Tipps zum schriftlichen Steuerberaterexamen – worauf es ankommt
Wer Steuerberater werden möchte, muss eine Prüfung in mehreren Schritten ablegen. Eine gute Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung kann helfen, die schriftlichen Aufgaben zu meistern. Daher sind spezifische Tipps zum schriftlichen Steuerberaterexamen sehr wertvoll. Zum Beispiel sollte man bei den Aufgaben zum Abgabenrecht zunächst einmal den Text überfliegen, um sich einen Überblick über den größeren Zusammenhang zu verschaffen. Mit diesem Grundwissen ist man dann in der Lage, um im Text die zur Lösung erforderlichen Sachverhalte zu erfassen. Bei anderen Aufgaben, etwa zum Umsatzsteuerrecht, die in mehrere eigenständige Unterpunkte gegliedert sind, macht es hingegen Sinn, die Punkte einzeln anzugehen. Hier geht es also ohne Querlesen schneller. Außerdem erhält man bei der Klausur zum Bilanzrecht mehr Punkte für eine Begründung als für den daraus folgernden Buchungssatz.
Unsere Kanzlei unterstütz angehende Steuerberater auf verschiedene Arten und Weisen. Dadurch versuchen wir einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Berufs Steuerberater zu leisten. Aufgrund der aktuellen Relevanz haben wir mehrere Beiträge zum Thema Steuerberaterexamen publiziert:
Datum |
Thema |
10. August 2021 |
Steuerberaterprüfung 2020: Das kam in den Klausuren dran |
20. August 2021 |
Schriftliche Steuerberaterprüfung: Vorbereitung Erfolgsquote & Notenspiegel |
29. September 2021 |
Tipps zum schriftlichen Steuerberaterexamen – worauf es ankommt (dieser Beitrag) |
Unser Video: Das Steuerberaterexamen aus Sicht eines Prüfers: Infos, Tipps & Einsichten
In diesem Video interviewen wir einen Steuerberaterprüfer, der seine Einsichten zur Steuerberaterprüfung darlegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbereitung ist das Α und Ω beim Steuerberaterexamen
Wer Steuerberater werden möchte, muss in aller Regel ein umfangreiches Steuerberaterexamen bestehen. Dazu zählt zunächst eine schriftliche Prüfung, die alljährlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der ersten Oktoberwoche stattfindet. Neben der grundlegenden fachlichen Vorbereitung benötigt man aber auch noch andere Fähigkeiten, um die schriftliche Prüfung zu bestehen. Praktische Tipps, insbesondere zum schriftlichen Steuerberaterexamen, sind daher ein weiterer hilfreicher Pfeiler bei der Vorbereitung. Dazu zählen Hinweise zum Lesen der Aufgabentexte. Weiterhin sollte man wissen, wie man die Antworten strukturiert. Aber auch die Form der eigenen Antworten ist wichtig. Schließlich nehmen neben der korrekten Antwort auch viele andere Faktoren darauf Einfluss, ob die korrigierenden Prüfer die Antworten wie gewünscht mit den dafür vorgesehenen Punkten honorieren.
Weil uns der Nachwuchs an jungen Steuerberatern besonders am Herzen liegt, haben wir hier eine Auswahl der wichtigsten Tipps zum schriftlichen Steuerberaterexamen zusammengetragen. Wer also in näherer Zukunft das schriftliche Steuerberaterexamen ablegen möchte, sollte sich mit unseren Tipps vertraut machen. Schließlich kommt es bei den Klausuren zur schriftlichen Prüfung auf jede einzelne Minute der sechs zur Verfügung stehenden Stunden an.
Da sich die Bearbeitung der einzelnen Aufgabenbereiche mitunter stark unterscheiden kann, gliedern wir unseren Beitrag nach den Fachgebieten, die an den drei Klausurtagen im Steuerberaterexamen drankommen. Dabei geben wir selbstverständlich nur solche Tipps zum Steuerberaterexamen, die allgemeiner Natur und legal sind.
