Steuerberaterprüfung 2021

Klausuren und Musterlösungen

Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021

Zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen bereitet man sich meist monatelang vor. Dazu zählen auch Prüfungssimulationen, in denen man Klausuren von gleicher Länge und mit vergleichbaren Aufgabenstellungen übt. Mit den Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 kann man sogar einen direkten Vergleich zum echten Examen ziehen. Da diese Aufgaben im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurden, sind sie allgemein zugänglich. Sie stellen somit praktisch ein Muss für alle dar, die sich auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten. Darüber hinaus hat sich auch die Bundessteuerberaterkammer mit den Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 beschäftigt und Lösungsvorschläge veröffentlicht. Wir zeigen daraus die Highlights und verraten, wie man die Klausuren und Lösungen im Internet findet.

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Unser Video: Besprechung der Steuerberaterklausur 2020

In diesem Video erklären wir, welche Aufgaben an Tag 1 der Steuerberaterprüfung gestellt wurden und wie man darauf antworten sollte.

Inhaltsverzeichnis


1. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Einleitung

1.1. Allgemeine Anmerkungen

Bei der fachlichen ebenso wie der mentalen Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist es ganz besonders hilfreich, wenn man weiß, wie das Examen in früheren Jahren aussah. Daran kann man sich besonders gut orientieren. Schließlich ist dies der Test, der den höchsten Realitätsgrad besitzt – zumindest vom Inhalt her. Von der Atmosphäre im Klausursaal und der inneren Verfasstheit, dass man an solch einer wichtigen Prüfung teilnimmt, muss man allerdings absehen. Die ist, zumindest bei der ersten Teilnahme am Prüfungsverfahren, nämlich noch unbekannt.

Aber wie soll man an die Musterklausuren inklusive Lösungen herankommen? Schließlich sind sie in der Regel unter Verschluss. Nur durch Erinnerungsprotokolle von Teilnehmern gelangen Details ins öffentliche Wissen. Auch wir haben bereits darüber berichtet. Doch für die Steuerberaterprüfung 2021 gibt es nun eine Ausnahme, denn zumindest die Musterklausuren wurden inzwischen im Bundessteuerblatt (BStBl) veröffentlicht. Und die Bundessteuerberaterkammer hat sich daraufhin getraut, Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese wollen wir nun in diesem Artikel mit Ihnen besprechen.

1.2. Hinweise und Erläuterungen zu den Musterklausuren

Doch vorab müssen wir noch einige Aspekte klären. Zunächst einmal hat man sich bei der Erarbeitung der Lösungen am Rechtsstand von 2024 orientiert. Die Musterklausur zur Steuerberaterprüfung 2021 hatte hingegen den Rechtsstand von 2021 im Blick. Daraus mögen sich unter Umständen Abweichungen zu den ursprünglichen Musterlösungen ergeben haben. Außerdem hat man die Antworten nach eigenen Vorstellungen bepunktet. Dies ist schon allein deshalb sinnvoll, weil eben auch von Abweichungen bei den Antworten aufgrund des unterschiedlichen Rechtsstands auszugehen war.

Wir gehen die Klausuren in den folgenden Kapiteln der Reihe nach durch, beginnend mit Tag 1. Auch die Fragen mit ihren dazugehörigen Antworten erscheinen in der Reihenfolge, in der sie in der Originalklausur standen. Aus Platzbeschränkungen gehen wir allerdings nur auf besonders interessante Fragen und Antworten ein. Darin ist aus jedem steuerrechtlichen Fachbereich mindestens eine Frage vertreten.

Und damit alle an den Klausuren interessierten Personen auf diese Fragen und Antworten zugreifen können, haben wir hier die Prüfungsaufgaben und vorgeschlagenen Musterlösungen verlinkt:

Klausuren: Abgelegt in drei Anlagen im BStBl I 2024, Seite 954 (Heft Nummer 12) vom 26.06.2024, abrufbar unter https://www.bstbl.de/

Musterlösung zur Steuerberaterprüfung 2021 Tag 1: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_2024-07-29_Loesungsvorschlag_Abgabenordnung_Steuerberaterpruefung_2021-2022.pdf

