Fenstersteuer und Türsteuer

Was uns alte Steuern über neue verraten können

Fenstersteuer – historischer Blick auf eine kuriose Steuer

Steuern können auf verschiedene Quellen anfallen. Historisch betrachtet geht es dabei in aller Regel um Abgaben auf Einkommen oder auf Vermögen. Zu letzterer Kategorie zählt sicherlich auch die Fenstersteuer, die in der Vergangenheit als besondere Form der Grundbesteuerung bestand. Tatsächlich gab es vor einigen Jahrhunderten in vielen europäischen Ländern eine Fenstersteuer. Dazu zählen insbesondere England und Frankreich sowie Schweden. Über die beiden erstgenannten Länder zog die Fenstersteuer auch in anderen Ländern ein: Belgien, Deutschland, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Schottland, Spanien und Wales. Vor etwa 100 Jahren wurde die Fenstersteuer aber wieder abgeschafft. Doch neuerdings scheint sie wieder ein kleines Comeback zu feiern.

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Inhaltsverzeichnis


1. Fenstersteuer – Einleitung

Steuern sind allgegenwärtig. Sie begleiten uns sowohl im Alltag als auch zu besonderen Begebenheiten auf Schritt und Tritt. Das beste Beispiel für erstere Kategorie ist sicherlich die Umsatzsteuer. Aber auch für die zweite Kategorie lassen sich leicht Exempel finden, etwa die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder der Solidaritätszuschlag. Dabei gilt dies sowohl für Steuern in Deutschland als auch international.

Obwohl uns also Steuern vertraut sind, sollten wir noch kurz auf ihren Zweck blicken. Denn zu allen Zeiten haben Steuerpflichtige zumindest mit Argwohn auf die sie betreffenden Abgaben geschaut. Wenn man dazu weiß, dass Steuern in klassisch feudalen Gesellschaften meist der Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils der jeweiligen Eliten zu Lasten der ärmeren Bevölkerung diente, ist dies sicherlich verständlich. Heutzutage ist der Zweck der Steuern in vielen Details zwar ganz anders, dennoch stellt sich oft die berechtigte Frage, ob Steuern sinnvoll sind.

Diese Frage kommt vor allem bei solchen Steuern auf, die mit besonderen Sachverhalten zusammenhängen. Darum steht ja auch der Solidaritätszuschlag seit einiger Zeit in der Kritik, denn den ursprünglich zugewiesenen Zweck scheint diese Abgabe bereits erfüllt zu haben. Ein anderer Aspekt, der häufig zu Kritik an Steuern führt, ist die Frage nach der Gerechtigkeit. Außerdem – und mit dem Gesichtspunkt Gerechtigkeit nahe verwandt – ist der Faktor der Besteuerung in außergewöhnlichen Zusammenhängen oft fragwürdig.

In diese Kategorie fällt sicherlich auch die Fenstersteuer, die in der Vergangenheit in einigen europäischen Ländern erhoben wurde. Darüber wollen wir nun kurz berichten.

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2. Wann und wo gab es eine Fenstersteuer?

Zunächst klären wir die historisch mit der Fenstersteuer verknüpften Fragen, also das Wann, Wo und Wie ihrer Anwendung. Im nächsten Kapitel widmen wir uns dem genauen steuerlichen Zusammenhang, der diese besondere Steuer auslöste.

Jedenfalls ist die Fenstersteuer eine rein historisch relevante Steuer, die heutzutage (fast) keine Bedeutung mehr hat. Sie ist aber insofern interessant, als sie uns als historisches Beispiel für außergewöhnliche Steuern dient. Mit diesen können wir dann entsprechende Steuern, wie sie unsere Gesetzgeber in unserer Zeit entwickeln, vergleichen.

2.1. In welchen Ländern gab es eine Fenstersteuer?

Diese Frage lässt sich leicht beantworten: eine Fenstersteuer führten England, Frankreich und Schweden ein. Über England galt die dortige Fenstersteuer ebenfalls in Irland und Wales. Später, durch die Union mit England, kam die Fenstersteuer auch nach Schottland. Und über Frankreich kam die Fenstersteuer auch nach Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.

Neuerdings, 2016, ist sogar eine Art Fenstersteuer in Portugal eingeführt worden. Dabei handelt es sich um eine Art Aufschlag zur Grundsteuer. Er soll bei hohem Sonnenlichteinfall und einer schönen Aussicht einen höheren Immobilienwert und somit eine höhere Steuer begründen. In diesem Fall kann man also eher von einer indirekten Fenstersteuer sprechen.

2.2. Wann gab es eine Fenstersteuer?

2.2.1. Fenstersteuer in England, Irland, Schottland und Wales

England führte die Fenstersteuer 1696 ein. Dies geschah also unter der Herrschaft König William III. Anfangs galt sie in England und in Wales, später dann auch in Irland und Schottland. Dabei änderten sich die Regeln zur Erhebung der Fenstersteuer im Laufe der Zeit. Zunehmend verschärfte der Staat die Bestimmungen und Höhe der Steuer. Kein Wunder also, dass die Fenstersteuer immer unbeliebter wurde. Dennoch kam die Abschaffung erst 1851. Daran hatte wohl auch die Industrialisierung einen gewissen Anteil, denn die Mietskasernen zur Unterbringung der Fabrikarbeiter und Bergmänner blieben zur Vermeidung der Fenstersteuer praktisch fensterlos – und das hatte Folgen.

2.2.2. Fenstersteuer in Frankreich

Frankreich führte die Fenstersteuer erst rund hundert Jahre nach England ein. Dies ging indirekt auf die französische Revolution zurück. Denn nach dem Sturz der Monarchie bot sich die Besteuerung von Fenstern und Türen insbesondere an, weil Adlige ihre zahlreichen Schlösser und Paläste mit vielen Fenstern versehen hatten. Sie dienten nämlich dazu, jede und jeden, der dort weilte, vom Reichtum ihrer Besitzer zu überwältigen. Und das funktionierte am besten, wenn man sie mit viel Licht beschien. Aber auch die kunstvoll verzierten Fenster selbst waren Ausdruck überbordenden Reichtums. Erst sehr spät, nämlich 1926, verbannte Frankreich die Fenstersteuer.

2.2.3. Fenstersteuer in Deutschland

Mit Napoleon Bonaparte kam die Fenstersteuer dann schließlich ins rechtsrheinische Deutschland. Aber auch im Königreich Westphalen unterlagen Fenster der Besteuerung. So erinnert offenbar die noch heute vorhandene Fünffensterstraße in Kassel an diese Zeiten, als man durch Zumauern von Fenstern versuchte die Fenstersteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Aber auch andernorts in der Region ist diese Straßenbezeichnung vorhanden, deutet also in die gleiche Richtung.

Tatsächlich breitete sich die Fenstersteuer nach dem Verschwinden der Franzosen in den deutschen Gebieten sogar aus. So führte beispielsweise Preußen eine Fenstersteuer in einigen Territorien, die unter seiner Kontrolle standen, ein. Spätestens nach der Annexion Elsass-Lothringens durch das Deutsche Reich verschwand aber auch in deutschen Landen 1895 die Fenstersteuer endgültig.

Doch halt, was geschieht gerade in Viersen? Da hat die Stadtverwaltung im Sommer 2023 die Einführung einer Fenstersteuer beschlossen. Grund hierfür ist schlicht und einfach der gewachsene Bedarf an Mammon. Die Fenstersteuer lebt also wieder auf.

2.2.4. Fenstersteuer in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien

Ähnlich wie in Deutschland lief es nach dem Einmarsch der napoleonischen Truppen in den Beneluxstaaten sowie in Spanien. Auch hier führte die Besatzungsmacht die heimische Fenstersteuer ein. Doch dauerte es zum Teil bis 1919, bis sie wieder verschwand, in diesem Fall in Belgien.

2.2.5. Fenstersteuer in Schweden

1743 hielt die Fenstersteuer in Schweden Einzug. Sie blieb aber nur bis 1810 bestehen.

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3. Wieso die Fenstersteuer eingeführt wurde

Als erstes Land führte England die Fenstersteuer ein. Grund hierfür war, dass man eigentlich eine Einkommensteuer einführen wollte. Diese galt jedoch allgemein als übergriffig, weil man damit ein Recht des Staates zur Kontrolle der privaten Einkommen begründet hätte. Die Besteuerung von Gebäuden und Fenstern konnte hingegen ohne ein Eindringen in die Privatsphäre der Untertanen erfolgen. Schließlich ließ sich die Bemessungsgrundlage zur Gebäude- und zur Fenstersteuer leicht von außen ermitteln.

Außerdem bestand mit der Herdsteuer bereits eine Steuer, die nur durch Eindringen in die privaten Räume der Steuerpflichtigen ermittelbar war. Es führte also zu einem Eingriff des Staates in die Freiheit der Bürger. Diese Einschränkung der Freiheitsrechte wollte man deshalb vermeiden. Gleichzeitig wollte man gerechte Steuern erheben, also Steuern nach objektiven Kriterien. Die Fenstersteuer erschien daher ideal.

Ähnlich verhielt es sich dann auch in Frankreich nach der Revolution. Auch hier stand das frisch erworbene bürgerliche Recht im Vordergrund, das man unbedingt schützen wollte. Also schaute man sich die aus England bereits bekannte Fenstersteuer an und führte eine eigene Grundsteuer auf dieser Basis ein.

