Wieso sollte man die Big Four dann dafür kritisieren?
4.1. Die Big Four testieren Steuergestaltungsmodell, die sie selbst verkaufen
Die selben Mandanten, die Dienstleistungen im Bereich Steuergestaltung bei einem Unternehmen der Big Four einholen, lassen ihre Jahresabschlüsse in der Regel auch vom selben Wirtschaftsprüfungsunternehmen prüfen. Somit überprüfen die Wirtschaftsprüfer eben jene Gestaltungsmodelle, die sie den Mandanten zuvor verkauft hatten. Ist es da verwunderlich, dass die Mandaten dann auch erwarten, dass die Abschlüsse testiert werden? Wie kann man da eine unbedingte, kritische Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer der Big Four erwarten? Dies wäre dann schon der zweite Interessenkonflikt.
Gewiss, die Steuergestaltungsmodelle sollten gesetzeskonform sein. Schließlich gibt es neben der Wirtschaftsprüfung ja auch das Finanzamt, das einen Blick auf die Bilanzen wirft. Doch dazu müssten dann wenigstens die Gesetze allein Volkes Willen entspringen. So will man wenigstens meinen. Zumindest sollten die Big Four in diesem Zusammenhang keinen Einfluss haben, oder?
4.2. Die Big Four und ihr Einfluss auf die Steuergesetzgebung
Wenn das Volk seine Abgeordneten wählt, damit diese eine Gesetzesordnung in ihrem Sinne schaffen, dann richtet sich die Wahl sicher auch nach Kompetenzen. Hier sollte es somit ebenfalls um finanzpolitische Kompetenzen gehen. Wählen wir also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder hocherfahrene Finanzbeamte? Wohl kaum. Deshalb verlassen sich Parlamentarier und Ministerien ganz allgemein auf das Fachwissen von Experten. Und das kostet. Dafür strichen die Big Four bereits mehr als EUR 400.000.000 an Beratungshonoraren allein von der Bundesregierung ein. Und die EU sowie viele andere Staaten lassen sich ebenfalls von den Big Four beraten.
Im Hinblick auf Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung verfügen die Big Four durchaus über kompetente Mitarbeiter; daran besteht kein Zweifel. Aus gutem Grund also greift der Gesetzgeber auf diese Expertise zurück, um neue Gesetze zu entwickeln. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Beratung durch die Mitarbeiter der Big Four keineswegs einer neutralen Haltung entspringt. Schließlich sitzt man hier an den Stellen, wo die Gesetze entstehen, die man später zu vermeiden trachtet. Also ist es ein Leichtes, gleich hier die passenden Hintertürchen einzubauen. Die in dieser Hinsicht unterqualifizierten Abgeordneten kriegen das frühestens dann mit, wenn die Gesetze ihre Wirkung entfalten. So war dies etwa bei der Entwicklung von Steuerprivilegien für IP-Boxen in Großbritannien geschehen.
Im Grunde schaffen sich die Big Four hierbei einerseits neue Gründe, damit ihre Mandanten ihre Dienste nutzen, andererseits aber auch alle Voraussetzungen, um dann die passenden Steuergestaltungsmodelle zur Vermeidung der von den Big Four selbst mitgestalteten Gesetze erfolgreich zu verkaufen. Ein Perpetuum Mobile der Steuergestaltung. Und ja, so war dies eben auch bei der Entwicklung von Steuerprivilegien für IP-Boxen in Großbritannien geschehen. Jedenfalls wäre das Attribut Interessenkonflikt in dieser Hinsicht geradezu euphemistisch.
Wir hatten vorhin Moral und Gesetz beiseite gelassen. Jetzt gesellen wir also auch die Fairness dazu.
4.3. Die Big Four dominieren den Markt
Denn im Wettbewerb um Mandanten ist diese Möglichkeit der Einflussnahme ein weiterer wichtiger Faktor. Welcher mittelständische Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater verfügt schon über solche Möglichkeiten, die Steuergestaltung an den selbst mit beeinflussten Steuergesetzen auszurichten? Oder umgekehrt – Worte können ja so austauschbar sein. Kein Wunder also, dass mittelständische Steuerberater, die sich auf Steuergestaltung von Unternehmen spezialisieren, eher unterrepräsentiert sind. Auf diese Weise nutzen die Big Four im Grunde einen indirekten, man könnte sagen unlauteren Vorteil. Man darf also spekulieren, ob sie damit den Markt manipulieren. Andererseits scheint dies den Big Four im Wettbewerb untereinander keine großen Skrupel zu bereiten. Wieso auch, spielen sie doch in ihrer eigenen Liga.
Das, was hierbei zum Grübeln anregt, ist jedoch, dass immer mehr mittelständische Unternehmen den Versprechungen nach einer optimalen Steuergestaltung zu folgen bereit sind. Hochglanzprospekte sind aber kein Garant für Seriosität. Sind wir, Sie und ich, also bereit, auch die Seriosität über Bord zu werfen?
4.4. Die Big Four am Rande der Legalität
Im Zusammenhang mit dem Steuerbetrug rund um CumEx- und CumCum-Geschäften, die sowohl von Privatiers als auch von diversen Banken jahrelang betrieben wurden, haben die Big Four auch eine Reihe der heute angeklagten Kreditinstitute geprüft. Dies war zum Beispiel bei der Varengold-Bank der Fall; KPMG prüfte sie. Man könnte also annehmen, dass sie wenigstens in Einzelfällen erkannt haben dürften, dass das auf diese Weise angehäufte Vermögen aus illegalen Praktiken stammt. Schließlich heben die Big Four sich ja gerade dadurch hervor, weil sie Experten im Überprüfen von Zahlungsflüssen sind, Zahlungsflüssen, die auch steuerliche Zusammenhänge haben. Wenn also einerseits Geld illegal die Bilanzen füllt, andererseits die Prüfer wissen, dass dieses Geld aller Voraussicht nach eines Tages zurückgezahlt werden muss, dann darf man fragen, wieso sie die Jahresabschlüsse dennoch testierten? Man könnte aber auch sagen, dass man den Verdacht hegt, die Big Four hätten hierbei illegale Aktivitäten gedeckt.
Die Big Four verteidigen sich damit, dass sie stets nach Recht und Gesetz gehandelt hätten. Möglicherweise haben sie sogar recht. Aber was sagt das dann über die Qualität von Recht und Gesetz, geschweige denn deren Anwendung durch den Staat aus? Sich darauf zu berufen, dass die Big Four eben auch die Steuergesetze zu ihrem eigenen Vorteil mitbestimmen, wie groß oder gering der Einfluss hierbei auch immer sein mag, greift jedenfalls zu kurz.
4.5. Die Big Four in der Illegalität
Mit diesem Verhalten gegenüber rechtsbrüchigen Mandanten haben die Big Four das eigene Wohl dem der Allgemeinheit klar übergeordnet. Offenbar sind sie sogar dazu bereit, auch selbst jenseits der Legalität zu agieren. Solange der aus ihren rechtswidrigen Praktiken resultierende Gewinn die zu erwartenden Gerichtskosten und Geldbußen überwiegt, besteht ja auch kein Grund, das Risiko zu scheuen. Zumindest ist dies bei einer deutschen Bank in den USA der Fall gewesen, die später zu Strafzahlungen verurteilt wurde. KPMG war involviert und musste ebenfalls eine Strafe zahlen. Aber wenn man die Allgemeinheit im großen Stil derart hintergeht, wie kann man dann jemandem Vertrauen, der als Experte für das Überprüfen von Wirtschaftsfakten gilt? Und wie kann man da noch behaupten, einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Ordnung zu leisten? Fühlen wir uns von den Big Four verraten?

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5. Fazit zu den Big Four: Kontrolle vs. Vertrauen
Die Äußerungen in diesem Beitrag, die wir als unsere Meinung verstanden wissen möchten, mögen auf medial aufbereitete Darstellungen beruhen, sodass man hierbei klug beraten ist, kritisch zu sein. Doch sind die schiere Zahl an Kritikpunkten sowie ihre weitreichenden Implikationen von derartigem Gewicht, dass man zumindest aufhorchen sollte. Die Big Four weisen alle Schuld von sich, allen Whistleblowern und allen bislang bekannten Fakten zum Trotz. Recht und Gesetz der zivilisierten Welt schauen mit gebundenen Händen dieser offensichtlichen Scharade zu, ja zahlen weiterhin Beraterhonorare aus von uns finanzierten Steuermitteln an sie, öffnen bereitwillig ihre Türen, wenn Lobbyisten der Big Four ihre Klinken putzen. Doch selbst wenn man dies alles geschehen lässt und dabei annimmt, dass den Big Four kein rechtliches Fehlverhalten nachzuweisen ist, so muss man dennoch die Lehren daraus ziehen. In dubio pro reo heißt eben nicht in dubio pro Dummheit.
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