Verlustvortrag & Verlustrücktrag

Heraufsetzung der Grenze auf EUR 5 Mio.

Video: Verlustvortrag & Verlustrücktrag bis zu € 5 Mio. (Corona-Konjunkturpaket 2020)

Die Große Koalition hat entschieden, den Verlustrücktrag von einem Kalenderjahr in das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr von EUR 1.000.000 zu erhöhen auf EUR 5.000.000. Und gleichzeitig haben wir noch die Möglichkeiten des Verlustvortrags in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Mindestbesteuerung. Und was genau ein Verlustrücktrag und ein Verlustvortrag sind, das schauen wir uns heute in diesem Video an.

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1. Corona-Verluste rücktragen und vortragen: Einleitung

Herzlich willkommen! Mein Name ist Christoph Juhn, ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Und jetzt gibt es vom 3. Juni 2020 ein Ergebnis des Koalitionsausschusses und der will ja die Konjunktur ankurbeln, hat dazu über 50 Maßnahmen praktisch ins Leben gerufen und will die jetzt umsetzen.

2. Maßnahmen der Bundesregierung

Und unter Ziffer 5, ja, da gibt es eine neue Regelung zum Verlustrücktrag. Dort steht der steuerliche Verlustrücktrag wird gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal EUR 5.000.000, bei zusammen veranlagten EUR 10.000.000, erweitert. Aha.

Und zusätzlich noch: Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in den Steuererklärungen 2019 nutzbar gemacht werden kann, zum Beispiel über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm umsetzbar. Die (…) Auflösung der Rücklage erfolgt dann spätestens bis Ende 2020.

Und wie funktioniert das nun mit dem Verlustrücktrag und Verlustvortrag? Den gibt es ja auch in unbegrenzter Höhe, den braucht man nicht zu erhöhen. Ja, da gibt es bisher kein Limit.

Fragen zur Verlustvortrag und Verlustrücktrag?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Rechenbeispiel zum Verlustvortrag und Verlustrücktrag

3.1. Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Ausgangssituation zum Rechenbeispiel

Und wie genau funktioniert das mit dem Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

Ich hab hier mal etwas vorbereitet. Wir sagen, wir machen im Jahr 2020 einen Gewinn von EUR 10.000.000. Also müssen deutlich über eine Million hinauskommen, sonst macht das keinen Spaß, die Berechnung, sonst wird sie zu einfach. EUR 10.000.000 Gewinn. Und in 2020, ja, da kommt Corona, da machen wir einen deutlichen Verlust. Ich sage mal von ebenfalls EUR 10.000.000.

3.2. Verlustvortrag & Verlustrücktrag: Keine direkte Verrechnung von Verlusten und Gewinnen

Und man würde ja jetzt meinen, ganz spontan, dass man die beiden Jahre miteinander verrechnen kann. Das geht so einfach aber nicht, weil, ich kann an dieser Stelle einen Verlustrücktrag vornehmen. Ja, und den konnte ich bisher nur in Höhe von EUR 1.000.000 vornehmen. Jetzt soll ich den bis zur Höhe von 5 Millionen vornehmen können. Im Jahr 2019 habe ich vielleicht schon 50 % Steuern gezahlt. Das waren dann EUR 5.000.000. Wenn ich jetzt die EUR 5.000.000 zurücktragen kann, kann ich rückwirkend den Verlust im Jahr 2019 ansetzen und muss unterm Strich nur noch 5 Millionen versteuern.

5 Millionen mal einen Steuersatz von 50 %, ergibt eine Steuer von nur 2,5. Und wenn ich das so mache und ich habe die 5 Millionen schon gezahlt und müsste aber nur 2,5 rückwirkend bezahlen, bekomme ich unterm Strich 2,5 Millionen Steuern an dieser Stelle wieder erstattet aufgrund meines Verlustrücktrages.

Ja, also das ist Verlustrücktrag von einem Jahr, wo ich einen Verlust mache, den Verlust zurück zu tragen in das Jahr davor, in das Jahr 2019.

3.3. Kommt auch ein Verlustrücktrag in das Jahr 2018 in Frage?

Komme ich auch in das Jahr 2018 rein? Nein, das geht nicht. Man kann immer nur ein Jahr den Verlust zurücktragen und früher war das eben nur EUR 1.000.000, beziehungsweise bei Ehegatten waren es EUR 2.000.000. Und das wird jetzt verfünffacht. Bedeutet, bei, ja, bei EUR 1.000.000 Einzelveranlagung oder GmbH-Besteuerung gehe ich hoch auf EUR 5.000.000 Rücktrag um bei zusammenveranlagten Ehegatten, da kann ich von 2 Millionen hochgehen auf EUR 10.000.000.

3.4. Verlustvortrag des verbleibenden Verlusts

Gut, wir haben das jetzt mit EUR 5.000.000 gemacht. Und wie geht das Spiel dann weiter?

Von meinen EUR 10.000.000 hab ich 5 Millionen zurückgetragen ins letzte Jahr. Bleiben also noch 5 Millionen übrig. Diese 5 Millionen trage ich nun vor. Die Differenz von 10 und 5 trage ich vor in das Jahr. Verlustvortrag an dieser Stelle, dann noch die übrig gebliebenen EUR 5.000.000.

Und was passiert im nächsten Jahr? Im nächsten Jahr, ich unterstelle mal einen Gewinn von EUR 2.000.000, dann greift bei diesem Verlustvortrag jetzt noch eine weitere Besonderheit, die sogenannte Mindestbesteuerung im § 10d Absatz 2.

3.5. Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Beschränkung der Verlustverrechnung

Die besagt: von EUR 2.000.000 kannst du EUR 1.000.000 sofort abziehen. Das heißt, du musst, wenn überhaupt, nur noch eine versteuern und von der EUR 1.000.000, da greift, wie gesagt, die Mindestbesteuerung. Die sagt: kannst du nur 60 % abziehen, also minus 0,6, musst du mindestens 0,4, also EUR 400.000 versteuern. Also eine Million kann ich immer sofort verrechnen von meinem Gewinn in dem Jahr. Bleibt noch eine Million übrig und davon dann 60 % kann ich verrechnen, aber 40 % muss ich, ja, die muss ich versteuern. Mal meinen Steuersatz von 50 % sind gleich EUR 200.000 Steuern.

3.6. Auflösung des restlichen Verlustvortrags

Und jetzt geht das Spiel immer so weiter. Jetzt hab ich noch einen. Ich markiere ihnen das hier einmal. Von meinen ursprünglichen EUR 5.000.000, hab ich schon 5 Millionen abgezogen. Bleiben noch diese 5 Millionen übrig. Von diesen 5 Millionen hab ich nochmal eine Million abgezogen und von dieser eine Million hab ich nochmal 600.000 abgezogen. Unterm Strich bleibt jetzt ein Verlustvortrag übrig von ab EUR 3.400.000.

Und wenn ich jetzt wieder einen Gewinn mache, von EUR 5.000.000, kann ich von EUR 5.000.000 eine Million wieder sofort abziehen, bleiben vier Millionen übrig. Von vier Millionen 60 % kann ich auch abziehen. Das sind an dieser Stelle dann 2,4. Strich drunter: muss ich noch 1,6 versteuern, mal 50 % Steuern, und das sind 0,8.

Wieviel bleibt von meinem Verlustvortrag jetzt übrig? Wir gucken: ich bin mit einem Verlustvortrag von 3,4 reingegangen. Habe hier eine Million abgezogen, hier nochmal 2,4 abgezogen, unterm Strich ist mein Verlustvortrag jetzt komplett aufgezehrt und so passiert das mit dem Verlustvortragen aus dem Jahr 2020. Die werden jetzt zurück getragen (bis zu 5 Millionen) und dann vorgetragen bis in alle Ewigkeit, aber mit dem Effekt pro Jahr nur eine Million. Darüber hinaus 60 % Verrechnungsmöglichkeiten.

4. Verlustvortrag & Verlustrücktrag – unsere Empfelungen

Ja, das sind die Neuerungen zum Verlustvortrag, zum Verlustrücktrag. Abonnieren Sie uns; nicht vergessen, hier unten bei YouTube und auch bei Facebook und bei Instagram. Und wenn Sie Fragen haben, ja, dann steht Ihnen unsere Kanzlei sehr gerne zur Verfügung. (…)


Steuerberater für Unternehmensteuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert. Bei der steuerrechtlichen Gestaltung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Optimierte Besteuerung der GmbH

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

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