Video: Lohnt sich eine Holdinggesellschaft im Ausland?

Video: Lohnt sich eine Holdinggesellschaft im Ausland? erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Video: Lohnt sich eine Holdinggesellschaft im Ausland?

Ich werde in meiner Beratungspraxis total oft gefragt, lohnt sich eine Holding im Ausland? Also in einem Niedrigsteuerland: Luxemburg, Liechtenstein, Bahamas, Hongkong: die Antwort lautet Nein. Und warum das so ist, das erkläre ich Ihnen jetzt.

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Mehr Informationen

 

1. Einleitung zur Holding im Ausland

Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Und jetzt kommt es in der Praxis doch sehr oft vor, dass wir Holdinggesellschaft gründen. Diese Holdinggesellschaft gründen, wir zu 95% immer in Deutschland. Die Mandanten fragen geht das nicht steuerlich noch günstiger Im Ausland? Sage ich nein. Warum? Ja, weil doch alle Einkünfte einer Holdinggesellschaft in Deutschland ohnehin schon steuerfrei sind. Ich habe mir ein Video gemacht, verlinke ich Ihnen hier oben.

2. Steuerfreie Dividenden & Veräußerungsgeschäfte

Da habe ich erklärt, dass Dividendenerträge zu 95% steuerfrei sind. 5% müssen doch mit 30% versteuert werden. Dann reden wir noch über 1,5 Prozent Steuern. Das gleiche gilt für Veräußerungsgewinne, die eine Holdinggesellschaft generiert, auch mit 1,5% Steuern nur zu belastet. Wenn ich doch schon in Deutschland ohnehin fast gar keine Steuern zahle, warum soll ich dann eine Holdinggesellschaft ins Ausland verlagern? Ja, dann zahle ich nicht 1,5, sondern in der Tat Null. Aber dafür lohnt sich doch der Aufwand mit dem ganzen internationalen Steuerrecht und der Gründung von ausländischen Rechtsformen doch gar nicht.

Also meine Empfehlung, lassen Sie die Finger von ausländischen Holdinggesellschaft. Das lohnt nicht. In ganz wenigen Fällen machen wir sowas. Aber das ist wirklich weniger als 5%. Wenn Sie dazu Fragen haben, wir stehen Ihnen hier in unserer Kanzlei gerne dafür zur Verfügung.


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung im Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  4. Steueroptmierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  5. Umfassende Beratungen im Internationalen Steuerrecht (Quellensteuerabzug, Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung)
  6. Beratung bei komplexen Unternehmensstrukturen (Holdinggesellschaften, Organschaften)
  7. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

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