2. Tipps zum Steuerberaterexamen: Tag 1
2.1. Tipps zum Aufgabenbereich Abgabenrecht
2.1.1. Zeitmanagement ist wichtig
Die Prüfungsaufgaben zur Abgabenordnung gehören sehr oft zu den umfangreichsten der drei Steuerberaterprüfungsklausuren. Dies gilt vor allem für den Textabschnitt, der den Sachverhalt umschreibt. Entsprechend schnell kann hier die zur Bearbeitung verfügbare Zeit knapp werden. Daher ist ein straffes Zeitmanagement bei diesem Aufgabenteil besonders wichtig.
2.1.2. Form der Antworten ist wichtig
Ebenfalls von Bedeutung ist beim Abgabenrecht die Form der Beantwortung. Denn hierbei besteht oftmals die Forderung nach einer Beantwortung im Gutachterstil. Also sollte man einen einleitenden Satz zum Ziel des hier durchgeführten Verfahrens zur Prüfung des Sachverhalts voranstellen („Zu prüfen ist…“). Ferner sollte man auch die übrige Antwort stets in vollständigen Sätzen ausformulieren. Um sich mit diesem Stil vertraut zu machen, empfehlen wir das Studium der Musterlösungen vergangener Steuerberaterprüfungen.
2.1.3. Die Vorgehensweise ist wichtig
Ein weiterer Tipp zum Aufgabenbereich rund um das Abgabenrecht ist, dass man genau liest, was Inhalt der Aufgabenstellung ist. Ebenso sollte man die Bearbeitungshinweise beachten. Dadurch weiß man beim darauffolgenden Studium der Sachverhalte, worauf man achten sollte. Macht man dies in umgekehrter Reihenfolge, riskiert man den Nachteil, dass das Gehirn noch keine Gelegenheit hatte, um die zu beantwortenden Aufgaben mit den jeweiligen Sachverhalten zu verknüpfen. Dadurch könnte dann ein nochmaliges Lesen des Textes erforderlich sein. Aus Zeitgründen sollte man das aber besser vermeiden. Außerdem kann sich das Gehirn ohne Vorkenntnis der Aufgabenstellung durch Lesen der Sachverhalte dazu verleiten lassen sich unwichtige Aspekte als bedeutsam zu merken. Dadurch kommt es oft dazu, dass Kandidaten Antworten liefern, die in keinem Zusammenhang zur Aufgabenstellung stehen.
Der nächste Tipp mag in Anbetracht dessen, dass für das Lesen des Textes eh schon relativ wenig Zeit zur Verfügung steht, eher widersinnig erscheinen. So empfehlen wir zunächst den Text nur kurz zu überfliegen. Auf diese Weise gewinnt man einen ersten Eindruck über die hier wirkenden Zusammenhänge. Hat man die Situation erfasst, sollte man den Text nun gründlich durchlesen. Dabei sollte man sich die tatsächlich gestellten Aufgaben vergegenwärtigen. Mit diesem Fokus sollte man den Text nach den für die Beantwortung relevanten Stellen scannen und beim Lesen auch die entsprechenden Stellen mit einem Textmarker kenntlich machen. Würde man hingegen ohne Vorkenntnis der Aufgabenstellung den Text lesen, dann bestünde das Risiko, dass man Passagen markiert, die für die Bearbeitung irrelevant sind. Folglich könnte auch dies dazu führen, dass man am Thema vorbei antwortet.
2.2. Tipps zum Aufgabenbereich Umsatzsteuerrecht
Auch beim Aufgabenteil zum Umsatzsteuerrecht sollte man zuerst die Aufgaben und die Hinweise erfassen. Dabei sollte man insbesondere darauf achten, dass man Aspekte, die als gegeben gelten, bei der Beantwortung keiner überflüssigen Würdigung unterzieht; das bringt keine Punkte, kostet aber Zeit. Danach liest man sich einmal kurz alle Einzelsachverhalte durch. Dabei sollte man darauf achten, ob irgendwo Aspekte integriert sind, die bei einem anderen Sachverhalt von Bedeutung sein könnten.
