Wegzugsteuer auf dem Weg nach Zypern vermeiden
Auswandern aus Deutschland ist mehr als nur die Koffer packen und abreisen. Für GmbH-Gesellschafter ist es immer auch eine steuerliche Hürde. Denn Deutschland erhebt bei ihrem Wegzug eine besondere Steuer, die Wegzugsteuer. Dadurch möchte Deutschland verhindern, dass Unternehmer dem Beispiel von Helmut Horten folgen, der ins Ausland fortzog und erst dort, wo die Steuern günstiger waren, sein Unternehmen verkaufte. Damals ging der deutsche Fiskus leer aus. Also führte man die Wegzugsteuer ein. Früher konnte man der Wegzugsteuer dadurch entgehen, indem man eine Stundung der Zahlung beantragte. Heute ist das ausgeschlossen. Doch der bekannte Unternehmer Christian Wolf war noch kurz vor der Gesetzesänderung nach Zypern ausgewandert, um die Wegzugsteuer durch Stundung zu vermeiden. Er verkaufte sein Unternehmen allerdings etwas später und musste deshalb dann doch die Wegzugsteuer zahlen. Hätte er unseren Rat hinzugezogen, wäre der Verkauf für ihn weitestgehend steuerfrei geblieben. Hier zeigen wir, warum.
Unser Video: Wie Christian Wolf EUR 30 Mio. gespart hätte
In diesem Video erklären wir, wie man früher ohne Wegzugsteuer ins EU-Ausland ziehen und dort die eigene GmbH steuerfrei verkaufen konnte.
Inhaltsverzeichnis
1. Beim Wegzug nach Zypern die Wegzugsteuer vermeiden – Einleitung
Normalerweise besprechen wir hier Steuergestaltungen, die in der Gegenwart möglich sind. Dieses Mal möchten wir aber in der Zeit zurückreisen. Keine Sorge, wir treffen auf keinen Tyrannosaurus rex und keine Säbelzahnkatzen. Wir nehmen sie vielmehr mit in die jüngste Vergangenheit, als ein Wegzug ins Ausland noch ohne sofortigen Anfall der Wegzugsteuer möglich war. Konkret bedeutet das, dass wir die Situation betrachten, wie sie bis Ende 2021 möglich war. Es ist also genau jene Lage, die der erfolgreiche Gründer des Nahrungsergänzungsmittelherstellers More Nutrition, Christian Wolf, genutzt hat, um bei seinem Wegzug nach Zypern die Wegzugsteuer zu vermeiden.
Wir wollen aber noch einen Schritt weiter gehen. Denn wir wollen Ihnen demonstrieren, wie man in der damaligen Lage auch noch einen steuerfreien Exit hätte gestalten können. So betrachtet, wäre die Wegzugsteuer ohnehin praktisch bedeutungslos geblieben. Und das Beste daran ist, man hätte den Gewinn steuerfrei ins Ausland transferieren können. Damit geben wir ein Beispiel dafür, dass wir für viele Situationen, in denen es zunächst völlig aussichtslos erscheint, der Besteuerung zu entgehen, dennoch Lösungen zu finden vermögen. Gute Beratung lohnt sich eben.
2. Ohne Wegzugsteuer auswandern: die alte und die neue Rechtslage
2.1. Die alte Rechtslage bis 2021
Wer als GmbH-Gesellschafter oder Gesellschafter einer anderen Körperschaft bis Ende 2021 ins Ausland fortzog, konnte der Wegzugsteuer nach § 6 AStG durch Antrag auf Stundung entgehen. Die Stundung war von keinen Sicherheitsleistungen abhängig, hatte dafür andere Voraussetzungen, die man erfüllen musste. Einerseits galt sie nur beim Wegzug ins EU-Ausland. Andererseits musste man jährlich zu einem festen Zeitpunkt nachweisen, dass man nach wie vor Gesellschafter der GmbH war. Wer die Anteile im Laufe des vorangegangenen Jahres verkaufte, musste dies ebenfalls anzeigen, wodurch die Wegzugsteuer fällig wurde. So konnte etwa Christian Wolf nach Zypern auswandern und gleichzeitig mit Hilfe der Stundung die deutsche Wegzugsteuer vermeiden.
