Steuerglossar

Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend bilden Einkünfte aus Kapitalvermögen eine wichtige Einkunftsart im deutschen Steuersystem. Sie umfassen Erträge aus verschiedensten Kapitalanlagen und werden durch die Abgeltungsteuer vereinfacht besteuert. Dabei bieten der Sparer-Pauschbetrag und die Günstigerprüfung Möglichkeiten zur Steueroptimierung.


Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind eine der sieben Einkunftsarten des deutschen Einkommensteuergesetz (EStG). Sie umfassen alle Einnahmen, die aus der Anlage oder Nutzung von Kapital resultieren. In dem § 20 EStG ist geregelt, welche Kapitalerträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören. Dazu gehören:

  1. Zinserträge: Dies sind Erträge aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und anderen Formen der verzinslichen Anlagen.
  2. Dividenden: Einnahmen aus Aktienbesitz, die als Gewinnanteil an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
  3. Erträge aus Fonds: Ausschüttungen aus Investmentfonds, sowohl in Form von Zinsen als auch von Dividenden.
  4. Erträge aus stillen Beteiligungen und Genussrechten: Diese sind ähnlich den Dividenden, stammen aber aus anderen Formen der Unternehmensbeteiligung.
  5. Veräußerungserlöse: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen.

In Deutschland unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer. Seit 2009 wird diese als Abgeltungssteuer erhoben. Diese hat einen festen Steuersatz von derzeit 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Der Vorteil der Abgeltungssteuer liegt in ihrer Pauschalierung. Unabhängig vom individuellen Steuersatz des Anlegers gilt nur dieser feste Steuersatz.

In Deutschland existiert ein Sparer-Pauschbetrag, der es ermöglicht, einen Teil der Kapitaleinkünfte steuerfrei zu stellen. Dieser Betrag liegt aktuell bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zu diesen Beträgen sind somit steuerfrei. Darüber hinaus können Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag automatisch zu nutzen.

Obwohl Einkünfte aus Kapitalvermögen an der Quelle besteuert werden, sind sie dennoch in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dies dient der Transparenz und ermöglicht es dem Finanzamt, den Gesamtsteuersatz des Steuerpflichtigen zu überprüfen. Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 % besteht zudem die Möglichkeit, durch die Anlage KAP in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung zu beantragen und eine teilweise Erstattung der Abgeltungssteuer zu erreichen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Finanzplanung. Sie bieten die Möglichkeit, das Vermögen zu mehren und eine Quelle für passives Einkommen zu schaffen. Die Kenntnis der steuerlichen Behandlung und der Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast ist daher für Kapitalanleger von großer Bedeutung.

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