Steuern in Österreich

keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

Keine Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer in Österreich

Eine Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft unterliegt in Deutschland der Besteuerung. Dabei können bis zu 50 % des Vermögenswerts als Steuern anfallen. Dabei gilt dies sogar dann, wenn entweder die übertragende oder die empfangende Person in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist. Im Gegensatz dazu existiert in Österreich keine Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer. Lediglich bei der Übertragung von Immobilien fällt eine Transaktionssteuer an. Daher kann man diesen Umstand nutzen, um mittels passender Steuergestaltung Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer in Deutschland zu vermeiden.

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von internationalen Steuergestaltungsmodellen spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Gestaltungsmodelle zum Erhalt der Steuervorteile aus. Dazu berücksichtigen wir neben der Steuer im In- und Ausland noch viele weitere, wichtige Aspekte. So auch in Österreich. Hierzu haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:

Datum

Thema
05. Februar 2021 DBA Österreich
25. April 2021 GmbH & Co KG in Österreich: 25 % Steuern bei deutscher Organschaft!
30. April 2021 GmbH in Österreich – Steuern im Vergleich zur deutschen GmbH
17. Mai 2021 Steuerrecht in Österreich: ESt KöSt USt & Immobilienertragsteuer
23. Juni 2021 Keine Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer in Österreich (dieser Beitrag)

Keine Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer in Österreich

In diesem Video erklären wir, wie man durch Wegzug nach Österreich Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer vermeiden kann.

1. Einleitung

Der Titel dieses Artikels nimmt es bereits vorweg: in Österreich existiert weder eine Schenkungssteuer noch eine Erbschaftssteuer. Obwohl in Österreich viele Steuergesetze mit jenen in Deutschland vergleichbar sind, ist dies doch einer der wesentlichsten Unterschiede in der Steuerpolitik dieser beiden Länder.

Dieser steuerliche Standortvorteil zugunsten Österreichs lässt einen interessanten Ansatz zur Gestaltung geradezu als selbstverständlich erscheinen. Denn wenn man Vermögen in Deutschland besitzt und dies per Schenkung oder Erbschaft übertragen möchte, dann ist die Idee, dies als österreichisches Steuersubjekt zu vollziehen, natürlich schlichtweg verlockend. Also besprechen wir nun in diesem Beitrag, ob das so einfach geht und was man alles dabei beachten muss. Und natürlich entwickeln wir auch ein steuerliches Gestaltungsmodell, das alle Aspekte berücksichtigt, sodass man die Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer, die in Deutschland anfallen würde, über Österreich vermeiden kann.

Ein sprachlicher Hinweis am Rande: während man in Deutschland Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer schreibt, verwendet man in Österreich die Form mit einem weiteren „s“ in der Mitte, also Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Dies mag auch hilfreich sein, um zu unterscheiden, um welche Besteuerungshoheit es jeweils geht.

2. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer: Deutschland vs. Österreich

2.1. Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer in Deutschland

Wie bereits erwähnt und auch schon in zahlreichen anderen Artikeln näher erläutert, unterliegen unentgeltliche Übertragungen in Deutschland der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer. Dabei gelten weitestgehend die selben Regeln, egal ob es sich um eine Schenkung oder Erbschaft handelt. Daher überrascht es auch kaum, dass in beiden Fällen ein und das selbe Gesetz, nämlich das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz maßgebend ist.

2.2. Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer in Österreich

In Österreich gibt es also weder eine Schenkungssteuer noch eine Erbschaftssteuer. Allerdings war das in der Vergangenheit auch schon mal anders. Denn vor dem 01.08.2008 unterlag die Übertragung von Vermögen in Österreich durchaus der damals noch geltenden Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Doch mit Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes im März 2007, bei dem die Richter einen verfassungsrechtlichen Verstoß beanstandeten, blieb die Frist zur Anpassung des Gesetzes ungenutzt. Somit hat der österreichische Gesetzgeber vielmehr das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz einfach zum Stichtag, den die Richter zum Nachbessern des Gesetzes gewährten, auslaufen lassen, statt es aktiv abzuschaffen.

Darüber hinaus muss man in dieser Hinsicht noch zwei weitere Einschränkungen anmerken. Denn einerseits fällt bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien nach wie vor eine Grunderwerbsteuer in Österreich an. Und zweitens gilt für die Einbringung von Vermögen in Stiftungen eine separate Steuer, nämlich die Stiftungseingangssteuer. Allerdings stellt zumindest Letztere einen Sonderfall dar, den wir hier nur der Vollständigkeit halber erwähnen möchten.

