Berliner Testament

Worin bestehen Risiken?

Berliner Testament: Nachteile bei der Steuer und andere Risiken

Mit dem Berliner Testament verbinden viele vermögende Paare einen besonderen Vorteil, übersehen dabei auch eine ganze Reihe an Nachteilen. Der Vorteil, der die meisten Nutzer davon überzeugt, ein Berliner Testament aufzusetzen, ist, dass man durch die Übertragung des gesamten eigenen Vermögens auf den überlebenden Ehepartner diesen finanziell absichert. Allerdings ignoriert dieses Vorgehen gerade bei großen Vermögenswerten die Tatsache, dass dabei der Erbschaftsteuerfreibetrag kaum ins Gewicht fällt und somit der Großteil der Erbschaft versteuert werden muss. Außerdem hat das Berliner Testament auch aus erbrechtlicher Sicht Nachteile, nämlich für eventuell vorhandene Kinder. Darum bieten wir in diesem Beitrag einen Blick auf die Nachteile des Berliner Testaments, verraten aber zugleich, wie man diese neutralisieren kann.

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Unser Video: Berliner Testament auf dem Prüfstand

In diesem Video erklären wir, warum das Berliner Testament aus steuerlicher Sicht eine ganze Reihe an potenziellen Nachteilen enthält.

Inhaltsverzeichnis


1. Das Berliner Testament und seine Nachteile – Einleitung

Vermögen ist eine gute Sache. Es sichert unser Leben finanziell ab, lässt uns auf vielfältige Weise Wohlstand genießen, erlaubt uns eine Vielzahl an Freiheiten. Und doch wird es, wenn es zu keinem substanziellen Verzehr des Vermögens kommt, es vielmehr stetig wächst, im Laufe des Lebens immer mehr zur Bürde. Denn letztendlich drängt sich unausweichlich die Frage auf, was mit unserem Vermögen eines Tages geschehen soll, da wir von dieser Welt scheiden. Nun, in aller Regel ist es dabei ja so, dass wir Angehörige haben, die wir ebenfalls verlassen. Selbst wenn uns der Abschied von der offenbar in Unruhe geratenen Welt weniger schwer fallen sollte, so ist die gedankliche Verknüpfung des Erbes mit den eigenen Angehörigen stets präsent. Wer soll das Vermögen dereinst ganz oder zumindest in Teilen weiterführen? Welche Bedingungen wollen wir daran binden? Und welche müssen wir selbst beachten, wenn wir unser Vermögen weiterreichen?

2. Das Berliner Testament als weitverbreitete Option

2.1. Ehepartner im Testament

Antwort auf all diese und eine Myriade weiterer Fragen geben wir nach Möglichkeit mit unserem Testament. Es enthält alle unsere Bestimmungen, denen unsere Erben beim Empfang der Erbschaft unterliegen sollen. Darunter sind jene von besonderer Bedeutung, mit denen wir in erster Linie unseren Ehepartner bedenken. Schließlich ist die Einstellung weit verbreitet, dass man dafür sorgen möchte, den überlebenden Ehepartner auch zukünftig finanziell abzusichern.

2.2. Das Berliner Testament

Dazu gibt es sogar ein spezielles Testament mit einem eigenständigen Begriff, nämlich das Berliner Testament. Es enthält grundsätzliche Regelungen zur Übertragung des Vermögens im Ganzen auf den jeweils überlebenden Ehepartner, sodass sich beide Parteien gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Doch was hier zumindest unterschwellig romantisch anmuten mag, birgt auch Risiken. Insbesondere bei der steuerlichen Betrachtung und Berücksichtigung der eigenen Kinder lauern im Berliner Testament Nachteile. Auf diese gehen wir in diesem Beitrag ein. Zusätzlich wollen wir aber auch zeigen, welche Gestaltungen dabei hilfreich sein können, die Nachteile zu vermeiden.

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3. Nachteile des Berliner Testaments für die eigenen Kinder

Wenn der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen im Wege einer Erbschaft erhält, führt das Berliner Testament dazu, dass die Kinder mit dem Nachteil konfrontiert werden, keinen Anteil am Erbe zu erhalten. Dies ist offensichtlich in sich nachteilig. Doch damit fängt die Kette an Nachteilen durch das Berliner Testament erst an. Denn einerseits gibt es steuerliche Nachteile, andererseits aber auch solche, die die Aussicht der Kinder betreffen, jemals einen Teil des elterlichen Vermögens zu erhalten.

3.1. Steuerliche Betrachtungen des Berliner Testaments

Wenn das zu übertragende Vermögen den Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibetrag von EUR 500.000 des überlebenden Ehepartners überschreitet, zahlt dieser auf den verbleibenden steuerpflichtigen Anteil Steuern. Hätte man jedoch statt des Berliner Testaments das Vermögen bei der Erbschaft sowohl auf den Ehepartner als auch auf die Kinder aufgeteilt, hätte jedes Kind separat nochmals einen Freibetrag von jeweils EUR 400.000 nutzen können. Hierzu ein simples Rechenbeispiel:

Die Ehefrau des verstorbenen Herrn Wupper erhält durch das Berliner Testament sein gesamtes Vermögen in Höhe von EUR 1,3 Millionen. Erbschaftsteuer fällt dabei, unter Nutzung ihres Freibetrags, auf EUR 800.000 an. Die beiden Kinder erhalten nämlich keine Erbschaft. Hätte Herr Wupper stattdessen seiner Ehefrau EUR 500.000 und seinen beiden Kindern jeweils EUR 400.000 vermacht, bliebe die gesamte Erbschaft steuerfrei. Wir sehen, das Berliner Testament hat hier bereits einen ersten Nachteil offenbart.

Gehen wir einen Schritt weiter: Frau Wupper hat also das gesamte Vermögen in Höhe von EUR 1,3 Millionen erhalten und 15 % Erbschaftsteuer gezahlt, was nach Abzug des Freibetrags sowie des Versorgungsfreibetrags ungefähr EUR 80.000 ausmacht. Doch irgendwann folgt sie ihrem Ehemann und hinterlässt nun ihren Kindern das Vermögen, von dem wir der Einfachheit halber annehmen wollen, dass es in seinem Wert unverändert blieb. Dann teilen sich die beiden Kinder das verbleibende Vermögen von EUR 1,22 Millionen. Jedes Kind kann nun vom seinem Erbanteil in Höhe von EUR 610.000 seinerseits einen Freibetrag von EUR 400.000 abziehen, sodass immer noch EUR 210.000 zu versteuern sind. Darauf fallen dann jeweils EUR 23.000 an Erbschaftsteuer an, in Summe also EUR 46.000.

Die Differenz zum steuerfrei möglichen Erbvorgang bedeutet also einen Verlust von mehr als EUR 120.000. Das ist insofern erstaunlich, weil es rund 10 % des ursprünglichen Vermögens ausmacht. Dabei konnten hier schon alle Erben ihren im Verhältnis zum Gesamtvermögen beachtlich großen Freibetrag nutzen.

3.2. Erbrechtliche Betrachtungen des Berliner Testaments

Neben diesen vermeidbaren steuerlichen Risiken, birgt das Berliner Testament Nachteile noch gravierender Art für die Kinder. Nehmen wir an, Frau Wupper ist lebenslustig und das Schicksal ihr hold, schenkt ihr eine neue Beziehung. Diese ist von der glücklichen Art, sodass irgendwann im Laufe der Jahre das Paar sich dazu entschließt, zu heiraten. Nun entscheidet das neue Ehepaar seinerseits, ein Berliner Testament aufzusetzen. Folglich brächte dies den beiden Kindern den Nachteil, beim Versterben ihrer Mutter bei der Erbschaft erneut leer auszugehen. Um es noch konkreter auszudrücken: sie müssen davon ausgehen, vom ursprünglichen Erbe ihres Vaters keinen Anteil zu erhalten. Sie sind somit de facto enterbt.

Nehmen wir an, Frau Wupper wird aus ihrer Beziehung mit ihrem neuen Partner nochmals Mutter. Selbst wenn sie weder erneut heiratet, noch ein Berliner Testament aufsetzt, müssen sich nun die beiden älteren Geschwister das spätere Erbe mit einem dritten Geschwister teilen. Das schmälert somit ihr eigentliches Erbe substanziell; ein weiterer Nachteil des Berliner Testaments.