Anschließend kann man die Beantwortung der einzelnen Unterpunkte angehen. Hierbei besteht insofern ein großer Unterschied zum Aufgabenteil Abgabenrecht, als die Sachverhalte zumeist in sich abgeschlossen sind. Dies sollte man ausnutzen, um möglichst kurze, maßgeschneiderte Antworten zu verfassen.
Dennoch sollte man darauf achten, ob eine Prüfung der Unternehmereigenschaft stattfinden soll. Ist dies der Fall, erläutert man dies kurz als einleitenden Satz unter Nennung der einschlägigen Rechtsnorm. Darauf folgen dann die Antworten zu den einzelnen Textziffern. Dabei kann man praktischerweise nach dem gängigen umsatzsteuerlichen Prüfungsschema vorgehen.
2.3. Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuerrecht sowie Bewertungsrecht
Der dritte Teil der gemischten Klausur ist ebenfalls anhand eines Prüfungsschemas zu bearbeiten. Doch sollte man auch hier zunächst die Aufgabenstellung samt Hinweisen sowie den Sachverhalt erfassen. Anschließend empfehlen wir einleitend allgemein auf die Steuerpflicht einzugehen. Auf dieser Basis arbeitet man dann die einzelnen Textziffern gemäß dem Prüfungsschema ab.
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3. Tipps zum Steuerberaterexamen: Tag 2
Am zweiten Tag fragt die Steuerberaterprüfung das Wissen der Kandidaten zum Ertragsteuerrecht ab. Dabei findet in der Regel eine Unterteilung in einen Teil zur Einkommensteuer und einen zur Körperschaftsteuer statt. Fragen, die die Gewerbesteuer betreffen, können sowohl in dem einen als auch im anderen Teil aufkommen. Entsprechend sollte man die Zeiteinteilung zur Beantwortung vornehmen.
Auf jeden Fall sollte man auch hier die Aufgabenstellung sowie die dazugehörigen Hinweise als erstes zur Kenntnis nehmen, bevor man anschließend die Sachverhalte liest. Denn auch hier kommt es darauf an, dass man die Zuordnung der wesentlichen Aspekte möglichst rasch erfasst. Dies hilft dann gleich darauf beim Beantworten der Fragen.
3.1. Tipps zum Aufgabenbereich Einkommensteuer
Bei Aufgaben zur Einkommensteuer sollte man gleich zu Beginn darauf achten, wie weit die Berechnung im Rahmen des Besteuerungsschemas laut Aufgabenstellung gehen soll. Zur Ermittlung der Summe der Einkünfte ist auch die Unterscheidung zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften immens wichtig. Was Steuerberaterprüfer ebenfalls wohlwollend zur Kenntnis nehmen, ist, dass die Berechnung der einzelnen Einkunftsarten der Reihenfolge ihrer Behandlung im Einkommensteuergesetz folgt. Dazu empfehlen wir für jede Einkunftsart, für die man eine Berechnung vornehmen soll, eine eigenes Blatt Papier zu verwenden. Dies trennt die Lösung von den anderen Einkunftsarten optisch und bietet bei eventuellen späteren Korrekturen oder Ergänzungen den Raum dazu. Auf diese Weise kann man stets eine Übersichtlichkeit gewährleisten, die vor Missverständnissen auf Seite der Prüfer vorbeugt. Außerdem ist bei einer Zusammenveranlagung zu beachten, dass man dabei für beide Beteiligten die Berechnung bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte getrennt vornimmt. Erst an dieser Stelle rechnet man dann mit der gemeinsamen Summe weiter.
Für gewöhnlich fordert die Aufgabenstellung eine Bewertung der Steuerpflicht sowie der Veranlagungsart. Ein weiterer Aspekt, der ebenfalls vor der Berechnung der Einkünfte einen eigenen Satz verdient, betrifft den Progressionsvorbehalt. Gehört es zum Aufgabenumfang, tarifliche Besonderheiten zu würdigen, so braucht man hierzu neben einer Einschätzung auf Basis der einschlägigen Paragraphen zumeist keine Berechnung vorzunehmen.
Worauf es ebenfalls recht oft im Aufgabenteil zur Einkommensteuerrecht ankommt, ist die Feststellung einer eventuell vorhandenen Betriebsaufspaltung oder einer Realteilung. Allerdings muss man den Sachverhalt zumeist nach den einschlägigen Hinweisen durchforsten, um sie in einem zweiten Schritt würdigen zu können.
3.2. Tipps zum Aufgabenbereich Körperschaftsteuer
Auch bei der Körperschaftsteuer sollte man darauf achten, ob eine Würdigung der Steuerpflicht erforderlich ist. Daneben ist auch hier die Beachtung der Aufgabenstellung sowie der begleitenden Hinweise von Bedeutung. Erst mit diesem Fokus sollte man dann in das Studium der geschilderten Sachverhalte einsteigen. Selbstverständlich sollte man dabei nach Hinweise für verdeckte Gewinnausschüttungen suchen. Hat man welche gefunden, kann man diese am Rand markieren, sodass man sie später leichter wiederfindet.
Auch bei der Berechnung der Körperschaftsteuer gilt das Befolgen der allgemeinen Reihenfolge als Ausdruck des fachlichen Verständnisses der jeweiligen Prüfungsteilnehmer. Dabei ergibt sich die Reihenfolge aus den Körperschaftsteuerrichtlinien. Entsprechend sollte man auch die verdeckten Gewinnausschüttungen stets im jeweiligen Kontext bei der Berechnung anfügen. Hierzu ist wichtig, dass man auch genau ausführt, anhand welcher Kriterien man die verdeckte Gewinnausschüttung erkannte. Dazu zählt auch die Unterscheidung zwischen Gewinnminderung und verhinderter Gewinnmehrung. Ferner sollte man Gewinnkorrekturen getrennt abhandeln. Die innerbilanziellen Korrekturen haben dabei Vorrang.
3.3. Tipps zum Aufgabenbereich Gewerbesteuer
Je nachdem in welchem Aufgabenteil die Berechnungen zur Gewerbesteuer integriert sind, muss man diese selbstverständlich dort als zusätzlichen Aspekt einfügen. Grundlage ist natürlich das zu versteuernde Einkommen. Dies sollte man also bereits berechnet haben. Wenn jedoch die Zeit knapp wird, dann kann man auch mit einer geschätzten Zahl arbeiten, denn solange der Rechenweg richtig ist, bekommt man immerhin einen Teil der zu vergebenden Punkte. Dieses Prinzip gilt übrigens auch für alle anderen Berechnungen beim schriftlichen Steuerberaterexamen.
Eine strukturierte Bearbeitung ist auch bei der Berücksichtigung der Hinzurechnungen und Kürzungen sinnvoll. Selbstverständlich sollte man dabei die Bearbeitung in der Reihenfolge vornehmen, wie sie im Gewerbesteuergesetz erscheint. Dazu empfehlen wir, dass man schon beim Durchlesen der Sachverhalte die relevanten Positionen mit der jeweiligen Nummer und dem dazu passenden Buchstaben des maßgebenden Paragraphen markiert. Auf diese Weise kann man später die Bearbeitung der Hinzurechnungen und Kürzungen in der vorgesehenen Reihenfolge ausführen. Der Vorteil dabei ist, dass dies deutlich schneller geht und man so Zeit spart. Und auch für diese Berechnungen sollte man für die jeweiligen Hinzurechnungen und Kürzungen ein eigenes Blatt verwenden.
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4. Tipps zum Steuerberaterexamen: Tag 3
4.1. Tipps zum Steuerberaterexamen: Struktur der Aufgabenstellung
Bilanzsteuerrecht ist Inhalt der Klausur am dritten Tag. Dabei geht es in der Regel um die Bilanz je einer Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft sowie eines Einzelunternehmens. Ähnlich wie beim Aufgabenteil zur Umsatzsteuer ist jener zum Bilanzsteuerrecht so strukturiert, dass jede Textziffer einen jeweils eigenen Sachverhalt darstellt. Entsprechend differenziert kann man dann die Bearbeitung vornehmen. Dennoch kann es auch hier sinnvoll sein, wenn man zuerst die Aufgabenstellung sowie die Hinweise erfasst, bevor man sich die Sachverhalte durchliest.
4.2. Strikte Unterscheidung zwischen Handelsrecht und Steuerrecht
Selbstverständlich muss man hierbei zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz unterscheiden. Doch kann es sinnvoll, weil zeitsparend sein einen Sachverhalt gleichzeitig aus handelsrechtlicher wie auch aus steuerrechtlicher Sicht abzuhandeln. Dabei kommt es eben darauf an durch Verwendung der jeweils passenden Fachwörter den Prüfern zu signalisieren, dass man durchaus die Fähigkeit besitzt, zwischen beiden Buchungskreisen souverän zu unterscheiden. Zum Beispiel kann man dies durch Verwendung der Begriffe Vermögensgegenstand bei handelsrechtlichem und Wirtschaftsgut bei steuerrechtlichem Zusammenhang demonstrieren. Ergänzend kann man dazu die passenden Rechtsnormen aus dem HGB und EStG zitieren. Zwar haben wir zuvor darauf hingewiesen, dass Prüfer in der Regel gerne eine Strukturierung der Antworten durch strikte Trennung von Sachverhalten bevorzugen, doch ist dies in dieser Klausur weniger relevant. Das liegt daran, weil sich beide Buchungskreise ohnehin gegenseitig beeinflussen.
4.3. Tipps zum Steuerberaterexamen: Strukturierung der Antworten
Struktur kommt aber dennoch zur Anwendung. Man braucht sie nämlich, um die Sachverhalte entlang der Prinzipien zu würdigen, die der Bilanzierung zugrunde liegen. Also fängt man stets mit dem „Ansatz dem Grunde nach“ an und arbeitet dann das Schema ab. Dabei sollte man auf die Darstellung von Selbstverständlichkeiten verzichten, weil sie einerseits Zeit kosten und andererseits keine Punkte bringen.
Für Sonderbilanzen oder separate Gewinn- und Verlustrechnungen, um nur einige Beispiele zu nennen, sollte man übrigens am besten ein eigenes Blatt verwenden.
Ein weiterer Tipp zum Steuerberaterexamen: Bei Kapitalgesellschaften sollte man unbedingt auf latente Steuern achten, denn auch diese sind oft Gegenstand von Steuerberaterprüfungen.
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5. Allgemeine Tipps zum Steuerberaterexamen
Zum Abschluss geben wir noch einige Tipps zum Steuerberaterexamen, die bei allen drei Klausuren hilfreich sein können.
5.1. Tipps zum Steuerberaterexamen: Gründliche Vorbereitung
Zunächst empfehlen wir natürlich eine gute Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Das schließt sowohl eine fachliche Expertise als auch Übung zur praktischen Anwendung mit ein. Unter Übung verstehen wir hierbei im Hinblick auf die schriftliche Steuerberaterprüfung, dass man möglichst viele Übungsklausuren zur Vorbereitung schreibt; 50 Übungsklausuren gelten als gutes Richtmaß. Auf diese Weise kann man sowohl das zur Prüfung dringend erforderliche Zeitmanagement verinnerlichen und das Wahrnehmen der inneren Uhr trainieren, als auch eine möglichst zeitsparende Beantwortung der Aufgaben. Dazu zählt auch der Verzicht auf wenig informative Füllwörter (hier wäre „wenig informative“ ein schönes Beispiel dafür) sowie eine möglichst kurze Satzbauweise, die ohne Nebensätze auskommt.
5.2. Tipps zum Steuerberaterexamen: Praktische Hilfen
Ein weiterer Tipp zum Steuerberaterexamen, der ebenfalls beim Zeitsparen helfen soll, ist die Anschaffung eines eigenen Namensstempels. Statt den eigenen Namen auf jede Seite aufwendig schreiben zu müssen, kann man ihn rasch stempeln. Insbesondere bei langen Namen ist dies sinnvoll. Schließlich kommt es auf jede Sekunde an; das merkt man oftmals erst am Ende einer Klausur.
Auch das Markieren von Gesetzestexten sollte man optimieren. Ein Wust an Markierungen kann eher hinderlich als hilfreich sein. Eine Strukturierung der Markierungen nach eigenen Präferenzen ist dabei durchaus sinnvoll. Hierbei kann die Verwendung unterschiedlicher Farben eine von vielen Möglichkeiten darstellen.
Worauf man ebenfalls achten sollte, ist, dass man die richtige Ausstattung parat hat. Dazu gehört, dass man im Vorfeld nach einem Schreibgerät sucht, mit dem man möglichst ausdauernd und schnell schreiben kann, ohne dabei körperliche Einschränkungen zu erfahren. Dies sollte man am besten schon im Hinblick auf die Übungsklausuren herausfinden. Selbstverständlich sollte man auch an Ersatz denken und diesen bereitlegen, sodass man bei einem Ausfall ohne große Unterbrechung weiterschreiben kann.
Hilfreich kann auch die Verwendung von geläufigen Abkürzungen sein. Um jedoch Klarheit zu verschaffen und folglich Missverständnisse zu vermeiden, sollte man bei der jeweils erstmaligen Nutzung einer Abkürzung diese in Klammern dem ausgeschriebenen Wort hintanstellen.
5.3. Tipps zum Steuerberaterexamen: Umgang mit Fehlern und Stress
Entdeckt man einen Fehler und möchte man ihn korrigieren, so sollte man dies so effizient wie möglich machen. Ein einfaches Durchstreichen reicht da bereits. Dazu braucht man auch kein Lineal oder ähnliches. Auch sollte man vermeiden, dass man im eigenen Text durch wiederholtes Kritzeln auf einer Passage rumschmiert. Im Prüfungsstress kann das nämlich dazu führen, dass sich die Hand verkrampft. Die Folge hieraus kann dann sein, dass man danach weniger schnell schreibt.
Apropos Stress: ein guter Umgang mit Stress kann für viele Teilnehmer am Steuerberaterexamen ebenfalls eine sehr hilfreiche Sache sein. Wer sich der eigenen Souveränität sicher ist, der kann auch klarer denken. Folglich ist auch der Gedankenfluss rascher, in sich konsistenter, sodass Fehler weniger wahrscheinlich auftreten. Panik in Prüfungssituationen hat hingegen noch niemandem genützt.
5.4. Tipps zum Steuerberaterexamen: Prüfungserleichterung
Hilfreich mag auch unser letzter Tipp sein, wenn auch nur für bestimmte Teilnehmende am Steuerberaterexamen. Denn wer von einer gesundheitlichen Einschränkung betroffen ist, die dazu führt, dass man beim Schreiben mehr Zeit benötigt, kann einen Nachteilsausgleich in Form einer Prüfungserleichterung beantragen. Dafür ist ein amtsärztliches Attest erforderlich, das bescheinigt, dass eine Einschränkung vorliegt, wie sie § 2 Absatz 1 SGB IX enthält.
Steuerberater für Unternehmensteuerrecht
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- Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
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GmbH & Co. KG
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Umsatzsteuer
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Lehrauftrag für Steuerrecht
Das Steuerberatermagazin, das der Fachverlag NWB herausgibt, veröffentlichte 2014 einen Artikel über die Vorteile, die junge Steuerberater beim Start ihrer Karriere bieten können. Hier schildert auch Christoph Juhn seine Einsichten in diesen faszinierenden Beruf:
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