Verluste mit Treuhand-KG verrechnen: so funktioniert es
In manchen Situationen kann eine Holdinggesellschaft nur Personengesellschaften als operativ tätige Tochtergesellschaften nutzen. Dies verhindert jedoch den Aufbau einer Organschaft, die man normalerweise dazu einsetzt, um Gewinne und Verluste der verschiedenen Tochtergesellschaften miteinander zu verrechnen. Es gibt jedoch andere Wege, um diese Verlustverrechnung auf Ebene der Holdinggesellschaft zu erreichen. Denn Verluste kann man in diesem Fall auch mit einer Treuhand-KG verrechnen.
Unser Video: Holding mit Treuhand-KG
In diesem Video erklären wir, warum eine Holding für ihre Tochtergesellschaften in der Rechtsform von KGs ein Treuhand-KG-Modell nutzt.
Inhaltsverzeichnis
1. Gewinne und Verluste mit Treuhand-KG verrechnen – Einleitung
Wir als Steuerberatungskanzlei werben ja viel und oft für Unternehmensstrukturen, bei denen eine Holding-GmbH an einer oder mehreren operativen Tochter-GmbHs beteiligt ist. Dafür sprechen sowohl steuerliche als auch diverse andere Gründe, etwa die Sicherung der Gewinnvorträge durch Ausschüttung an die Holding, um so den Haftungsmantel der operativen GmbH möglichst gering zu halten.
2. Verluste mit Treuhand-KG verrechnen: die Ausgangslage
Es gibt jedoch noch andere Konstellationen, bei denen die klassische Holdingstruktur keine sinnvolle Lösung darstellt. Das ist etwa der Fall, wenn man statt operativer GmbHs operative GmbH & Co. KGs als Tochtergesellschaften etabliert oder erwirbt, aber keine Umwandlung anstrebt. Dabei verfügen die Tochtergesellschaften, wie sonst auch üblich, über je eine Komplementär-GmbH. Kommanditist mit einer Beteiligung von üblicherweise 100 % ist dann die Holding-Gesellschaft, der auch die gesamten Gewinne der Tochtergesellschaften zustehen.
Hier erfolgt die Besteuerung der Gewinne der Tochtergesellschaft so, dass die Holding-GmbH am Ende die Gewinne ihrer Tochtergesellschaft direkt entnehmen kann. Dadurch entfällt die erneute Besteuerung von Dividenden auf Ebene der Holding-GmbH, was eher vorteilhaft ist. Allerdings geht damit der Verlust der Möglichkeit einher, Gewinne der einen Tochtergesellschaft mit Verlusten einer anderen Tochter-GmbH & Co. KG auf Ebene der Holding zu verrechnen. In manchen Konstellationen ist aber genau dies essentiell. Wie kann man also eine solche Situation gestalten?

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3. Verluste verrechnen: Aufbau einer Holding mit Treuhand-KG
Unser Lösungsansatz ist relativ simpel und erfordert nur wenige Änderungen. Dazu nutzen wir die Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG und transformieren sie in eine Kommanditistin. Gleichzeitig bekommt sie 1 % der Anteile an der KG, während die Holding-GmbH in die Rolle der Komplementärin wechselt und die verbleibenden 99 % der Anteile behält. Damit haben wir im Grunde die übliche Rollenverteilung der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG vertauscht.
Da die nun als Kommanditistin fungierende GmbH noch 1 % der Anteile hält, gilt sie weiterhin als eigenständige Gesellschafterin der GmbH & Co. KG. Hätte man ihr keine Anteile übertragen, würde die GmbH & Co. KG einen der mindestens zwei erforderlichen Gesellschafter verlieren und dadurch zwangsläufig zu einer reinen GmbH werden. Das wollen wir aber ausschließen. Deshalb ist es wichtig, dass die Kommandit-GmbH an der GmbH & Co. KG beteiligt ist. Juristisch bleibt die GmbH & Co. KG also erhalten.
Was macht man nun daraus? Die neue Kommandit-GmbH mit ihrer Beteiligung von 1 % schließt mit der Holding-GmbH einen Treuhandvertrag. Sie verwaltet also das 1 % der Anteile im Namen der Holding-GmbH. Man bezeichnet dieses Konstrukt daher auch als Treuhand-KG. Dadurch steht der Holding-GmbH praktisch das gesamte Wirtschaftsgut von 99 + 1 % an der GmbH & Co. KG zu. Sie gilt somit als alleinige wirtschaftliche Eigentümerin der Personengesellschaft. Und das ist ausschlaggebend für die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten über die Treuhand-KG, die nun auf Ebene der Holding-GmbH erfolgt.

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4. Wie kann eine Holding mit einer Treuhand-KG Verluste verrechnen?
Lösen wir nun auf, was wir mit unserer gerade vorgestellten Gestaltung ermöglicht haben. Wenn die Holding-GmbH über zwei oder mehr Tochtergesellschaften verfügt und beide haben die Rechtsform einer GmbH & Co. KG, dann wandeln wir beide derart um, dass sie die Struktur einer Treuhand-KG annehmen. Die eine GmbH & Co. KG generiert Gewinne, die andere Verluste. Durch die Treuhand-KGs findet nun die Besteuerung der Gewinne und der Verluste der beiden Tochtergesellschaften auf Ebene der Holding-GmbH statt. Die Treuhand-KG ermöglicht es der Holding also, die Gewinne der einen Tochtergesellschaft mit den Verlusten der anderen zu verrechnen. Was also anfangs ohne Treuhand-KG unmöglich schien, ist mit wenigen Veränderungen in den Gesellschaftsverträgen und dem Aufsetzen von Treuhandverträgen möglich geworden.
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5. Gewinne und Verluste mit Treuhand-KG verrechnen – Fazit
Eine Unternehmensstrukturierung über Holdinggesellschaften mit mehreren Tochtergesellschaften ist in der Praxis vielfach empfehlenswert. Gerade in Zeiten, in denen man flexibel auf Veränderungen reagieren können muss, um zu bestehen, ist dies eine wichtige Absicherung. Denn damit kann man die Zuordnung von Ressourcen und Aufgaben bedarfsgerecht steuern – und zwar sowohl im In- als auch im Ausland. Ebenso wichtig ist aber auch die Möglichkeit, dass man Gewinne und Verluste von Tochtergesellschaften an zentraler Stelle miteinander verrechnen kann. Ist man davon abhängig, dass Tochtergesellschaften die Rechtsform von GmbH & Co. KGs annehmen, gelingt dies aber nur über unsere Gestaltung. Denn erst die Treuhand-KG ermöglicht es einer Holding-GmbH, Gewinne und Verluste ihrer Tochter-GmbH & Co. KGs miteinander zu verrechnen. Dies trägt somit entscheidend zur Optimierung der Steuern auf Ebene der Holding bei.
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