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Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: steuerliche und andere Vorteile

Eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien bietet beim Handel mit Growth-Aktien einen signifikanten Steuervorteil. Denn hierbei fallen auf Ebene der Gesellschaft nur sehr geringe Steuern an. Dies führt dann dazu, dass die vermögensverwaltende GmbH einen höheren Gewinnanteil in die Reinvestition überführen kann. Für eine Anlagestrategie in Value-Aktien ist hingegen eher eine private Vermögensverwaltung steuerlich vorteilhaft. Doch spricht neben steuerlichen Vorteilen auch der Vorteil der Haftungsbeschränkung für eine vermögensverwaltende GmbH.

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Aktien mit vermögensverwaltender GmbH kaufen 

In diesem Video erklären wir, welche Steuervorteile eine vermögensverwaltende GmbH nutzen kann.

Inhaltsverzeichnis


1. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien – Einleitung

Wer mit Aktien sein Vermögen entweder aufbauen oder ausbauen möchte, der kann hierzu verschiedene langfristige Strategien nutzen. Die naheliegende Vorgehensweise dazu, die auch die meisten privaten Investoren im Ansatz verfolgen, ist der private Kauf und möglichst gewinnbringende Verkauf von Aktien. Daneben kann man aber auch den Kauf von besonders renditeträchtigen Aktien anpeilen, die regelmäßig Dividenden abwerfen. Da man hierbei also unterscheidet, kann man auch die dazugehörigen Aktien mit unterschiedlichen Bezeichnung versehen. Die auf einen Verkaufsgewinn optimierten Wertpapiere nennt man daher Growth-Aktien. Im Gegensatz dazu beschreibt der Terminus Value-Aktien diejenigen, die regelmäßig hohe Dividenden ausschütten. Damit verbunden unterscheidet sich auch die Anlagestrategie, wobei Value-Aktien besonders für langfristige Investitionen geeignet sind. Im Gegensatz dazu kann man mit dem Verkauf von Growth-Aktien die Strategie verfolgen durch rasch erzielte Verkaufsgewinne und ihrer Reinvestition das Investmentvolumen schnellstmöglich zu vergrößern.

Ganz gleich, welche der beiden Strategien man befürwortet, für steuerliche Betrachtungen bleiben die dabei erzielten Gewinne Einnahmen aus Kapitalvermögen. Entsprechend fällt auch ihre Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer aus. Denn diese versteuert man als Kapitalertragsteuern mit einem pauschalen Steuersatz von 25 %. Weiterhin können andere eventuell hierauf anfallende Abgaben (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ebenfalls hinzukommen. Dabei gibt es lediglich einen pauschalen Werbungskostenabzug von EUR 801 pro Person (bei gemeinsam veranlagten Eheleuten setzt man insgesamt EUR 1.602 an). Doch gibt es neben dem privaten Investment in Aktien eine weitere Strategie, mit der man auch eine steuerliche Optimierung erreichen kann, nämlich die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien.

2. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: Zweck

Wie bereits erwähnt, soll der Hauptzweck der vermögensverwaltenden GmbH mit Aktien die Steueroptimierung sein. Doch kann man mit einer solchen Struktur auch andere Vorteile nutzen. Denn bei einer vermögensverwaltenden GmbH mit Aktien kann man beispielsweise auch die private Haftung zum eigenen Vorteil gestalten. Außerdem wollen wir in unserem Artikel zeigen, wie eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien die beiden Anlagestrategien mit Growth- und Value-Aktien am besten umsetzt.

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3. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: Umsetzung

Um zunächst eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien zu gründen, sind die allgemeinen Vorschriften in Bezug auf die Gründung einer GmbH zu beachten. Sie sind insbesondere in § 5 GmbHG enthalten. Das hierbei in die neu gegründete Gesellschaft eingebrachte Stammkapital kann man dann in den Kauf von Aktien investieren. Oder man überträgt bereits zuvor privat erworbene Aktien auf die neu gegründete GmbH. Dies ist steuerneutral möglich.

3.1. Vermögensverwaltende GmbH mit Growth-Aktien

3.1.1. Wesen der Tätigkeit

Eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien, die in Growth-Aktien investiert, handelt durch den stetigen An- und Verkauf von Aktien. Zwar kann man auch hierbei bezüglich der Gewinnerzielungsstrategie im Prinzip nach der Haltefrist unterscheiden, doch ist dies lediglich eine Detailfrage. Schließlich geht es doch darum beim Verkauf von Aktien einen Verkaufspreis zu erzielen, der die Anschaffungskosten samt aller Nebenkosten übersteigt. Dies ist dann der Gewinn. Dazu muss man allerdings auch gewisse Aspekte betrachten, die mit der Besteuerung zusammenhängen.