Musterlösung zur Steuerberaterprüfung 2021 Tag 2: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_2024-07-29_Loesungsvorschlag_Ertragsteuern_Steuerberaterpruefung_2021-2022.pdf

und Musterlösung zur Steuerberaterprüfung 2021 Tag 3: https://www.bstbk.de/downloads/bstbk/recht-und-berufsrecht/fachinfos/BStBK_2024-07-29_Loesungsvorschlag_Buchfuehrung_Bilanzwesen_Steuerberaterpruefung_2021-2022.pdf

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2. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 1

2.1. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil I: Verfahrensrecht

Bei den Aufgaben im Kontext des Abgabenrechts wollen wir die Frage betrachten, ob der fiktive Steuerberater, Herr Mannteufel, tatsächlich den Einspruch erst nach Ablauf der Frist eingereicht hat beziehungsweise, ob sich der Steuerpflichtige, Dr. Bayer, einer Fristversäumnis stellen muss, obwohl er seinen Steuerberater mit der Erledigung dieses Auftrags betraut hatte. Dass ein Steuerberater eine Frist versäumt, wirkt auf den ersten Blick befremdlich, doch sollte man sich davon keineswegs beirren lassen.

Darum ergibt die sachbezogene Analyse, dass der Eingang des Einspruchs tatsächlich nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgte. Die Frage ist nun, ob sich der Steuerpflichtige, der den Steuerberater mit der Einreichung des Einspruchs rechtzeitig beauftragt hatte, dessen schuldhaftes Versäumnis zurechnen lassen muss. Darauf hat der Gesetzgeber mit § 110 Absatz 1 Satz 2 AO eindeutig normativ Stellung bezogen und bestimmt, dass dies tatsächlich der Fall ist: Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. Dass Dr. Bayer schuldlos an der Einhaltung der Frist verhindert war, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Daher kommt auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Frage. Somit gilt, dass die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Verwaltungsakt verstrichen ist. Die Ablehnung des Einspruchs ist rechtens.

2.2. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil II: Umsatzsteuerrecht

Aus diesem Teilbereich ist die Frage nach der Umsatzsteuer bei dem vom Bauunternehmer Bartels errichteten Wohnhaus von Interesse, das er seiner Tochter schenkte. Dieser Sachverhalt mag verwirrend wirken. Tatsächlich kann man den Sachverhalt durch simples Abarbeiten des Umsatzsteuerprüfschemas ganz gut lösen. So ist eine unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 UStG gegeben. Zum Zeitpunkt des Erwerbs des Grund und Bodens handelte das Bauunternehmen noch im Rahmen des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG, was folglich mit einer Vorsteuerabzugsberechtigung einherging. Als Ort der Lieferung ist selbstverständlich das Grundstück im Inland maßgebend. Daher ist der Vorgang gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 UStG steuerbar. Es mangelt allerdings an der Steuerpflicht, da die Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 4 Nummer 9a UStG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 1 und § 2 GrEStG keine Optionsmöglichkeit nach § 9 Absatz 1 UStG zulässt.

Kniffliger ist hingegen die Frage nach der Relevanz im Hinblick auf die Vorsteuerberichtigung. Hierbei müssen wir nach § 15a Absatz 1 UStG einen Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigen. Aus den Angaben zum Sachverhalt geht dabei hervor, dass der Berichtigungszeitraum noch vor dem Zeitpunkt der Übertragung des Hauses an die Tochter endete. Folglich ist keine Berichtigung erforderlich geworden.

2.3. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil III: Erbschaftsteuer

Der dritte Teil am ersten Tag des Steuerberaterexamens ist traditionell der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorbehalten – und somit indirekt auch der Anwendung des Bewertungsgesetzes. Diesmal ging es aber lediglich um eine Erbschaft.

Der interessanteste Aspekt hierbei war wohl die Bewertung eines Darlehens, dass die Erbin dem Erblasser zinslos zur Verfügung gestellt hatte. Mit dem Darlehen wurde eine zu 2/5 privat genutzte und zu 3/5 vermietete Immobilie renoviert. Ein Jahr vor dem Erbanfall vereinbarten die Eheleute untereinander, dass das Darlehen über insgesamt drei aufeinanderfolgende Jahre hinweg linear getilgt werden sollte. Das Darlehen muss man daher nun als Nachlassverbindlichkeit bewerten. Dabei war zu beachten, dass durch die fehlende Verzinsung des Darlehens ein vom Nennwert abweichender Gegenstandswert zu bestimmen war (R B 12.1 Absatz 1 Nummer 1 ErbStR). Jedenfalls war zur Ermittlung des Gegenstandswerts der gleichlautende Ländererlass vom 09.09.2022 zu konsultieren (BStBl. I Seite 1361). Allerdings musste man dabei auch auf die Aufteilung des mit der Darlehensvergabe verbundenen Grundstücks eingehen. Hier war wichtig, dass man bei den vermieteten Wohneinheiten einen verminderten Wertansatz nach § 13d Absatz 1 ErbStG ansetzen muss.

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3. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 2

3.1. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil I: Ertragsteuern

3.1.1. Sachverhalt 1

Ausschlaggebend in diesem Sachverhalt war, dass ein teilentgeltlicher Erwerb einer Immobilie vorlag. Auf diese Aufteilung war bei der Lösung insbesondere zu achten. Denn neben der Aufteilung der Anschaffungskosten im Verhältnis des entgeltlich zum unentgeltlich erworbenen Anteils sollte man auch auf diverse Sanierungs– und Ausbauarbeiten des Grundstücks Bezug nehmen. Dadurch, dass bei der Lösung der Examensaufgaben auf die Rechtslage 2023 abgestellt wurde, kamen noch weitere Aspekte bei der Berücksichtigung des Sachverhalts im Detail hinzu. So war nun etwa eine Prüfung des Ansatzes von Sonderabschreibungen erforderlich. Zumindest Sonderabschreibungen nach § 7b Absatz 1 und 2 EStG konnte man dabei zum Ansatz bringen.

Eine gewisse Herausforderung stellte aber auch die mit den Kapitalerträgen einhergehende Günstigerprüfung dar. Tatsächlich haben die anrechenbaren Aufwendungen dazu geführt, dass der persönliche Steuersatz unter 25 % gelegen haben könnte. Nur die Tatsache, dass in der Aufgabe ein linearer Steuersatz von 30 % vorgegeben war, stand einer solchen Günstigerprüfung im Weg.

3.1.2. Sachverhalt 2

An diesem Sachverhalt ist die Entnahme des Oldtimers im Rahmen der Einbringung der Kanzlei in eine GmbH interessant. Hier sind gleich mehrere Aspekte zu prüfen. Einerseits, ob es sich bei dem Fahrzeug um notwendiges Betriebsvermögen handelt und somit als funktional wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen ist. Denn nur wenn ein Betrieb oder ein Teilbetrieb gegen Gewährung neuer Anteile in eine GmbH eingebracht wird, kann man § 20 UmwStG zur Anwendung bringen. Die Entnahme des Oldtimers ist dabei mit dem Teilwert anzusetzen. Er führt daher zu einer Gewinnkorrektur und folglich zu einer Hinzurechnung zum Übergangsgewinn.

3.1.3. Sachverhalt 3

Der dritte Sachverhalt tangiert das internationale Steuerrecht und ist insgesamt relativ leicht zu lösen. Lediglich die Anwendung von § 11 AStG mag bei der Frage nach der Höhe der Hinzurechnungsbesteuerung als Stolperfalle in Frage kommen.

3.2. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil II: Gewerbesteuer

In Teil II zur Gewerbesteuer ist schon die Aufteilung der OHG in einen Vermietungs- und einen Baustoffgroßhandelsbetrieb, der mit einer atypisch stillen Gesellschaft in Verbindung steht, bemerkenswert. Denn dadurch liegt im Grunde eine doppelstöckige Personengesellschaft vor. Sie ist somit entsprechend differenziert zu behandeln.

In diesem Zusammenhang stellt die gewerbesteuerliche Würdigung der atypisch stillen Gesellschaft offenbar die größte Hürde dar. Hintergrund dazu ist, dass aus diesem Geschäftszweig der OHG einerseits ein Verlust hervorgegangen ist. Dabei muss man den Verlustanteil der atypisch stillen Gesellschafterin ausweisen. Andererseits sind auch die Sonderbetriebseinnahmen der als Prokuristin eingestellten atypisch stillen Gesellschafterin zu berücksichtigen.

3.3. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 Teil III: Körperschaftsteuer

Interessant an dieser Aufgabe ist, dass eine vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, das dem Erwerb einer später veräußerten Beteiligung diente, stattfand. Die damit einhergehende Vorfälligkeitsentschädigung sollten die Prüfungskandidaten also steuerlich würdigen.

