Dachsteuer

Eine frühe Form der Vermögensabgabe

Dachsteuer: warum viele historische Gebäude kein Dach haben

Die Dachsteuer war eine besondere Vermögensabgabe. Sie ist vor allem unter der Habsburger Monarchie verbreitet gewesen. Aber schon im Römischen Reich kannte man eine solche Abgabe. Dennoch hat sie vor allem in Österreich auch heute noch Auswirkungen, weil zur Zeit der Erhebung der Dachsteuer viele Gebäude, die allenfalls gelegentlich genutzt wurden, aufgegeben wurden, wobei man das Dach zwecks Steuervermeidung entfernte. Dadurch findet man in Österreich auch heute noch viele Burgen und Schlösser, aber auch einfache Häuser, ohne Dächer. Diese architektonischen Ruinen sind somit Folge von Steuervermeidungspraktiken, über die sich Gesetzgeber stets vor der Einführung von Steuergesetzen Gedanken machen sollten.

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Inhaltsverzeichnis


1. Dachsteuer – Einleitung

Die meisten Menschen leben heutzutage in einem Haus mit festem Dach. Zumindest in Europa war das auch in den vorangegangenen Jahrhunderten der Fall. Das Dach schützt uns also schon seit langer Zeit vor den Unbilden der Natur. Insbesondere bei Regen, Schnee und Kälte ist man froh, ein festes Dach über dem Kopf zu haben. Somit ist das Dach ein Symbol für Geborgenheit, ganz allgemein für Sicherheit geworden. Wer käme je auf den Gedanken, dass ein Dach auch ein Besteuerungsgegenstand sein könnte, da es uns in unserem alltäglichen Leben doch so wichtig, ja geradezu unerlässlich ist?

Aber genau diese Eigenschaften sind es auch, die tatsächlich zu einer Dachsteuer führten. Denn Dächer sind allgegenwärtig und unverzichtbar, somit eine solide Grundlage, um sie zu besteuern. Außerdem kann man ihre Größe sehr leicht als Bemessungsgrundlage verwenden. Dazu muss man nur ihre Fläche bestimmen, was meistens ebenfalls ganz leicht ist. Lassen Sie uns also heute eine historische Betrachtung über die Dachsteuer anstellen.

2. Dachsteuer im Römischen Reich

Die erste Dachsteuer soll es bereits vor 2.000 Jahren im antiken Rom gegeben haben. Das ist insofern wenig verwunderlich, als in der Zeit die ersten reinen Wohnmietskasernen aufkamen. Kein Wunder also möchte man meinen, dass man die Mieterträge dieser Immobilien über eine Dachsteuer besteuern wollte. Tatsächlich handelte es sich aber um eine Vermögensabgabe.

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3. Dachsteuer im Reich der Habsburger

Auf eben jene Dachsteuer in Rom bezog sich Äonen später der Habsburger Joseph II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Auch er wollte eine Vermögensabgabe auf Immobilien einführen und berief sich dabei auf das alte römische Vorbild der Dachsteuer.

So kam es Ende des 18. Jahrhunderts zu einer Besteuerung, die ungeahnte Auswirkungen mit sich brachte, die noch heute nachwirken. Denn die Eigentümer von Burgen und Schlössern, die damals schon viele dieser Gebäude allenfalls gelegentlich nutzten, waren erfindungsreich. Da der militärische Wert ihrer Burgen schon längst erloschen war, sodass sich niemand Gedanken um den Verlust der Wehrhaftigkeit machen musste, sorgten sie dafür, dass die Dächer einfach entfernt wurden, um der Dachsteuer zu entgehen. Dieses Vorgehen kann man auch insofern gut nachvollziehen, als gerade Burgen und Schlösser über relativ große Dachflächen verfügen, die somit zu einer entsprechend hohen Dachsteuer führen mussten.

Jedenfalls sind viele heutige Burgruinen auf diese Steuervermeidung zurückzuführen. Als Beispiele seien hierbei die Burgen Altschielleiten, Baden, Bozen, Glanegg, Rauhenstein sowie das Schloss Zagging genannt. Das Kupferdach der Burg Gallenstein verkaufte man sogar an einen Kupferschmied. Ohne die Dachsteuer hätte man die Dächer wohl belassen, sodass die Gebäude besser vor Verfall geschützt gewesen wären. So sind sie uns heute sowohl als Burgruinen als auch als Mahnmal für fehlgeleitete Besteuerungsmaßnahmen präsent.

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4. Dachsteuer in Irland

Eine Dachsteuer soll es vor einiger Zeit ebenfalls in Irland gegeben haben. Auch dort führte dies zu einem abdecken der Dächer von Gebäuden, die keiner regelmäßigen Nutzung unterlagen. Insbesondere ländliche Gebäude, die von ihren Bewohnern aufgegeben wurden, weil sie in die Städte zogen oder gleich auswanderten, waren von dieser Steuergestaltung zur Vermeidung der Dachsteuer betroffen.

5. Eine Art Dachsteuer in Italien

Einen ähnlich, im Prinzip aber anders gelagerten Fall kann man aus Apulien (Italien) berichten. Hierbei sei insbesondere das Städtchen Alberobello genannt. Etwa ein Jahrhundert vor der Erhebung der Dachsteuer durch Joseph II. in Österreich herrschte in dieser Gegend Giangirolamo II. Acquaviva, Graf von Conversano.

Zu jener Zeit hätte er zur Gründung einer neuen Ortschaft erhebliche Abgaben an das Königreich Neapel leisten müssen. Aber auch ohne sein eigenes Dazutun siedelten sich vermehrt Menschen in der Gegend um das heutige Alberobello an. Daher verpflichtete der Graf die Neuansiedler dazu, statt normaler Häuser Trulli zu errichten. Trulli sind kleine einstöckige Häuschen mit Kegeldächern, die ohne Mörtel errichtet werden und von Größe und Gestaltung eher den Hütten von Hirten ähneln. Die Anordnung des Grafen hing nun damit zusammen, dass bei einer angekündigten Inspektionsreise durch das Königreich Neapel die Einwohner flugs die Dächer entfernen sollten, sodass man argumentieren konnte, hier sei ja keine Siedlung entstanden. Schließlich seien die dachlosen Trulli ja keine Behausungen. Nach der Inspektion ließen sich die Trulli leicht und rasch wieder herrichten. Auf diese Weise konnte der Graf die gefürchteten Abgaben an das Königreich Neapel vermeiden.

Heutzutage ist die typische Bauform der Trulli in Alberobello weltberühmt und ein Ziel zahlloser Touristen. Sie stehen ebenso unter dem Schutz des UNESCO-Welterbes wie auch die dortige in der Art der Trulli erbaute Wallfahrtskirche Sant’Antonio di Padova. In diesem Fall kann man der Steuervermeidung also einmal dankbar sein.

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6. Dachsteuer als Beispiel für Anreize zur Steuervermeidung

Zwar gibt es heutzutage keine Dachsteuer mehr, aber das liegt weniger an der Neigung der Gesetzgeber Immobilien von der Besteuerung auszunehmen. Viel mehr hat man besser geeignete Besteuerungsgrundlagen definiert, die einer Steuervermeidung schwieriger entzogen werden können. Schließlich haben auch andere Gesetzgeber aus der Steuervermeidung im Rahmen der Dachsteuer ihre Schlussfolgerungen gezogen.

Dennoch ist die Dachsteuer ein gutes Beispiel dafür, dass man mit geeigneten Gestaltungen eine Besteuerung zu vermeiden vermag. Sicherlich ist dies stets von den jeweiligen Umständen abhängig, die die Steuergesetze vorgeben. Aber hin und wieder braucht es mehr als nur ein wenig Einfallsreichtum, um der Besteuerung rechtmäßig zu entgehen. Denn auch das steuerliche Fachwissen ist für den Erfolg von Steuervermeidungsstrategien erforderlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften des § 42 AO, der den Gestaltungsmissbrauch definiert.

Wer also steuerliche Gestaltungen ohne Risiken sucht, sollte sich auf die Expertise unserer Steuerberaterinnen und Steuerberater verlassen. Wir sind die richtigen Ansprechpartner für Steuergestaltungen – ganz gleich, ob es sich um Gestaltungsmodelle im Bereich Unternehmensteuerrecht, Immobiliensteuerrecht, internationales Steuerrecht oder zur Vermögensübertragung geht. Rufen Sie uns an. Wir optimieren auch Ihre Steuern sehr gern.


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Unsere besonderen Expertisen für Steuergestaltungen werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Steuergestaltung (1) Grundlagen“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung (Hinweis zur Dachsteuer auf Folie 10):