Formwechsel vor GmbH-Verkauf

Steuern sparen durch Formwechsel auf GmbH & Co. KG

Video: Beim GmbH-Verkauf 50% Steuer sparen: GmbH in GmbH & Co. KG per Formwechsel umwandeln

Sie möchten Ihre GmbH verkaufen? Wir besprechen nun einen Trick, wie wir diese GmbH umwandeln eine GmbH & Co. KG. Was den Vorteil hat, dass der Erwerber den Kaufpreis komplett steuerlich abschreiben kann und sie damit einen höheren Kaufpreis realisieren können.

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1. Einleitung

Mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmsteuerrecht, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und jetzt treten regelmäßig Mandanten an uns heran und fragen: Wie kann ich einen GmbH-Anteil optimal verkaufen? Dann ist es aus Sicht des Verkäufers in Ordnung oder mit steuerlichen Vorteil verbunden, wenn Sie ein GmbH-Anteil verkaufen, weil dann muss der Verkäufer davon nur 60% des Gewinns versteuern, mit dem individuellen Steuersatz meist 42 bis 45%. 40% des Veräußerungspreises sind steuerfrei, ist gesetzlich geregelt.

1.1. Vertragsgestaltung: Share-Deal vs. Asset-Deal

Für den Erwerber hat ein sogenannter Share-Deal, also der Verkauf der Anteile, jedoch das Problem, dass er den Kaufpreis nicht abschreiben kann. Deswegen wird der Erwerber sagen, er wird lieber nur die einzelnen Wirtschaftsgüter kaufen. Das wäre ein sogenannter Asset-Deal.

Die Unterschiede zwischen Share-Deal und Asset-Deal habe ich in einem separaten Video schon dargestellt. Schauen Sie sich das doch einmal an. Wir besprechen nun, wie Sie dem Problem, dass der Verkäufer immer einen Share-Deal bevorzugt und der Erwerber immer ein Asset-Deal bevorzugt entgegentreten können, indem Sie frühzeitig die GmbH umwandeln in eine GmbH & Co. KG.

2. Ausgangssituation und Endsituation

Wir besprechen welche Fristen es gibt, und wir besprechen welche Vorteile es für den Käufer gibt. Wir besprechen auch, dass es 4 Prozentpunkte Vorteil für Sie als Verkäufer gibt. Und wie funktioniert das? Naja, Sie sind beteiligt an Ihrer GmbH und sagen wir mal, Sie haben 100% Beteiligung an der GmbH.

2.1. Vorteil für den Erwerber bei GmbH & Co. KG

Und ja, ob Sie jetzt eine GmbH verkaufen oder eine GmbH & Co. KG verkaufen, ist für Sie steuerlich erst mal nicht relevant. Für den Erwerber ist natürlich der Kauf einer GmbH & Co. KG mit erheblichem Vorteil verbunden, der kann ja abschreiben.

2.2. Umwandlung der GmbH in GmbH & Co. KG als Steuervorteil für den Erwerber

Deswegen gehen Sie frühzeitig hin und wandeln Ihre GmbH um in eine GmbH & Co. KG. Und eine GmbH & Co. KG ist immer so, dass sie noch eine Komplementär GmbH brauchen. Ja, das ist eine Mini-GmbH, die ist eigentlich leer und die ist nur mit 0% an der KG beteiligt als Vollhafterin. Sie sind weiterhin 100% Kommanditisten der KG, aber Vollhafter, also zweiter Gesellschafter ist die GmbH, die sonst keine andere Aufgabe hat. Typische Struktur einer GmbH & Co. KG. Die Wirtschaftsgüter befinden sich in der KG, also der Wert bleibt in der KG. Jetzt stellt sich die Frage, wie funktioniert eine solche Umwandlung?

Haben Sie Fragen zur
Umwandlung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Der Formwechsel: GmbH umwandeln in GmbH & Co. KG

Also das ist ein Umwandlungsvorgang, um genau zu sein, ist es ein Formwechsel der GmbH in eine GmbH & Co. KG. Das ist notariell zu beurkunden. Sie brauchen dafür eine Formwechselbeschluss. Das heißt, die GmbH-Gesellschafter gehen zum Notar und beschließen, die GmbH-Form zu wechseln in eine GmbH & Co. KG. Wenn Sie diese Umwandlung machen, gibt es zwei Punkte zu beachten.

3.1. 5 Jahre Sperrfrist nach Formwechsel

Der eine Punkt ist, dass Sie nach der Umwandlung die GmbH & Co. KG 5 Jahre lang nicht verkaufen sollten. Sie dürfen die verkaufen, aber wenn Sie innerhalb einer von fünf Jahren nach der Umwandlung verkaufen, müssen Sie für den Veräußerungsgewinn zusätzlich 15% Gewerbesteuer zahlen, also zwischen 14% und 17%. Je nachdem in welcher Gemeinde Sie sind etwa 15% Gewerbesteuer zahlen und können diese Gewerbesteuer auch nicht auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Das heißt, Sie müssen diese Umwandlung fünf Jahre im Voraus machen und können erst ab 5,1 Jahren die GmbH & Co. KG auch tatsächlich verkaufen. Das ist Punkt 1.

3.2. Rückwirkende Umwandlung: 8 Monate Rückwirkung

Zum Punkt 1 kann ich noch ergänzen, wenn Sie quasi im laufenden Jahr die Umwandlung machen, können Sie die Umwandlung bis zu 8 Monate rückwirkend machen. Der magische Stichtag ist hier in aller Regel der 31. August, weil dann können Sie noch 8 Monate rückwirkend auf den 31. Dezember des Vorjahres die Umwandlung steuerlich rückbeziehen und dann beginnt die Frist quasi vor 8 Monaten, dann haben Sie schon mal über ein gutes halbes Jahr gewonnen. Beispiel Sie sind im Juni, Juli, spätestens aber am 31. August 2020 beim Notar, machen die Umwandlung, melden die beim Handelsregister an, dann können Sie die Umwandlung 8 Monate zurück beziehen auf den 31. Dezember 2019. Und dann würde die Frist auch erst am 31.12.2019 beginnen und wäre 5 Jahre später abgelaufen. Das war das Problem 1/ das Thema 1.

3.3. Zwangsausschüttung des Jahresüberschusses und Gewinnvortrages

Thema 2 ist: Es ist die einzige Umwandlung, die eventuell nicht steuerneutral vollzogen werden kann. Das schauen wir uns einmal an:

Wenn die GmbH eine Bilanz hat, die wie folgt aussieht, Stammkapital eventuell bei den meisten GmbHs EUR 25.000. Dann schauen Sie sich bitte in der Bilanz auch noch an, die Position Gewinnvortag, vielleicht haben Sie Gewinne der letzten Jahre thesauriert und nicht ausgeschüttet. Vielleicht EUR 100 oder EUR 100.000 und vielleicht einen laufenden Jahresüberschuss im Jahr/ mein Beispiel/ 2019 bis zur Umwandlung. Und der Jahresüberschuss wäre in dem Jahr EUR 50.000 gewesen. Dann könnten wir die EUR 50.000 und die EUR 100.000 als GmbH-Gesellschafter ausschütten und das würde mit ja 25% Kapitalertragsteuer belastet werden.

Wenn wir jetzt die Umwandlung machen, können Sie nach der Umwandlung diese EUR 150 quasi steuerfrei rausnehmen. Und weil der Gesetzgeber sagt zu GmbH Zeit, müsstest du 25% zahlen, wenn du GmbH & Co. KG bist, kannst du das steuerfrei rausnehmen. Hat der Gesetzgeber gesehen und deswegen sagt der Gesetzgeber: Das geht nicht. In dem Augenblick, wo du umwandelst, musst du die EUR 150 mit Kapitalertragsteuer von 25% versteuern.

3.4. Beratung vor Umwandlung: Betrachtung der Bilanz

Das bedeutet, Sie müssen sich vorher die Bilanz anschauen. Wir müssen gucken, wie viel Gewinnvortrag Sie haben. Wenn Sie EUR 10 Millionen stehen haben, wissen Sie, die Umwandlung kostet Sie 25%, also EUR 2,5 Millionen. Wenn Sie das Geld ausschütten wollen, kein Problem, schütten wir das im Voraus aus und machen erst anschließend die Umwandlung. Das kann man ja gestalten, das kann man beraten, wenn Sie dazu Fragen haben, ich blende Ihnen meine Kontaktdaten ein. Da kann man viel machen. Ich habe ihnen ja nun dargestellt, worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine solche Umwandlung machen.

