Steuerglossar

Verdeckte Gewinnausschüttung erklärt

Verdeckte Gewinnausschüttung

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist die verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Absatz 3 KStG) ein bedeutendes Thema im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Es bringt sowohl rechtliche als auch steuerliche Herausforderungen mit sich. Die korrekte Handhabung solcher Transaktionen ist entscheidend, um steuerliche Nachteile und rechtliche Risiken zu minimieren.


Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Er beschreibt eine Ausschüttung von Unternehmensgewinnen an Gesellschafter, die nicht als solche deklariert ist. Aufgrund ihrer Verdecktheit zieht sie steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Gesellschafter erhält einen wirtschaftlichen Vorteil, den ein unabhängiger Dritter unter sonst gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Solche Vorgänge verstoßen gegen das Prinzip der Gleichbehandlung von Gesellschaftern und Fremden (Fremdvergleichsgrundsatz).

Der Kern einer verdeckten Gewinnausschüttung liegt darin, dass Transaktionen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern zu Bedingungen erfolgen, die von dem abweichen, was zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wäre. Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen können überhöhte Gehälter an gesellschafternahe Personen, günstige Darlehen, die Nutzung von Unternehmenseigentum ohne angemessene Vergütung oder der Verkauf von Vermögensgegenständen unter ihrem Marktwert an einen Gesellschafter sein.

Rechtlich gesehen führt eine verdeckte Gewinnausschüttung zu einer Einkommenskorrektur bei der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Beträge, die als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert sind, zum steuerlichen Gewinn der Gesellschaft hinzugerechnet werden. Dies erhöht die Steuerlast der Gesellschaft. Auf der Seite des Gesellschafters werden diese Vorteile als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen ebenfalls der Besteuerung.

Der Nachweis ist oft komplex und erfordert eine detaillierte Prüfung der Umstände jedes einzelnen Falls. Die Finanzverwaltung achtet besonders darauf, ob die Transaktionen innerhalb eines Unternehmens auf marktüblichen Konditionen basieren oder ob sie durch das Gesellschafterverhältnis beeinflusst wurden.

Um solche Probleme zu vermeiden, ist es für Unternehmen wichtig, die Transaktionen mit Gesellschaftern so zu gestalten, dass sie dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten. Konditionen dieser Transaktionen sollten daher denen mit einem unabhängigen Dritten entsprechen.

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