Steuerglossar

Weleinkommensprinzip erklärt

Welteinkommensprinzip

Das Wichtigste in Kürze

Das Welteinkommensprinzip ist ein grundlegendes Konzept im internationalen Steuerrecht. Es soll sicherstellen, dass Steuerpflichtige auf ihr gesamtes Einkommen, unabhängig von dessen Herkunft, Steuern zahlen. Folge ist aber das Erfordernis von Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Deswegen stellt das Welteinkommensprinzip sowohl für Steuerbehörden als auch für Steuerpflichtige eine Herausforderung dar.


Was ist das Welteinkommensprinzip?

Das Welteinkommensprinzip ist ein steuerrechtliches Konzept, das besagt, dass eine Person oder ein Unternehmen in einem bestimmten Land auf ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erwirtschaftet wurde, besteuert wird. In Deutschland gilt es für unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 KStG oder § 1 Absatz 1 – 3 EStG. Dieses Prinzip steht im Gegensatz zum Territorialprinzip. Bei dem Territorialitätsprinzip unterliegt nur das Einkommen der Besteuerung, das der Steuerpflichtige innerhalb der Grenzen des jeweiligen Landes erzielt.

Viele Ländern wenden Welteinkommensprinzip an. Dazu gehören unteranderem die Vereinigten Staaten, Deutschland und die meisten anderen OECD-Länder. Es basiert auf der Annahme, dass Steuerpflichtige, die in einem Land ansässig sind, von den öffentlichen Dienstleistungen und der Infrastruktur dieses Landes profitieren. Daher sollen sie auch auf ihr gesamtes Einkommen, egal wo sie es erzielen, Steuern zahlen.

Zentral für die Anwendung des Welteinkommensprinzips ist daher die Definition der Ansässigkeit. In der Regel gilt eine Person als steuerlich ansässig in einem Land, wenn sie dort ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Unternehmen wird die Steueransässigkeit oft durch den Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung bestimmt.

Das Welteinkommensprinzip kann zu Doppelbesteuerung führen, wenn dasselbe Einkommen sowohl im Quellenland (wo das Einkommen erzielt wurde) als auch im Ansässigkeitsland (wo der Steuerpflichtige ansässig ist) besteuert wird. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Länder Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie die Anrechnung oder Freistellung der im Ausland gezahlten Steuern erfolgt.

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger Einkünfte aus einer Immobilie in Frankreich, so muss er diese nach dem Welteinkommensprinzip in Deutschland versteuern. Gleichzeitig erhebt auch Frankreich Steuern auf die Mieteinnahmen, da die Immobilie dort liegt. Das DBA zwischen Deutschland und Frankreich regelt dann die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dies kann beispielsweise durch Anrechnung der in Frankreich gezahlten Steuern auf die deutsche Steuerlast.

Das Welteinkommensprinzip hat auch Auswirkungen auf die internationale Steuerplanung. Multinationale Unternehmen nutzen oft komplexe Strukturen und Verrechnungspreise, um ihre Steuerlast zu minimieren. Dies hat zu internationalen Bemühungen geführt, Steuervermeidung zu bekämpfen, wie etwa die OECD-Initiative zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

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