3.1.2. Bewertungsgrundsätze

Einerseits kann man Aktien eines börsennotierten Unternehmens, die man zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Kursen gekauft hat, nach dem Prinzip first in, first out (FIFO) verkaufen. Dabei verkauft man diejenigen Aktien, die man als erste gekauft hat, auch als erste. Andererseits kann man auch das last in, first out-Prinzip (LIFO) anwenden, bei der man die zuletzt gekauften Aktien beim nächsten Verkauf ansetzt. In beiden Fällen ist ihr Aktienwert zum Zeitpunkt ihrer Anschaffung somit stets festgelegt. Allerdings findet dabei die Frage, mit welchem der beiden Anschaffungszeitpunkte der größere Kursgewinn erzielbar ist, keine Berücksichtigung. Dafür kann eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien zwei andere Umsetzungen wählen, nämlich das highest in, first out- (HIFO) und das lowest in, frist out-Prinzip (LOFO). Besonders letzterer Ansatz liefert dann zumeist die höchsten Gewinne.

Allerdings findet bei Steuerbilanzen nur die LIFO-Methode zur Bewertung der Aktien Anwendung (§ 6 Absatz 1 Nummer 2a EStG). Und da eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien als Körperschaft zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet ist, gilt diese Vorgabe auch an dieser Stelle. Weil für eine Bewertung der Aktien einer vermögensverwaltenden GmbH also das LIFO-Verfahren Anwendung findet, muss man bei jedem Kauf von Aktien das Datum und den dazugehörigen Kurswert dokumentieren. Denn bei einem Verkauf muss man dies als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung heranziehen.

3.1.3. Besteuerung der Gewinne

Übrigens gilt für die Gewinne einer vermögensverwaltenden GmbH, die aus dem Verkauf von Aktien stammen, eine generelle Steuerbefreiung im Körperschaftsteuergesetz (§ 8b Absatz 1 KStG in Verbindung mit § 20 EStG). Dies stimmt allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Denn 5 % des Gewinns erachtet der Gesetzgeber pauschal als Aufwand, der mit der Verwaltung der Beteiligungen in Verbindung steht. Tatsächlich in diesem Zusammenhang entstandene Kosten (zum Beispiel Depotgebühren) bleiben hingegen außer Ansatz.

Selbiges gilt auch bei der Gewerbesteuer, wenn eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien handelt. Auch dort fallen dann nur 5 % an Steuern an. Allerdings ist dabei der effektive Steuersatz auch noch vom Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde abhängig. Dies ist nämlich diejenige Gemeinde, in der eine vermögensverwaltende GmbH ihren Sitz hat. Da aber im bundesdeutschen Durschnitt dieser effektive Steuersatz bei ebenfalls ungefähr 15 % liegt, kann man auch für die Gewerbesteuer mit einem effektiven Steuersatz von 0,75 % kalkulieren.

Somit kommt man insgesamt auf eine Steuer von 1,5 %, die auf den Gewinn von veräußerten Aktien anfallen.

3.2. Vermögensverwaltende GmbH mit Value-Aktien

Weil man auch Value-Aktien irgendwann einmal verkauft, muss man die zuvor gemachten Anmerkungen zum An- und Verkauf von Aktien auch bei einer vermögensverwaltenden GmbH berücksichtigen, die auf Value-Aktien setzt.

3.2.1. Wesen der Tätigkeit

Abgesehen davon ist die Umsetzung der Anlagestrategie mit Value-Aktien aber relativ simpel. Denn nach der Investition in Value-Aktien muss man lediglich auf die Gewinnausschüttung warten. Dazu ist die Höhe der Ausschüttung sowie ihr Zeitpunkt zu dokumentieren. Selbstverständlich muss die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien diese Gewinne im Rahmen ihrer Körperschaftsteuerveranlagung auch versteuern. Gewerbesteuer fällt ebenfalls regelmäßig an.

3.2.2. Besteuerung der Gewinne

Der Vollständigkeit halber verweisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien nur dann ihre Gewinne versteuern muss, wenn sie zu weniger als 10 % an einer Gesellschaft beteiligt ist, von der sie eine Dividende erhält. Allerdings ist in einem solchen Zusammenhang ein Anteil von 5 % des bezogenen Gewinns als pauschale Verwaltungskosten von der Steuerbefreiung gemäß § 8b KStG ausgeschlossen (siehe Abschnitt 3.1.3.). Bei einer Besteuerung zu einem festen Steuersatz von 15 % fallen also nur 0,75 % an Körperschaftsteuer an.

Eine ähnliche Steuerbefreiung sieht auch das Gewerbesteuergesetz vor. Allerdings liegt hierbei die Untergrenze bei einer Beteiligungsquote von 15 %. Eine weitere Voraussetzung hierbei ist, dass die vermögensverwaltende GmbH die Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft bereits zu Beginn des zu veranlagenden Kalenderjahres halten muss, um die Steuerbefreiung für sich beanspruchen zu können. Wenn man all diese Voraussetzungen erfüllen kann, dann sollte man Growth-Aktien mit einer vermögensverwaltenden GmbH möglichst so kaufen, dass die nächste Gewinnausschüttung erst im darauffolgenden Kalenderjahr erfolgt.

Jedoch ist eine Beteiligungsquote an börsennotierten Aktiengesellschaften im Bereich von 10 % oder gar 15 % für eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien in der Regel unrealistisch. Wenn man allerdings frühzeitig und im großen Umfang in junge, erfolgreiche Startups investieren möchte, dann kann sich dieser Unterschied bei der Besteuerung als durchaus relevant erweisen.

3.3 gemischte Strategie

Wie bereits erwähnt, kommt eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien, die ihre Gewinne primär aus Gewinnausschüttungen bezieht, früher oder später auch mit dem Verkauf der Value-Aktien in Berührung. Daher stellt sich hier die Frage, ob eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien jeder Art handeln kann. Tatsächlich ist dies durchaus möglich. Ja es ist sogar bis zu einem gewissen Grad empfehlenswert, weil man dadurch die Risiken, die mit einer Vermögensverwaltung dieser Art einhergehen, streuen kann.

Doch ob sich dieses Argument als ausschlaggebend erweist, wenn man vor der Entscheidung steht, ob man eine vermögensverwaltende GmbH mit dem Zweck gründen sollte, um mit Aktien Gewinne zu erzielen, klären wir erst am Ende. Zuvor betrachten wir erst einmal, ob die vermögensverwaltende GmbH mit ihren Aktien nennenswerte Steuervorteile nutzen kann.

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4. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: Vorteile

Wie wir bisher sehen konnten, entstehen bei einer vermögensverwaltenden GmbH mit Aktien diverse Steuern. Daher mag die Frage berechtigt sein, ob eine solche Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person hierbei tatsächlich privilegiert ist. Außerdem bedingt die Führung einer vermögensverwaltenden GmbH mit Aktien ja auch eigene Kosten. Um es vorwegzunehmen, die Antwort dazu lautet, dass die vermögensverwaltende GmbH tatsächlich auf indirekte Weise zumindest einen steuerlichen Vorteil nutzen kann.

4.1. Vermögensverwaltende GmbH: Steuervorteil beim Handel mit Growth-Aktien

Denn während steuerpflichtige natürliche Personen pauschal 25 % an Steuern zahlen (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lassen wir mal unberücksichtigt), so zahlt eine vermögensverwaltende GmbH auf Gewinne aus dem Handel mit Aktien lediglich 0,75 % an Körperschaftsteuer sowie etwa 0,75 % an Gewerbesteuer. Rechnet man jedoch die Kapitalertragsteuer hinzu, die ein Gesellschafter der vermögensverwaltenden GmbH auf eine von ihr ausgeschüttete Dividende zahlt, dann fallen etwa 26 % an Steuern insgesamt an. Allerdings sei erwähnt, dass man die Gewinne auch auf andere Weise aus der vermögensverwaltenden GmbH herausschleusen kann, ohne dass dabei eine Kapitalertragsteuer anfällt. Dies geht beispielsweise über eine stille Gesellschaft.

4.2. Kein Steuervorteil bei Value-Aktien für die vermögensverwaltende GmbH

Beim Bezug von Dividenden fehlt dieser Steuervorteil allerdings. Denn wie bereits zuvor erwähnt, fallen auf bezogene Dividenden in aller Regel die regulären Steuern in vollem Umfang an.

4.3. Vermögensverwaltende GmbH: Steuervorteil Geschäftsführergehalt

Einen weiteren Steuervorteil kann man durch Ansatz eines angemessen hohen Geschäftsführergehalts ausreizen. Denn die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien kann das Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Betriebsausgabe ansetzen. Auf diese Weise reduziert sie ihren steuerpflichtigen Gewinn. Doch muss man hierbei darauf achten, dass die Höhe des Geschäftsführergehalts sehr genau ausbalanciert ist, sodass weder auf Seite der vermögensverwaltenden GmbH noch auf der privaten Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers eine übermäßige Steuer anfällt. Denn nur wenn das Geschäftsführergehalt in einer allgemein als angemessen zu erachtenden Höhe vorliegt, kann man eine verdeckte Gewinnausschüttung mit ihren steuerlichen Folgen vermeiden.

4.4. Vermögensverwaltende GmbH: Vorteil bei der Optimierung der Haftung

Einen weiteren Vorteil kann die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien im Bereich der Haftungsbeschränkung beanspruchen. Denn wenn die vermögensverwaltende GmbH in finanzielle Schieflage geraten sollte, dann haftet sie nur mit ihrem Vermögen. Da man oftmals eine GmbH mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital von EUR 25.000 gründet, ist in der Regel der Verlust relativ überschaubar. Sollten aber größere Vermögenswerte in der vermögensverwaltenden GmbH vorliegen, dann wären diese ebenfalls betroffen. Daher ist die Gründung einer Holdinggesellschaft, die der vermögensverwaltenden GmbH übergeordnet ist und ihre ausgeschütteten Gewinne erhält, durchaus als weitere Sicherungsvorkehrung interessant.

5. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: Nachteile

5.1. Die vermögensverwaltende GmbH kennt keine Verlustverrechnung mit Aktien

Allerdings gibt es hierbei einen weiteren Punkt, den man beachten sollte. Denn eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien kann keine eventuellen Verluste nutzen, um sie mit anderen Gewinnen zu verrechnen. Bei einer natürlichen Person sieht dies anders aus. Fallen aus dem Verkauf von Aktien Verluste an, dann besteht für sie die Möglichkeit des Verlustausgleichs mit anderen Gewinnen gleicher Art. Das bedeutet also, dass Aktienverluste nur Gewinne aus Aktienverkäufen mindern dürfen. Dabei steht entweder die Verrechnung im Jahr der Veranlagung, im davorliegenden Veranlagungszeitraum oder der Verlustvortrag offen.

Jedoch ist diese Erörterung in ihrer Bedeutung für Value-Aktien eher von geringem Interesse, weil man Value-Aktien ohnehin mit deutlich geringerer Häufigkeit als beim Handel mit Growth-Aktien verkauft. Dennoch liegt hiermit ein weiterer Vorteil einer privaten Vermögensverwaltung von Value-Aktien gegenüber einer vermögensverwaltenden GmbH vor.

5.2. Keine Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG

Ein weiterer Nachteil, den die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien gegenüber einer natürlichen steuerpflichtigen Person hat, betrifft die Möglichkeit zur Bildung einer steuersparenden Rücklage. Die Vorschriften hierzu sind in § 6b EStG enthalten, weshalb man oft einfach von 6b-Rücklagen spricht. Schaut man nun genau in diesen Paragraphen, stellt man fest, dass er die Möglichkeit zur Bildung von steuerneutralen Rücklagen umfasst, die gewisse Gewinne von der sofortigen Besteuerung ausnehmen. Eine wichtige Voraussetzung hierzu ist, dass man den unversteuerten Gewinn reinvestiert.

Nun mag man also denken, dass dies doch eine hervorragende Möglichkeit darstellt, um die Aktiengewinne einer vermögensverwaltenden GmbH ohne Steuern in neue Anlageobjekte zu investieren. Jedoch sind Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften von dieser Option ausgeschlossen. Für Einzelpersonen oder Personengesellschaften kommt diese Option allerdings schon in Betracht. Doch dürfen sich keine Körperschaften an Personengesellschaften beteiligen, wenn diese eine 6b-Rücklage nutzen möchte.

Was auf den ersten Blick also als weiterer Nachteil für eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien erscheinen mag, ist bei einer Anlagestrategie mit Growth-Aktien aber nur bedingt relevant. Denn wenn die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien keine Gewinnausschüttung beschließt, sondern ihre Gewinne reinvestiert, dann kann trotz der Besteuerung der Gewinne dennoch ein vergleichsweise größerer Betrag in die Reinvestition fließen, als wenn man als Privatperson ohne Nutzung der 6b-Rücklage das Gleiche versuchen würde.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass nach der Einrichtung einer 6b-Rücklage nur vier Jahre Zeit bleiben, um den vorläufig unversteuerten Betrag zu reinvestieren. Dabei muss die Reinvestition in die Anschaffung gleichartiger Wirtschaftsgüter fließen, hier also in Aktien. Ein Wechsel der Anlagestrategie, zum Beispiel auf Kunstobjekte, Antiquitäten oder Oldtimer, ist somit im Rahmen einer 6b-Rücklage ausgeschlossen.

5.3. Wegzugsteuer bei Wegzug ins Ausland

Stellen wir uns vor, eine vermögensverwaltende GmbH ist mit ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Halten und Verwalten von Aktien so erfolgreich, dass ihre Dividenden es ihrem Gesellschafter ermöglichen, ins Ausland auszuwandern. Jedoch käme es dabei zum Anfall der Wegzugsteuer. Hierzu gelten ab 2022 verschärfte Regeln, die eine Ratenzahlung der Besteuerung des fiktiven Veräußerungsgewinns über sieben Jahre vorsehen. Dabei spielt es nunmehr keine Rolle, ob man dabei in einen Vertragsstaat der Europäischen Union oder in ein Drittland fortzeiht. Der wesentliche Punkt hierbei ist, dass die Wegzugsteuer auf Basis der Bewertung nach dem Bewertungsgesetz in aller Regel sehr hoch ausfällt, ohne dass dabei ein tatsächlicher Liquiditätszufluss stattgefunden hätte. Daher dürfte die Aussicht, fiktive Veräußerungsgewinne zu versteuern, die Bereitschaft zum Auswandern kaum beflügeln.

Wenn die vermögensverwaltende GmbH mit Aktien jedoch in den letzten drei Jahren kaum Gewinne erzielte, dann fällt auch die Bewertung der Gesellschaft, die der Fiskus für die Ermittlung der Wegzugsteuer ansetzt, nur in geringem Umfang an. Weiß man also bereits, dass die vermögensverwaltende GmbH nach einer dreijährigen Phase mit relativ niedrigen Gewinnen in naher Zukunft mit dem Handel mit Aktien beträchtliche Gewinne erzielen wird, dann kann sich ein Wegzug in ein Land mit geringen Steuern trotz der Wegzugsteuer durchaus lohnen. Insofern kann der Wegzug eines solchen GmbH-Gesellschafters ins Ausland unter diesen Umständen sogar einen steuerlichen Vorteil bedeuten.

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6. Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien – Fazit

Also stellen wir fest, dass eine vermögensverwaltende GmbH beim Handel mit Aktien einen deutlichen Steuervorteil nutzen kann. Beim Halten und Verwalten von Value-Aktien ist hingegen mit erhöhten Steuern im Vergleich zur privaten Vermögensverwaltung zu rechnen. Deshalb eignet sich eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien insbesondere dann, wenn sie ihre Anlagestrategie vor allem auf Growth-Aktien ausrichtet.

Dabei besteht der Vorteil im Grunde darin, dass die vermögensverwaltende GmbH aufgrund der geringeren Gesamtbesteuerung einen größeren Anteil ihrer Gewinne reinvestieren kann. Das Schlüsselwort hierzu lautet also Zinseszinseffekt. Denn durch einen höheren Umsatz beim Handel mit Aktien kann die vermögensverwaltende GmbH auch viel mehr Gewinne generieren. Allerdings muss sie hierbei darauf achten, dass möglichst keine Verluste entstehen.

Was zunächst wie eine allgemeingültige Schlussfolgerung für alle Transkationen mit börsennotierten Wertpapieren gelten mag, ist in der Praxis oftmals etwas komplexer. Denn zusätzlich zu den reinen Aktienkursen, muss man in diese Kalkulationen auch alle damit zusammenhängenden Nebenkosten einbeziehen. Dazu zählen neben den Anschaffungsnebenkosten beim Kauf der Aktien auch Depotkosten, die Kosten der laufenden Steuerberatung sowie Kosten, die bei der Veräußerung der Aktien entstehen. Dabei ist dieser Aspekt für eine vermögensverwaltende GmbH mit Aktien auch deshalb so wichtig, weil sie keine Verlustverrechnung vornehmen kann.

Demgegenüber kann man als natürliche Person ebenfalls gewisse Steuervorteile nutzen, wenn man mit Aktien Gewinne generieren möchte. Allerdings sind die Vorteile auf dieser Seite eher mit dem Erzielen von Dividenden und somit mit Value-Aktien verbunden. Außerdem kann man dabei auch keinesfalls die Haftungsrisiken minimieren, die mit dem Halten und Verwalten von Aktien durchaus im Zusammenhang stehen.


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