Nachtigallensteuer

eine Lenkungs- und Erdrosselungssteuer

Nachtigallensteuer – eine zu Recht ausgestorbene Steuer

Im 18. und 19. Jahrhundert war die Haltung von Singvögeln in Deutschland sehr beliebt. Insbesondere die Nachtigall genoss wegen ihres melodiösen Gesangs große Beliebtheit. Daher führten verschiedene deutsche Staaten und Gebiete eine Nachtigallensteuer ein. Damit sollte der Fang und die Vermarktung der Singvögel zurückgedrängt werden. Er hatte nämlich im Laufe der Zeit überhand genommen. Der solcherweise zu erzielende Schutz der Nachtigall war aber weniger Ausdruck eines frühen Tierschutzgedankens gewesen. Vielmehr waren die Vögel als natürliche Fressfeinde von Schädlingen in der Landwirtschaft von Bedeutung. Entsprechend hoch fiel die Besteuerung aus, sodass man von einer Erdrosselungssteuer sprechen kann. Daher hatten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts andere Vogelarten den Platzt der Nachtigall als Ziervogel eingenommen. Denn Papageien und Kanarienvögel waren als Exoten in deutschen Stuben bald deutlich beliebter.

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Inhaltsverzeichnis


1. Nachtigallensteuer – Einleitung

Die Nachtigall ist als Singvogel weithin für ihren besonders klangvollen Gesang bekannt. In der Natur ist sie recht weit verbreitet. Als Zugvogel brütet sie im Sommerhalbjahr in Mittel- und Südeuropa bis nach Zentralasien, bevorzugt dort dichtes Gebüsch. Im Winterhalbjahr zieht es die Nachtigall nach Afrika in Regionen nahe dem Äquator. Das Äußere der Nachtigall ist unauffällig: sie ist etwa so groß wie eine Amsel und trägt ein braunes Federkleid, wobei es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gibt.

Soweit ist die Nachtigall also kaum als besonders zu charakterisieren, doch mit ihrem Gesang gleicht sie diese Unauffälligkeit mehr als aus. Einerseits ist sie einer der wenigen Vögel, die nachts mit ihrem Gesang um Brutpartner werben (nur die männliche Nachtigall singt; tagsüber singt sie auch, um ihr Revier zu markieren). Andererseits ist das Gesangsrepertoire der Nachtigall unglaublich groß – sowohl was die Höhe der unterschiedlichen, ebenfalls sehr variablen Töne angeht, als auch die Abfolge, die mal in Strophen, mal hoch kreativ und spontan erklingt. Über etwa 200 solcher Gesangskomponenten kann eine Nachtigall verfügen, und sie lehrt sie sogar ihrem Nachwuchs.

Durch ihren außergewöhnlichen Gesang hat die Nachtigall schon zu allen Zeiten Menschen vieler Kulturkreise fasziniert. Doch führte dies im ausgehenden Mittelalter in Deutschland dazu, dass man sie fing und als Ziervogel zuhause in Käfigen hielt, um sich ihres Gesangs zu erfreuen (freilich nur während der Paarungszeit).

2. Warum wurde die Nachtigallensteuer eingeführt?

Da die Nachtigall als Schädlingsbekämpfer in der Landwirtschaft ebenfalls hoch geschätzt war und die Bestände durch den im Laufe der Zeit zunehmenden Fang abnahmen, führten verschiedene Herrscher in den Deutschen Landen zuerst Strafen ein und später eine frühe Art Luxussteuer, nämlich die Nachtigallensteuer. Schließlich war es ja auch der Wille der jeweiligen Herrscher, dass die Nachtigallen und Strasser, eine mit der Nachtigall nahe verwandte Vogelart, auf die wir später noch zu sprechen kommen, geschützt werden, damit diese bei der Schädlingsbekämpfung ihre Wirkung entfalten konnten. Denn weniger Schädlinge bedeutete eine bessere Lebensmittelversorgung, was die Gefahr von Hungersnöten verringerte und somit auch die von Unruhen bis hin zu Umstürzen.

Dabei waren es insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in den Städten, die sich mit solchen Singvögeln ein Statusobjekt ins Haus holten. Aber auch Adlige hielten zu Prestigezwecken Nachtigallen. Sie verkörperten als Symbol für das Schöne nämlich auch den ästhetischen Anspruch ihrer Besitzer. Dass dies zulasten der Natur und der Landwirtschaft ging, war den gehobenen Schichten entweder unbekannt oder zu unbedeutend vorgekommen. Was sollte es schon ausmachen, dass man ein oder zwei Nachtigallen hielt? Es gab doch sicher genug auf der Welt. Die paar Vögel würden schon keinen Unterschied ausmachen; eine Ansicht, die uns heutzutage noch immer vertraut vorkommt.

Tja, die damals Herrschenden waren vom Gegenteil überzeugt. Sie reagierten mit einer zu jener Zeit geradezu modernen Weitsicht und führten eine dem Naturschutz dienende Steuer ein. Über diese Nachtigallensteuer wollen wir nun kurz berichten.

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3. In welchen Staaten gab es eine Nachtigallensteuer?

Heutzutage mag die Nachtigallensteuer wie eine Kuriosität des Steuerrechts erscheinen. Aber im 19. Jahrhundert war sie in Deutschland durchaus weit verbreitet. Gewiss, es gab regionale Unterschiede, denn jeder Staat gestaltete die Nachtigallensteuer nach eigenen Vorstellungen, sodass es keine anderen wesentlichen Überschneidungen gab als den Umstand der Haltung einer Nachtigall.

Als erster Staat führte Sachsen-Weimar-Eisenach schon 1777 eine Nachtigallensteuer ein. Jedoch war die Höhe der Abgabe viel zu gering, um die Haltung von Nachtigallen einzudämmen. Mangels abschreckender Wirkung der Steuer dauerte es somit noch einige Jahrzehnte, bis ein anderer Staat, nämlich die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die Nachtigallensteuer mit größerer Wirkung einführte. Sie betrug ab dem Jahr 1802 einen Dukat jährlich (ca. 3,125 Taler). Der heutige Gegenwert dürfte in der Größenordnung von etwa EUR 150 liegen. Dabei war dies zur damaligen Zeit deutlich mehr wert, weil man viel länger arbeiten musste, um eine vergleichbare Vergütung zu erhalten.

1807 folgte das Großherzogtum Berg mit einer Nachtigallensteuer von zwei Talern. Es folgten die Herzogtümer Sachsen-Coburg-Saalfeld (1809), Sachsen-Gotha (1820) und Sachsen-Meiningen (1826). Ebenfalls 1826 führte das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach die Nachtigallensteuer ein. Drei Jahre später folgte die Hansestadt Bremen. Auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, das Herzogtum Sachsen-Altenburg und das Königreich Preußen waren von der Idee angetan. Anhalt-Bernburg, Hessen, Nassau, Braunschweig, Schwarzburg-Rudolstadt und das Königreich Sachsen bildeten die Nachzügler, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Haltung von Nachtigallen besteuerten, oder dies zumindest beabsichtigten.

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4. Wie war die Nachtigallensteuer geregelt?

4.1. Wer hat die Nachtigallensteuer erhoben und wem kam sie zugute?

Bedingt durch die vielen Staaten, in denen die Nachtigallensteuer im Laufe der Zeit erhoben wurde, ist keine einheitliche Besteuerung erfolgt. Dennoch sind gewisse Aspekte besonders interessant. So hatte man etwa in Preußen auf eine staatliche Gesetzgebung verzichtet und statt dessen die Abgabe den Kommunen überlassen. In den meisten anderen Staaten war dies allerdings eine staatliche Steuer.

Weiterhin kam die Nachtigallensteuer in den verschiedenen Staaten unterschiedlichen Institutionen zugute. So ordnete das Herzogtum Sachsen-Coburg-Saalfeld die Nachtigallensteuer bis 1809 der Landes- und Kriegskasse zu. Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen bestimmte hingegen, dass die dort tätigen gemeinnützigen Frauenvereine über diese Mittel verfügen sollten. Auch Armenkassen profitierten von den Einnahmen aus der Nachtigallensteuer.

4.2. Steuervermeidungsstrategien

Interessant ist auch die Erhebung. Anfangs hatte man als Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr bestimmt. Da aber die Singvögel erst ab Mai mit ihrer Balz anfingen, hatten viele Vogelhalter ihre Vögel vor Jahresfrist einfach getötet, um der Besteuerung zu entgehen. Schließlich konnten sie ja bis zum Frühling warten, um sich dann eine neue Nachtigall zu kaufen. Selbstverständlich kam diese Steuervermeidung auch der Obrigkeit zu Ohren, sodass sie später den Besteuerungszeitraum zum 1. Mai beginnen ließ.

Außerdem gab es mitunter auch Klärungsbedarf hinsichtlich des Steuerobjekts. Denn zunächst betraf die Nachtigallensteuer nur die Haltung von Nachtigallen. Da aber manche Bürgerhaushalte, die sich zwar mit einem Prestigevogel schmücken, dafür aber weniger ausgeben wollten, sich stattdessen einen Strasser in einen Käfig setzten, kam bald die Frage auf, ob diese „Steuergestaltung“ die Nachtigallensteuer vermeiden würde. Doch die Obrigkeit sah keinen Sinn darin, den einen Nutzvogel durch einen anderen im Bereich der Schädlingsbekämpfung zu verlieren. So galt die Nachtigallensteuer später für beide Vogelarten. Dies war schon allein deshalb sinnvoll, weil man die beiden Vogelarten rein vom Äußerlichen her nur schwer unterscheiden kann.

4.3. Steuerhinterziehung

Apropos Steuervermeidung, wo die ist, lauert auch schon die Steuerhinterziehung. Zwar musste man in diversen Staaten jährlich die Haltung einer Nachtigall steuerlich anmelden, doch wer würde einem schon auf die Schliche kommen, wenn man dies verheimlichte? Falsch gedacht: die Nachtwächter, die durch die Straßen der Städte patrouillierten, waren angehalten, den Gesang von Nachtigallen aus den von ihnen bewachten Häusern zu melden. Zudem gab es etwa in Schwarzburg-Sondershausen die Möglichkeit, einen Steuerhinterzieher zu „verpfeifen“. Dabei erhielt ein Denunziant ein Drittel der Strafe zugesprochen, wobei die Strafe für Steuerhinterziehung in Bezug auf die Nachtigallensteuer mit zehn Talern recht hoch war. Insbesondere missgünstige Nachbarn rieben sich da gerne die Hände.

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7 Prominente deutsche Steuerhinterzieher

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5. Wie es mit der Nachtigallensteuer zu Ende ging

5.1. Aufkommende exotische Konkurrenz

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm die Bedeutung der Nachtigall als Ziervogel allmählich ab. Das lag wohl weniger an der Wirkung der Nachtigallensteuer als vielmehr am Aufkommen von Alternativen für die Nachtigall. So kamen nach und nach immer mehr exotische Vögel nach Deutschland, Papageien und Kanarienvögel etwa. Mehr noch, diese Alternativen ließen sich relativ leicht und in Massen züchten, sodass man den Vogelfängern, die bislang den Markt mit Nachschub an Nachtigallen versorgten, große Konkurrenz schuf. Aus dieser Zeit stammt auch der weithin bekannte Harzer Roller, der in der namengebenden Region besonders intensiv gezüchtet wurde.

Die Nachtigallensteuer war dennoch von einer gewissen Wirksamkeit, weil sie ein zusätzlicher Grund war, statt einer Nachtigall einen kostengünstigeren Kanarienvogel anzuschaffen. Schließlich war die Lebenserwartung einer Nachtigall selbst unter günstigen Umständen auf acht Jahre beschränkt. Ein Kanarienvogel kann hingegen je nach Art bis zu 20 Jahre in Gefangenschaft leben. Außerdem singen einzeln gehaltene männliche Kanarienvögel ganzjährig, sodass sich ihre Besitzer stets an ihnen erfreuen können.

5.2. Die Nachtigallensteuer als frühes Beispiel für eine Erdrosselungssteuer

Schließlich waren Nachtigallen aus der Mode gekommen. Obschon keine Nachtigallensteuer mehr anfiel, blieb die Steuer präventiv weiterhin in Kraft. Dies wird als Beispiel für eine Erdrosselungssteuer angeführt (kein Wortspiel in Anspielung auf die Drossel). Hinzu kam Ende des 19. Jahrhunderts – inzwischen war Deutschland zum Kaiserreich zusammengewachsen -, dass die einheimische Vogelwelt unter Schutz gestellt wurde. Damit war auch die Haltung von Nachtigallen letztendlich verboten.

5.3. Bedeutung der Nachtigallensteuer in unserer Zeit

Anekdotisch ist noch zu ergänzen, dass die Nachtigallensteuer vor einigen Jahren als Sinnbild für eine abwegige Steuer Verwendung fand. Dabei ist unklar, ob die Nachtigallensteuer tatsächlich ohne Wirkung war, denn die aufkommenden Alternativen zur Nachtigall sowie die ersten Vogelschutzbestimmungen haben das wahre Ausmaß der Wirksamkeit verschleiert.

Wichtiger ist wohl eher die Lehre, dass die Lenkungswirkung als Grund für das Erheben von Steuern schon im 18. und 19. Jahrhundert weit verbreitet war, somit kein Alleinstellungsmerkmal moderner Fiskalpolitik ist.


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