Steuerfreie Schenkung im Wert von 1 Mrd. EUR

Axel Springer-Aktien

Axel Springer-Aktien: steuerfreie Schenkung im Wert von 1 Mrd. EUR

Kürzlich hat Friede Springer ein Vermögen im Wert von ungefähr 1 Milliarde Euro steuerfrei an Mathias Döpfner per Schenkung übertragen. Dabei handelt es sich um ein Aktienpaket der Axel Springer SE. Wir vermuten hierzu, dass die Springer-Aktien nur deshalb ohne Schenkungsteuer an den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE gingen, weil er zuvor sein ganzes Vermögen zum Kauf von einem weiteren Paket Axel Springer-Aktien einsetzte. Dabei erwarb Mathias Döpfner 4,1 % der Aktien an der Axel Springer SE von der Friede Springer Stiftung. Dadurch kann er anschließend einen Antrag auf Erlass der Schenkungsteuer stellen, der nur dann zu gewähren ist, wenn kein verfügbares Vermögen vorhanden ist, mit dem die sonst entstehende Schenkungsteuer beglichen werden könnte. Und da die gekauften Aktien kein verfügbares Vermögen darstellen, kann Herr Döpfner den Erlass der Schenkungsteuer erwarten.

Unser Video:
Friede Springer-Schenkung: Aktien im Wert von EUR 1 Mrd. steuerfrei an Mathias Döpfner?

Im Video erklären wir Ihnen, wie Friede Springer unserer Ansicht nach ein Aktienpaket im Wert von EUR 1 Mrd. an Mathias Döpfner steuerfrei übertragen konnte.

1. Schenkung von Axel Springer-Aktien

Die Medien nahmen die Nachricht, dass Friede Springer dem Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, Axel Springer-Aktien im Wert von EUR 1 Milliarde schenkte, mit großem Interesse auf. Dabei ist auch ein weiteres Detail an die Öffentlichkeit gelangt, nämlich, dass Mathias Döpfner zuvor ein Aktienpaket im Wert von EUR 276 Millionen von der Friede Springer Stiftung kaufte. Weniger bekannt wurde die ebenfalls interessante Nachricht, dass die auf den Kauf der Axel Springer-Aktien folgende Schenkung durch Friede Springer offenbar ohne der sonst anfallenden Schenkungsteuer erfolgt. Daher stellen wir die Frage, welche Umstände hierbei zum Ausschluss der Schenkungsteuer führen. Aus diesem Anlass analysieren wir hier die Zusammenhänge, die unserer Ansicht nach zur steuerfreien Übertragung der Axel Springer-Aktien an Mathias Döpfner geführt haben mögen.


2. Gesetzliche Grundlagen zur Schenkung der Axel Springer-Aktien

Generell ist der Vorgang der Schenkung von Vermögen in Deutschland steuerpflichtig. Dabei basiert diese Besteuerung auf dem Erbschaftsteuergesetz. Mit Hilfe dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Erbschaften und Schenkungen im Allgemeinen der gleichen Besteuerung unterliegen. Deshalb beziehen wir uns im Folgenden auf dieses Gesetz.

Da die Schenkung des Aktienpakets an Axel Springer-Aktien eine Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft darstellt, wollen wir diesem Aspekt auch bei unserer Analyse der gesetzlichen Grundlagen Würdigung schenken. Dazu ist insbesondere der § 13b ErbStG von Interesse. Denn darin sind die Kriterien enthalten, die eine steuerlich begünstigte Behandlung von einem solchen Vermögen bedingen. Denn wenn tatsächlich eine steuerfreie Schenkung der Axel Springer-Aktien an Mathias Döpfner erfolgte, dann spielte dieses gesetzliche Detail sicherlich eine tragende Rolle.

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3. Kauf der Axel Springer-Aktien durch Mathias Döpfner

Den ersten Akt in diesem Schauspiel steuerlicher Gestaltung stellt der Kauf von Axel Springer-Aktien im Wert von EUR 276 Millionen dar, den Mathias Döpfner von der Friede Springer Stiftung erwarb. Dies entspricht einer Beteiligung von 4,1 % an der Axel Springer SE. Zuvor hielt Mathias Döpfner, der auch Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE fungiert, bereits 2,8 % der Anteile. Also stieg die Beteiligung Mathias Döpfners an der Axel Springer SE durch den Zukauf auf 6,9 % an.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt des Kaufs der Axel Springer-Aktien bereits feststand, dass Friede Springer Mathias Döpfner die weiteren Aktien im Wert von EUR 1 Milliarde schenken würde. Also liegt es nahe anzunehmen, dass der Kauf der 4,1 % an Anteilen mit der darauffolgend als steuerfrei geplanten Schenkung der Axel Springer-Aktien zusammenhängt.


4. Schenkung der Axel Springer-Aktien durch Friede Springer

Also betrachten wir nun, wie die Schenkung durch Friede Springer an Mathias Döpfner steuerfrei bleiben konnte. Um es gleich zu sagen, der kurz vor der Schenkung erfolgte Kauf der Axel Springer-Aktien ist der Schlüssel, um das Ziel zu erreichen, das Aktienpaket steuerfrei an Mathias Döpfner zu übertragen.

4.1. Axel Springer-Aktien als begünstigtes Vermögen

Fangen wir jedoch an anderer Stelle an. Zunächst ist die Frage zu klären, welchen Einfluss auf die Besteuerung der Umstand hat, dass hierbei eine Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft erfolgte.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmensbeteiligungen dieser Art als steuerlich begünstigtes Vermögen anzusehen. Dazu schlagen wir im Erbschaftsteuergesetz § 13b ErbStG auf und lesen dort unter Absatz 1 Nummer 3, dass dazu eine unmittelbare Beteiligung des Schenkers zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland erforderlich ist. Also überprüfen wir, ob Friede Springer diese Bedingung zum Zeitpunkt der Schenkung erfüllte.

Soweit bekannt, hielt Friede Springer zum Zeitpunkt der Schenkung 42,6 % der Anteile an der Axel Springer SE. Außerdem hat die Axel Springer SE ihren Sitz in Deutschland. Damit sind alle Bedingungen erfüllt, um die verschenkten Axel Springer-Aktien als begünstigungsfähiges Vermögen anzusehen.

4.2. Kein Verschonungsabschlag bei der Schenkung der Axel Springer-Aktien

In der Regel findet die gesetzliche Norm zur Behandlung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei einer Schenkung im Rahmen der Steuerbefreiung durch § 13a ErbStG Anwendung. Hierbei kann man einen sogenannten Verschonungsabschlag erhalten, der die Schenkung entweder zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei gestaltet. Allerdings gilt hierbei eine Obergrenze von EUR 26 Millionen für das zu übertragende Vermögen.

Was über diesen Betrag hinaus bei der Besteuerung einer derartigen Schenkung zu beachten ist, regelt § 13c ErbStG. Für jeden vollen Betrag von EUR 750.000, der darüber liegt, sinkt der Verschonungsabschlag um je 1 %, sodass ab einem Vermögenswert von EUR 90 Millionen keine Begünstigung der Schenkung mehr erfolgt. Jedoch liegt der Wert des von Friede Springer an Mathias Döpfner geschenkten Vermögens an Axel Springer-Aktien weit über diesem Höchstbetrag zum Verschonungsabschlag. Somit kann diese Option bei der steuerfreien Schenkung keine Rolle gespielt haben.

4.3. Antrag auf Erlass der Schenkungsteuer bei der Übertragung von begünstigtem Vermögen

Allerdings knüpft eine weitere Gesetzesnorm an die Definition des begünstigten Vermögens durch den § 13b ErbStG an. Denn mit der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG stellt der Gesetzgeber eine Alternative zum § 13c ErbStG zur Verfügung. Dabei stellt § 28a ErbStG in Aussicht, dass eine Schenkung von Vermögen mit einem Wert von über EUR 26 Millionen komplett steuerfrei erfolgen kann, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine dieser Bedingungen ist, dass das zu übertragende Vermögen tatsächlich ebenfalls nach § 13b ErbStG als begünstigt anzusehen ist. Wie wir zuvor festgestellt haben, ist dies auch bei der Schenkung der Axel Springer-Aktien durch Friede Springer an Mathias Döpfner der Fall.

Die zweite Voraussetzung betrifft das sogenannte verfügbare Vermögen des Beschenkten. Dabei geht es um das Vermögen, das dem Empfänger der Schenkung im Zeitpunkt der Schenkung zur Zahlung der Schenkungsteuer zur Verfügung steht. Unter anderem ist hierbei geregelt, dass das erhaltene Geschenk selbst nur dann Bestandteil des verfügbaren Vermögens ist, wenn man mit der Schenkung auch anderes als nach § 13b ErbStG begünstigtes Vermögen überträgt. Bei der Schenkung der Axel Springer-Aktien durch Friede Springer hat man aber nur begünstigtes Vermögen übertragen. Daher kann Mathias Döpfner den Antrag auf Erlass der Schenkungsteuer auf das gesamte Aktienpaket stellen.

4.4. Erlass der Schenkungsteuer kann rückwirkend widerrufen werden

Hierbei muss er aber auch weitere Bedingungen beachten, denn andernfalls kann das Finanzamt den Erlass der Schenkungsteuer auch nachträglich widerrufen. So gilt zum einen, dass die Axel Springer-Aktien nun einer Sperrfrist von sieben Jahren unterliegen. Außerdem findet eine Einbeziehung der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens beim Erlass der Steuer statt. Dabei darf innerhalb des selben Zeitraums keine Herabsenkung bei der Höhe der jährlichen Lohnsumme vorkommen. Im gegenteiligen Fall findet eine nachträgliche Besteuerung der Schenkung statt, die dem prozentualen Ausmaß der Herabsenkung der Jahreslohnsumme entspricht. Außerdem kann das Finanzamt den Erlass der Schenkungsteuer widerrufen, wenn Herr Döpfner innerhalb von zehn Jahren weiteres Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft erhält, das als verfügbares Vermögen qualifizierbar ist.

Nun mag man annehmen, dass Mathias Döpfner alle Bedingungen einhalten wird. Doch wie kann er das Finanzamt davon überzeugen, dass er zum Zeitpunkt der Schenkung über kein verfügbares Vermögen verfügte? Schließlich ist dies bei einem Spitzenmanager wie ihm kaum vorstellbar.

4.5. Wie Mathias Döpfner den Kauf der Axel Springer-Aktien steuerlich nutzte

Deshalb gehen wir davon aus, dass der Kauf der Axel Springer-Aktien durch Mathias Döpfner dem Ziel diente, sein bestehendes Vermögen auf Null zu reduzieren, um anschließend argumentieren zu können, dass kein verfügbares Vermögen zum Zeitpunkt der Schenkung vorlag. Denn die gekauften ebenso wie die bereits zuvor in Mathias Döpfners Vermögen befindlichen Axel Springer-Aktien stehen in diesem Zusammenhang dem begünstigten Vermögen gleich, sodass sie bei der rechtlichen Bewertung von Herrn Döpfners verfügbaren Vermögens außer Ansatz bleiben. Auf diese Weise kann Mathias Döpfner den Antrag zum Erlass der Schenkungsteuer stellen und somit rund eine halbe Milliarde EUR sparen.


Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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Unsere besonderen Expertisen für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung – Vermögens- und Unternehmensnachfolge“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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