Empfehlung ist wirklich, machen Sie das fünf Jahre im Voraus, bevor Sie die GmbH verkaufen, weil dann verkaufen nach 5,1 Jahren komplett Gewerbesteuer frei.

Fachberatung für
Formwechsel?

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4. Frage: Steuerlicher Nachteil beim Verkäufer durch Formwechsel?

4.1. GmbH-Verkauf: Share-Deal

Jetzt schauen wir uns mal an für Sie als Verkäufer, hat das denn ein steuerlichen Nachteil, wenn Sie eine GmbH verkaufen, machen Sie EUR 100 Gewinn und von den EUR 100 als Beispiel müssen Sie ja nur 60%, also EUR 60 versteuern. 40% steuerfrei.

4.1. Halber Steuersatz: Gegenüberstellung

Wenn Sie jetzt eine GmbH & Co. KG verkaufen, müssten sie eigentlich den gesamten Gewinn versteuern. Aber jetzt gibt es den sogenannten halben Steuersatz. Ich zeig Ihnen das einmal. Der Gewinn als GmbH-Verkauf wäre EUR 100, dann müssen Sie davon 60% versteuern. Sind EUR 60 und Ihr Steuersatz sind, sagen wir mal 42%, dann wären das ca. EUR 25. Wenn Sie aber jetzt eine GmbH & Co. KG verkaufen, machen Sie einen Gewinn von EUR 100. Und vom Grundsatz her müssen Sie diesen Gewinn von EUR 100 mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 42% versteuern.

Das wäre für Sie eigentlich die Katastrophe. Dann würden sich das ganze Modell für Sie nicht rechnen.

4.2. Halber Steuersatz: Berechnung

Aber einmal im Leben können Sie als Verkäufer einer GmbH & Co KG den sogenannten halben Steuersatz in Anspruch nehmen. Das war früher genau der halbe Steuersatz, also 50% mal ihren Steuersatz. Mittlerweile sind das 56%. Man würde also dann rechnen, mal 56% ihres Steuersatzes. Das werden auch wieder hier 42%. Und da sehen Sie, dass sie 4% Punkte sparen. Unterm Strich wären das circa EUR 23,50, also EUR 1,50 gespart, 4% auf 25. Das heißt sogar ein bisschen vorteilhaft für Sie.

Sie haben einen zweiten Vorteil Sie können den halben Steuersatz sogar noch mit einem Freibetrag nutzen von EUR 45.000, bei einer GmbH halten wir dann nur EUR 9.000. Nachteil ist, diesen halben Steuersatz bekommen Sie nur bis zu einem Veräußerungsgewinn von EUR 5 Millionen. Wenn wir für 10 Millionen was verkaufen, dann müssen Sie leider EUR 5 Millionen davon voll versteuern. Kommt also auf Ihren persönlichen Veräußerungsgewinne an, wo sich das Modell für Sie rechnet.

5. Fazit

Ja, das war mein Gestaltungsmodell, wie Sie frühzeitig aus der GmbH per Formwechsel eine GmbH & Co. KG machen können. Denken Sie an die 5 Jahre. Machen Sie es rechtzeitig. Wir haben da schon bei vielen Mandanten gemacht. Und wenn Sie dabei Hilfe brauchen Unterstützung brauchen wir beraten sowohl Sie. Wir beraten aber auch Ihre Steuerberater und arbeiten mit Ihnen partnerschaftlich zusammen. Anbei unsere Kontaktdaten. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.


Steuerberater für GmbH-Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei GewinnausschüttungenNutzung von Verlustvorträgen)
  2. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteiledisquotale GewinnausschüttungOrganschaftHoldingstrukturen etc.)
  3. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  4. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (EinbringungVerschmelzungFormwechselAnteilstausch)
  5. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  6. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
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