Gesamtkostenverfahren

Gewinn- und Verlustrechnung

Das Gesamtkostenverfahren bei der Gewinn- und Verlustrechnung

Das Gesamtkostenverfahren ist eines von zwei Methoden, die man zur Gewinn- und Verlustrechnung verwenden darf. Dabei ist das Gesamtkostenverfahren darauf ausgerichtet, die Berechnung anhand von Kostenarten durchzuführen. Dazu stellt es unter anderem auf Produktionskosten, also auf Material- und Personalkosten ab. Damit eignet sich das Gesamtkostenverfahren vornehmlich für produzierende Gewerbebetriebe in Deutschland. Im Ausland findet hingegen das Umsatzkostenverfahren Anwendung. Deshalb bevorzugen auch größere deutsche Konzerne von internationalem Rang das Umsatzkostenverfahren, obwohl das Gesamtkostenverfahren den Vorteil hat, dass man den Wert aller produzierten fertigen und unfertigen Erzeugnisse nach außen darstellen kann. Letzten Endes führen aber sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren stets zum selben Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

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Unser Video: Gewinn- und Verlustrechnung

In diesem Video erklären wir, wie im Gesamt- und im Umsatzkostenverfahren die Gewinn- und Verlustrechnung vornimmt.

Inhaltsverzeichnis


1. Das Gesamtkostenverfahren – Einleitung

Worauf freuen sich Unternehmer am Ende eines erfolgreichen Geschäftsjahres? Richtig, auf die Gewinn- und Verlustrechnung, wobei letztere Rechnung in diesem Fall unerheblich ist. Aber wie genau berechnet man denn den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens? Man könnte einfach meinen, dass man den Gewinn durch Subtraktion der Kosten und Aufwendungen von den Erlösen berechnet. Für einen Jahresabschluss ist dies aber zu einfach gestrickt. Tatsächlich gibt es spezielle Verfahren, nach denen man eine solche Gewinn- und Verlustrechnung durchführt. Eine davon ist das Gesamtkostenverfahren. Diesem Verfahren und seinen Besonderheiten Aufmerksamkeit zu schenken, bitten wir Sie nun.

2. Gesetzliche Vorschriften zum Gesamtkostenverfahren

Neben dem Gesamtkostenverfahren sieht das Handelsgesetzbuch (HGB) auch noch das Umsatzkostenverfahren bei der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Die entsprechende Vorschrift, die die Anwendung eines der beiden Verfahren anordnet, ist § 275 Absatz 1 Satz 1 HGB. Dort, im § 275 HGB, liefert der Gesetzgeber Anweisungen, wie man das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren anwendet. Da es sich allerdings um ein Wahlrecht handelt, fehlt natürlich eine Vorgabe, wann man welches der beiden Verfahren verwenden soll. Es bestimmt lediglich, das man die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach einer im selben Gesetz vorgegebenen Gliederung vorzunehmen hat. Dabei gibt § 275 HGB eine separate Gliederung für beide Berechnungsverfahren vor. Die Vorgaben zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren findet man dabei in § 275 Absatz 2 HGB.

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3. Worauf stellt das Gesamtkostenverfahren ab?

Die Besonderheiten beim Ansatz des Gesamtkostenverfahrens zur Gewinn- und Verlustrechnung liegen darin, dass man die Berechnung unter Berücksichtigung aller Kostenarten vornimmt. Das hat zur Folge, dass man, wie die Bezeichnung schon andeutet, alle Kosten, aber auch alle anderen mit dem Gewinn oder Verlust eines Unternehmens einhergehenden Positionen aufnehmen muss. Dies berücksichtigt somit auch Aspekte, die zwar keine direkten Auswirkungen auf die erzielten Erlöse bewirken, aber dennoch einen Gewinn für das Unternehmen bedeuten. Selbiges gilt entsprechend für Verluste.

So macht man dies, um Kosten im Zusammenhang mit produzierten Erzeugnissen innerhalb einer Rechnungsperiode berücksichtigen zu können, die aber erst in einer späteren Rechnungsperiode zu einem Erlös führen. Ähnliches gilt auch für Eigenleistungen, die dem eigenen Unternehmen dienen.

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4. Gewinn- und Verlustrechnung im Gesamtkostenverfahren

Schauen wir nun im Detail, wie man die Gewinn- und Verlustrechnung im Gesamtkostenverfahren durchführt. Dazu setzt man zunächst die Umsatzerlöse an. Wichtig ist aber auch die zweite Position in der Gewinn- und Verlustrechnung. Denn dabei geht es um Bestandsveränderungen von fertigen oder unfertigen Erzeugnissen. Hinzu kommen andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge. Der nächste Punkt ist wiederum besonders wichtig. Dabei geht es um die Produktionskosten. Hier unterscheidet man zwischen Material- und Personalkosten. Abschreibungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dabei kommen sowohl Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als auch des Umlaufvermögens im Rahmen der Vorschriften des HGB zum Ansatz. Ergänzende Erträge aus Beteiligungen, Wertpapiergeschäften sowie Zinsen und ähnliche Erträge, flankiert um mögliche Abschreibungen auf Finanzanlagen, sind ebenfalls relevant. Zinszahlungen, Einkommen- und Ertragsteuern runden die Liste allmählich ab. Am Ende steht das Ergebnis nach Steuern, auf das noch sonstige Steuern anzurechnen sind, bevor wir abschließend den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag beziffern.

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5. Das Gesamtkostenverfahren – abschließende Betrachtungen

Was bei der Analyse der Positionen beim Gesamtkostenverfahren auffällt, ist, dass wir es hier mit Produktionskosten zu tun haben. Tatsächlich spielen Produktionskosten sowie Bestandsveränderungen eine zentrale Rolle bei der Gewinn- und Verlustrechnung im Gesamtkostenverfahren. Also findet dieses Verfahren im produzierenden Gewerbe Anwendung. Für andere Branchen muss man daher das Umsatzkostenverfahren verwenden.

Trotz dieser Einschränkung, der das Gesamtkostenverfahren unterliegt, ist es in Deutschland recht weit im produzierenden Mittelstand verbreitet. Es hat nämlich den Vorteil, dass man auf diese Weise auch die Vermögenswerte, die auf die produzierten, aber noch auf Lager liegenden fertigen und unfertigen Erzeugnisse bei der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen vermag. Dies kann auch für die Außendarstellung eines solchen Unternehmens durchaus vorteilhaft sein. Mit dem Umsatzkostenverfahren wäre dies hingegen ausgeschlossen. Doch im Vergleich zur international gängigen Praxis, bei der dem Umsatzkostenverfahren der Vorzug zukommt, spielt das Gesamtkostenverfahren eher eine Nebenrolle. Deshalb bevorzugen große deutsche Konzerne auch dann das Umsatzkostenverfahren, wenn sie alternativ auch das Gesamtkostenverfahren anwenden könnten. Schließlich ist deren Außenwirkung ja auch auf den internationalen Markt ausgerichtet.

Abgesehen davon ist die Wahl zwischen dem Umsatz- und dem Gesamtkostenverfahren aber ohne große Bedeutung, weil in beiden Fällen das Ergebnis der Berechnungen gleich ist.


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