Weiterhin ist die Kombination einer verdeckten Einlage, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, bemerkenswert. Hier sind verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Regelungen zu nahestehenden Personen relevant.

Ein weiteres Highlight ist die Gewinnrückstellung einer Organgesellschaft, die veräußert wird. Die Aufgabenstellung war nun, dass man diese Rückstellung beim veräußernden Organträger steuerlich korrekt ansetzen soll, um den Gewinn zu erfassen.

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4. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 3

4.1. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 3, Teil I

Der Tausch eines Baukrans zum Erwerb eines Gebäudes gegen zusätzliche Baraufgabe ist ein Aspekt, der bei der Bilanzierung im ersten Aufgabenteil der Klausur Buchführung und Bilanzwesen zu bewerten war. Interessant dabei war auch, dass man ein möglichst hohes Eigenkapital ausweisen sollte. Ebenso spannend war die Frage, wie man die Abstandszahlung für den Verzicht auf Erfüllung eines Pachtvertrags einordnen und buchen sollte.

4.2. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 3, Teil II

In diesem Teil der Klausur musste man zunächst eine Teilwertabschreibung verbuchen und dann eine Wertaufholung würdigen. Einschlägig war dabei unter anderem § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 EStG. Somit durfte man die Wertaufholung nur bis zu den Anschaffungskosten vornehmen, die allerdings niedriger waren als der tatsächliche Wertzuwachs.

Außerdem musste man bei der Erstellung der Steuerbilanz die Beteiligung an einer Personengesellschaft korrekt einordnen. Ständige Rechtsprechung und auch Verwaltungsauffassung besagen, dass diese Beteiligung kein Wirtschaftsgut darstellt. Dennoch bedarf es eines Ausweises in der Steuerbilanz zur Darstellung des Kapitalkontos nach der sogenannten Spiegelbildmethode.

4.3. Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 – Tag 3, Teil III

In dieser Aufgabe war ein steuerlich möglichst niedriger Gewinn gefordert. Bei der Behandlung einer Beteiligungsveräußerung musste man also daran denken, eine Rücklage nach § 6b Absatz 10 Satz 5 EStG zu bilden. Wer jedoch diese Rücklage gleich dazu einsetzte, um ein im gleichen Jahr erworbenes Grundstück inklusive nachfolgender Bebauung zu finanzieren, hätte dadurch die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung reduziert, was folglich einen höheren steuerlichen Gewinn hervorgerufen hätte.

Ansonsten standen Ansatzbewertungen in Kombination mit einer Fremdwährung im Vordergrund der Prüfungsaufgaben. Dazu zählte unter anderem auch eine Verbindlichkeit und Finanzierungskosten in einer Fremdwährung. Als kleine Stolperfalle wurde auch eine Teilwertabschreibung hierzu fingiert, die man zu korrigieren hatte.

5. Musterklausuren und Lösungsvorschläge – Fazit

Mit der Veröffentlichung der Aufgabentexte der Steuerberaterprüfung 2021 eröffnen sich für alle interessierten Personen Möglichkeiten, die Klausuren zu simulieren. Dies ist sinnvoll, weil man sich dadurch eine eigene Vorstellung vom Niveau der Aufgabenstellungen machen kann. Dadurch besteht die Chance, dass man sich besser auf anstehende Prüfungen vorbereitet.

Aber es gibt noch einen Faktor, der diesen Vorteil in seiner Wirkung mindestens verdoppelt. Mit Lösungsvorschlägen nach aktueller Rechtslage zu den Musterklausuren zur Steuerberaterprüfung 2021 hat die Bundessteuerberaterkammer einen wichtigen Beitrag für alle geleistet, die sich mit den Aufgaben beschäftigen. Denn neben korrekten Antworten offenbaren die Lösungsvorschläge auch, wie man bei der Beantwortung vorzugehen hat. Darüber hinaus stellt auch die vorgeschlagene Punkteverteilung einen guten Richtwert für die Vergabe der Punkte dar. Auf diese Weise kann man nämlich die eigene Leistung einigermaßen verlässlich einschätzen. Dies stärkt zumindest das Selbstvertrauen jener, die bei der Bewältigung der Musterklausuren zufriedenstellend abschneiden. Für alle anderen gilt weiterhin: üben, üben, üben und viel Glück haben.


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