Zu versteuerndes Einkommen
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend ist das zu versteuernde Einkommen ein entscheidender Faktor für die finanzielle Planung und steuerliche Compliance. Es ist das Ergebnis der Anwendung verschiedener steuerlicher Regelungen auf die persönlichen oder betrieblichen Einkünfte. Es bestimmt daher, wie viel Steuern eine Person oder ein Unternehmen letztendlich zahlen muss.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen ist ein zentraler Begriff im Steuerrecht vieler Länder, einschließlich Deutschland. Es stellt die Bemessungsgrundlage dar, auf deren Basis sich die Einkommensteuer einer Person oder eines Unternehmens berechnet. Dieses Einkommen ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte, abzüglich bestimmter Abzüge und Freibeträge. Daher erfolgt die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens gemäß § 2 Absatz 5 EStG in mehreren Schritten:
- Gesamte Einkünfte: Zunächst werden alle Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammengezählt. Dazu gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz (EStG).
- Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende etc.: Bestimmte gesetzlich festgelegte Beträge können von den gesamten Einkünften abgezogen werden, um die steuerliche Belastung bestimmter Personengruppen zu mindern.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Hierzu zählen zum Beispiel gezahlte Kirchensteuern, Spenden, Ausgaben für die eigene Altersvorsorge (Beispielsweise Beiträge zu Riester-Renten) und Krankheitskosten, die die Krankenversicherung nicht übernimmt.
- Freibeträge: Dazu gehören der Grundfreibetrag, der jedem Steuerzahler zusteht, sowie Freibeträge für Kinder und weitere mögliche Freibeträge abhängig von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen.
- Verlustabzug: Verluste aus einer Einkunftsart lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnen.
Nach Berücksichtigung aller dieser Positionen, ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Das so berechnete zu versteuernde Einkommen ist maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer. Der Steuertarif in Deutschland ist progressiv gestaltet. Daher steigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen bestimmt also, in welche Progressionsstufe ein Steuerpflichtiger fällt und welchen Prozentsatz seines Einkommens er als Steuer abführen muss.
Durch legale Steuergestaltungsmöglichkeiten kann das zu versteuernde Einkommen beeinflusst werden. Dies geschieht zum Beispiel durch Investitionen, die steuerlich gefördert werden, oder durch die Nutzung sämtlicher zulässiger Abzüge und Freibeträge. Möglich ist es somit, die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu minimieren.