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3. Wie Sie Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer in Österreich vermeiden

Nun betrachten wir also, wie man als in Deutschland Steuerpflichtiger über den Weg nach Österreich die Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer vermeiden kann. Dabei soll einerseits die Übertragung von Geldvermögen sowie von Immobilienvermögen im Vordergrund stehen.

3.1. Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Geldvermögen in Österreich vermeiden

Zunächst betrachten wir den einfacheren der beiden Fälle, nämlich die Übertragung von Geldvermögen, ohne dass dabei Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer in Deutschland oder Österreich anfällt. Dazu ist es erforderlich, dass sowohl die Vermögende, in Deutschland ansässige Person, die ihr Vermögen steuerfrei übertragen möchte, als auch die empfangende Person von Deutschland wegziehen. Denn in Deutschland fällt die Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auch dann an, wenn nur eine der beiden Parteien in Deutschland steuerpflichtig ist.

Zum Glück gilt diese ortsabhängige Besteuerungsregel nur für die involvierten Personen. Hingegen ist die Verortung des Vermögens im Inland oder Ausland aus Sicht des deutschen Steuerrechts irrelevant. Deshalb können die beiden nun nach Österreich weggezogenen Personen auch Geldvermögen, das sich auf einem deutschen Bankkonto befindet, in Österreich ohne Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer übertragen.

3.2. Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer bei Immobilienvermögen in Österreich vermeiden

In einem zweiten Schritt wollen wir nun erörtern, wie man Immobilienvermögen mittels Steuergestaltung in Österreich ohne Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer übertragen kann. Dabei gehen wir davon aus, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet. Auch hier nehmen wir zunächst einen Wegzug aus Deutschland vor. Selbstverständlich sind auch diesmal beide Personen, der Überträger und der Empfänger davon betroffen. Doch zuvor verkauft der Schenkende dem Empfänger die Immobilie. Anschließend ziehen beide dauerhaft nach Österreich. Dort kann dann der Verkäufer der Immobilie dem Empfänger der Immobilienübertragung den Betrag in Höhe des Kaufpreises schenken. Und da es in Österreich weder Schenkungsteuer noch Erbschaftsteuer gibt, kommt allenfalls eine Grunderwerbsteuer in Deutschland beim Kaufvorgang in Frage.

Fachberatung für internationales Erbschaftsteuer- & Schenkungsteuerrecht

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4. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Worauf man allerdings noch achten muss, ist, dass in Deutschland auch eine Anknüpfung an die Nationalität bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer existiert (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b ErbStG). Dabei spricht man von der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland, wenn entweder eine Vermögen übertragende oder empfangende Person deutscher Nationalität keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich kürzer als fünf Jahre im Ausland aufhält. In diesem Fall bleibt eine Steuerpflicht zur Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer bestehen.

Außerdem greift auch über das Außensteuergesetz im Hinblick auf die deutsche Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer eine erweitert beschränkte Steuerpflicht. Denn in § 4 AStG steht, dass man als Deutscher, der in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug ins Ausland mindestens fünf Jahre lang hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig war, hinsichtlich der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer in Deutschland ebenfalls weiterhin steuerpflichtig ist, wenn man entweder in einem niedrig besteuernden Ausland oder nirgendwo ansässig ist, aber weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat.

5. Keine Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer über Österreich? Wir helfen!

Unter Beachtung all dieser Punkte ist also eine Übertragung von Vermögen in Deutschland durch Wegzug nach Österreich unter Vermeidung der deutschen Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer durchaus möglich. Gleichzeitig ist dies ein schönes Beispiel dafür, dass Steuergestaltung manchmal auch ganz leicht sein kann. Gewiss, auf die besonderen Bedingungen und Voraussetzungen muss man schon achten. Und auch hierzu ist das vorliegende Gestaltungsmodell ein hervorragendes Beispiel dafür, dass eben auch die allgemein weniger bekannten Details, mit denen zum Teil nur die wenigsten Steuerberater in ihrer Praxis Erfahrung haben, entscheidend sein können.

Wenn also auch Sie einen Steuerberater suchen, der sich in- und auswendig mit den Besonderheiten des internationalen Steuerrechts auskennt, dann sind Sie herzlich eingeladen uns zu kontaktieren. Denn unsere Kanzlei hat sich auf diesem Gebiet eine herausragender Expertise erarbeitet, ein Renommee, auf das wir ebenso stolz sind und das wir unseren Mandanten gerne zur Verfügung stellen.


Steuerberater für internationales Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Bei der Vermeidung von Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer durch Wegzug nach Österreich schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Erbschaft/Schenkung

  1. Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten, Gestaltungsmodelle)
  2. Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  3. Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
  4. Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen circa 1.500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „alte und neue Risiken im internationalen Steuerrecht“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

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