2.2. Die neue Rechtslage seit 2022
Seit 2022 ist das nun anders. Wer ins Ausland fortzieht und der Wegzugsbesteuerung unterliegt, muss sie nun grundsätzlich sofort zahlen. Die Stundungsoption ist nämlich weggefallen. Immerhin konnten sich jene Auswanderer, die vorher noch weggezogen sind, auf die alte Rechtslage berufen. Die ihnen bereits gewährten Stundungen blieben erhalten, weil der Gesetzgeber prinzipiell zur Wahrung des Rechtsvertrauens der Bürger in bestehende Gesetze verpflichtet ist. Dies ist ein wesentliches Rechtsstaatsprinzip. Gesetze haben nun mal bindenden Charakter – für beide Parteien. Eine Änderung von Gesetzen mit Wirkung für die Vergangenheit würde dieses Vertrauen zerstören.

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3. Wegzug nach Zypern: warum Christian Wolf Wegzugsteuer zahlen musste
Bleiben wir beim Beispiel Christian Wolf. Nachdem er mit Hilfe der Stundung die Zahlung der Wegzugsteuer vermeiden konnte, entschied er sich von Zypern aus seine GmbH-Anteile zu verkaufen. Und zwar mit erheblichem Gewinn. So belief sich die Steuer auf EUR 30 Millionen. Da er aber durch den Verkauf auch einen Zufluss an liquiden Mitteln erfahren hatte, war ihm dies zumindest möglich.
Das ist ja auch der Sinn der Stundungsregelung gewesen. Denn damals war dem Gesetzgeber klar, dass die Wegzugsteuer lediglich auf einen fiktiven Gewinn anfällt. Ohne echten Geldzufluss ist den meisten Gesellschaftern eine Zahlung der Wegzugsteuer nämlich schlichtweg unmöglich. Erst wenn es tatsächlich zu einer monetären Transaktion kommt, stehen in der Regel auch die finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Wegzugsteuer zahlen zu können.

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4. Wegzugsteuer in Zypern vermeiden und dennoch steuerfrei verkaufen
4.1. Unsere Ziele: Wegzugsteuer vermeiden, nach Zypern ziehen & GmbH steuerfrei verkaufen
Aus Christian Wolfs Sicht war der Verkauf seiner Unternehmensanteile ein gutes Geschäft. Er war gerne dazu bereit, die hierauf anfallende Steuer zu entrichten. Zur Wahrheit dürfte aber ebenfalls gehören, dass ihn niemand, weder in Deutschland noch in Zypern, beraten hatte, wie der Verkauf steuerfrei hätte erfolgen können. Das holen wir jetzt nach, allerdings nur rein hypothetisch.
4.2. Gründung einer Holding-GmbH vor dem Wegzug nach Zypern
Zum Zeitpunkt des Verkaufs der GmbH-Anteile hielt Christian Wolf sie in seinem Privatvermögen. Zu einer Holding hatte er offenbar keine Beratung erhalten, sonst hätte er vielleicht gewusst, dass eine Holding den Verkauf der Anteile an einer Tochtergesellschaft nahezu steuerfrei vornehmen kann. Unser erster Ratschlag an ihn wäre daher gewesen, eine Holding zu gründen und die operative GmbH dort einzubringen. Danach wäre Christian Wolf nach Zypern ausgewandert und hätte die Wegzugsteuer durch Antrag auf Stundung vermeiden können.
4.3. Gründung einer Limited in Zypern und Übertragung der Holding-Anteile
Anschließend hätte er eine Limited in Zypern gegründet und die Anteile an seiner Holding auf diese übertragen. Jetzt mag man fragen, ob dass denn Auswirkungen auf die Wegzugsteuer hätte. Schließlich geht ja seine Beteiligung auf einen anderen Inhaber im Ausland über. Zum Glück ist aber auch dieses Vorgehen vor Steuern verschont, wenn man gewisse Voraussetzungen einhält.
4.4. Unternehmensverkauf und Transfer des Gewinns nach Zypern auf die private Ebene
Kommen wir nun zum Verkauf der operativen Tochtergesellschaft durch die deutsche Holding-GmbH. Wie bereits gesagt, ist dieser weitestgehend steuerfrei. Allerdings besitzt dann die Holding den Gewinn, der ihr aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft zugeflossen ist. Die zypriotische Limited kann nun eine Gewinnausschüttung bewirken. Diese erhält sie in Zypern ebenfalls nahezu steuerfrei. So gelangt der Gewinn von Deutschland nach Zypern, und zwar vermeiden wir dabei gleichzeitig die Wegzugsteuer. Der Weg von der Limited auf das Privatkonto von Christian Wolf wäre dann nur noch ein kleiner Schritt. Er hätte seinerseits eine Gewinnausschüttung der Limited veranlasst und schon ist der Weg, den sein Gewinn von Deutschland bis nach Zypern genommen hat, vollendet.
4.5. Die Wegzugsteuer ewig vermeiden und in Zypern oder andernorts in Europa bleiben
Der erste wirklich kritische Punkt, auf den er hierbei langfristig hätte achten müssen, ist, dass die Limited niemals die Anteile an der nun leeren deutschen Holding-GmbH veräußern darf. Denn andernfalls würde dies doch noch die Wegzugsteuer fällig werden lassen, die das Finanzamt in der juristisch letzten Sekunde zum Zeitpunkt von Christian Wolfs Wegzug nach Zypern festgesetzt hatte.
Der zweite Punkt betrifft seinen Wohnsitz. Solange Christian Wolf einen Wohnsitz in einem EU-Staat innehat, bleibt er mit seiner Steuerpflicht in Europa verbunden. Würde er diesen aber aufgeben, um beispielsweise in die USA oder Namibia auszuwandern, verlöre die Stundung den wichtigen Anknüpfungspunkt einer steuerlichen Verbindung zu einem EU-Land. Auch dann würde die bereits festgesetzte, aber noch gestundete Wegzugsteuer fällig werden.
Ebenfalls interessant: Interview mit Christian Wolf
In diesem Video erfahren wir, wie Christian Wolf sein Unternehmen verkaufte und welchen steuerlichen Hürden er dabei begegnete.
5. Wegzugsteuer beim Wegzug nach Zypern vermeiden – Fazit
Es ist interessant, wie hier eine Holding-GmbH sowohl beim Vermeiden der Wegzugsteuer hilfreich war, als auch dazu beizutragen vermochte, dass der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei nach Zypern überwiesen werden konnte. Schließlich gilt heutzutage ebenso wie früher, dass die Beteiligung an einer GmbH die Wegzugsteuer auslöst. Der Vorteil damals war, dass man die Steuer dank der Stundungsmöglichkeit vermeiden konnte. Diese Option ist seit der Gesetzesänderung weggefallen. Seitdem muss man stets die Wegzugsteuer sofort entrichten.
Jedenfalls zeigt dieses Beispiel eindrücklich, dass man selbst in anscheinend eindeutigen Rechtslagen noch Wege zu finden vermag, die einen steuerlich vorteilhaften Ausweg bieten. Manchmal kommt man dabei sogar noch auf andere Vorteile, die vorher keineswegs offensichtlich waren. Immerhin ist Steuergestaltung in den meisten Fällen so ausgelegt, dass man zumindest keine höhere Steuer befürchten muss. Mit anderen Worten, man kann mit Steueroptimierungen eigentlich nur gewinnen.
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