Steuerglossar

Immobilienbesteuerung erklärt

Immobilienbesteuerung

Das Wichtigste in Kürze

Die Immobilienbesteuerung in Deutschland ist vielschichtig und erfordert sorgfältige Planung und Kenntnisse der steuerlichen Regelungen. Immobilien unterfallen verschiedenen Steuerarten, die unterschiedliche Szenarien umfassen.


Wie funktioniert die Immobilienbesteuerung?

Die Immobilienbesteuerung in Deutschland ist ein komplexes Feld, da sie verschiedene Steuerarten und Szenarien umfasst.

Einkommensteuer: Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten, müssen die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) versteuern. Dabei können sie bestimmte Ausgaben, wie Abschreibungen, Instandhaltungskosten oder Zinsen für Darlehen, von den Mieteinnahmen abziehen. Der Überschuss wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert.

Verkauft man eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf, sind die daraus erzielten Gewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu versteuern. Verkäufe nach einer Haltedauer von mehr als 10 Jahren oder von selbst genutzten Immobilien sind hingegen in der Regel steuerfrei.

Grundsteuer: Jeder Immobilienbesitzer zahlt jährlich Grundsteuer. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, von dem vorgegebenen Modell zur Berechnung der Grundsteuer abzuweichen und eigene Berechnungsmodelle für die Grundsteuer zu entwickeln. Einige Länder, wie Bayern, haben bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen.

Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises oder des vereinbarten Wertes. Diese Steuer wird einmalig erhoben und ist vom Käufer zu entrichten.

Abschreibungen: Eigentümer können für den Wertverlust ihrer Immobilie Abschreibungen geltend machen. Für direkt nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.1985 angeschaffte oder hergestellte Gebäude beträgt die lineare Abschreibung 2,5% pro Jahr über 40 Jahre. Für danach erworbene Immobilien liegt der Abschreibungssatz bei 2% über 50 Jahre. Es gibt aber Sonderregelungen und steuerliche Anreize für denkmalgeschützte Immobilien und Sanierungsobjekte. Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Abschreibungen geltend machen, wenn sie in den Erhalt oder die Sanierung solcher Objekte investieren.

Umsatzsteuer: In der Regel sind Vermietungen von Wohnimmobilien von der Umsatzsteuer befreit. Es gibt jedoch Szenarien, in denen die Option zur Umsatzsteuerpflicht gewählt werden kann, etwa bei gewerblich genutzten Immobilien.

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