4. Wie man die Fenstersteuer erhob

Besteuert wurden sowohl Fenster als auch Türen und Tore. Dabei gab es im Laufe der Zeit wechselnde Bestimmungen zur Anzahl und Position der Hausöffnungen, die steuerpflichtig waren. So waren etwa zu bestimmten Zeiten nur Fenster und Türen an Außenfassaden steuerpflichtig, später aber auch solche, die zu Innenhöfen führten. Außerdem fanden bisweilen auch Anpassungen zur Höhe der jeweiligen Steuer statt. Zumindest in Frankreich hing die Steuer auch von der Größe der Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde ab. In Großstädten berechnete man dabei eine höhere Fenstersteuer als auf dem Land. Noch kurioser mag dabei aber erscheinen, dass bisweilen sogar Lüftungslöcher als Fenster erachtet und entsprechend besteuert wurden. Zumindest ist dies aus England bekannt.

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5. Folgen der Fenstersteuer

Als die Fenstersteuer in England eingeführt wurde, gab es zwei Tendenzen. Vermögende Personen richteten es zunächst so ein, dass möglichst viel Steuern fällig wurden. Man betrachtete Fenster somit als Prestigeobjekte. Der Vorteil dabei war, dass dieses Prestige ganz leicht von außen ersichtlich war. Denn genauso gut wie die Steuereintreiber konnten auch alle anderen Menschen, die an einem steuerpflichtigen Gebäude vorbeikamen, die Höhe der Fenstersteuer ermessen.

Doch hatte die Fenstersteuer auch Schattenseiten – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn für die ärmeren Bevölkerungsschichten bedeutete die Fenstersteuer eine Belastung, die man leicht umgehen konnte. Dazu musste man nur die Anzahl der Fenster reduzieren. Dies geschah entweder durch Zumauern vorhandener Fenster (was zu sogenannten Blindfenstern führte) oder, bei Neubauten, durch eine maximale Reduktion der Anzahl der eingebauten Fenster.

Dadurch kam es gerade in den Arbeitervierteln, die aus Wohnhäusern bestanden, die man an die Fabrikarbeiter und andere Vermögenslose vermietete, zu entsprechenden hygienischen und gesundheitlichen Begleiterscheinungen. Insbesondere Rachitis, die man damals auch als die englische Krankheit bezeichnete, machte sich durch die Armut an Tageslicht und dem damit einhergehenden Mangel an Vitamin D bemerkbar. Wenig überraschend nahmen andere Krankheiten ebenfalls zu, während die Lebenserwartung sank.

Auch in Frankreich waren diese Auswirkungen zu beobachten. So legt Victor Hugo in seinem berühmten Werk Les Miserable einem Bischoff in Bezug auf die Fenstersteuer in dessen Predigt folgende Zuspitzung in den Mund:

„Ach! Gott gibt den Menschen Luft, das Gesetz verkauft sie ihnen.“

Es war also klar, dass die Fenstersteuer äußerst negative Auswirkungen hatte. Dennoch dauerte es noch eine ganze Weile, bis man sie abschaffte.

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6. Was wir aus der Idee zur Fenstersteuer lernen können

Man sagt, dass man aus einer Not eine Tugend formen kann. Die Fenstersteuer beweist, dass es auch andersherum funktioniert. Denn aus der ursprünglichen Lösung, mit der man die Einführung einer umstrittenen Einkommensteuer in England zu umgehen versuchte und gleichzeitig eine mindestens ebenso unbeliebte Herdsteuer zu ersetzen trachtete, war anfangs eine zumindest oberflächlich gerecht erscheinende Steuer entstanden. Schließlich betraf die Fenstersteuer vermögende Schichten deutlich stärker als ärmere. Doch im Laufe der Zeit, als immer mehr Menschen im Zuge der Industrialisierung in Fabriken und Kohleminen die einzige Erwerbsquelle fanden, waren es die Vermieter der Mietskasernen, die, um Steuern zu sparen, auf möglichst viele Fenster verzichteten. Die bereits beschriebenen Folgen waren in der Tat drastisch.

Wer heutzutage neue Steuerideen kommen und gehen sieht, sollte sich an dieses historische Beispiel erinnern. Neue Steuerquellen abzuschöpfen, etwa Kryptowährungen oder Solarstrom, mag zwar verlockend für den Staat sein, doch sollte man sich stets mit den potentiellen Auswirkungen erschöpfend auseinandersetzen. Dabei kommt der Kommunikation dieser Details besondere Bedeutung zu. Denn die allgemeine Zustimmung hängt oft davon ab, dass man den Steuerpflichtigen, die diese neuen Steuern zahlen sollen, von deren Sinn überzeugt. Steuern allein zur Mehrung des Staatseinkommens einzuführen ist dabei jedenfalls kein starkes Argument. Wenn man aber erkennen kann, dass die vorgestellte Besteuerung wesentliche Vorteile bringt, wäre eine Ablehnung töricht. Dies ist wohl die einzige vorteilhafte Option zur Einführung neuer Steuern.


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