Lohnbuchhaltung & Gehaltsabrechnung

mit DATEV

Lohnbuchhaltung & Gehaltsabrechnung

Die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung gehört zu der Finanzbuchhaltung eines Unternehmens. Die Buchhaltung der Löhne muss sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hierfür bieten wir Ihnen den vollen Umfang der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Unser Video:
Digitalisierung der Lohnbuchhaltung

Christoph Juhn und Adem Demir erklären in diesem Video, wie Sie ihre Lohnbuchhaltung und Personalverwaltung digital mit DATEV Unternehmen Online machen können.

An unserem Bonner Kanzleistandort in der Meckenheimer Allee 148 (in unmittelbarer Nähe zum Poppelsdorfer Schloss in Bonn) haben wir unsere Lohnabteilung. Hier erbringen wir für unsere Mandanten umfassende Lohndienstleistungen, wie beispielsweise:

Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wir übernehmen für Sie die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen branchenübergreifend und mit höchster Professionalität. Spezielle Lohnabrechnungen wie beispielsweise Baulohn sind selbstverständlich in unserer umfangreichen Dienstleistung inkludiert.

Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen der Arbeitnehmer

Zur Vereinfachung übernehmen wir ebenfalls An-, Ab- und Ummeldungen Ihrer Mitarbeiter.

Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale der jeweiligen Arbeitnehmer ist selbstredend in unserer Dienstleistung enthalten.

Führung der Lohnkonten

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Lohnkonto einzurichten und kalenderjährlich zu pflegen. Jedes einzelne Lohnkonto enthält sämtliche Informationen über die steuerlichen Abzugsmerkmale und dient auch als Prüfungsgrundlage für betriebliche Prüfungen seitens der Sozial- oder Rentenversicherungsträger.

Haben Sie Fragen zur
Übernahme Ihrer Lohnbuchhaltung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

Beratung zur optimalen Gestaltung der Lohn- und Gehaltszahlungen

Gehaltserhöhungen können der Motivation Ihrer Arbeitnehmer beitragen, jedoch ist der Nettoertrag aus der Gehaltserhöhung meist viel geringer, als sich die Arbeitnehmer erhoffen.

Aus diesem Grund bieten wir eine umfassende optimale Steuergestaltung zu Lohn- und Gehaltsabrechnungen an, mit der nicht nur Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn erhalten, sondern auch der Arbeitgeber niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und somit auch niedrigere Gesamtkosten erreichen.

Unsere steuerliche Gestaltung wird individuell den Wünschen und Eigenschaften der Unternehmen und Arbeitnehmern zugeschnitten.

Teilnahme und Beistand bei Versicherungsprüfungen und Lohnsteuerprüfungen

Eine Betriebsprüfung sowohl seitens der Versicherungsträger als auch des Finanzamtes bewirkt einen tiefen Einblick in die Unternehmen, dass bei Eintreten einer großen Beanstandung von essenzieller Bedeutung für den Fortbestand sein kann. Die professionelle und hochsensible Vorbereitung für die jeweiligen Prüfungen sowie die Teilnahme ist in unserem opulenten Service inbegriffen.

Digitale Verteilung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Aufgrund des technischen Höchstmaßes unserer Kanzlei bieten wir für Arbeitgeber die digitale Verteilung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen an Ihre Arbeitnehmer an. Dies bietet große Vorteile und Euphorie für Sie und Ihre Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können die Dokumente zehn Jahre lang im Portal einsehen und können zusätzlich Ihre betrieblichen Reise- und Beleginformationen online im Portal erfassen. Die erfassten Daten stehen daraufhin in Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung, die wir dann für die nächste Abrechnung berücksichtigen. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel zur digitalen Buchhaltung.


Steuerberater für Lohn- und Gehaltsabrechnung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Unsere Mandanten schätzen unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung inkl. der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
  2. Anfertigung von Lohnabrechnungen
  3. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  4. Beratung, Einrichtung und Nutzung von DATEV Unternehmen online für eine Digitale Buchhaltung
  5. Regelmäßige laufende Beratung im Unternehmensteuerrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Standort
Köln

image Telefon: 0221 999 832-10 E-Mail: office@juhn.com Mo.-Fr.: 8:30 bis 18:00 Uhr

Standort
Düsseldorf

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Standort
Frankfurt

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Standort
Bonn

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Standort
Dubai

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Telefon-/ Videokonferenz

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