Video: Personengesellschaften: Neue Optionsbesteuerung mit 15% Körperschaftsteuer
Wahnsinn! Personengesellschaften zahlen eigentlich bis 45 % Einkommensteuer, können aber demnächst eine neue Option nutzen nur 15 % Körperschaftsteuer zu zahlen, zuzüglich Gewerbesteuer. Das ist ein Vorschlag der Großen Koalition. Und das soll demnächst gesetzlich so umgesetzt werden. Was sich genau dahinter versteckt, das schauen wir uns heute in diesem Video gemeinsam an.
1. Vorteil Körperschaftsteuer nun auch für Personengesellschaften?
Herzlich willkommen mein Name ist Christoph Juhn. Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich auf das Unternehmensteuerrecht spezialisiert, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften.
Und ja, GmbHs haben natürlich einen großen Vorteil. Sie zahlen nur 30 % Steuern, also 15 % Körperschaftsteuer und etwa 15 % Gewerbesteuer. Und Personengesellschaften werden in der Regel mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer besteuert.
Und jetzt gibt es von der Großen Koalition einen Vorschlag vom 3. Juni – und das wird höchstwahrscheinlich auch so umgesetzt. Da steht drin in Punkt Nr. 7, ich zitiere: „Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftsteuerrecht modernisiert (…) unter anderem durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrages.“
2. Zwei Neuerungen: Optionsmodell und Gewerbesteueranrechnungsmöglichkeit
Was fällt uns auf? Drei Punkte: Erstens ist ein Rechtschreibfehler drin. Die Kollegen haben hier Körperschaftsteuerrecht mit zwei S geschrieben und darunter dann wieder nur mit einem. Zweitens, es soll ein Optionsmodell geben. Und drittens, die Gewerbesteueranrechnungsmöglichkeiten sollen erhöht werden.
Zu den Möglichkeiten der Gewerbesteueranrechnung, statt 3,8fache das 4,0fache, was da kommt, ja dazu mache ich demnächst noch ein Video; geht noch vor dem Wochenende online. Heute sprechen wir über die Möglichkeit aus der Personengesellschaften über die Option ein Körperschaftsteuersubjekt zu machen.
Und wenn Sie solche Themen interessiert auch in der Summe die Steuergestaltungsmöglichkeit zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, ja, dann abonnieren Sie den Kanal hier bei YouTube und schauen Sie auf unserem Facebook– und Instagram-Account vorbei und abonnieren Sie auch diesen, weil dann ist gewährleistet, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Haben Sie Fragen zur
Options-Besteuerung von Personengesellschaften?
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3. Besteuerung im Vergleich: GmbH vs. KG
Und wie ist denn jetzt die Besteuerung von GmbHs? Es gibt nämlich einen grundlegenden Unterschied zwischen der Besteuerung von GmbH und Personengesellschaften. Wenn Sie auf meinem Kanal sind, kennen Sie das schon. Das habe ich schon öfters dargestellt.
3.1. Recehenexempel zur Besteuerung der GmbH
Beispiel: Wir nehmen eine GmbH und wir nehmen eine KG, um beides zu vergleichen. Eine GmbH hat EUR 100 Gewinn, zahlt 15 % Körperschaftsteuer und circa 15 % Gewerbesteuer, sind 70 netto. Und die 70 kann ich ausschütten, muss es aber nicht ausschütten. 70 und jetzt 25 % Kapitalertragsteuer auf 70, ich runde das mal, circa 20, bleiben 50 netto.
3.2. Rechenexempel zur üblichen Besteuerung der Personengesellschaft
Bei einer Personengesellschaft ist es komplizierter. Die zahlt 100, zahlt darauf die Gewerbesteuer von circa 15 und macht einen Gewinn von 85. Egal ob ich den Gewinn von 85 jetzt an die Gesellschafter auszahlen oder nicht, muss der Gesellschafter den ganz normalen Gewinn von 100 nicht 85, sondern 100, weil die Gewerbesteuer nicht abzugsfähig ist, versteuern mit einem Steuersatz von 0 bis 42 %. Wir nehmen jetzt an dieser Stelle mal EUR 42, weil das ein üblicher Steuersatz ist, und unten die Gewerbesteuer hab ich ja unten schon gezahlt. Die muss ich hier also gedanklich abziehen. Sind nochmal EUR 15, die ich an dieser Stelle auch abziehen muss.
Gleichzeitig kann ich die Gewerbesteuer, die Gewerbesteuermessbetrag ist das 3,5 fache, mal das 3,8 fache anrechnen. Das sind 13,3 %. Demnächst wird das höher sein. Dann wird das 14 % sein, die ich anrechnen kann. Ja, momentan 13,3 und das sind unterm Strich 56,3.
3.3. Ergebnis des Vergleichs
Damit stellt sich die Personengesellschaft mit diesen Zahlen ein bisschen besser da, als die Kapitalgesellschaft. Aber wenn die Kapitalgesellschaft die EUR 70 nicht ausschüttet, sondern in der Gesellschaft drin lässt, hat sie eine höhere Reinvestitionsmöglichkeit, wie die Personengesellschaft, die ja mit 56,3 netto dasteht und reinvestieren kann.
4. Unternehmensteuerreform 2008
4.1. Personengesellschaften: Möglichkeit der Thesaurierung
Das sind die beiden Grundprinzipien. Und jetzt gibt es eine Ausnahme bei der Personengesellschaft.
Schon seit der Unternehmensteuerreform 2008, kann auch eine Personengesellschaft und einen unter einen Einzelunternehmen einen Antrag auf Thesaurierung stellen. Und dann zahlt auch eine Personengesellschaft 28,25 %, allerdings plus die Gewerbesteuer von circa 15 %. So, und dann muss das Geld in der Personengesellschaft drin bleiben. Und nur wenn ich das Geld aus der Personengesellschaft wieder raushole, dann kommt nachträglich nochmal eine 25 %-Besteuerung auf die Personengesellschaft zu.
4.2. Gravierende Nachteile des bisherigen Optionsmodells
Und jetzt sagen alle, ja das ist doch eine super Thesaurierungsmöglichkeit. Die gibt es seit zwölf Jahren im Gesetz. Die soll ja die Personengesellschaft mit der GmbH vergleichbar machen. Warum nutzen nicht alle diese Thesaurierungsmöglichkeit bei Personengesellschaften?
Das kann ich Ihnen sagen. Das hat nämlich ganz viele praktische Probleme. Ich kenne sogar einige Steuerberater, die sagen das mache ich nicht. Also ich würde eher sagen, 90 % der Steuerberater lehnen diese Möglichkeit ab, weil es auch in der Summe zu einer deutlich höheren Belastung führt und weil es in der Praxis kaum praktikabel ist.
Das muss kontrolliert werden, ob das Geld drin ist. Es gibt einen nachversteuerungspflichtigen Betrag. Wenn der dann doch entnommen wird, muss nachversteuert werden. Das ist ziemlich, ziemlich kompliziert, in der Praxis nur sehr schwer händelbar.
Also seit zwölf Jahren gibt es die Möglichkeit, aber keiner macht es.
5. Die neue Options-Besteuerung für Personengesellschaften
5.1. Besteuerung der Personengesellschaft mit Körperschaftsteuer
So, und jetzt soll es eine neue Option geben, wonach Personengesellschaften – und in dem Vorschlag steht das Wort Personengesellschaften drin, nicht Einzelunternehmen, sondern diese Option soll anscheinend jetzt nur für Personengesellschaften geben – wo diese Personengesellschaften behandelt werden wie GmbHs.
Das würde also dazu führen, dass wenn die Personengesellschaft EUR 100 Gewinn macht demnächst, das würde ja dann so aussehen: zum Beispiel eine KG, da macht die Personengesellschaft EUR 100 Gewinn und dann zahlt auch die Personengesellschaft, weil sie zu Körperschaftsteuer optiert, 15 % Körperschaftsteuer und etwa 15 % Gewerbesteuer. Das sind 70 netto und dann müssen die EUR 70 in der Gesellschaft drin bleiben. Das muss auch wieder kontrolliert werden, wie bei der alten Thesaurierungsbegünstigung seit 2008, die nach wie vor im Gesetz steht.
5.2. Nachversteuerung der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter
Und erst wenn ich das Geld dann auszahlen an den Gesellschafter muss ich hier oben die 70 nochmal nachversteuern. Wahrscheinlich wird es auch hier mit Kapitalertragsteuer besteuert von 25 %. (…) 25 %auf 70 zirka 20, sodass unterm Strich ja wieder 50 übrig bleiben.
5.3. Bedenken bei der Berücksichtigung von Sonderbetriebsvermögen
Dann hätte ich auch hier EUR 70 zur Reinvestition, weil die Personengesellschaft behandelt wird wie ein Körperschaftsteuersubjekt. Das will man jetzt so umsetzen, und ich hab bisschen Bedenken, dass das gut gelingt.
Warum? Weil die alte Thesaurierungsbegünstigung hat man ja auch umgesetzt und kein Mensch nutzt sie (gefühlt zumindest kein Mensch). Das neue Modell hat ganz viele Probleme. Die Fachkundigen unter ihnen kennen das. Das Wort, Sonderbetriebsvermögen, ja. Eine GmbH hat sowas nicht, eine Personengesellschaften hat Sonderbetriebsvermögen. Da sind zum Beispiel Gegenstände drin, die ich der Personengesellschaft unterlasse. Die zählen dann mit zum Sonderbetriebsvermögen und damit zum Betriebsvermögen der KG, erstens.
Zweitens: Wenn ich einen Geschäftsführergehalt zahle, dann kommt das hier auch im Sonderbetriebsvermögen an, als sogenannte Sonderbetriebseinnahmen und kann damit faktisch nicht als Betriebsausgabe bei der Personengesellschaft abgezogen werden. Zumindest nicht bei der Gewerbesteuer. Das wird dann hinzugerechnet.
Ja, und da stellt sich ganz viele Fragen, wie genau das dann jetzt funktionieren soll, wenn ich von dieser Option Gebrauch mache und von der normalen Einkommensteuer bei Personengesellschaften runter geh in diese Körperschaftbesteuerung. Bleibt also offen, wie das mit Sonderbetriebsvermögen ist.
5.4. Weitere kritische Punkte beim Optionsmodell für Personengesellschaften
Der nächste Punkt wird sein: Wie erfolgt dann überhaupt diese gedankliche Umwandlung? Weil nachträglich wird ja kontrolliert, nehme ich die EUR 70 aus der Gesellschaft raus? Was ist denn mit bisherigen Gewinnen, die meiner bisherigen Personengesellschaft drin sind? EUR 100.000 quasi auf dem Kapitalkonto und ich optiere jetzt zur Körperschaftsteuer. Muss ich dann gucken, was die alten Gewinne in der Personengesellschaft sind, die ich mir einfach rausholen kann? Und wie ist das mit neuen Gewinnen? Bleiben die drin und werden dann, wenn ich die rausnehme mit 25 % besteuert? Gibt es da eine Verwendung Reihenfolge? Kann ich die alten Gewinne immer steuerfrei rausholen? Oder muss ich erst die neuen Gewinne steuerpflichtig rausholen?
Weitere offene Frage: Diese Option von Einkommensteuer zu Körperschaftsteuer-Subjekt, ist die steuerfrei? Wenn Sie das in der Praxis durchdenkt, werden Sie ganz, ganz, ganz viele Probleme stolpern. Ja, schöne Option. Dass die in der Praxis umgesetzt wird, das bezweifele ich an dieser Stelle.
6. Fazit: Die Ausformung des Gesetzes bestimmt den Ergfolg
Aber ich bin gespannt, wie sie letztendlich ins Gesetz reinkommt. Wie man das formulieren wird und wie dann Personengesellschaften in der Tat Körperschaftsteuer zahlen können. Ja, bleibt abzuwarten, ist eine spannende Geschichte.
Meine Kontaktdaten zur Besteuerung von GmbHs und Personengesellschaften, können Sie mich gerne anrufen, (…) und ja, bleiben Sie bei dem Kanal dabei. Wir sehen uns im nächsten Video.
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