Rechtsbehelfe im Steuerrecht
Das Wichtigste in Kürze
Rechtsbehelfe im Steuerrecht bieten dem Steuerpflichtigen wichtige Instrumente, um seine Rechte zu wahren und Entscheidungen der Finanzbehörden anzufechten. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Rechtsschutzes und tragen dazu bei, die Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit in steuerlichen Angelegenheiten sicherzustellen. Das Verständnis dieser Rechtsbehelfe ist entscheidend, um effektiv auf Entscheidungen der Finanzverwaltung reagieren zu können.
Welche Rechtsbehelfe gibt es im Steuerrecht?
Im deutschen Steuerrecht stehen den Steuerpflichtigen verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, um sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zu wehren. Diese Rechtsbehelfe sind wesentliche Instrumente, um die Rechte der Steuerpflichtigen zu wahren und die Korrektheit steuerlicher Verwaltungsakte zu überprüfen. Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht sind der Einspruch und die Klage.
Einspruch
Der Einspruch ist der am häufigsten genutzte außergerichtliche Rechtsbehelf im Steuerrecht. Er ist in den §§ 347 ff. der Abgabenordnung (AO) geregelt. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einem Steuerbescheid oder einem anderen Verwaltungsakt nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich beim Finanzamt einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Der Vorteil des Einspruchsverfahrens ist, dass es eine niedrigschwellige Möglichkeit bietet, eine Entscheidung der Finanzverwaltung überprüfen zu lassen. Zudem sind keine Gebühren für das Einspruchsverfahren zu entrichten. Das Finanzamt ist verpflichtet, den Fall vollumfänglich erneut zu prüfen und dabei auch neue Beweismittel und Argumente zu berücksichtigen. Endet das Einspruchsverfahren mit einer Entscheidung des Finanzamtes, die dem Steuerpflichtigen nicht zusagt, kann dieser gegen die Einspruchsentscheidung vor das Finanzgericht ziehen.
Klage
Die Klage ist der gerichtliche Rechtsbehelf, der folgt, wenn der außergerichtliche Einspruch nicht zur Zufriedenheit des Steuerpflichtigen gelöst wird. Klagen werden vor den Finanzgerichten erhoben. Auch hier beträgt die Frist für das Einreichen einer Klage einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung.
Es gibt verschiedene Arten von Klagen, darunter die Anfechtungsklage gegen Steuerbescheide und die Verpflichtungsklage, wenn das Finanzamt zum Beispiel untätig bleibt und keinen Steuerbescheid erlässt. Vor Einreichung einer Klage beim Finanzgericht muss in der Regel der Einspruchsweg ausgeschöpft worden sein, außer in Fällen, in denen dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Weitere Rechtsbehelfe im Steuerrecht
Neben dem Einspruch und der Klage gibt es noch weitere Rechtsbehelfe wie die Beschwerde gegen bestimmte Verwaltungsakte, die keine Steuerbescheide sind, oder der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wenn die sofortige Vollziehung eines Steuerbescheids unbillige Härten verursachen würde.