Entstrickungsbesteuerung

Steuern beim Wegzug ins Ausland

Entstrickungsbesteuerung: Einzelunternehmen, Influencer, Sportler

Profisportler und andere Freiberufler zählen ebenso wie Influencer und andere Einzelunternehmen zu jenen Steuerpflichtigen, die beim Wegzug ins Ausland der Entstrickungsbesteuerung unterliegen. Dabei geht der Fiskus von einer Beschränkung oder sogar Beendigung des Rechts der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus. Wer nämlich ins Ausland fortzieht und dort die Beteiligung am Unternehmen veräußert, täte dies, ohne dass dabei Steuern in Deutschland anfallen würden. Deshalb wurde die Entstrickungsbesteuerung für solche Fälle eingeführt. Sie soll die Besteuerung der bis zum Zeitpunkt des Wegzugs in Deutschland geschaffenen Unternehmenswerte sicherstellen. Wir überlegen hier, wie man mit einem Einzelunternehmen ins Ausland fortziehen kann, ohne dass dies eine Entstrickungsbesteuerung auslöst.

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Unser Video: Influencer, Profisportler ab ins Ausland

In diesem Video erklären wir, wie die Entstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmern wirkt, wenn diese ins Ausland fortziehen.

Inhaltsverzeichnis


1. Entstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmen – Einleitung

Bei all den Beiträgen, die wir im Laufe der Jahre zum Auswandern von GmbH-Gesellschaftern veröffentlicht haben, fiel stets ein Wort: Wegzugsteuer. Diese Steuer nach § 6 AStG ist ein besonderes Hindernis für alle Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern wollen. Es handelt sich nämlich um eine finale Besteuerung des bis zum Zeitpunkt des Wegzugs zustandegekommenen Unternehmenswerts. Dass dies dem deutschen Fiskus wichtig ist, liegt daran, dass ein GmbH-Gesellschafter nach dem Wegzug in ein steuerlich günstiger aufgestelltes Ausland seine Anteile am Unternehmen deutlich vorteilhafter verkaufen könnte als wenn er sie in Deutschland verkaufen würde.

Jetzt ist es aber so, dass es neben Kapitalgesellschaften auch noch andere Rechtsformen in Deutschland gibt. Auch Unternehmern dieser Rechtsformen mag der Wunsch kommen, ins Ausland fortzuziehen. Wie sieht es denn nun mit deren finalen Besteuerung beim Wegzug aus? Denn wenn die Wegzugsteuer nur für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gilt, sollten andere Unternehmer doch vielleicht ganz ohne Besteuerung auskommen, oder?

Nun, so leicht macht es einem der deutsche Staat keineswegs. Auch wenn es hierbei keine Wegzugsteuer gibt, so existiert dennoch eine vergleichbare Steuer. In diesem Fall spricht man von einer Entstrickungsbesteueurng, die insbesondere Einzelunternehmen aller Art betrifft. Sie ist gesetzlich in § 4 Absatz 1 Satz 3 EStG verankert. Einerseits sind somit Einzelunternehmer und Freiberufler betroffen. Dazu zählen unter anderem Ausbilder und Berater. Aber auch Influencer und Profisportler unterliegen beim Wegzug ins Ausland der Entstrickungsbesteueurng, denn auch sie führen oftmals Einzelunternehmen.

2. Wie funktioniert die Entstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmen?

Auch wenn man zwischen einer Wegzugsteuer bei Kapitalgesellschaften und einer Enstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmen unterscheidet, im Kern sind sie gleich. Da zum Zeitpunkt des Wegzugs der Unternehmer in den seltensten Fällen ein konkreter Wert für ihre Unternehmen feststeht, bedient sich der Gesetzgeber einer Fiktion. Er legt fest, dass man in den drei dem Wegzug vorangegangenen Jahren den jeweiligen Jahresgewinn heranzieht. Daraus ermittelt man den Durchschnitt. Diesen wiederum multipliziert man mit einem Faktor von 13,75, um vom durchschnittlichen Jahresgewinn über eine mittlere angenommene Rendite sich einem realistischen Unternehmenswert zu nähern.

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3. Ist der Ansatz der Entstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmen gerecht?

Nun ist die Realität selten so uniform, dass man mit einer einfachen Formel jede Steuer präzise berechnen könnte. In vielen Fällen ergeben sich Besonderheiten, die das steuerliche Gesamtbild verzerren können. Das weiß auch der Gesetzeber. Darum erlaubt er auch eine ganze Reihe an Maßnahmen, um den fiktiv ermittelten Unternehmenswert bei der Entstrickungsbesteuerung von Einzelunternehmen anzupassen. Wenn etwa einer der drei berücksichtigten Jahresgewinne außergewöhnlich waren, ganz gleich ob hoch oder niedrig, wird dieser ausgenommen. Weiterhin lässt das Bewertungsrecht zu, dass man einen realistischen Unternehmerlohn vom Gewinn abzieht. Das hängt der Höhe nach von verschiedenen Faktoren ab. Je nachdem, wie groß etwa der eigene unternehmerische Anteil am Erfolg ist, desto höher kann man den Unternehmerlohn ansetzen. Und dann ist auch noch der Abzug von Steuern zu berücksichtigen, damit man auf einen Nettowert des Gewinns kommt. Allerdings ist nur ein pauschaler Ansatz von 30 % erlaubt.

Trotz all dieser Abzüge, die man nutzen kann, um den durchschnittlichen Gewinn zu reduzieren, bleibt am Ende oft ein Steuerbetrag, den man auf Anhieb nur selten wird aus dem laufenden Gewinn bestreiten können. Insofern stellt die Entstrickungsbesteuerung beim Wegzug von Einzelunternehmen stets eine große finanzielle Hürde dar. Aber das ist auch bei Kapitalgesellschaften die Norm. Wer dennoch ins Ausland fortziehen möchte, sollte also gut vorbereitet in die Auseinandersetzung mit dem Fiskus gehen. Eine gute Steuerberatung kann die Grundlagen schaffen, einen möglichst niedrigen Ansatz des Unternehmenswerts zu bestimmen und erfolgreich gegenüber der Finanzverwaltung zu vertreten. So betrachtet gibt es durchaus Chancen auf ein günstiges Ende des Besteuerungsverfahrens. Immerhin ist mit Abschluss der Entstrickungsbesteuerung der bis zum Zeitpunkt des Wegzugs erwachsene Unternehmenswert steuerlich abgegolten. Folgt im Ausland irgendwann der tatsächliche Verkauf, unterliegt der dabei erzielte Gewinn dem dortigen Steuerrecht.

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4. Wie vermeidet man eine Entstrickungsbesteuerung von Einzelunternehmen?

Nun wissen wir, wie die Regeln aussehen, nach denen die Entstrickungsbesteueurng bei Einzelunternehmen erfolgt. Also zeigen wir im Folgenden, wie man hierbei steuerlich gestaltend eingreifen kann.

Wenn man als Einzelunternehmer, Influencer oder Profisportler einen fiktiven Gewinn versteuern soll, nur weil man ins Ausland fortziehen möchte, betrachtet man am besten, ob man verhindern kann, dass die Voraussetzungen eintreten. Konkret bedeutet das, dass man versuchen sollte, das Einzelunternehmen in Deutschland zu belassen. Doch wie genau kann das gelingen?

Um das Einzelunternehmen in Deutschland zu belassen, sollte man es mit Substanz versorgen. Das bedeutet, dass man es nachweislich in Deutschland verorten kann. Zum Beispiel kann eine Betriebsstätte, von der aus die Geschäftsführung des Einzelunternehmens erfolgt, in Deutschland gegründet werden. Ideal wäre dabei eine eigene, im Inland gelegene Immobilie. Ebenfalls empfehlenswert ist ein Fremdgeschäftsführer, der dort die Geschäfte führt. Auch die Anstellung von Beschäftigten im Inland führt dazu, dass man darin ein inländisches Unternehmen erkennt. Was hingegen keinesfalls gegeben sein darf, ist, dass Teile der Unternehmenstätigkeit vom Ausland aus erfolgen.

Nun mag die eine oder andere der hier genannten Maßnahmen für klassische Einzelunternehmer realisierbar erscheinen. Für Influencer oder Profisportler, die mit ihrem Wegzug ins Ausland ihre Tätigkeit in der Regel tatsächlich dorthin verlagern, ist dies so kaum möglich. Oft genug macht es für sie auch keinen Sinn, eine Immobilie in Deutschland zu erwerben oder Angestellte zu beschäftigen. In solchen Fällen kann man aber schauen, ob man vor dem Wegzug eine Kommanditgesellschaft in Deutschland gründet. Diese leitet dann ein Fremdgeschäftsführer. Dies reicht oft aus, um nachzuweisen, dass es zu keiner Verlagerung des Einzelunternehmens ins Ausland gekommen ist und somit keine Entstrickungsbesteuerung stattfinden sollte.

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5. Einzelunternehmen vs. Entstrickungsbesteuerung – Fazit

Mit der Entstrickungsbesteuerung von Einzelunternehmen hat der Gesetzgeber eine Gleichstellung zur Wegzugsbesteuerung geschaffen. Zwar ist das Spektrum unternehmerischer Entfaltung im Bereich der Einzelunternehmen deutlich größer als bei Kapitalgesellschaften. Immerhin fallen unter der hier verwendeten Bezeichnung Einzelunternehmen auch viele freiberufliche Tätigkeiten, etwa von Künstlern, Profisportlern, Architekten, Erziehern, Journalisten, Ingenieuren, Medizinern und viele weitere Berufe. Influencer sind sowieso als Einzelunternehmer durch die Entstrickungsbesteuerung gefährdet, zumal sie auch oft die Freiheit haben, ins Ausland fortzuziehen.

Zum Glück gibt es aber auch Optionen, um die Entstrickungsbesteuerng zu vermeiden. Die hier dargestellten Möglichkeiten bilden einige dieser Maßnahmen ab. Selbstverständlich muss man dabei auf die jeweilige individuelle Situation eingehen und sich genau überlegen, ob und gegebenenfalls wie sich diese auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens auswirken.


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