Selbstanzeige bei Airbnb und Kryptowerten
Vermietungen über Airbnb und Gewinne aus Geschäften mit Kryptowerten haben bisher eines gemeinsam: sie gingen in der Vergangenheit oft mit Steuerhinterziehung einher. Insbesondere, wenn die Einkünfte aus dem Ausland, zumal außerhalb der EU, stammten, war es leicht, die Einkünfte dem Fiskus zu verschweigen. Wie sollte er denn schon dahinterkommen? Doch mit den neuen EU-Verordnungen DAC7 und DAC8 sowie ihren Umsetzungen in nationales Recht ändert sich dies nun. Wer sich folglich dem Risiko der Entdeckung einer solchen Steuerhinterziehung ausgesetzt sieht, kann allerdings noch hoffen. Denn bei verschwiegenen Einkünften aus Airbnb und Kryptowerten ist unter Umständen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich.
Unser Video: Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung
In diesem Video erklären wir, warum bisherige Steuerhinterziehungen über Airbnb und mit Kryptowerten bald auffliegen könnten.
Inhaltsverzeichnis
1. Selbstanzeige bei Airbnb und Kryptowerten – Einleitung
Steuerhinterziehung geschieht immer da, wo man Gewinne oder andere steuerpflichtige Einkünfte erzielt und diese dem Finanzamt verschweigt. Das kann einerseits mit Absicht erfolgen, andererseits aber auch unbeabsichtigt. Zum Beispiel kann es sein, dass man Fehlinformationen glauben schenkt, die besagen, dass keine Nennung solcher Einkünfte in der Steuererklärung erforderlich ist. Gerade bei komplexen Sachverhalten ist das Risiko also groß, dass man unbeabsichtigt Steuerhinterziehung begeht.
Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen, nämlich die Vermietung von Wohnraum über Airbnb und die Erzielung von Gewinnen im Zusammenhang mit Kryptowerten – und für beide Fälle kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in Frage.

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2. Selbstanzeige in Folge einer Vermietung von Wohnraum über Airbnb?
Airbnb ist die bekannteste Plattform zur Vermietung von Ferienwohnungen weltweit. Wer über eine Wohnung oder anderen Wohnraum verfügt und die Freiheit hat, diesen kurzzeitig zu vermieten, inseriert ein Angebot bei Airbnb. Personen, die Bedarf an einer solchen Unterkunft haben, können sich dann über die Plattform für eine gewisse Zeit dort einmieten. Oftmals ist diese Unterbringung günstiger als ein Hotelzimmer. Außerdem erhält man dabei das Privileg, so zu wohnen, wie andere sich eine angenehme Wohnung vorstellen. Das kann durchaus inspirierend sein, weil man dabei auf neue Ideen für das eigene Zuhause kommen kann. Reist man dabei in ferne Regionen, erhält man auf diese Weise sogar Einblick in fremde Kulturen. Auch dies kann man als eine Bereicherung empfinden.
Schon vor Jahren hatte die EU erkannt, dass Vermietungen über Plattformen wie Airbnb anfällig für Steuerhinterziehung sind. Wer die Einnahmen aus der Vermietung in der Einkommensteuererklärung verschwieg, zahlte auch keine Steuern darauf. Also hat man sich in der DAC7-Verordnung damit auseinandergesetzt und eine Regelung getroffen, die Plattformbetreiber zur Kooperation mit den Finanzbehörden verpflichtet. Dadurch besteht bei diesen nun die Pflicht, ihre registrierten Vermieter an die jeweils zuständige Finanzbehörde zu melden.
Selbstverständlich sind alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die DAC7-Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Und das bedeutet für uns in Deutschland, dass unter Umständen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Sachverhalten im Kontext mit Vermietungen über Airbnb besteht – und, wie wir gleich zeigen werden, auch bei unversteuerten Kryptowerten.

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3. Grund zur Selbstanzeige bei Einkünften aus Kryptowerten?
Ähnlich ist es also mit Einkünften aus Kryptowerten. Auch hier kann man Gewinne über internationale Plattformen aus Kryptowerten erzielen. Dabei ist es erforderlich, dass man sich auf diesen Plattformen anmeldet, um Geschäfte mit Kryptowerten zu machen. Dadurch sind die in diese Geschäfte involvierten steuerpflichtigen Personen den Krypto-Plattformen bekannt.
Wenn man nun dabei erzielte Gewinne aus der Steuererklärung heraushält, begeht man Steuerhinterziehung. Selbst wenn die dadurch hinterzogene Steuer am Ende unbedeutend sein sollte, bleibt doch die Erklärung auch dieser Einkünfte verpflichtend.
Analog zur DAC7-Richtlinie hat die EU nun eine erneute Initiative gestartet, um Anleger in Kryptowerte, die international agierende Plattformen für ihre Gewinnerzielung nutzen, ebenfalls zu erfassen. Und zwar setzt man mit der neuen DAC8-Verordnung gleichfalls auf eine Verpflichtung der Plattformen. Auch hier sollen sie den jeweils zuständigen Finanzbehörden mitteilen, wenn ein EU-Bürger dort angemeldet ist. Diese Daten ermöglichen es nämlich der Finanzverwaltung zu überprüfen, ob Steuerpflichtige tatsächlich alle ihre Einkünfte, inklusive solchen aus Kryptowerten, in ihren Steuererklärungen angegeben haben.
Da die Verfolgung solcher Steuervergehen den gleichen Prinzipien folgt, wie sie für Fälle von unversteuerten Mieteinnahmen gelten, die man über Airbnb erzielte, ist auch bei Kryptowerten eine strafbefreiende Selbstanzeige denkbar. Allerdings gilt auch hier, dass gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen. Genauer gesagt sollte man handeln, bevor gewisse Umstände eingetreten sind. Aber dazu gleich mehr.
4. Airbnb und Kryptowerte: Selbstanzeige bei verschwiegenen Einkünften
Wer sich zum Kreis jener steuerpflichtigen Personen in Deutschland zählt, für die eine Steuerhinterziehung aufgrund einer Vermietung über Airbnb oder im Kontext mit Kryptowerten entstanden sein könnte (oder dies sogar für beide Fälle gilt), hat unter Umständen noch eine letzte Chance, um sich der Konsequenzen einer Strafverfolgung zu entziehen. Das Zauberwort hierzu lautet Selbstanzeige. Was man sich allgemein darunter vorstellt, ist, dass man zur nächsten Polizeistation geht und dort eine Selbstanzeige abgibt. Zum Glück geht es bei Steuerhinterziehungen viel eleganter. Denn eine Steuerhinterziehung kann man, im Unterschied zu anderen Straftaten, ungeschehen machen.
Zunächst sollte man sich vergewissern, ob wirklich der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt ist. Eine solche Prüfung übernimmt gerne auch unsere Steuerberatungskanzlei für Sie. Wird dabei tatsächlich eine Steuerhinterziehung identifiziert, besteht immer noch die Möglichkeit, die bislang fehlende Erklärung der Einkünfte beim zuständigen Finanzamt nachzureichen. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die Finanzverwaltung von der Steuerhinterziehung bisher keine Kenntnis besitzt. Eile ist dabei durchaus geboten, ohne aber gleich in hektischen Aktivismus zu verfallen. Jedenfalls sollte man sich auf keinen Fall beim Finanzamt erkundigen, ob man schon aufgeflogen ist. Denn dann hat der Fiskus einen Anhaltspunkt, der Ermittlungen rechtfertigt. Oder anders ausgedrückt: Auf diese Weise leitet man eine selbst erfüllende Prophezeiung ein. Und die gehen bekanntlich selten gut aus.
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5. Airbnb und Kryptowerte – Fazit zu Steuerhinterziehung & Selbstanzeige
Um einem Steuerstrafverfahren zu entgehen, nachdem man über Airbnb oder mit Kryptowerten Steuern hinterzogen hat, kann man eine Selbstanzeige einreichen. Tatsächlich ist es aber keine Selbstanzeige im klassischen juristischen Sinn, sondern eine nachträgliche Meldung der verschwiegenen Einkünfte. Wichtig ist allerdings, dass das Finanzamt noch keine Hinweise auf die hinterzogene Steuern besitzt. Denn andernfalls bedeutet dies, dass die Finanzverwaltung bereits erste Ermittlungsschritte eingeleitet hat. Dann ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.
So einfach das Vorgehen zur Einreichung der Selbstanzeige hier erscheinen mag, es ist dennoch von einiger Komplexität. So muss man etwa ganz sicher sein, dass man alle verschwiegenen Einkünfte dem Finanzamt mitteilt. Deckt das Finanzamt im gegenteiligen Fall eine Steuerhinterziehung auf, wie gering auch immer diese ausfallen mag, so hat sich die Selbstanzeige kaum gelohnt, weil man dann trotzdem der Steuerhinterziehung mit all ihren Konsequenzen überführt wird. Daher ist es erforderlich, dass man zunächst eine Steuerberatungskanzlei mit der Analyse des Sachverhalts beauftragt und diese dann die weiteren Schritte im Kontakt mit dem Finanzamt einleitet sowie die Korrespondenz mit dieser übernimmt.
Der letzte Aspekt, auf den wir in unserem Fazit blicken, ist der zeitliche. Die DAC7-Verordnung hat dafür gesorgt, dass Airbnb und ähnliche Plattformen seit 2024 den zuständigen Finanzbehörden die Namen der bei ihr agierenden Vermieter nennen müssen. Es kann also sein, dass Finanzämter schon Zugriff auf diese Daten erhalten haben. Wie lange es dauert, bis man dort einen Steuersünder identifiziert und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitet, ist freilich unbekannt. Doch sollte man umgehend handeln, um dem Risiko einer Entdeckung in letzter Sekunde zu entgehen.
Bei Krypto-Plattformen ist es allgemein etwas entspannter. Denn die DAC8-Verordnung hat erst ab 2025 dafür gesorgt, dass Finanzämter Daten über steuerpflichtige Personen, die Geschäfte mit Kryptowerten gemacht haben, erhalten. Hier sollte man möglichst bald handeln und die steuerliche Angelegenheit in Ordnung bringen.
Steuerberater und Rechtsanwälte für Fragen zur Steuerhinterziehung
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die juristische und steuerrechtliche Beratung im Kontext mit Steuerhinterziehungen spezialisiert. Beim Einreichen von strafbefreienden Selbstanzeigen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
Steuerstrafrecht
- Informationen zur Abgrenzung zwischen Steuerstraftat und Steuerordnungswidrigkeit
- Nachträgliche Meldung bisher unversteuerter Einkünfte an die Finanzbehörden
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- Vertretung steuerrechtlicher Argumentationskonzepte gegenüber der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, FG-Klageverfahren und BFH-Revisionsverfahren
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