Stille Reserven
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend sind stille Reserven unbewusste oder bewusst niedriger ausgewiesene Vermögenswerte in der Bilanz eines Unternehmens. Sie dienen verschiedenen Zwecken, von der Risikovorsorge bis zur Steueroptimierung. Dennoch ist ihre Praxis umstritten, da sie die Klarheit und Vergleichbarkeit von Bilanzen beeinträchtigen können.
Was sind stille Reserven?
Stille Reserven sind in der betriebswirtschaftlichen und finanzbuchhalterischen Praxis Vermögenswerte oder Einkünfte, die in der Bilanz eines Unternehmens nicht oder nur teilweise ausgewiesen werden. Mit anderen Worten, sie sind Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts (oder einer Verbindlichkeit) und seinem tatsächlichen Wert, wobei der tatsächliche Wert höher ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert. Sie entstehen durch eine vorsichtige Bilanzierung, bei der Vermögenswerte bewusst niedriger oder Schulden bewusst höher bewertet werden.
Es gibt mehrere Gründe, warum Unternehmen stille Reserven bilden:
- Risikovorsorge: Unternehmen können durch ihre Bildung finanzielle Puffer schaffen, um unvorhergesehene wirtschaftliche Schwankungen oder Verluste abzufedern.
- Steuerersparnis: Da die Besteuerung von Unternehmen häufig auf dem in der Bilanz ausgewiesenen Gewinn basiert, kann die Unterschätzung von Vermögenswerten oder die Überschätzung von Verbindlichkeiten zu einer Verringerung der Steuerlast führen.
- Geheimhaltung: Unternehmen möchten möglicherweise nicht, dass Wettbewerber, Lieferanten oder andere Stakeholder ihr wahres wirtschaftliches Potenzial erkennen, und nutzen stille Reserven, um ihre finanzielle Situation zu verschleiern.
- Einflussnahme auf den Aktienkurs: Durch die Nicht-Ausweisung von Vermögenswerten können Unternehmen den Aktienkurs beeinflussen. Das Auflösen stiller Reserven kann in späteren Jahren zu einem plötzlichen Gewinnanstieg führen, was wiederum den Aktienkurs steigern kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass das Bilden und Auflösen stiller Reserven strengen buchhalterischen Vorschriften unterliegt. Nach dem Prinzip der Vorsicht in der Buchhaltung (§ 252 Absatz 1 Nummer 4 HGB) sind aber Vermögenswerte und Schulden so zu bewerten, dass Verluste sofort, Gewinne hingegen erst realisiert werden, wenn sie tatsächlich eintreten. Damit ist das Bilden finanzbuchhalterisch zunächst geboten.
Allerdings gibt es auch Kritik an der Bildung stiller Reserven. Sie können die Transparenz und Vergleichbarkeit von Bilanzen beeinträchtigen, da sie die tatsächliche finanzielle Lage eines Unternehmens verzerren. Dies kann bei Investoren, Analysten und anderen Stakeholdern zu Missverständnissen führen.