Steuerglossar

Gewöhnlicher Aufenthalt erklärt

Gewöhnlicher Aufenthalt

Das Wichtigste in Kürze

Der gewöhnliche Aufenthalt wird primär durch die tatsächliche Verweildauer und die damit verbundenen Lebensumstände definiert. Er ist ein wichtiger Faktor zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit und hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht einer Person in Deutschland. Dieses Konzept ist entscheidend für die Beurteilung der unbeschränkten Steuerpflicht und betrifft Personen, die sich langfristig in Deutschland aufhalten, unabhängig davon, ob sie hier auch einen festen Wohnsitz haben.


Was ist der gewöhnliche Aufenthalt?


Der gewöhnliche Aufenthalt bestimmt ebenfalls die steuerliche Ansässigkeit und hat direkte Auswirkungen darauf, ob eine Person als unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig gilt. Definiert ist er in § 9 der Abgabenordnung (AO) definiert und weist einige Unterschiede zum Begriff des Wohnsitzes auf.

Nach § 9 AO ist er an dem Ort, an dem sich die Person unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass sie an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Das zeitliche Erfordernis liegt in der Regel vor, wenn die Person länger als sechs Monate in Deutschland verbleibt. Dabei ändern kurze Unterbrechungen nichts.

Unterschiedliche Kriterien können den gewöhnlichen Aufenthalt begründen:

  1. Zeitdauer: Der entscheidende Faktor ist die Dauer des Aufenthalts. Anwesenheit von mehr als sechs Monaten innerhalb eines Jahres gilt typischerweise als gewöhnlicher Aufenthalt. Die Dauer kann auch kumulativ innerhalb eines Steuerjahres erreicht werden.
  2. Kontinuität: Der Aufenthalt muss kontinuierlich oder mit nur geringfügigen Unterbrechungen stattfinden. Kurze Reisen ins Ausland oder in andere Teile des Landes unterbrechen den ihn in der Regel nicht.
  3. Lebensmittelpunkt: Der gewöhnliche Aufenthalt wird oft dort angenommen, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Der Lebensmittelpunkt liegt dort, wo sich ihre persönlichen und beruflichen Bindungen konzentrieren.

Damit ist er weniger an feste Einrichtungen wie eine Wohnung gebunden und mehr an die tatsächliche Anwesenheitsdauer und die Lebensumstände einer Person. Eine Person kann mehrere Wohnsitze haben, aber in der Regel nur einen gewöhnlichen Aufenthalt. Im Unterschied zum Wohnsitz, der eine gewisse Beständigkeit der Absicht zum Verbleib erfordert, bestimmt er sich hauptsächlich durch die tatsächliche Anwesenheit.

Wie beim Wohnsitz führt das Vorhandensein eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zur unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die weltweiten Einkünfte der Person in Deutschland besteuert werden. Personen, die in Deutschland keinen Wohnsitz, aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig.

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