Jetzt ist es allerdings so, dass Kinder einen Pflichtteilsanspruch am Erbe geltend machen können. Das wissen auch die Eltern, weswegen manche in ihrem Berliner Testament zum Nachteil ihrer Kinder eine Klausel aufnehmen, der den Kindern auch bei der zweiten Erbschaft nur einen Pflichtteil gewährt, wenn sie sich dafür entscheiden sollten, schon beim ersten Erbvorgang ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen. Somit schmälert man das Erbe insgesamt erheblich, was viele Kinder dazu zwingt, Geduld aufzubringen. Zumal das Durchsetzen des Pflichtteilsanspruchs einen Kraftakt darstellt, der sowohl Zeit, Nerven als auch Anwaltskosten bedingt. Und bei der Aussicht, dies gleich zweimal in Folge durchzustehen, dürften viele Kinder wohl lieber den Wunsch ihrer Eltern erfüllen.

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4. Wie man die Defizite des Berliner Testaments neutralisieren kann

Jetzt ist das Berliner Testament kein in Granit gemeißeltes Schicksal. Selbstverständlich kann man auch ein solches Testament individuell anpassen, so, wie es etwa mit den Vorgaben zum Pflichtteilsanspruch der Kinder der Fall ist. Also versuchen wir hier einmal einige Punkte zum Vorteil der Kinder zu regeln.

Die wichtigste Eingabe dürfte die Ausgestaltung einer bedingten Erbschaft sein. Wenn das Vermögen auf einen neuen Ehepartner überzugehen droht, kann man im Berliner Testament bestimmen, dass im Falle einer erneuten Eheschließung des überlebenden Ehepartners das zuvor übertragene Vermögen sogleich an die Kinder übergeht. Man würde also die Erbschaft davon abhängig machen, dass keine neue Ehe geschlossen wird, andernfalls ist man verpflichtet, das Erbe auf die Kinder zu übertragen. Juristen sprechen hierbei von einer bedingten Erbschaft.

Allerdings neutralisiert man damit lediglich den erbrechtlichen Nachteil des Berliner Testaments. Wenn man auch noch die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments vermeiden möchte, muss man von ihm Abstand nehmen. Stattdessen empfehlen wir das Erbe von Anfang an unter allen Erben aufzuteilen, damit jeder den eigenen Erbschaftsteuerfreibetrag ausschöpfen kann.

Wenn das immer noch zu einer Versteuerung des Erbes führen sollte, kann man auch über frühzeitige Schenkungen nachdenken. Denn die Freibeträge zu Schenkung und Erbschaft erneuern sich alle zehn Jahre. Wer also lange vor dem erwartbaren Lebensende mit der Übertragung des Vermögens beginnt, trägt dazu bei, dass die Nachkommen ebenso wie der Ehepartner einen größeren Anteil des Vermögens steuerfrei erhalten kann.

Zusätzlich kann man über eine Güterstandsschaukel nachdenken, mit der man weitere steuerliche Vorteile realisieren kann. Steuerersparnisse ermöglichen aber auch Übertragungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs.

Eine weitere Option stellen Vermächtnisse dar. Insbesondere ein Supervermächtnis bietet sich an, um sowohl die finanzielle Absicherung des Ehepartners zu gewährleisten, als auch den späteren Empfang des Vermögens durch die Kinder zu ermöglichen.

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5. Berliner Testament: Risiken und Lösungsansätze – Fazit

Da dem Berliner Testament in der Praxis eine so große Bedeutung zukommt, sollte man auch über die Nachteile informiert sein. Andererseits sollte man wissen, dass diese Nachteile keine unüberwindbaren Hürden darstellen müssen. Im Gegenteil, mit einer fundierten Steuer- und Rechtsberatung lassen sie sich in Wohlgefallen auflösen, sodass Risiken möglichst gering ausfallen. Hier haben wir einige dieser Optionen zur Entschärfung der Nachteile des Berliner Testaments dargestellt und hoffen, damit einen Impuls zur weiteren Betrachtung zu gegeben. Wer nämlich Vermögen übertragen möchte, dabei sowohl das Wohl des Ehepartners als auch das der Kinder beachtend, kann deutlich mehr gestalten, als mit einem Standard-Berliner Testament möglich ist.

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