Rürup-Rente: Die perfekte Altersvorsorge für Unternehmer?
Als Unternehmerin oder Unternehmer unterliegen Sie keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Neben dem privaten Vermögensaufbau durch Investitionen ins eigene Unternehmen und am Kapitalmarkt bietet sich für die Altersvorsorge auch der Abschluss einer Rürup-Rente (Basisrente) an. Denn sie ermöglicht die Zahlung einer lebenslangen Rente, freie Wahl der Investments und bietet Steuersparpotenzial durch die Abziehbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben.
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Vermögensaufbau mit einer GmbH
In diesem Video werfen Christoph Juhn und Thomas Kehl (Finanzfluss) einen Blick auf die vermögensverwaltende GmbH.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist eine Rürup-Rente?
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Sie gehört, anders als Riester- und sonstige private Rentenpolicen, zur ersten Säule der Altersvorsorge, was spürbare Steuervorteile bedingt. Benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, hat sie der Gesetzgeber im Jahr 2005 als Alternative zur gesetzlichen Rente eingeführt. Ziel war und ist, eine für Selbstständige attraktive, weil ebenfalls steuerbegünstigte, Form der Vorsorge zu schaffen.
Möglich ist der Abschluss einer Rürup-Rente mit folgenden Sparformen:
- Konventionell mit Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung („klassische“ Lebensversicherung)
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondssparplan, insbesondere mit börsengehandelten Indexfonds (ETFs)
Die Anlagemöglichkeiten entsprechen damit weitgehend und mit der wesentlichen Ausnahme von Aktien denen, die auch die Börse bietet. Der Unterschied besteht lediglich im „Versicherungsmantel“, der vor allem bei der späteren Auszahlung deutlich wird. Denn der Versicherer darf keine Einmalleistung tätigen, sondern muss das zum Fälligkeitszeitpunkt bestehende Vertragsguthaben verrenten und als lebenslange Rente (Leibrente) an die bezugsberechtigte Person überweisen.
Eine Rürup-Rente sichert das Langlebigkeitsrisiko ab. Der Versicherer zahlt die Rente auch dann lebenslang aus, wenn der Versicherte länger als kalkuliert lebt und das Vermögen damit rechnerisch bereits verbraucht wurde. Die Gegenleistung für dieses vom Versicherer zu tragende Risiko ist die Risikoprämie, eingepreist in die laufenden Vertragsgebühren.
Gute Rürup-Verträge bieten die Möglichkeit, die Geldanlage frei von engen Vorgaben zu gestalten. Als Versicherter können Sie so besonders günstige ETFs auswählen und diese – gegebenenfalls ergänzend zum privaten Aktiendepot – im Versicherungsmantel besparen. Der weltweit streuende und beliebteste ETF (MSCI World) konnte seit 1975 beispielsweise eine durchschnittliche Jahresrendite von knapp 9 % erwirtschaften.
2. Steuerliche Behandlung und Vorteile der Rürup-Rente
Dass Sie bei der Rürup-Rente lebenslange Zahlungen erhalten, haben wir nun bereits geklärt. Schauen wir uns nun also an, wie der Gesetzgeber die zusätzliche Altersvorsorge gerade bei Selbstständigen fördert und welche Steuervorteile sich hier nutzen lassen. Dazu sei angemerkt, dass auch Arbeitnehmer und Beamte einen Rürup-Vertrag abschließen können. Wirklich rentabel ist die Versicherung aber meist nur dann, wenn die Höchstbeträge auch tatsächlich ausgeschöpft werden.

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Rürup-Rente und anderen Formen der privaten Altersvorsorge?
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2.1. Abziehbarkeit von Sonderausgaben nach § 10 EStG
Beiträge für einen Rürup-Vertrag sind nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa EStG Sonderausgaben. Voraussetzungen für den Abzug sind, dass der Vertrag
- dem Aufbau einer eigenen, kapitalgedeckten (nicht umlagefinanzierten) Altersvorsorge dient,
- lediglich die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente und keine Einmalzahlungen vorsieht,
- zusätzlich maximal eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung enthält, und
- der Steuerpflichtige die erste Auszahlung frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres beanspruchen kann.
Eine Übertragung der Ansprüche auf Auszahlung, etwa auf eine GmbH, ist für den Steuerabzug schädlich. Entsprechende Konditionen werden Sie daher bei sämtlichen Rürup-Verträgen vorfinden, denn nur dann sind die steuerlichen Vorzüge tatsächlich nutzbar. Für den Abzug von Beiträgen gelten nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG die folgenden Höchstgrenzen (Stand 2023):
- Singles und einzelveranlagte Ehegatten: EUR 26.528
- Zusammenveranlagte Ehegatten: EUR 53.056
Bei einem Spitzensteuersatz von 45 % ergibt sich somit eine Steuerersparnis von rund EUR 24.000 pro Jahr. Durch die Verdopplung des Höchstbetrages bei Zusammenveranlagung können Sie den Abzug Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes zusätzlich nutzen.
Alle gezahlten Beiträge sind mit ihrem Abfluss (§ 11 Absatz 2 Satz 1 EStG) abzugsfähig. Wählen Sie einen Rürup-Vertrag mit der Option, zusätzliche Einzahlungen vorzunehmen, können Sie dieses Recht geschickt zum Jahresende ausnutzen. Ist zusätzliche Liquidität vorhanden, investieren Sie dieses Geld einfach in die vorhandene Rürup-Rente – und generieren weitere Sonderausgaben, die Ihre Steuerbelastung unmittelbar reduzieren.
2.2. Besteuerung der ausgezahlten Rürup-Rente
Rürup-Renten stellen sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG dar. Sie unterliegen, sofern die Auszahlung vor dem Kalenderjahr 2040 beginnt, nur mit dem in der Tabelle festgelegten Ertragsanteil der Besteuerung. Findet die erste Rentenzahlung im Jahr 2040 oder später statt, sind 100 % der Rentenleistungen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Beispiel: Sie erhalten die erste Auszahlung aus Ihrer Rürup-Rente im Jahr 2030. Nach der Tabelle 1 in § 22 EStG unterliegt die Jahresleistung zu 90 % der Besteuerung. Haben Sie EUR 60.000 erhalten, sind hiervon also EUR 54.000 (EUR 60.000 x 90 %) der Einkommensteuer zu unterwerfen. Auf diese Summe findet der persönliche Steuersatz von bis zu 45 % Anwendung.

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3. Bis zu 45 % Einkommensteuer – warum sich die Rürup-Rente trotzdem lohnen kann!
Möglicherweise stellen Sie sich an diesem Punkt des Beitrags die Frage, aus welchen Gründen sich eine Rürup-Rente lohnt – denn schließlich fallen je nach Auszahlungszeitpunkt bis zu 45 % Einkommensteuer auf die Rentenzahlungen an. Lassen Sie uns daher zentrale Pluspunkte der Rürup-Rente zusammenfassen und einen Vergleich zu anderen Vorsorgeformen ziehen:
- Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rente: Nehmen wir für einen Vergleich mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente einmal die Werte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Hand. Nach ihnen beträgt die maximal erreichbare Rente nach 45 Beitragsjahren und einem konstanten Verdienst an oder über der Beitragsbemessungsgrenze EUR 3.242 pro Monat (EUR 38.904 pro Jahr). Auch diese Rente fällt unter § 22 EStG und ist damit ab 2040 in voller Höhe zu versteuern. Führen wir dieselbe Berechnung mit der Rürup-Rente durch, erhalten wir bei 45 Einzahlungsjahren mit jeweils EUR 26.528, einer Kostenquote von 1 % und einer zu erwartenden, durchschnittlichen Wertentwicklung des gewählten ETF von 8 % pro Jahr eine Jahresrente von EUR 233.590. Dabei haben wir mit einem marküblichen Rentenfaktor von 24 gerechnet. Er gibt die Höhe der Rente je EUR 10.000 Vertragsvermögen an. Nach dem BMF-Steuerrechner ergibt sich ein Steuersatz von 40 %; netto bleiben entsprechend EUR 140.150 pro Jahr.
- Vorteile gegenüber eines privaten Aktien- und ETF-Depots: Hätten Sie die genannten Beträge in Ihr privates Depot investiert, stünde nach derselben Zeit ein höheres Endvermögen zur Verfügung – denn hier fallen die Verwaltungskosten des Versicherers weg. Allerdings besteht nur beim Abschluss im „Versicherungsmantel“ eine lebenslange Auszahlungsmöglichkeit. Das Langlebigkeitsrisiko tragen Sie beim privaten Vermögensaufbau selbst. Umschichtungen des Vermögens (Verkauf von Anteilen und Neukauf anderer Anteile) sind im privaten Depot außerdem steuerpflichtig, soweit Gewinne entstehen.
- Vorteil durch Sonderausgabenabzug: Durch den „Versicherungsmantel“ sind alle gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Dies gilt zwar auch für die gesetzliche Rentenversicherung, hier ist die Rente allerdings gedeckelt – ein klarer Nachteil.
4. Sind Rürup-Verträge der „heilige Grahl“ der Altersvorsorge?
Zugegeben, die von uns genannten Zahlen klingen geradezu märchenhaft – nachprüfen lassen sie sich aber einfach mit verschiedensten Zinseszinsrechnern. Wie in anderen Bereichen des Vermögensaufbaus auch, sollten Sie die Rürup-Rente lediglich als Baustein einer ausgewogenen Altersvorsorge sehen. Schließlich bringt die Versicherung auch Nachteile mit sich, insbesondere
- den gegebenenfalls fast vollständigen Verlust des Vertragsvermögens bei einem frühzeitigen Ableben des Bezugsberechtigten,
- die fehlende Flexibilität, da ausschließlich eine Auszahlung als Rente möglich ist und
- den Kostenfaktor der Abschluss- und Verwaltungsgebühren, die der Versicherer von den Beiträgen einbehält.
Durch die beachtlichen Renditemöglichkeiten an der Börse und die breite Risikostreuung durch Anlage in ETFs ist die Rürup Rente aber dennoch, insbesondere auch wegen des erheblichen Steuervorteils in der Einzahlungsphase, eine echte Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Steuerberater für Unternehmenssteuerrecht
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmerinnen und Unternehmern spezialisiert. Mit Blick auf Altersvorsorge und Vermögensaufbau schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Steuerrecht – privat
- Entwicklung steuerlicher Gestaltungsmodelle mit und ohne Auslandsbezug
- Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
- Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
- Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)
- Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
- Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: