Digitale Kanzlei 2019: Von DATEV ausgezeichnet!
JUHN Partner ist mit dem Label Digitale Kanzlei 2019 von DATEV ausgezeichnet! Ein schöner Beleg für unsere anhaltende Initiative zur Vereinfachung unserer Kooperation mit unseren Mandanten. Und ein Grund mehr, um Ihnen in diesem Beitrag zu zeigen, welche konkreten Vorteile Sie dadurch erhalten. Schließlich soll die fortschreitende Digitalisierung in erster Linie unseren Mandanten zugute kommen. Daher sind wir auch stolz, dass die meisten unserer Mandanten dieses Angebot nutzen und damit sehr zufrieden sind.
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von DATEV Unternehmen Online spezialisiert. Dabei arbeiten wir für jeden Mandanten individuelle Lösung aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Online-Lösungen beim Austausch zwischen unseren Mandanten und unserer Steuerkanzlei, haben wir mehrere Beiträge zu diesem Thema publiziert:
Datum |
Thema |
27. September 2017 |
Digitale Buchhaltung: DATEV Unternehmen Online |
17. Juli 2019 |
Digitale Kanzlei 2019: Von DATEV ausgezeichnet (dieser Beitrag) |
31. Juli 2020 |
DATEV Unternehmen Online: Controllingreport für Unternehmer |
12. August 2020 |
DATEV Unternehmen Online: Digitalisierung der Lohnbuchhaltung |
13. November 2020 |
DATEV Upload mobil: Belege per Smartphone scannen & an DATEV Unternehmen Online übermitteln |
1. DATEV Digitale-Kanzlei 2019
Die DATEV eG ist vielen unserer Leser sicherlich als der große Partner an der Seite von Steuerberatungskanzleien bekannt, wenn es um die elektronische Verarbeitung von steuerlichen Sachverhalten geht. Dabei ist DATEV schon früh die Bedeutung der digitalen Kommunikation zwischen Mandanten und Kanzleien klar geworden. Daher ist es nur konsequent, dass die Genossenschaft nun in 2019 zum ersten Mal das Label DATEV Digitale Kanzlei vergibt. Umso mehr freuen wir uns diese besondere Auszeichnung gleich zu Beginn erhalten zu haben. Nach der Würdigung als beste internationale Steuerkanzlei durch das Handelsblatt und als FOCUS Money Testsieger ist dies schließlich auch der dritte große öffentliche Erfolg unserer Kanzlei in 2019!
2. Voraussetzungen für das Label DATEV Digitale Kanzlei 2019
DATEV hat für die Vergabe des Titels Digitale Kanzlei 2019 von der Beurteilung der folgenden fünf Kennzahlen abhängig gemacht:
- Digitalisierungsquote gesamt
- Digitalisierungsquote Bank
- Anteil der Mandanten mit digitalen Belegen, insbesondere jenen, die schon an DATEV Unternehmen online partizipieren
- Anzahl der Abrechnungen pro Stunde
- Digitalisierungsquote der Bewegungsdaten (zum Beispiel bei Schriftwechsel mit dem Finanzamt)
Dabei wird ersichtlich, dass diese Kriterien die Relevanz auch in anderen digitalen Zusammenhängen jenseits des direkten Kontakts mit den Mandanten beinhalten. Neben dem Bereich Rechnungswesen spielt also auch die Personalwirtschaft und das Kanzleimanagement eine gewichtige Rolle bei der Vergabe des Labels. Somit fließen alle Aspekte der Digitalisierung in die Beurteilung ein. Dies belegt aber auch, wie sehr eine Kanzlei auf die digitale Zukunft vorbereitet ist.
Unsere Kanzlei hat in allen Bereichen Bestnoten erhalten. Besonders gewürdigt wurde unsere Kanzlei im Bereich „Digitalisierungsquote Bank„, in dem wir 96 % digitalisiert haben. Ebenfalls hebt die DATEV eG unsere Digitalisierungsquote beim Datenaustausch mit dem Mandanten hervor, da uns 95 % aller Mandanten die monatlichen Belege per DATEV Unternehmen Online oder per Belege Online zur Verfügung stellen.
Das nun erhaltene Label DATEV Digitale-Kanzlei 2019 ist somit ein eindrucksvoller Beleg für unsere Kompetenz, auch in Zukunft herausragende Leistungen für unsere Mandanten zu erzielen.
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3. Unser Engagement, zu Ihrem Vorteil
Sie möchten nun wissen, welchen Nutzen Sie konkret aus dem hohen Grad der Digitalisierung unserer Kanzlei ziehen? Dann lesen Sie die folgenden sieben Punkte:
3.1. Konsequent digital
Die Zusammenarbeit zwischen der Steuerkanzlei auf der einen und den Mandanten auf der anderen Seite glich schon immer einem Ineinander-Greifen von Zahnrädern. Neu in der digitalen Kooperation ist aber, dass dies nun elektronisch direkt von Ihrem Arbeitsplatz aus erfolgt. Wer sich noch daran erinnert, wie man früher für jede Überweisung zur Bank gehen musste, der weiß, wie viel Zeit man dabei spart. Außerdem ist diese Methodik auch bei der Implementierung weiterer Schnittstellen der ideale Weg in Ihre digitale Zukunft.
3.2. Eliminierung von Fehlerquellen
Auch die geübtesten Mitarbeiter machen bei der manuellen Buchung von Belgen gelegentlich Tippfehler. Das Ausfinden des Fehlers ist dann oft ein zeitraubender Prozess. Und ebenso gut ist es natürlich auch möglich, dass der Fehler am Ende sogar unentdeckt bleibt. Obwohl dies bei kleineren Beträgen keine großen Auswirkungen hat, so ist dies durch eine konsequente digitale Verarbeitung der Daten vermeidbar. Warum sollte man sich dann also mit weniger zufrieden geben?
3.3. Die digitale Kanzlei als Motor des Fortschritts
Da Steuerkanzleien in Deutschland schon früh mit der elektronischen Datenverarbeitung vertraut wurden, sind sie geradezu dazu prädestiniert auch die laufende digitale Entwicklung mitzugestalten. Als digitale Vorreiter haben wir die Erfahrung und das Know-how, von dem Ihr Unternehmen direkt profitieren kann. Denn wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer digitalen Ziele. Von diesem „Technologietransfer“ profitieren Sie also auch in anderen Belangen.
3.4. Die digitale Lohnbuchhaltung
Ein schönes Beispiel für das soeben genannte ist die Lohnbuchhaltung. Außer der elektronischen Erfassung und Bearbeitung der Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter ermöglicht Ihnen die digitale Kooperation mit unserer Kanzlei auch das Führen einer vollständig digital basierten Personalakte. Auch Bewegungsdaten und Stammdaten können Sie uns digital übermitteln.
3.5. Rechnungen digital erstellt
Ein weiteres Beispiel betrifft Ihre Ausgangsrechnungen. Wenn Sie beabsichtigen Ihren Kunden, Klienten oder Patienten in Zukunft Rechnungen digital zukommen zu lassen, dann ist unsere Expertise eine wertvolle Unterstützung auf Ihrem Weg bei der Umsetzung dieses Ziels. Schließlich hat dies auch den positiven Nebeneffekt, dass uns diese Belege ebenso einfach wie effizient übermittelt werden können.
3.6. Verkürzung der Beantwortung Ihrer Anfragen
Natürlich können unsere Mitarbeiter Ihre Anfragen auf digitalem Weg viel effizienter und somit schneller für Sie bearbeiten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine telefonische Anfrage an uns richten. Da auf die für Sie relevanten Daten sofort zugegriffen werden kann, ist die direkte, umfassende Beantwortung Ihrer Fragen gesichert.
3.7. Unternehmerische Entscheidungen in Echtzeit
Eine weitere Option, die Ihnen die Anwendung unserer digitalen Produkte ermöglicht, ist die direkte Abfrage von wirtschaftlichen Kennzahlen Ihres Unternehmens – und zwar ebenfalls von Ihrem Arbeitsplatz aus. Ergibt sich eine profitable unternehmerische Gelegenheit für Sie, dann können Sie sofort abschätzen, ob sie sich mit Ihrer gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation in Einklang bringen lässt. Somit entfällt die zeitaufwendige Bereitstellung der für Sie wichtigen Kennzahlen, denn Sie rufen sie einfach digital ab – jederzeit.
Digitale Kanzlei für Unternehmer
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Bei der Besteuerung von Unternehmen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Einrichtung und Betreuung der digitalen Finanzbuchhaltung per DATEV Unternehmen Online
- Langfristige Betreuung unserer Mandanten (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen)
- Allgemeine Beratung zur GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz: