Ausbildung Steuerfachangestellte

neue Ausbildungsordnung

Ausbildung Steuerfachangestellte – aktuelle Neuerungen

Für junge Menschen, die ab Sommer 2023 eine Ausbildung angefangen haben, um Steuerfachangestellte zur werden, gilt eine neue Ausbildungsverordnung und ein neuer Rahmenlehrplan. Gleichzeitig ergeben sich daraus auch Änderungen in der Prüfungsordnung. Beide sind nun gezielt auf Praxisrelevanz ausgerichtet. Dadurch werden die alten Fächer durch neue Handlungsfelder ersetzt, in denen disziplinübergreifend der Unterrichtsstoff vermittelt wird, und zwar primär so, wie er im berufspraktischen Kontext steht. In einer Übergangszeit soll aber für diejenigen Auszubildenden, die ihre Ausbildung vor Einführung der Änderungen begonnen hatten, ihre bisherigen Regelungen weitergelten.

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Unser Video: Neue Prüfungsordnung für Steuerfachangestellte

In diesem Video erklären wir, welche Neuerungen es in diesem Ausbildungsberuf gibt.

Inhaltsverzeichnis


1. Ausbildung Steuerfachangestellte – Einleitung

Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen – die meisten Unternehmer vertrauen bei diesen wichtigen Arbeiten auf fachliche Unterstützung durch Steuerberatungskanzleien wie der unseren. Auch bei Fragen zur Steuergestaltung sind wir für sie kompetente Ansprechpartner. Dabei denkt man beim Stichwort Steuerberatung in erster Linie an Steuerberaterinnen und Steuerberater. Im Alltagsgeschäft der laufenden Steuerberatung übernehmen jedoch Steuerfachangestellte in der Regel die Hauptarbeit. Sie sind wahre Helden, denn ohne sie würde Steuerberatungskanzleien der Kollaps drohen. So verfügen Steuerberater und ihre Assistenten zwar über umfangreiches Fachwissen, doch wenn es um die praktische Anwendung der Buchungsprogramme etwa zur Finanz- und Lohnbuchhaltung geht sind Steuerfachangestellt die wahren Meister.

Aber auch sie fallen keineswegs vom Himmel. Vielmehr durchlaufen sie eine mehrjährige Ausbildung in einer Steuerberatungskanzlei, begleitet von obligatorischem Unterricht an Berufsschulen. Dabei gilt die Ausbildung für den Beruf Steuerfachangestellte als sehr anspruchsvoll. Früher war dies oft ein Ausbildungsberuf, den Schulabgänger mit mittlerer oder Hochschulreife ergriffen. Doch die Tendenz, dass Abiturienten vermehrt ein Studium ergreifen, hat in der jüngeren Vergangenheit zu einer allmählichen Verknappung von Steuerfachangestellten auf dem Arbeitsmarkt geführt. Zwar hat die zunehmende Digitalisierung der Steuerberatungskanzleien für eine gewisse Kompensation gesorgt, doch fehlen in der Branche immer mehr Steuerfachangestellte. Dabei ist die Digitalisierung, die die Arbeitsprozesse von Steuerfachangestellten inzwischen intensiv durchdrungen hat, zu einem weiteren unerlässlichen Faktor geworden, einen, den insbesondere Steuerfachangestellte meistern. Somit ist auch diesem Aspekt in der Ausbildung Steuerfachangestellte Rechnung zu tragen.

2. Bisherige Regelungen zur Ausbildung Steuerfachangestellte

Doch die bisherigen Regelungen der Ausbildungsverordnung zur Ausbildung angehender Steuerfachangestellte stammt aus dem Jahr 1998. Mit der Arbeitsrealität der heutigen Zeit hatte sie somit immer wenig gemein. Deshalb hat sich der deutsche Steuerberaterverband und die Bundessteuerberaterkammer der Aufgabe einer Reform in diesen wichtigen Feldern gestellt. Das Ergebnis ist die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten“ (BGBl. vom 22.08.2022, Seite 1390). Zusammen mit dem von der Kultusministerkonferenz geänderten Rahmenlehrplan für die Berufsschulen wurden die Änderungen zum Folgejahr eingeführt, also pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahrgangs 2023. Welche Änderungen dabei eingetreten sind, wollen wir in diesem Artikel beleuchten. Um aber die weitrechenden Auswirkungen besser zu verstehen, wollen wir zunächst kurz skizzieren, was die bisherigen Regelungen charakterisierte.

Die Ausbildung für angehende Steuerfachangestellte in Berufsschulen war bislang von einer Fortführung des klassischen Schulunterrichts geprägt. So bildeten einzelne Fächer den Schwerpunkt der Berufsschulausbildung. Beispielsweise gilt das Fach Wirtschaft und Soziales als interdisziplinär, aber es wurde dennoch in sich geschlossen unterrichtet. Eine Vernetzung mit anderen, ebenfalls in Bezug hierzu stehenden Themenfeldern und Unterrichtsfächern bestand zwar und wurde auch regelmäßig damit verknüpft, doch blieb es in aller Regel bei Anmerkungen am Rande.

Auch bei den abschließenden Prüfungen bestimmte die Charakterisierung einzelner Prüfungsfächer, wie sich Prüfungskandidaten auf ihre Prüfungen vorbereiteten und wie sie sie zu lösen hatten. Naturgemäß schieden somit Fragestellungen auf Basis einer interdisziplinären Bearbeitungslogik aus. Dabei sind für die Frage, ob eine Kandidatin oder ein Kandidat für den Beruf Steuerfachangestellte geeignet sind, gerade solche Einschätzungen besonders wichtig. Statt aber den Praxisbezug des erlernten Wissens in der Prüfung abzufragen, wurde hier in Bezug auf die Schulfächer rein nach dem Fachwissen geprüft. Die Kompetenz zur Anwendung des Wissens war zweitrangig.

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3. Die Ausbildung zum Beruf Steuerfachangestellte seit 2023

Wie bereits angedeutet, sind die Änderungen zur Ausbildung Steuerfachangestellte, die ab August 2023 in Kraft getreten sind, umfangreich. Im Kern bleibt aber der Inhalt weiter bestehen. Der Wissensumfang ist allenfalls um eine praktische Komponente zur digitalen Kompetenz erweitert worden. Auch im Hinblick auf den Aspekt der Kommunikation mit Mandanten hat es ein Upgrade gegeben. Aber den Ausbildungsschwerpunkt in diesen beiden Bereichen übernehmen nach wie vor die Ausbildungsbetriebe. Dennoch hatte dies auch Einfluss auf die Neuerungen, die man im Rahmenlehrplan sowie in der Prüfungsordnung eingeführt hat.

3.1. Ausbildung Steuerfachangestellte: Änderungen zum Rahmenlehrplan

Beim Rahmenlehrplan sind also Lernfelder an die Stelle der bisherigen Fächer getreten. Darunter muss man interdisziplinäre Unterrichtseinheiten verstehen, in denen fächerübergreifende, beruflich aber im Zusammenhang stehende Themenkomplexe behandelt. Zum Beispiel lernt man nun das Umsatzsteuerrecht und gleichzeitig parallel dazu die praktischen Buchungen aus dem Bereich Rechnungswesen.

3.2. Ausbildung Steuerfachangestellte: Änderungen zur Prüfungsordnung

Dass diese umfassende Überarbeitung zur Ausbildung für Steuerfachangestellte auch die Prüfungsordnung erfasst, ist sicherlich keine Überraschung. So sollen Prüfungsaufgaben nun deutlich praxisbezogener erfolgen. Damit einher geht, dass keine klassischen Prüfungsfächer mehr abgefragt werden, sondern nach Themenkomplexen erfolgt, wie sie im Berufsalltag besonders relevant sind.

Was unverändert bleibt, ist die Unterteilung der Maßnahmen zur Überprüfung des Lernstands. So gibt es weiterhin eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung. Bei der Abschlussprüfung bleiben der Klausurteil sowie die mündliche Prüfung ebenfalls erhalten. Außerdem soll eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag der zu prüfenden Person möglich sein.

3.2.1. Zwischenprüfung Ausbildung Steuerfachangestellte

Die obligatorische Zwischenprüfung soll in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Zur Zwischenprüfung gehören zwei Prüfungsbereiche: „Arbeitsabläufe organisieren“ und schwerpunktmäßig „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“. Allerdings findet weder eine Benotung noch eine Gewichtung statt. Im Übrigen handelt es sich bei der Zwischenprüfung wie bisher um einen rein schriftlich zu erbringenden Leistungsnachweis. Die Teilnahme ist dennoch eine Voraussetzung zur Abschlussprüfung.

3.2.2. Abschlussprüfung Ausbildung Steuerfachangestellte

3.2.2.1. Schriftliche Prüfung

Hierzu schreibt die neue Ausbildungsverordnung vor, dass die Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“, „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ sowie, ganz klassisch, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ in den schriftlichen Abschlussprüfungen geprüft werden sollen. Dabei sind die Bereiche unterschiedlich zu gewichten. Als Sperrbereich gilt mit einer Relevanz von 35 % „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“. Es folgen „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ mit 30 % und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10 %. Dabei müssen die Aufgaben praxisbezogen sein.

3.2.2.2. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung soll eine Gesprächssimulation sein, wie man sie im Berufsalltag einer oder eines Steuerfachangestellten erwarten kann. Daher hat dieser Prüfungsbereich den passenden Titel „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ erhalten. Auf ihn entfallen die restlichen 25 % der Gewichtung.

Konkret erhalten Prüflinge zwei praxisnahe Aufgaben zur Wahl, die sie innerhalb von 15 Minuten bearbeiten sollen, um sich auf das anschließende Gespräch vorzubereiten. Hierfür kommen in der Regel weitere 15 Minuten in Frage.

3.2.2.3. Mündliche Ergänzungsprüfung

Falls ein Prüfling in der schriftlichen Prüfung in einem Prüfbereich eine Note unter „ausreichend“ erhalten hat, steht ihr oder ihm die Stellung eines Antrags auf eine mündliche Ergänzungsprüfung zu. Einen Antrag kann man allerdings nur für einen einzigen Prüfungsbereich stellen. Außerdem ist ein solcher Antrag nur dann aussichtsreich, wenn die Chance besteht, dass die mündliche Ergänzungsprüfung das Potential bietet, die Abschlussprüfung zu bestehen. Jedoch unterliegt dies einer Gewichtung der Noten, wobei die Leistungen der mündlichen Ergänzungsprüfung zu den bisherigen Noten im Verhältnis 1 zu 2 zu berücksichtigen sind. Jedenfalls bedeutet das, dass sich die Leistung in der mündlichen Ergänzungsprüfung deutlich verbessern muss, um die Abschlussprüfung doch noch zu bestehen.

3.3. Konkrete Umsetzung der Vorgaben in den Prüfungsaufgaben

Die erste Abschlussprüfung nach den neuen Regelungen findet voraussichtlich 2025/2026 statt. Details zur Ausgestaltung von Prüfungsfragen befinden sich somit noch in der Entwicklung. Daher ist auch unklar, wie genau eine solche Prüfung demnächst konkret aussehen wird. So ist beispielsweise noch keine Übungsklausur von den Steuerberaterkammern veröffentlicht worden. Erste diesbezügliche Einblicke sind aber bereits 2024 zur Zwischenprüfung zu erwarten (für die auf zwei Jahre verkürzten Ausbildungsgänge).

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4. Steuerfachangestellte: Änderungen bezüglich Karrierechancen

Um weitere Anreize für den Beruf Steuerfachangestellte für junge Menschen zu schaffen, umfassen die hier angesprochenen Änderungen auch Regelungen zu beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten. So hat man die Voraussetzungen vereinfacht, die die Zulassung zu Prüfungen hinsichtlich weiterer Fachspezialisierungen regeln, inklusive die Zulassung zum Steuerberaterexamen. So können Steuerfachangestellte nach dreijähriger Berufspraxis eine Prüfung ablegen zum Fachassistenten Lohn und Gehalt oder Land- und Forstwirtschaft oder Rechnungswesen und Controlling sowie zum Bilanzbuchhalter und, ganz neu, Fachassistent IT, der sogar Quereinsteigern offensteht. Damit sind die beruflichen Aufstiegschancen mit einer Ausbildung für Steuerfachangestellte deutlich besser als in vielen anderen Ausbildungsberufen, zumal diese in der Steuerberatungsbranche auch mit einem dualen Studium kombinierbar ist.

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5. Neue Regeln zur Ausbildung Steuerfachangestellte – Fazit

Mit den Änderungen zur Ausbildung als Steuerfachangestellte haben sich einige Aspekte neu sortiert. Inhaltlich wurden sowohl der Rahmenlehrplan als auch die Prüfungsordnung insbesondere im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitsrealität von Steuerfachangestellten angepasst. Schließlich ist allein mit dem erforderlichen steuerlichen Fachwissen heutzutage kaum noch ein Einstieg in die laufende Steuerberatung möglich.

Begleitet werden die Änderungen durch Vorschriften zur Anwendung der Neuerungen. So hat man bestimmt, dass für alle, die sich zum Zeitpunkt der Einführung der Neuerungen bereits in Ausbildung befunden haben, weiterhin die alten Regeln gelten. Auch die Abschlussprüfungen erfolgen für sie nach den bisherigen Regelungen. Dies gilt auch, wenn jemand eine Prüfung im darauffolgenden Jahr statt im eigentlichen Abschlussjahr ablegt. Das schont sowohl Personen, die die Prüfung wiederholen als auch krankheitsbedingt der eigentlichen Prüfung fernbleiben. Denn andernfalls könnten sie durch die Umstellung benachteiligt sein. Eine derart tiefgreifende Änderung in den Lern- und Prüfungsgewohnheiten ist aber niemanden zuzumuten. Daher wird es für eine Übergangszeit von mehreren Jahren zwei parallele Prüfungsverfahren basierend auf der alten und der neuen Prüfungsordnung geben.

Letztendlich sollen vor allem angehende Steuerfachangestellte nach ihrer Ausbildung von den Innovationen profitieren, sicher aber auch die Steuerberatungskanzleien, in denen sie zukünftig arbeiten werden. Denn eine praxisorientierte Ausbildung ist in der heutigen Arbeitswelt von Steuerfachangestellten wichtig. Dabei gehört der Beruf Steuerfachangestellte mit zu jenen, die mangels Interesse bei jungen Menschen immer weiter an Attraktivität verloren haben. Das merkt man auch an der stetig steigenden Nachfrage durch Steuerberatungskanzleien am Arbeitsmarkt. Profiteure sind folglich junge Steuerfachangestellte. Ihnen stehen Tür und Tor offen: gute Verdienstmöglichkeiten, spannende, herausfordernde, abwechslungsreiche Aufgaben, die sich gut strukturieren lassen und vielversprechende Karriereaussichten mit der ultimativen Option zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater aufzusteigen.


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Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für Steuergestaltungen

Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltungen werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (6) Steuerplanung“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung: