Bewertung von Unternehmen

steuerrechtliche Grundlagen & praktische Umsetzung

Unternehmensbewertung – steuerrechtliche Grundlagen und Methoden

Eine Unternehmensbewertung kann aus verschiedenen Anlässen erforderlich sein. Zum Beispiel kann der Verkauf eines Unternehmens oder die Aufnahme eines Investors anstehen. Weiterhin kann man eine Beteiligung von Mitarbeitern oder Familienmitgliedern beabsichtigen, was ebenfalls eine Unternehmensbewertung mit sich bringt. Außerdem benötigt man bei einem Erbfall oder einer Schenkung eine Unternehmensbewertung, um die entsprechende Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu bestimmen. Einen ganz ähnlichen Grund für eine Unternehmensbewertung kann auch eine Scheidung darstellen. Und möglicherweise wendet man bald wieder eine Unternehmensbewertung zur Berechnung einer Vermögensteuer an. So unterschiedlich die Gründe für eine Unternehmensbewertung sein mögen, so vielfältig sind auch die steuerrechtlichen Vorgaben und alternativen Methoden. Denn neben dem im Steuerrecht verankerten vereinfachten Ertragswertverfahren kommen noch das IDW S1-Verfahren sowie verschiedene Multiplikatormethoden in Frage. Doch um einen Mindestwert für ein Unternehmen zu bestimmen, ist ein anderes Verfahren erforderlich, nämlich das Substanzwertverfahren.

Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren vs. IDW S1 Gutachten

In diesem Video erklären wir, wann eine Unternehmensbewertung ansteht und welche Methoden man hierzu anwendet.

1. Unternehmensbewertung – Einleitung

Die Unternehmensbewertung ist ein Vorgang zur Ermittlung des Werts eines Unternehmens. Was so simpel in einem selbstverständlichen Satz zur Quintessenz der Bedeutung des Wortes Unternehmensbewertung kondensiert ist aber wesentlich komplexer. Ja, es ist sogar so raumgreifend, dass es den Rahmen dieses Beitrags sprengt. Deshalb vereinfachen wir das Ganze und konzentrieren uns bei der Untersuchung nach Sinn und praktischer Anwendung der Unternehmensbewertung auf einige wesentliche Kernpunkte. Wer darüber hinaus Näheres zur Unternehmensbewertung erfahren möchte, sei auf die begleitenden Spezialartikel zu den wichtigsten Verfahren zur Unternehmensbewertung verwiesen. Doch auch diese stellen nur einen Teil eines deutlich komplexeren, ja sogar wissenschaftlich weiterhin untersuchten Sachverhalts dar.

2. Steuerrechtliche Grundlagen zur Unternehmensbewertung

Wesentlich ist die Unternehmensbewertung insbesondere auch für steuerliche Zwecke. Denn auch bei der Erhebung gewisser Steuern steht der Wert eines Unternehmens im Vordergrund. Also hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit erkannt, gesetzliche Vorgaben zur Unternehmensbewertung zu erlassen. Andernfalls könnte man ja den Wert eines Unternehmens stets so angeben, wie es einem Steuerpflichtigen gerade am geeignetsten erscheint. Daher existiert mit dem Bewertungsgesetz im deutschen Steuerrecht ein eigenständiges Gesetz, das unter anderem die Bewertung von Unternehmen zum Inhalt hat. Das Bewertungsgesetz ist also die zentrale steuerrechtliche Vorschrift zur Bewertung von Vermögen im Allgemeinen. Folglich greifen bei Bedarf auch andere Steuergesetze auf die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zu. So auch bei der Unternehmensbewertung. Doch finden die Vorschriften des Bewertungsgesetzes nur dann Anwendung, wenn in den einzelnen Steuergesetzen keine eigenen Regelungen enthalten sind.

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3. Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Eine Unternehmensbewertung kann aus sehr vielen und sehr unterschiedlichen Anlässen erfolgen. Dabei geben wir hier nur einen allgemeinen Überblick. Wir denken jedoch, dass dieser Überblick bereits deutlich macht, wann eine Unternehmensbewertung erforderlich sein kann oder ist.

3.1. Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens

Wenn es ganz allgemein um einen Wert für einen Gegenstand geht, dann hat dies schon immer mit einem Tausch, also mit Handel in Verbindung gestanden. So ist es auch ganz selbstverständlich, dass wir die Unternehmensbewertung im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder Verkaufs an allererster Stelle nennen. Doch schon die praxisnahe Betrachtung, ob eine solche Transaktion als Share Deal oder als Asset Deal stattfinden soll, offenbart, dass man dabei unterschiedliche Kriterien anlegen kann. Da der Share Deal für der Verkäufer, der Asset Deal jedoch für den Käufer steuerlich von Vorteil ist, mag auch die Unternehmensbewertung jeder dieser beiden Parteien unterschiedlich ausfallen. So dürfte der Verkäufer zum Beispiel auch den immateriellen Firmenwert bei der Bewertung seines Unternehmens berücksichtigen, während der Verkäufer beim Asset Deal eher den Wert jedes einzelnen Wirtschaftsguts separat bewertet.

Einen gewissen Sonderfall nimmt hierbei die Wegzugsteuer ein, die beim dauerhaften Verlassen von Gesellschaftern an einer in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft anfällt. Auch wenn hierbei keine tatsächliche Veräußerung stattfindet, fingiert der Gesetzgeber in einem solchen Fall einen Verkauf und untersucht hierzu, ob eine Steuer auf die fiktive Veräußerung beim Gesellschafter anfällt. Und auch hierzu zieht man eine Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Wegzugs heran, um die Steuer, die sich sonst bei einem Verkauf aus dem tatsächlichen Gewinn ableitet, auf indirekte Weise bestimmen zu können.

3.2. Erbschaft und Schenkung als Anlass zur Unternehmensbewertung

Zwar findet kein Tausch bei Erbschaft oder Schenkung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen statt, doch stellt dies dennoch eine Übertragung von Vermögen dar. Und zwar ist dies aus fiskalischer Sicht ein Umstand, der zu einer Besteuerung des übertragenen Vermögens führt. Damit steht die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ebenfalls im Mittelpunkt unserer Betrachtungen. Denn wenn eine solche Transaktion mit einer Steuer verbunden ist, dann muss man auch bestimmen, mit welchem Wertansatz man die Steuer zu bemessen hat. Daher sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eine Unternehmensbewertung vor, die auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes basiert (§ 12 ErbStG).

Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Gewährung oder der Vorbehalt eines Nießbrauchs bei Schenkungen. Auch hierbei ist eine steuerliche Untersuchung mittels Unternehmensbewertung vorgesehen, mit dem man den Kapitalwert des Nießbrauchs bestimmt.

Übrigens ist eine Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen im Rahmen der Errichtung einer Stiftung ebenfalls ein Anlass, um eine Unternehmensbewertung vorzunehmen.

3.3. Unternehmensbesteuerung im Scheidungsfall

Wenn eine Ehe durch Scheidung endet, dann kann dies gegebenenfalls zu einer finanziellen Auseinandersetzung der ehemaligen Ehepartner führen. Fällt auch ein Unternehmen hierunter, dann ist selbstverständlich auch der Wert des Unternehmens hierbei relevant. Also ist auch in einem solchen Fall eine Unternehmensbewertung erforderlich, um den tatsächlichen Wert des Unternehmens in die Auseinandersetzung mit einbeziehen zu können.

3.4. Aufnahme von Investoren, Mitarbeitern & Familienmitgliedern ins Unternehmen

Auch bei der Aufnahme von neuen Mitunternehmern oder Gesellschaftern, etwa Investoren, verdienten Mitarbeitern oder Familienmitgliedern, mag die Unternehmensbewertung angezeigt sein. Denn schließlich möchte man auch hierbei wissen, mit welchem Wertanteil am Unternehmen man diese Einbindung bei den jeweiligen Beteiligten vornimmt.

3.5. Aufnahme von Krediten

Ein weiterer Punkt in unserer Liste ist die Unternehmensbewertung im Rahmen der Verhandlungen zur Aufnahme eines Kredits für ein Unternehmen. Denn ein potentieller Kreditgeber möchte in der Regel schon gerne wissen, wie solide das Unternehmen finanziell und wirtschaftlich dasteht. Insbesondere möchte man aber auch vorab einschätzen, mit welchem Wert das Unternehmen als Sicherheit im Falle eines Kreditausfalls einstehen kann. Also dient die Unternehmensbewertung hierbei der Risikoabschätzung bei Kreditvergabe. Selbstverständlich können auch hierbei die Ansichten darüber, welche Methode man zur Unternehmensbewertung ansetzt, differieren.

3.6. Erhebung der Vermögensteuer

Zwar fand die letzte historische Erhebung der Vermögensteuer in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 1996 statt, doch spielt die Vermögensteuer im Bundestagswahlkampf 2021 eine bedeutende Rolle. Daher muss man derzeit auch damit rechnen, dass eine zukünftige Regierung die Vermögensteuer wiederbelebt. Darum reihen wir die Vermögensteuer hier in unsere Liste an Beispielen für eine Unternehmensbewertung mit ein, denn in der Vergangenheit erfolgte die Besteuerung von Unternehmensanteilen und Betriebsvermögen mittels Unternehmensbewertung.

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In diesem Video erklären wir, wie man das bei Erbschaft oder Schenkung übertragene Vermögen bewertet und besteuert.

4. Überblick über die Methoden zur Unternehmensbewertung

Auch die folgende Auflistung umfasst lediglich die wichtigsten Methoden, mit der man eine Unternehmensbewertung durchführen kann.

4.1. Das vereinfachte Ertragswertverfahren

Beim vereinfachten Ertragswertverfahren handelt es sich um das Standardverfahren zur Unternehmensbewertung im Hinblick auf steuerliche Fragen. Dabei betrachtet man die Gewinne der dem Bewertungsstichtag vorangegangenen drei Jahre und wendet einen gesetzlich festgelegten Multiplikator an, um den Unternehmenswert zu schätzen.

4.2. Das Verfahren nach IDW S1

Das sogenannte IDW S1-Verfahren ist ein Instrument zur Unternehmensbewertung, bei dem statt der drei vorangegangenen Jahre eine Prognose der auf den Bewertungsstichtag folgenden Jahre den Ausschlag geben, mit welchem Wert ein Unternehmen behaftet ist. Doch findet dieses Verfahren keine steuerliche Anwendung. Vielmehr bietet sich dieses Verfahren bei Verkaufsverhandlungen, der Aufnahme von Investoren oder der Beschaffung von Krediten an.

4.3. Multiplikatormethoden

Einige Branchen erlauben einen spezifischen Blick auf den Wert von ihnen angehörenden Unternehmen. Bei diesen Methoden zur Unternehmensbewertung nimmt man, ähnlich wie beim vereinfachten Ertragswertverfahren, einen Faktor, mit dem man allerdings statt der Gewinne die Jahresumsätze des Unternehmens multipliziert, um den Unternehmenswert festzustellen. Tatsächlich können diese sogenannten Multiplikatormethoden auch für steuerliche Zwecke Verwendung finden.

4.4. Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist im Grunde lediglich eine Ergänzung zu anderen Verfahren. Denn es dient zur Feststellung, ob in einem Unternehmen, das nach anderen Methoden zur Unternehmensbewertung ein negatives Vermögen aufweist, vielleicht doch einzelne Wirtschaftsgüter enthalten sind, die in ihrer Summe zu einem positiven Unternehmenswert führen. Damit kommt dem Sachwertverfahren insbesondere im steuerlichen Kontext eine Kontrollfunktion zu.


Steuerberater für Unternehmensbewertung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Im Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Erbschaft/Schenkung

  1. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
  2. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  3. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

Unternehmenskauf

  1. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Lehrauftrag für Unternehmensteuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für Unternehmensteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (3) Unternehmenskauf und -verkauf“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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